Ende und Neubeginn, Abschied und Begrüßung – Kommandowechsel an der Logistikschule der Bundeswehr
Kommandeur Logistikkommando der Bundeswehr mit altem und neuem Kommandeur Logistikschule der Bundeswehr vor der Gästetribühne
Am 10. Januar 2019 übergab der Kommandeur des Logistikkommandos der Bundeswehr, Generalmajor Volker Thomas, mit einem Appell und anschließendem Empfang die Verantwortung über die Logistikschule der Bundeswehr von Brigadegeneral Stefan Lüth an seinen Nachfolger, Oberst Andrè Erich Denk.
Generalmajor Thomas dankte dem ehemaligen Kommandeur Lüth für die vielen Neuerungen, welche unter seiner Führung an der Logistikschule erfolgt sind. Mit General Lüth wurde die Logistikschule mit stringenter Führung noch ein Stück effizienter und moderner, um den zukünftigen Aufgaben der Bundeswehr gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit mit Brigadegeneral Lüth war ihm eine echte Freude. Er war ihm stets ein kompetenter, offener und sehr loyaler Berater, so Generalmajor Thomas.
Der scheidende Kommandeur LogSBw, BrigGen Stefan Lüth
Seit dem 1. Juli 2017 stand Brigadegeneral Lüth als Kommandeur an der Spitze der Logistikschule der Bundeswehr und verlässt diese nun nach rund 18 Monaten als wahrer Fan, wie er selber zugab. In seiner Abschiedsrede machte Lüth deutlich, dass es für ihn ein besonderes Privileg war, diese großartige Schule mit ihren tollen Angehörigen führen zu dürfen und ließ dabei keine Möglichkeit aus, seinen besonderen Dank an alle militärischen und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch den Vertretern des öffentlichen Lebens aus der Region, zum Ausdruck zu bringen. In einer, wie er sie nannte, großartigen Zeit höchster beruflicher Zufriedenheit in einem leistungsstarken Team, habe er sehr viel dazulernen dürfen und so gab Brigadegeneral Lüth das Kommando mit dem Gefühl großer Dankbarkeit ab.
Der neue Kommandeur der Logistikschule der Bundeswehr ist der 51-jährige Oberst André Erich Denk. Dieser wechselte vom Bundesministerium für Verteidigung in Berlin nach Garlstedt. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Generalmajor Thomas mahnte Oberst Denk vor den Aufgaben des Kommandeurs der Logistikschule: „Es ist der ganze Soldat gefordert, herausragende Leistungsfähigkeit und eine starke Führungspersönlichkeit sind gefragt…“. „Sie Herr Denk sind für diese Aufgabe bestens vorbereitet. Sie verfügen mit umfangreichen Vorverwendungen in der Truppe, auf Ämter- und Ministerieller Ebene und mit insgesamt vier Auslandseinsätzen über den notwendigen Erfahrungsschatz“, so sei Oberst Denk eine hervorragende Wahl für den Posten des Kommandeurs der Logistikschule der Bundeswehr.
Zum formellen Abschluss des feierlichen Appells meldete „der Neue“ die Übernahme und trägt ab sofort die Verantwortung für die militärischen und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Übernahme vollzogen! Oberst Denk mit GenMaj Thomas und BrigGen Lüth
Die Logistikschule der Bundeswehr wünscht dem neuen Kommandeur „bonne chance et fortune“.
Quelle:
Text: Kathleen Riediger, Logistikschule der Bundeswehr
Bilder: Malte Kastenberg
Krauss-Maffei Wegmann (KMW) hat einen Auftrag zur Modernisierung von 101 Leopard 2 A6 erhalten. Der betreffende Vertrag wurde am 28. März 2019 im Ausrüstungsamt der Bundeswehr (BAAINBw) unterzeichnet. Das Auftragsvolumen liegt bei über 300 Millionen Euro. Unter anderem werden Bedienkonzept, Zielsystem und Feuerleitrechner sowie das Fahrgestell auf den Rüststand Leopard 2 A7V gebracht. Mit diesem Schritt wird die Variantenvielfalt der Kampfpanzer der Bundeswehr weiter reduziert und damit auch die logistische Versorgung der Systeme vereinfacht. Zudem müssen Panzerbesatzungen nicht mehr zusätzlich an unterschiedlichen Leopard-Varianten ausgebildet werden, um die Systeme bedienen zu können. Bis 2026 werden alle 101 Fahrzeuge ausgeliefert sein.
Krauss-Maffei Wegmann, ein Unternehmen der deutsch-französischen Wehrtechnikgruppe KNDS, ist Marktführer in Europa für hochgeschützte Rad- und Kettenfahrzeuge. An Standorten in Deutschland, Brasilien, Griechenland, Großbritannien, Mexiko, Singapur, und den USA entwickeln, fertigen und betreuen mehr als 4.000 Mitarbeiter ein umfassendes Produktportfolio. Dies reicht von luftverladbaren und hochgeschützten Radfahrzeugen (MUNGO, AMPV*, DINGO, GFF4 und BOXER*) über Aufklärungs-, Flugabwehr- und Artilleriesysteme (FENNEK, GEPARD, Remote Controlled Howitzer 155, Panzerhaubitze 2000, DONAR* und AGM) bis hin zu Kampfpanzern (LEOPARD 1 und 2), Schützenpanzern (PUMA*) und Brückenlegesystemen. Dazu zählen auch Führungs- und Informationssysteme sowie fernbedienbare Lafetten mit Aufklärungs- und Beobachtungseinrichtungen. Zudem besitzt KMW weitreichende Systemkompetenzen auf den Gebieten ziviler und militärischer Simulation.
Auf die Einsatzsysteme von KMW verlassen sich weltweit die Streitkräfte von über 50 Nationen.
Quelle:
Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG
Krauss-Maffei-Str. 11
D-80997 München
Bedarfsfall BwFPS – das ist die Übernahme der Logistik an BwFuhrparkService (BwFPS)-Fahrzeugen, -Gerät und Anhängern durch die Bundeswehr, wenn die zivile Industrie diese Arbeiten nicht mehr durchführen kann. Normalerweise sind alle Geräte, die durch die BwFPS GmbH an die Bundeswehr vermietet werden, im „Full Service“ – die gesamten logistischen Aufgaben werden direkt durch die BwFPS GmbH gesteuertund durch Vertragspartner im In- und Ausland durchgeführt. Aber was ist in Krisen- und Kriegsgebieten oder im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung, wenn der Rückgriff auf Vertragspartner nicht gegeben ist? Dann muss die Bundeswehr die Logistik wieder eigenständig durchführen können. Dieser sogenannte Bedarfsfall wurde als Rückfallposition bei der Gründung der BwFPS im Vertrag niedergeschrieben, aber nicht umgesetzt.
Das änderte sich schlagartig mit der Ausplanung der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2019. Bei den Planungen der Landmobilität stellte das BMVg frühzeitig fest, dass jedes vierte Fahrzeug oder mitgeführte Gerät vom Dienstleister BwFPS GmbH stammt. Daraufhin wurde die Projektleitung BwFPS im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beauftragt, die Rückfallposition auszuplanen und umzusetzen.
Damit begannen die Herausforderungen: Es gab keinerlei logistische Erfahrung im Umgang mit den Fahrzeugen, hier im Schwerpunkt mit Lastkraftwagen. Auf eine logistische Einsatzuntersuchung wurde nach der Einführung verzichtet, da das zunächst nicht notwendig erschien. Nach den Fahrzeugplanungen der VJTF-Truppenteile wurden vorrangig die Lkw hümS (Lastkraftwagen handelsüblich mit Sonderausstattung) für den Einsatz ausgeplant. Aufgrund der kurzen Zeitvorgaben (Beginn der Planungen Oktober 2016 und Abschluss aller Maßnahmen bis Mitte 2018) konnten nur die zahlenmäßig größten Lkw hümS Berücksichtigung finden.
Folgende Fahrzeuge wurden ausgeplant:
Mercedes-Benz „Axor“
„Atego“ U5000/U5023
„Greenliner“ G280/G300
Iveco „Trakker“
Scania Sattelzugmaschine
die Anhänger von Schmitz-Cargobull und Fliegl.
Zuerst wurde durch das Logistikkommando der Bundeswehr die Instandhaltungsstufe 3 und 24 Stunden Verweildauer innerhalb des logistischen Prozesses festgelegt. Mit dieser Vorgabe wurden die Lkw hümS und Anhänger an das Ausbildungszentrum Technik Landsysteme (AusbZ TLS) in Aachen gesteuert und eine Einsatzuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis mündete ineinen Bericht, der im Schwerpunkt festlegte, dass die Tätigkeiten innerhalb der 24 Stunden in der Instandhaltungsstufe 3 durchzuführen sind und die dazu benötigten Werkzeuge und Sonderwerkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Ersatzteile und einen Vorschlag für die Ausbildung der Instandhaltung beinhaltete. Die Untersuchung dauerte fünf Monate und wurde nur durch die schnelle und zügige Zuarbeit der BwFPS ermöglicht. Hier sind vor allem die schnelle Bereitstellung der Werkstatthandbücher und die speziellen Mess- und Prüfgeräte hervorzuheben.
Eine sofortige, unkomplizierte Investition von rund 100 000 Euro wurde getätigt. Ein Projektleiter im BAAINBw hätte hier Wochen oder gar Monate benötigt, diese Investition aufgrund der Rahmenbedingungen des jährlichen Haushalts zu stemmen. Im Sommer 2017 sollten die ersten Lehrgänge an den BwFPS-Fahrzeugen (LKW hümS) starten. Eine Durchführung ist aber nur mit der Bereitstellung der notwendigen Werkzeuge, Sonderwerkzeuge und so weiter möglich. Das gesamte Ausbildungsequipment hatte einen Wert von rund einer Million Euro. Die BwFPS zögerte nicht und löste die Bestellung aus, damit das Ziel „Ausbildungsbeginn nach der Lehrgangspause 2017“ am AusbZ TLS gehalten werden konnte.
Ein Projektleiter im BAAINBw hätte diese Summe mindestens zwei Jahre zuvor im Haushalt anmelden müssen. Damals war das Projekt im BAAINBw jedoch noch gänzlich unbekannt.
Wir befinden uns mittlerweile im Juni 2017:
Das Ausbildungsmaterial ist bereitgestellt worden und die Ausbilder bereiten sich auf die Ausbildung vor. Zwischenzeitlich wurden sie bei den Firmen Mercedes-Benz, Scania und Iveco geschult. Auch diese Kosten wurden durch die BwFPS vorfinanziert. Gleichzeitig wurden die Planungen für die Leistungsbeschreibung der Werkstattausstattung mobile Instandhaltung Bedarfsfall BwFPS (WSA mobIH Bed BwFPS) begonnen.
Lagercontainer mit Ladekran
Hierzu dienten zwei ausgesonderte Container, in denen das notwendige Equipment zur Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte montiert wurde.
Die Planungen auf der Basis von nur zwei Containern ging glücklicherweise auf, trotz integrierter eigener Stromversorgung, Druckluft und Kran. Die Leistungsbeschreibung für die WSA mobIH Bed BwFPS wurde innerhalb von einer Woche im August 2017 durch zwei Stabsoffiziere schriftlich fixiert und der BwFPS zur Ausschreibung an die Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Natürlich wurden notwendige Vorarbeiten durch die logistische Einsatzprüfung geleistet.
Zudem wurde auf dem seit fünf Jahre laufenden Projekt der Erneuerung der Werkstattwagen 1 und 2 seitens der Bundeswehr aufgebaut. Große Mitzeichnungsgänge der Leistungsbeschreibung WSA mobIH Bed BwFPS konnten ausbleiben, weil die Bevollmächtigten der TSK/OrgBereiche regelmäßig über den Fortschritt informiert oder direkt in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden wurden.
Die Ausschreibung ist sehr zügig durch die BwFPS erfolgt und bereits im Dezember 2017 konnte der Vertrag mit der Firma zur Herstellung von zehn Systemen der WSA mobIH Bed BwFPS, bestehend aus jeweils zwei Containern, gezeichnet werden. Noch im selben Monat wurde die Startbesprechung zum Projekt mit der Herstellerfirma durchgeführt und im Februar 2018 die finale Containerlösung abgezeichnet. Ende April 2018 konnte bei der Leistungsschau der BwFPS am Stammsitz in Troisdorf der Prototyp zum ersten Mal einem breiteren Publikum vorgestellt werden. Alle Beteiligten waren anwesend und konnten neben den Fahrzeugen und Geräten der BwFPS auch den Prototyp der WSA mobIH Bed BwFPS kennenlernen. Die hier geäußerte, zum Teil auch berechtigte Kritik wurde aufgenommen, zusammengefasst und mit der Herstellerfirma besprochen.
Mitte Juli wurde die erste und Ende August 2018 die letzte WSA mobIH Bed BwFPS mit einer feierlichen Zeremonie an das Logistikbataillon 172 übergeben. Nur zwei Tage nach dieser Übergabe wurden die Systeme für den Transport nach Norwegen zu „Trident Juncture“ 2018 für den Schiffstransport vorbereitet und versandt.
Derzeit läuft noch das Projekt der „24 Stunden“- Bereitstellung der Ersatzteile. Ein erster Erfolg ist die Bereitstellung der Container „Baugruppe Rad“. In zwei Containern, die bei der unterstützenden Einheit implementiert wurden, sind alle gängigen Räder eingelagert. Der Abruf wird über SASPF mit dem entsprechenden IH-Auftrag möglich. Weiterhin ist die Ausschreibung für die Container „Ersatzteile“ noch in vollem Gange. Wegen der hohen Vielfalt der Fahrzeuge und Anhänger werden für die unterstützenden Einheiten jeweils vier Container mit 650 verschiedenen Ersatzteilen (insgesamt 2550) bereitgestellt. Damit ist eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet.
Die BwFPS war zeitlich und personell sehr stark in die Prozesse eingebunden. Erst nach Auslieferung des gesamten Equipments, hierzu gehörten auch noch die Bereitstellung der allgemeinen Mess- und Prüfmittel für die Schirrmeister, Hauptuntersuchungs-Adapter für die Prüforganisation der Bundeswehr sowie die Anpassung der Ausbildungsausstattung des AusbZ TLS, konnten die monatlichen Mietpreise festgelegt werden. Ebenfalls erst Ende des Jahres 2018 wurde die Gesamtrechnung seitens der Bundeswehr beglichen. Der Schwerpunkt bei allen Beteiligten lag bei einer zeitgerechten Bereitstellung. Dieses Projekt war ein Novum in der Bundeswehr.
Wie der Titel schon andeutet, wurde dieses aufwändige Projekt innerhalb von nur 555 Tagen (von der Beauftragung der Projektleiter BwFPS im BAAINBw bis zur Auslieferung der ersten WSA mobIH Bed BwFPS) vollumfänglich umgesetzt.
Dies wurde nur möglich, weil allen Beteiligten das Ziel bekannt war und die Investitionssumme durch die BwFPS vorerst getragen wurde. Mit mehr Freiheiten für die Projektleitung im BAAINBw könnte die materielle Ausstattung der Bundeswehr wesentlich schneller, effektiver und effizienter durchgeführt werden. Es muss nicht immer ein Projekt aus dem Bereich „komplexe Dienstleistungen“ der Taktgeber sein.
Einer kleinen schlagkräftigen Mannschaft aus Soldaten und Mitarbeitern der BwFPS haben wir den schnellen Erfolg zu verdanken. Kurze Wege, kompetente Ansprechpartner und regelmäßige Besprechungen – ohne Mangelverwaltung – haben diesem Projekt den Erfolg gesichert.
Generalinspekteur Eberhard Zorn hat dem Verteidigungsausschuss des Bundestags am Montag seinen Jahresbericht zur Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr vorgelegt. Er ergänzt die Berichte der vergangenen vier Jahre um neu eingeführte Hauptwaffensysteme, um die fünf Hauptsysteme des Cyber- und Informationsraums sowie um acht Systeme, die im Rahmen der Very High Readiness Joint Force (VJTFVery High Readiness Joint Task Force ) der NATONorth Atlantic Treaty Organization von besonderer Bedeutung sind.
Die Datenbasis hat sich enorm geändert. Der Jahresbericht 2018 ist nicht nur umfangreicher, sondern auch aufschlussreicher. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht neu bewertet, so dass er nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden kann. „In der Gesamtschau lässt er so konkrete Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zu, dass eine Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland schädigen würde“, stellt Zorn in seinem Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses klar.
Die materielle Einsatzbereitschaft der insgesamt rund 10.000 Waffensysteme der Bundeswehr lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 70 Prozent – ausgenommen jene Waffensysteme, die derzeit gewartet oder modernisiert werden. „Damit war die Bundeswehr trotz erheblicher Mehrbelastung aktuell in der Lage, ihren Auftrag im Einsatz, in einsatzgleichen Verpflichtungen und im Grundbetrieb zu erfüllen“, resümiert Zorn. Und das, obwohl das zurückliegende Jahr unter anderem mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Übung Trident Juncture zur Vorbereitung der VJTFVery High Readiness Joint Task Force 2019 und elf mandatierten Auslandseinsätzen äußert fordernd gewesen sei. Der Abwärtstrend bei der materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme sei gestoppt, in Teilen sogar umgekehrt worden.
Als Paradebeispiel für diese Entwicklung führt der Generalinspekteur den Radpanzer GTK (Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug) Boxer an. Zudem ist „auch beim A400M ein positiver Trend zu verzeichnen, bei gleichzeitigem Zulauf von zehn weiteren Luftfahrzeugen und der Zertifizierung als Tankflugzeug.“ Der A400M könne mittlerweile Transporte in die Einsatzgebiete übernehmen; dies sei unter anderem auf die Vereinfachung von Verfahrensabläufen und die Erhöhung der Wartungskapazitäten zurückzuführen.
Herausforderungen bleiben
Die Bundeswehr sei auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. So sei die Einsatzbereitschaft der U-Bootklasse U212A nicht zufriedenstellend. Immerhin hätten im Jahr 2018 gegen Jahresende zumindest wieder drei Uboote für Einsätze zur Verfügung gestanden. Auch beim Tornado-Kampfjet und dem CH-53-Transporthubschrauber habe die Bundeswehr in punkto Einsatzbereitschaft „lediglich das niedrige Niveau des Vorjahres“ gehalten. Grund seien lange Instandsetzungszeiten. Viele Ersatzteile müssten aufwändig produziert werden, zudem würden die alten Maschinen häufiger als neue ausfallen. „Vor diesem Hintergrund gewinnen die Vorhaben Nachfolge CH-53 und Nachfolge Tornado an Bedeutung“, so Zorn in seinem Schreiben an den Verteidigungsausschuss.
Trendwenden greifen – weitere Reformen geplant
In Summe würden die Trendwenden Material und Finanzen langsam, aber immer deutlicher greifen. Zudem seien für dieses Jahr neue Reformen geplant. Die Ressourcen der Bundeswehr seien in Auslandseinsätzen und den einsatzgleichen Verpflichtungen gebündelt, die dort genutzten Waffensysteme würden über eine weit überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft verfügen. Nun gelte es, „diesen hohen Grad der Einsatzbereitschaft stufenweise auf die ganze Bundeswehr zu übertragen“, so der Generalinspekteur in seiner Bilanz des zurückliegenden Jahres.
Künftig wird der Generalinspekteur den Bundestag alle sechs Monate mit einem aktuellen Bericht über den Zustand der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr versorgen. Der Report wird künftig gemeinsam mit dem Rüstungsbericht vorgelegt.
Im März 2019 wurde folgende Personalveränderungen wirksam:
SKB
Brigadegeneral Georg Valentin KLEIN, Geschäftsführender General im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, wird Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.
Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab
Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.
Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.
Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“
Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.
Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz
Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.
Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten
Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.
Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus
Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.
Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben
Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.
Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes
Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.
Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere
Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).
Attraktiverer Reservistendienst
Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.
Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab
Dr. Fritz Felgentreu, MdB verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Haushalt 2019 ist ein großer Schritt nach vorn für die Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wächst um über zehn Prozent auf 43 Milliarden Euro. Für Investitionen in die Einsatzbereitschaft und die Modernisierung der Bundeswehr stehen zwei Milliarden, für die Pflege und Instandsetzung von Waffen und Gerät 700 Millionen zusätzlich zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen ist es uns außerdem gelungen, die Zahl der Planstellen für die Bundeswehr und für Reservedienst-Leistende zu erhöhen. Die Koalition macht konsequent weiter, eine durch jahrzehntelanges Sparen ausgehöhlte Bundeswehr wieder aufzubauen. Der Mittelaufwuchs ist eingeordnet in das Ziel, bis 2025 1,5 % der deutschen Wirtschaftsleistung jährlich in die Verteidigung zu investieren. Das sind Investitionen in Personal, Material und Ausrüstung. Wir Sozialdemokraten wollen eine vollausgestattete Bundeswehr, die ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang erfüllen kann.
2019 wird deshalb für die Bundeswehr ein spannendes Jahr. Es gibt deutlich mehr Geld. Was davon im Dezember übrig bleibt, darf jetzt bis zu einer Höhe von 0,5 Milliarden Euro auch ins Folgejahr mitgenommen werden. Und es gilt die Zusage unserer Haushälter: Sinnvolle und entscheidungsreife Projekte werden am Geld nicht scheitern. Das Jahr 2019 wird insofern die Nagelprobe für die Ministerin, ob das BMVg und die Bundeswehrverwaltung effektiv aufgestellt und zur Umsetzung der Vorhaben in der Lage sind.
2018 haben wir auch eine Reihe sozialer Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten erreicht. Durch das Versicherten-Entlastungsgesetz können Zeitsoldaten, die ab Januar 2019 aus dem Dienst ausscheiden, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bislang waren sie an die wesentlich teurere Private Krankenversicherung gebunden. Das ist großer Fortschritt gerade für Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen. (Und im Übrigen eine erfolgreiche Initiative der Verteidigungs- und der Gesundheitspolitiker in der SPD-Fraktion!). Verbesserungen haben wir ebenfalls für die Behandlung von PTBS-Erkrankten erreicht. Die Angebote für Betroffene werden erweitert und durch eine PTBS-Hotline erleichtert.
Ein Knackpunkt für uns Sozialdemokraten ist es, keine weiteren Privatisierungen von Gesellschaften zuzulassen, die für die Bundeswehr arbeiten. Nach unserer Überzeugung haben sich die bisherigen Privatisierungen nicht überall bewährt. Wir wollen deshalb konkret, dass die HIL-Werke im Eigentum der Heeresinstandhaltungslogistik verbleiben. Schritte zu deren vollständiger Privatisierung lehnen wir ab.
Auch die Abhängigkeit von den vielen externen Beratungsfirmen, die das BMVg eingekauft hat, wollen wir abschütteln. War ihr Einsatz ursprünglich nur für fehlende Kapazitäten im IT-Bereich gedacht, so hat sich mittlerweile in Ministerium und Verwaltung ein Berater-Netzwerk festgesetzt. Private Firmen haben sich unter Umgehung des Vergaberechts zahlreiche öffentliche Aufträge gesichert. Mindestens 400 Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro sind so allein 2017 zustande gekommen. Dass die Opposition dazu noch im Januar einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, ist deshalb nachvollziehbar. Für die SPD ist klar: Was die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren flächendeckend schwächt, ist für die Landesverteidigung am allerwenigsten hinzunehmen. Verteidigung ist und bleibt die hoheitliche Aufgabe schlechthin. Ministerium und Verwaltung müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können!
Zum Jahresanfang begrüßen wir ein Signal der CSU von ihrer Klausurtagung in Seeon. Mit ihrer Forderung nach kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten in Uniform übernimmt sie (endlich!) eine alte Forderung der SPD an. Die freie Fahrt für Uniformträger erhöht das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden, es fördert die Akzeptanz der Bundeswehr und es hält vielleicht den einen oder die andere davon ab, sich am Freitagnachmittag in das gefährliche Getümmel der NATO-Rallye zu stürzen. Umsetzung!
Quelle:
Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, hat am 29.01.2019 in Berlin seinen Jahresbericht 2018 vorgelegt. Mit diesem Jahresbericht informiert er den Deutschen Bundestag über den inneren Zustand der Bundeswehr.
Deckblatt Drucksache 19/7200 (Bericht des Wehrbeauftragten 2018)
Im Januar 2019 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:
I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen
BMVG
Brigadegeneral Michael HAIN, zuletzt General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD, trat in den Ruhestand.
Im Februar 2019 werden folgende Personalveränderungen wirksam:
Heer
Brigadegeneral Walter LUDWIG, zuletzt Geschäftsführer Heeresinstandsetzungslogistik-GmbH, Bonn, tritt in den Ruhestand.
Brigadegeneral Gunter SCHNEIDER, zuletzt J7 Headquarters Resolute Support, Afghanistan, wird zur Einsatznachbereitung im Einsatzführungskommando, Schwielowsee, verwendet. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Markus KURCZYK, Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.
II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen
Im Februar 2019 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.
Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab
Die Bundeswehr verfügt seit dem 3. September 2018 über ein „neues“ Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw). Auch wenn das FPBw als „neu“ bezeichnet werden kann, ist es viel mehr als das: Es ist „neuartig“ in seiner Funktion und Zielsetzung. Vor einigen Jahren wurde von einem sogenannten Priorisierten Fähigkeitsprofil gesprochen, um alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen und um den Einsatzverpflichtungen nachzukommen. Spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 wurde klar, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, da sich die wesentlichen strategisch-politischen Vorgaben geändert haben und neue strategische Prioritäten festgelegt wurden. Im Kern steht hierbei nun die Refokussierung auf die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV).
Mit dem FPBw 2018 liegt jetzt erstmalig ein Gesamtkonzept vor, das in drei Zwischenschritten (ZS) für die Jahre 2023, 2027 und 2031 detailliert die Bedarfe festlegt, um die von Deutschland akzeptierten NATO Planungsziele, die Anforderungen der EU, sowie eigene nationale Erfordernisse im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sicherzustellen. Das FPBw beschreibt damit das perspektivisch zu erreichende qualitative und quantitative Soll der Bundeswehr und formuliert als Zielvorgabe die Nationale Ambition, die Bundeswehr bis Ende 2031 materiell, personell, infrastrukturell und organisatorisch zu ertüchtigen ihre Aufgaben – ausgerichtet an der anspruchsvollsten Aufgabe LV/BV – vollumfänglich zu erfüllen.
In seinem Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung des „Blauen Bundes“ in Garlstedt am 08.11.2018 trug Oberst i.G. Draber (Referatsleiter BMVg Plg I 1) zu den mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20. Juli 2018 und dem FPBw neu gelegten konzeptionellen Grundlagen der Bundeswehr vor.
Dabei ging Oberst i.G. Draber nach einer Darstellung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfeldes zunächst auf die konzeptionellen Ausgangspunkte der KdB sowie der durch die KdB formulierten Vorgaben für das FPBw ein. Daran anschließend folgte eine Einordnung der aktuellen Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem FPBw, bevor Oberst i.G. Draber die Nationale Ambition für das Jahr 2031 inklusive der geplanten schrittweisen Umsetzung in den Systemverbünden Land, Luft, See, Unterstützung und Basis Inland mit einem besonderen Fokus auf logistische Aspekte erläuterte.