Die medizinische Versorgung verwundeter Soldatinnen und Soldaten ist der Kernauftrag des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Annette Lehnigk-Emden, beauftragte dazu am 13.07.2026 den Lieferanten Rheinmetall Project Solutions GmbH (RhPS) mit der Lieferung von 149 zusätzlichen mobilen Rettungsstationen.
Bei den Rettungsstationen handelt es sich um ein Teilprojekt des Großvorhabens Modulare Sanitätseinrichtungen (MSE). Bei den MSE handelt es sich um containerbasierte, mobile Behandlungseinrichtungen. Sie werden maßgeblich dazu beitragen, dass verwundete Soldaten und Soldatinnen über die gesamte Rettungskette hinweg die medizinische Versorgung bekommen, die sie benötigen.
Die neu bestellten Rettungsstationen sind ein Teil der MSE und bilden die NATO-Behandlungsebene 1 ab. Diese Ebene folgt direkt auf die Selbst- und Kameradenhilfe und hat ihren Schwerpunkt in der notfallmedizinischen Versorgung. Konkret bedeutet das Aufrechterhaltung und Sicherung der Vitalfunktionen sowie die Vorbereitung bzw. Stabilisierung für den Weitertransport. Zudem besteht die Möglichkeit, erste notfallchirurgische Eingriffe (z.B. chirurgische Wundbehandlung) vorzunehmen. Somit werden die neuen Stationen die erste Anlaufstelle für verwundete Soldatinnen und Soldaten. Die dort vorgenommene Akutversorgung ist für die Rettung von Menschenleben von entscheidender Bedeutung, wie der aktuelle Krieg in der Ukraine zeigt.
Jede mobile Rettungsstation besteht aus zwei Containern, einem Verbindungselement sowie der dafür erforderlichen Transportkomponente. Sämtliche notwendigen medizinischen Geräte werden in der Rettungsstation mitgeführt. Daher kann die Rettungsstation mitsamt ihrem Personal innerhalb kürzester Zeit transportiert, aufgebaut, betrieben, wieder abgebaut und an den nächsten Einsatzort verbracht werden. Somit kann der Sanitätsdienst den kämpfenden Truppen unmittelbar folgen.
Bei der neuen Bestellung handelt es sich um einen Abruf aus dem 2024 geschlossenen Rahmenvertrag zwischen dem BAAINBw und der Firma RhPS. Mit Vertragsschluss wurden bereits 16 Rettungsstationen fest beauftragt. Nun wurde der Abruf von weiteren 149 Rettungsstationen gebilligt. 112 dieser Stationen sind ballistisch – also gegen den Beschuss aus Handwaffen und gegen Splitterwirkung – geschützt.
Der neue Abruf ist ein Meilenstein der Regeneration der Rettungsstationen der Bundeswehr. Die jetzt im Einsatz befindlichen Stationen wurden Anfang der 2000er Jahre beschafft. Sie werden nun bis zum Ende des Jahres 2029 nach und nach durch die neuen Stationen ersetzt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hatte den Rahmenvertragsabruf am 08. Juli 2026 gebilligt.
Quelle: PIZ BAAINBW Bildrechte: Rheinmetall AG | RH-Internal
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr beabsichtigen Verträge zur Regelung mitwirkender Unterstützung
Mit der Unterzeichnung und Feststellung der Privilegierten Partnerschaft am 6. März 2026 in Berlin im Rahmen der Sanitätsübung MEDIC QUADRIGA 2026 vereinbaren der Zentrale Sanitätsdient der Bundeswehr, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der Malteser Hilfsdienst e.V., im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Grundlagen zur Vertiefung einer wechselseitigen Unterstützung auszugestalten.
Zwar ermächtigt das „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere Hilfsgemeinschaften“ (DRK-Gesetz) von 2008 sowohl die JUH als auch den MHD zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Jedoch wurde die Organisation dieser mitwirkenden Unterstützung der JUH und des MHD für den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr bisher weder hinreichend konkret ausformuliert, noch in Art und Umfang benannt. Ein erster Schritt in diese Richtung ist nun getan.
Die Entwicklung der sicherheitspolitischen Lage der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Ressourcen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung nicht ausreichen werden. Damit ist eine langfristige unterstützende Mitwirkung durch JUH und MHD notwendig und besonders wertvoll.
Mit der Privilegierten Partnerschaft ist zugleich die Absicht verbunden, öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem BMVg, der JUH und dem MHD abzuschließen. Darin sollen die Grundzüge der mitwirkenden Unterstützung vereinbart werden. So werden beispielsweise Verwendungsauftrag und Verhaltensregeln, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JUH und des MHD zur Unterstützung des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gelten, vorab festgelegt und bilden so eine verlässliche Grundlage.
„Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und Bündnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe“, sagt Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. „Deswegen ist eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als Deutschlands größten zivilen Hilfsorganisationen notwendiger denn je. Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung ist in einem militärischen Verteidigungsszenario ein entscheidender Erfolgsfaktor.“
Die Einsatzkräfte von JUH und MHD werden keine militärischen Uniformen tragen und keine Berechtigung zum Führen einer Waffe besitzen. Zusätzlich zu ihrer Einsatzkleidung werden sie aber zum Tragen des Schutzabzeichens (Rotes Kreuz) und eines Ausweises gemäß Genfer Konvention berechtigt sein. Die Entwürfe für den Verwendungsauftrag und die Verhaltensregeln befinden sich derzeit bereits in Abstimmung.
Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe sagt: „Wir begrüßen, dass mit der Privilegierten Partnerschaft nun die Grundlage dafür geschaffen wurde, unsere Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr konkret auszugestalten. In unsicheren Zeiten benötigen wir als Hilfsorganisation sowie für unsere Einsatzkräfte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Regelungen zu Ausbildung, Ausstattung und Haftung. Nur so können wir unsere Unterstützung der Bundeswehr schnellstmöglich auf den Weg bringen und im Ernstfall schnell handeln.“
Albrecht Prinz von Croy, Vizepräsident des Malteser Hilfsdienstes, lobt das gemeinsame Engagement, hat aber auch klare Forderungen: „Die sanitätsdienstliche Zusammenarbeit und Unterstützung der Bundeswehr ist wichtig. Wir nehmen die Verantwortung, die damit verbunden ist, gerne wahr. Wir freuen uns, dass sich auch die Johanniter-Unfall-Hilfe mit uns gemeinsam engagiert. Es ist ganz wichtig, dass ein möglicher Einsatz für unsere Einsatzkräfte grundsätzlich freiwillig erfolgt! Deshalb muss schon jetzt die Freistellung durch die Arbeitgeber analog zu THW und FW durch den Gesetzgeber zügig geregelt werden. Ein Einsatz der Malteser für und mit der Bundeswehr – egal ob im In- oder Ausland – erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche Unterstellungsverhältnisse und auch im Hinblick auf die Fürsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten“.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 Beschäftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.
Der Malteser Hilfsdienst e.V.
Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat seine Wurzeln im katholischen geistlichen Ritterorden der Malteser. Der MHD beschäftigt zur Aufgabenerfüllung 55.000 ehrenamtliche und 40.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Satzungszwecke sind die Ausbildung und der Einsatz in Erster Hilfe, im Sanitäts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Notfall- und Katastrophenhilfe.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist ein militärischer Fachdienst, der grundlegend und in jedem Handeln zuerst der Menschlichkeit verpflichtet ist. Mit rund 25.000 Frauen und Männern sichert der Sanitätsdienst der Bundeswehr die medizinische Versorgung aller Soldatinnen und Soldaten. Im Inland wie im weltweiten Einsatz haben die Sanitätskräfte den Auftrag, die Gesundheit der Bundeswehrangehörigen zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Quelle/Bildrechte: Unterstützungskommando der Bundeswehr Presse- und Informationszentrum
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Die Auszeichnung „Partner der Reserve“ wird seit dem Jahr 2016 öffentlichkeitswirksam verliehen und soll beispielgebend für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirken, dass sich ein Engagement für die Reserve der Bundeswehr auszahlt. Damit wird auch der enge Schulterschluss zwischen Bundeswehr, Arbeitgeberseite sowie Reservistinnen und Reservisten symbolisiert. Die Verleihung des Preises „Partner der Reserve“ fördert eine überregionale Wahrnehmung und ist geeignet, die Kooperation mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Bezug auf die Reserve kontinuierlich und nachhaltig positiv zu beeinflussen. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Auszeichnung durch das Bundesministerium der Verteidigung und den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw).
Absicht dabei ist es, jährlich ein im Bereich der Reservistenarbeit besonders engagiertes Unternehmen auszuzeichnen und damit in der Öffentlichkeit hervorzuheben. Vorschläge für Auszuzeichnende können durch den (VdRBw), den Beirat Reservistenarbeit beim VdRBw, die Organisationsbereiche (OrgBer), die dem BMVg unmittelbar unterstellten Dienststellen sowie durch Reservistinnen und Reservisten über Streitkräfteamt Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr (SKA KompZResAngelBw) eingereicht werden. Zudem haben die teilnehmenden Arbeitgeberverbände und seit 2024 Unternehmen selbst die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen. Ziel ist es, ein möglichst großes Multiplikatorpublikum zu erreichen, um im Ergebnis die Jury mit adäquaten und begründeten Vorschlägen befassen zu können. Um eine Vergleichbarkeit in der gesamtheitlichen Betrachtung herbeizuführen, wird
eine Kategorisierung in folgende Bereiche vorgenommen:
o Großunternehmen
o Mittelstand und Handwerk,
o Öffentlicher Dienst,
o Start-up-Unternehmen,
o Sonderkategorie (z. B. Verbände, Organisationen) (optional)
Vorschläge sind bis spätestens Mitte Mai an SKA KompZResAngelBw zu übersenden.
Die XXV. Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo (Italien) sind am gestrigen 22. Februar 2026 zu Ende gegangen. In 16 Sportarten wurden in den letzten 17 Tagen in insgesamt 116 Wettbewerben die Medaillen vergeben. In 15 dieser Sportarten waren auch Bundeswehr-Sportsoldatinnen und/oder -soldaten vertreten
Für das „Team D“ verliefen diese Olympischen Spiele erfolgreich: Insgesamt konnte Deutschland 26 Medaillen, 8 Gold, 10 Silber und 8 Bronzemedaillen erringen und so den 5. Platz im Medaillenspiegel belegen
Dazu haben auch die insgesamt 35 Sportsoldatinnen und 41 Sportsoldaten der Bundeswehr einen außerordentlichen Beitrag geleistet. Die Bundeswehr stellte rund 40% aller der für Deutschland antretenden Sportlerinnen und Sportler, die mit 5 x Gold, 8 x Silber und 4 x Bronze insgesamt 17 Medaillen oder auch gut 65 % aller von deutschen Athlet*innen errungenen Medaillen nach Deutschland holen konnten.
Zusätzlich nicht unerwähnt bleiben sollten die weiteren Top-Platzierungen der Spitzensportlerinnen und -sportler der Bundewehr: Insgesamt 24 x konnten sie sich noch zwischen Rang 4 und 8 platzieren und sorgten so für ein tolles Mannschaftsergebnis auch außerhalb der Medaillenplätze.
Generalleutnant Funke, der Befehlshaber Unterstützungskommando der Bundeswehr, ist stolz auf die Ergebnisse in Mailand:
„Die Olympiateilnehmenden der Bundeswehr haben erneut eindrucksvoll bewiesen, dass das System der Spitzensportförderung funktioniert und unverzichtbar ist.“
Die Spitzensportförderung der Bundeswehr sichert ihren Athleten optimale Rahmenbedingungen für ihre leistungssportliche und berufliche Laufbahn. Sie ist auch in Zukunft ein wichtiger Garant dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland eine führende Stellung im Weltsport beibehalten kann. Dementsprechend hat der DOSB die Spitzensportförderung der Bundeswehr unter anderen im „Nationalen Spitzensportkonzept“ als unverzichtbar deklariert.
Über das sehr gute Abschneiden der Spitzensportlerinnen und -sportler der Sportfördergruppen der Bundeswehr können Sie auch unter folgendem Link nachlesen:
70 Jahre Bundeswehr: Die neueste Ausgabe der „Militärgeschichte“ wirft einen Blick auf die ersten Jahre der Truppe (auch im Video), beleuchtet die Gründung des BMVg sowie die sogenannte Gründergeneration. Die Posterbeilage zeigt zudem die Geschichte der Bundeswehr zwischen 1955 und 2025 auf einem Zeitstrahl.
70 Jahre Bundeswehr
Es ist beinahe nicht zu glauben, dass die Bundeswehr inzwischen bereits eine 70-jährige Geschichte vorzuweisen hat. Und dies obwohl gerade die Umstände ihrer Entstehung nach dem Zweiten Weltkrieg alles andere als einfach waren. Heiner Möllers beleuchtet in seinem Beitrag die konkreten Bedingungen der Aufstellung einer „schlagkräftigen Truppe“, die von Beginn an in ein westliches Bündnis eingebunden war. Die Schritte der ersten westdeutschen Soldaten können Sie zudem in unserem Videoformat begleiten, das über QR-Code in der Ausgabe verlinkt ist.
Der neu aufgestellte Truppenkörper benötigte indes auch einen Kopf: Bereits ab 1950 begannen im „Amt Blank“ daher die ersten Vorarbeiten zur Gründung des Bundesministeriums für Verteidigung. In seinem Beitrag legt Christoph Nübel dar, welche Stolpersteine überwunden werden mussten, um das neue Ministerium aus der Taufe zu heben, und inwiefern dies auch substanziell vom internationalen Geschehen beeinflusst wurde.
Kontrovers diskutiert werden heute darüber hinaus die Angehörigen der sogenannten Gründergeneration der Bundeswehr. Praktisch alle, die die Bundeswehr mit aufbauten, waren auf die eine oder andere Weise in das NS-Regime verstrickt. Zugleich trugen sie zur Aufstellung der Bundeswehr als fest in der parlamentarischen Demokratie verankerter Armee bei. In diesem Spannungsfeld standen auch General Adolf Heusinger, General Johannes Steinhoff und Konteradmiral Rolf Johannesson, die in der aktuellen Ausgabe stellvertretend für die Gründergeneration näher vorgestellt werden.
Japanische Wiederbewaffnung
Neben Deutschland hatte auch dessen japanischer Verbündeter im Pazifik 1945 bedingungslos kapituliert. Damit einher ging auch in Japan eine umfassende Demilitarisierung. Die japanische Verfassung sah anschließend sogar explizit den Verzicht auf eigene Streitkräfte vor. Doch alsbald machten sich nicht nur in Mitteleuropa, sondern auch auf der anderen Seite des Globus die internationalen Entwicklungen bemerkbar. Der Kalte Krieg und das sowjetische und chinesische Expansionsbestreben bewogen die USA dazu, die japanische Wiederaufrüstung zu forcieren. Wie dies möglich wurde und inwiefern sich hier Unterscheide und Parallelen zur westdeutschen Wiederbewaffnung zeigten, legt Agilolf Kesselring in seinem Beitrag offen.
Tiere und Militär
Die meisten haben vielleicht eine Vorstellung davon, dass Pferde als Reit- oder Zugtiere im Militär dienen können. Und auch der Einsatz von Hunden als Rettungs- oder Spürhunden dürfte vielen bekannt sein. Vielleicht hat der ein oder andere auch schon von Hannibals „Kriegselefanten“ gehört. Doch wohl den wenigsten ist bewusst, wie viele unterschiedliche Funktionen die verschiedensten Tierarten im und für das Militär haben können, wobei das Tierwohl nur selten im Mittelpunkt steht. Einige Beispiele für die besondere Beziehung von Tieren und Militär stellt Dennis Werberg in der Rubrik „Im Blickpunkt“ vor.
Azincourt
Eine gegnerische Streitmacht in Unterzahl zu schlagen, ist nicht häufig in der Geschichte gelungen. Ein Faktor, der hierzu beitragen kann, ist die technische Überlegenheit. Und wer hier nun an Überschallraketen oder Drohnen denkt, der liegt einige hundert Jahre und technische Entwicklungsstufen daneben. Denn 1415 gelang es den Engländern in der Schlacht von Azincourt, die zahlenmäßig überlegenen Franzosen vor allem aufgrund des Einsatzes von Langbögen niederzuringen. Martin Schulz wirft in unserer Rubrik „Militärgeschichte im Bild“ einen Blick auf diesen wichtigen Sieg der Engländer im hundertjährigen Krieg.
Militärtheorie
Niccolò Machiavelli, den meisten durch sein Werk „Il Principe“ („Der Fürst“) bekannt, befasste sich in seinen Schriften nicht nur mit dem politischen Staatswesen, sondern auch mit militärischen Aspekten. Martin Grässler analysiert in seinem Beitrag diesen Teil des Werkes Machiavellis und nimmt hierzu dessen Buch „Die Kunst des Krieges“ unter die Lupe. Dabei zeigt er auf, welche Bedeutung Söldnern, Bürgerheeren und verschiedenen Waffengattungen an der Schwelle zur Frühen Neuzeit zukam, um die Sicherheit eines Staates zu gewährleisten.
Sinnstiftend, attraktiv, digital: Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und die Anforderungen an die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung sorgen für eine personell starke Reserve.
Neuer Wehrdienst – Regierung schafft rechtliche Grundlage
Verteidigungsminister Boris Pistorius hat mit einer einfachgesetzlichen Änderung – das heißt ohne Änderung des Grundgesetzes – ein neues Wehrdienstmodell und die dafür dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen. Hierfür wurde in den Fachabteilungen des BMVg ein Gesetzentwurf erarbeitet, der nach der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung am 27. August 2025 im Kabinett für die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen wurde. Im Besonderen enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Maßnahmen für einen attraktiven und sinnstiften Wehrdienst sowie die Wiederaufnahme von Wehrerfassung und Wehrüberwachung.
Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens erhielten die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungen einzubringen, die in gemeinsamen Gesprächen erörtert wurden. Dies betont das demokratische Verständnis. Die Einigung auf Ebene der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD markierte den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hatte sodann am 5. Dezember 2025 über den Gesetzentwurf abgestimmt. Am 19. Dezember hatte das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes den Bundesrat passiert und soll nun zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Modern, freiwillig und mit einer starken Reserve
Das Gesetz sieht vor, dass mit Einführung des Neuen Wehrdienstes zahlreiche attraktivitätssteigernde Maßnahmen vorgenommen werden. So tritt beispielsweise bereits ab einem Jahr Verpflichtungszeit anstelle des bislang „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ der Status einer Soldatin beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit, was zu besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verbesserungen führt. Aber auch bei geringeren Verpflichtungszeiten erhalten die Soldatinnen und Soldaten bereits eine höhere Besoldung als bisher – vorgesehen sind mindestens 2.600 Euro Einstiegsgehalt. Mit dem Neuen Wehrdienst wird die Reserve gestärkt, weil jeder neue Wehrdienstleistende nach Ende der aktiven Dienstzeit in die Reserve beordert wird. Und während ihrer Dienstzeit stärken die neuen Wehrdienstleistenden aber auch die aktive Truppe, gerade im Bereich der Mannschaften. Der Neue Wehrdienst eröffnet die Möglichkeit, schon mit kurzen Verpflichtungszeiten ab sechs Monaten einen eigenen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands zu leisten.
Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Möglich sind als Freiwillig Wehrdienstleistender von sechs bis zu elf Monate als besonderes staatsbürgerliches Engagement, monatlich abgestuft, beziehungsweise als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab zwölf Monaten. Bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungszeiten als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu 25 Jahren möglich. Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung oder Bedarf ist es unabhängig davon möglich, die Laufbahn zu wechseln und später sogar Berufssoldatin oder Berufssoldat zu werden. Das Gesetz sieht weiterhin vor, die Wehrerfassung zu modernisieren. Sie wird an das aktuelle Melderecht angepasst. Die Aufgabe der Wehrerfassungsbehörden geht von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung über. Dies bedeutet eine Entlastung für die Meldebehörden der Länder.
Bereitschaftserklärung für Männer Pflicht
Im Zuge der Wehrerfassung wird es eine für Männer verpflichtende Befragung über deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes, die sogenannte Bereitschaftserklärung, geben. Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code zugesandt, der zu einem Onlinefragebogen führt. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt. Nach dem Gesetz über den Neuen Wehrdienst werden die wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Musterungskapazitäten werden die Musterungen schrittweise erfolgen und nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet. Bis dahin werden diejenigen, die sich bereit erklären Wehrdienst zu leisten, nach Auswertung des Fragebogens und wenn sie für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.
Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte? Es ist zudem vorgesehen, dass eine erneute verpflichtende Befragung der Wehrpflichtigen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Dadurch werden die Angaben aktualisiert. Das alles geschieht mit der Absicht, ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikation der Wehrpflichtigen zu erhalten.
Neue Bedrohungslage – Neuer Wehrdienst
Angesichts der massiv verschärften Bedrohungslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine richtet sich die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus und schafft dafür die erforderlichen Strukturen. Der Neue Wehrdienst stellt ein zentrales Element dieser Entwicklung dar.
Reserve und „Bedarfswehrpflicht“
Bereits in Friedenszeiten muss die Bundeswehr dafür sorgen, dass sie im Ernstfall schnell wachsen kann. Dafür muss sie unbedingt wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist. Auf der Grundlage des Gesetzes wird es der Bundeswehr ermöglicht, effektiver und zielgerichtet das Potenzial der zur Verfügung stehenden jungen Menschen sowie der künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung unmittelbar auf einen belastbaren Datenbestand und bestehende administrative Strukturen zurückgreifen zu können. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte soll dadurch deutlich verbessert werden.
Der Neue Wehrdienst wird ein freiwilliger Dienst sein. Vorgesehen ist aber, einen Korridor der Aufwuchszahlen für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festzuhalten. Dabei geht es also um den gesamten Personalstand der Bundeswehr. Diese aktuellen Zahlen müssen halbjährlich dem Bundestag berichtet werden. Wird dieser Aufwuchskorridor angesichts der gesetzten Zielvorgaben nicht eingehalten, werden Regierung und Parlament im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens festlegen, welche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele ergriffen werden müssen. Dass können zum Beispiel über den Fragebogen hinausgehende verpflichtende Elemente sein. Einen Automatismus für verpflichtende Elemente, oder – wie diskutiert – für ein Losverfahren ist im aktuellen Gesetz nicht enthalten.
Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst finden Sie über folgenden Link:
Mit der Unterzeichnung eines Regierungsabkommens zwischen Deutschland und Kanada wurde am 14. November 2025 ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der FüWES aller Überwasserplattformen der Deutschen Marine vollzogen. Das Projekt markiert einen zentralen Meilenstein für die Vereinheitlichung der Technik, digitale Zukunftsfähigkeit der maritimen Streitkräfte gemeinsam mit dem NATO-Partner Kanada.
Einheitliches IT-Herzstück für alle seegehenden Einheiten
Das FüWES gilt als das „IT-Herzstück“ moderner Marineschiffe. Es verknüpft sämtliche operationellen und technischen Subsysteme und ist damit ausschlaggebender Faktor für die Kampfkraft und Führungsfähigkeit einer Einheit.
Ziel des Projektes ist die Standardisierung der bislang heterogenen Systemlandschaft sowie die Rückführung der Systemhoheit an den öffentlichen Auftraggeber. Das Vorhaben wird als KAT-B-Projekt mit einer Laufzeit von rund 25 Jahren und einem Projektvolumen von über eine Milliarde Euro realisiert.
Kooperation mit Kanada – gemeinsamer Weg zu mehr Interoperabilität
Das System, das künftig auf allen deutschen Schiffen und Booten zum Einsatz kommen soll, wurde von der Royal Canadian Navy bei der Firma Lockheed Martin Kanada beauftragt, eingeführt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es zeichnet sich durch hohe Skalierbarkeit, Modularität, die Verwendung von Standard-Hard- und Softwarekomponenten sowie regelmäßige Softwareupdates aus.
Im Rahmen des Regierungsabkommens wird Deutschland umfassende Nutzungsrechte erhalten. Die Kooperation mit dem NATO-Partner Kanada umfasst nicht nur den Systemtransfer, sondern auch gemeinsame Weiterentwicklung, Kostenteilung und operative Zusammenarbeit. Damit wird die Interoperabilität innerhalb des Bündnisses gestärkt und ein nachhaltiger Technologietransfer gesichert.
Die Fregatte F 221 Hessen fährt vor den Schiffen anderer Nationen während einer internationalen Übung in der Ostsee.
Schrittweise Umsetzung – Initialisierung ab 2025
Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung beginnt eine Initialisierungsphase, in der die wesentlichen fachlichen und technischen Grundlagen für die spätere Integration auf den Plattformen geschaffen werden. Diese Phase bildet zudem die Basis für die zeitnahe Einrichtung landgestützter Test-, Referenz- und Schulungsanlagen.
Ab dem Jahr 2027 sind die ersten Maßnahmen zur Einrüstung auf ausgewählten Schiffen und Booten vorgesehen. Langfristig sollen alle bestehenden und künftigen maritimen Überwasserfähigkeitsträger, einschließlich der neuen Fregattenklasse F127, mit dem standardisierten FüWES ausgerüstet werden.
Beitrag zur Einsatzbereitschaft und Kriegstüchtigkeit
Mit der Einführung des neuen Systems wird die Deutsche Marine in die Lage versetzt, ihre Einsatzfähigkeit, Führungsfähigkeit und digitale Souveränität auch durch die Vereinheitlichung der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten nachhaltig zu steigern. Die umgehende Ablösung der bestehenden, veralteten Systemlandschaft, und dabei aber auch Bewährtes zu erhalten, ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Kriegstüchtigkeit der Seestreitkräfte und zur Sicherstellung ihrer Zukunftsfähigkeit im multinationalen Verbund.
Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hat General Dynamics European Land Systems (GDELS) heute mit der Lieferung der neuen Schwimmschnellbrücke 2 beauftragt. Sie ersetzt das bisher genutzte amphibische Brücken- und Fährsystems Amphibie M3 und die Faltschwimmbrücke. Der Vertragsschluss erfolgte als binationales Vorhaben unter dem Namen „Wide Wet Gap Crossing“, kurz WWGC, zusammen mit Großbritannien über die europäische Rüstungsagentur OCCAR.
Die Schwimmschnellbrücke 2 ist ein hochmobiles Radfahrzeug mit Allradantrieb, das innerhalb weniger Minuten einsatzbereit ist und die Kampftruppe unterstützt, Gewässer schnell und sicher zu überwinden. Es kann sowohl aneinandergekoppelt als Schwimmbrücke oder als Fähre eingesetzt werden, sodass selbst modernste Kampfpanzer breite Gewässer überqueren können. Damit entfällt der zeitintensive Bau von Behelfsbrücken.
Die neueste Generation der Schwimmbrücke gewährleistet eine Leistungssteigerung mit zusätzlicher Flexibilität für eine schnelle Verlegung und Manövrierfähigkeit in anspruchsvollem Gelände, sowohl in militärischen Einsätzen als auch bei der Katastrophenhilfe. Darüber hinaus sind die neuen Schwimmbrücken-Flotten Deutschlands und Großbritanniens vollständig mit den Schwimmbrücken-Systemen anderer Nutzer und der Pontonbrückenfamilie interoperabel.
Deutschland und Großbritannien betreiben im nordrhein-westfälischen Minden zusammen das Pionierbrückenbataillon 130. Gemeinsam nutzen die beiden Nationen dort die Schwimmschnellbrücke Amphibie M3, die bisher zum Bau von Fähren und Schwimmbrücken eingesetzt wird. Zur Stärkung der deutsch-britischen Zusammenarbeit wurde die Nachfolgelösung daher gemeinsam beauftragt.
Die Festbeauftragung hat ein Volumen von rund 53 Millionen Euro, für die zeitgleich beauftragte optionale Beschaffung sind rund 331 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Verträge umfassen rund 104 Millionen Euro. Alle Zahlen beziehen sich auf den deutschen Vertragsanteil, der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt wurde
Ende Juni wurden erstmals in der Geschichte der Technischen Schule des Heeres im Krönungssaal des Aachener Rathauses über achtzig zukünftige militärische Führungskräfte befördert. Zudem erhielten die Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter ihre Offizierbriefe.
Oberst Stephan Kurjahn überreicht die Beförderungsurkunden
„Als Sie Ihren Diensteid geleistet haben, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, hatten wir bereits Krieg in Europa“, betonte Oberst Stephan Kurjahn, Kommandeur der Technischen Schule des Heeres und General der Heereslogistiktruppen. „Dafür verdienen Sie höchsten Respekt und Anerkennung, nicht nur von ihren Vorgesetzten und der Bundeswehr, sondern auch von Politik und Gesellschaft.“
Quelle/Foto: Bundeswehr/TSH
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