Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik?

Aus historischer Perspektive ist die europäische Integration eine beispiellose politische Erfolgsge­schichte. Doch die Akzeptanz und das Vertrauen in die europäische Idee scheint in vielen Mitglieds­staaten durch die Folgen der anhaltenden (weltweiten) Wirtschafts- und Finanzkrise getrübt: Pro­testparteien und Populisten konnten sich inzwischen in Europa als relevante politische Kräfte etab­lieren, obwohl eine Mehrheit der EU-Bürger eine Verbundenheit mit der EU empfindet und die Mit­gliedschaft in der EU positiv bewertet. Fakt ist: Die Zukunftsperspektiven, insbesondere die der jungen Menschen in der EU, könnten nicht unterschiedlicher sein. Wie denken die Menschen in NRW über Europa?

Europa ist zwar wirtschaftlich inzwischen auf Augenhöhe mit den USA, aber außenpolitisch oder gar militärisch wird die Europäische Union weltweit immer noch nicht entsprechend wahrgenommen. Sie ist dabei, ihren Weg der weltweiten Einflussnahme zu finden. Europa muss eine echte Außenpolitik und eine Verteidigungs- und Sicherheitspolitik entwickeln. Wir wollen in dem Seminar die Chancen und Herausforderungen der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik in Europa weiter denken.

Das Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet vom 03.Mai, 16:00 Uhr bis 05.Mai 2019, 16:00 Uhr im DJK, Bildungs-und Sportzentrum in Münster statt.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 24.03.2019 mit dem entsprechenden Anmeldebogen.

Weitere Informationen:

Quelle:

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Landesbüro Nordrhein-Westfalen
Godesberger Allee 149
53175 Bonn

 

Donnerberger Gesprächskreis März 2019

Bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“ = „British Exit“). Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege. Damit ist nach der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt für März 2019 zu rechnen. Entspricht das den aktuellen Realitäten?

Als Vortragender konnte Herr Dr. Gunter Schaible Geschäftsführer für den Bereich International, Verkehr und Handel der IHK Aachen gewonnen werden.

Er wird zu folgendem Thema vortragen: „Brexit News – Aktuelles aus London und Brüssel“

Wann: Donnerstag, den 14. März 2019 2019 um 17:30 Uhr

Wo: Donnerberg-Kaserne, 52249 Eschweiler, Birkengangstraße 140 (Offizierheim)

 

Neue Impulse für die Innere Führung, das Traditionsverständnis und die politische Bildung der Bundeswehr

Das FES-Landesbüro NRW lädt am 25. März herzlich zum nächsten Sicherheitspolitischen Forum NRW nach Bonn ein.

Die Innere Führung mit ihrem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ ist ein Markenzeichen der Bundeswehr und hat zentrale Bedeutung für die Verankerung der Truppe in der Gesellschaft. In der Bundeswehr, wie in der deutschen Öffentlichkeit, ist seit 2017 eine kontroverse Debatte über das soldatische Selbstverständnis, über Fragen der Traditionspflege sowie über grundsätzliche Führungsfragen entbrannt.
Dokumentierte Fälle von Mobbing und Erniedrigung von Soldat_innen während der Ausbildung, die Entdeckung von Wehrmachtsdevotionalien in einzelnen Kasernen, der Skandal um einen rechtsextrem eingestellten Offizier mit Terrorplänen sowie Medienberichte über ein mögliches rechtes Netzwerk in der Bundeswehr haben strukturelle Defizite in der Führungs- und Organisationskultur in den Blickpunkt der gesellschaftspolitischen Debatte gerückt.
In Folge dieser Debatte wurde zur Stärkung der Inneren Führung das Programm „Innere Führung Heute“ gestartet, ein neuer Traditionserlass herausgegeben und beschlossen, die Politische Bildung für Angehörige der Streitkräfte zu stärken.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir im Rahmen des Sicherheitspolitischen Forums NRW im Dialog von Politik, Bundeswehr und Wissenschaft folgende Fragen diskutieren:

  • In welcher Form besteht Handlungsbedarf, das Konzept der Innere Führung mit dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ weiter zu entwickeln?
  • Welche aktuellen Herausforderungen beeinträchtigen die praktische Umsetzung der Inneren Führung als Führungsphilosophie der Bundeswehr?
  • Was sind die zentralen Ziele des Programms „Innere Führung Heute“ und des neuen Traditionserlasses?
  • Welchen Beitrag können Maßnahmen der Politischen Bildung leisten und wie soll die Politische Bildung für Angehörige der Bundeswehr konkret gestärkt werden?

Wir laden herzlich ein, diese und Ihre Fragen gemeinsam mit unseren Podiumsgästen zu diskutieren!

Wir bitten Interessierte um Anmeldung über diesen Link.


Geplanter Ablauf:

  • 17.30 Uhr Begrüßung
    Arne Cremer, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • 17.45 Uhr Vortrag
    Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums für Innere Führung
  • 18.15 Uhr Diskussionsimpulse
    Wolfgang Hellmich MdB, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestags
    Dr. Sabine Mannitz, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
  • 18.45 Uhr Anschließende Podiumsdiskussion
    Moderation: Hans-Joachim Schaprian, Oberst a.D.
  • 19.45 Uhr Veranstaltungsausklang bei abschließendem Imbiss

Konzeption Zivile Verteidigung, Notwendigkeiten und Herausforderungen

Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:

  • Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.

Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten

Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Zivilschutz
  • Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
  • (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte

Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
  • Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
  • Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
  • Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
  • Resiliente zivile Verkehrssysteme.

Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:

  • Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
  • Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
  • modularer Aufbau / Baukastenprinzip /Aufwuchsfähigkeit / Interoperabilität
  • Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
  • Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
  • ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
  • Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches

Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.

Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.