Deutsches Heer erklärt System Panzergrenadier für gefechtstauglich: Meilenstein für Schützenpanzer Puma und Infanterist der Zukunft – Erweitertes System

Das von Rheinmetall und weiteren Partnerfirmen an die Bundeswehr gelieferte System Panzergrenadier hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Am 18. März 2021 erklärte der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, die Gefechtstauglichkeit des Systems. Ebenso empfahl er, die durch die Bundeswehr gestellte NATO-Speerspitze Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2023 damit auszustatten. Das System Panzergrenadier besteht im Wesentlichen aus einem neuen Konstruktionsstand des Schützenpanzers Puma, geliefert durch das von Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann geführte Joint Venture PSM GmbH, und aus dem von Rheinmetall entwickelten Soldatensystem Infanterist der Zukunft-Erweitertes System in der Version VJTF2023. Nach umfangreichen Entwicklungen und Modifikationen war das System Panzergrenadier im Februar 2021 auf dem Truppenübungsplatz Bergen einer drei Wochen langen abschließenden taktischen Unter-suchung unterzogen worden. Diese konnte mit Erfolg abgeschlossen werden.

Das System Panzergrenadier soll wesentlich zur Schlagkraft und Gefechtstauglichkeit der VJTF 2023 beitragen. Dieser Verband führt mit dem System Panzergrenadier zum ersten Mal in Deutschland eine digitalisierte Fahrzeugplattform – den Schützenpanzer Puma in der verbesserten Ausbaustufe VJTF – mit einem mit digitaler Funktechnik ausgestatteten Soldatensystem zusammen.

Das System Panzergrenadier bietet zwei wesentliche Vorteile: Erstens haben alle auf- und abgesessenen Kräfte die Möglichkeit, auf dieselben Informationen zuzugreifen. Zweitens können diese Informationen wesentlich präziser, schneller und robuster untereinander geteilt werden. Die enge Vernetzung von Sensoren und Effektoren sowohl der Soldaten als auch der Schützenpanzer minimiert die Zeit zwischen Aufklärung und Wirkung. Diese Verschmelzung zu einem Gesamtsystem ermöglicht ein effektives taktisches Zusammenwirken der Soldaten mit ihren Schützenpanzern und erhöht den Einsatzwert der Panzergrenadiertruppe.

Insgesamt werden 40 Schützenpanzer Puma in der Ausbaustufe VJTF zur Ausrüstung der VJTF 2023 gehören. Diese derzeit modernste Puma-Version zeichnet sich unter anderem durch die Integration abstandsfähiger Effektoren wie des Mehrrollenfähigen Leichten Lenkflugkörpersystems (MELLS), durch zusätzliche Sensoren wie das neue Fahrersichtsystem und eine verbesserte Führungsarchitektur aus.

Das neue Rundum- und Fahrersichtsystem leitet das Ende der Ära des Winkelspiegels ein. Erstmalig kann die gesamte Besatzung bei Tag wie bei Nacht „durch die Panzerung“ sehen. Der Fusionsmodus verbindet die Tagsicht mit dem leistungsstarken Wärmebild und ermöglicht die frühzeitige Aufklärung getarnter Ziele bei Tag wie bei Nacht. Der Puma ist das erste westliche Gefechtsfahrzeug, das serienmäßig mit einem solchen System in der Nutzung ist.

Mit der jetzt festgestellten Gefechtstauglichkeit des Schützenpanzers Puma tritt die deutsche Panzergrenadiertruppe in eine neue Epoche ein, so dass perspektivisch die verbleibenden Bataillone ebenfalls mit dem Puma in vergleichbarer Ausbaustufe ausgestattet werden können.

Das jetzt mit dem System Panzergrenadier erfolgte systemische Rüsten von Fahrzeugplattformen und Soldatensystemen bildet eine gute Grundlage für die Konzeptionierung und Ausstattung größerer zusammenhängender Systemverbünde. Damit wird das System Panzergrenadier zukünftig die Basis für digital vernetzte und geführte Verbände sein. Für künftige Vorhaben ergeben sich aus diesem Pfad konkrete Impulse, da ein erheblicher Erfahrungs- und Fähigkeitszuwachs im Bereich der IT-Systemintegration stattgefunden hat. Die Rheinmetall Electronics GmbH ist innerhalb der mit der PSM GmbH gegründeten Arbeitsgemeinschaft für den Anteil Führungsfähigkeit zuständig und stellt damit die plattformübergreifende Vernetzung des Systemverbundes sicher.

Das System Panzergrenadier gibt über das Projekt hinaus Anregungen zur Weiterentwicklung. So steht die nächste Generation des IdZ-ES in den Startlöchern und der Konstruktionsstand des Schützenpanzers Puma VJTF verfügt zudem über eine gute Ausgangsbasis für weiteren Aufwuchs – beispielsweise im Bereich von Sensor-to-Shooter Funktionalitäten.

Die Weiterentwicklung des Systems Panzergrenadier bietet somit als technologischer Vorreiter Chancen, sowohl für die Fähigkeiten der Division 2027 des deutschen Heeres als auch für das Gesamtsystem Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO).

Quelle: Bild und Text Rheinmetall AG

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – März 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Folgende Nachmeldung:

Zum 1. Februar 2021 wurde folgende Personalmaßname wirksam:

Brigadegeneral Thomas SEIFERT, DCOS Support Multinationales Kommando Operative Führung, Ulm, wurde DCOS Plans Joint Support and Enabling Command, Ulm.

 

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im genannten Zeitraum werden keine zivilen Personalmaßnahmen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

KMW mit der Einrüstung des Schutzsystems TROPHY für den deutschen LEOPARD 2 beauftragt

Krauss-Maffei Wegmann (KMW) wird das israelische Schutzsystem TROPHY in deutsche LEOPARD 2 Kampfpanzer einrüsten. Der Vertrag dazu wurde mit dem deutschen Ausrüstungsamt (BAAINBw) und dem Staat Israel am 22.02.2021 unterzeichnet.
Das System ist in der Lage, anfliegende Geschosse zu zerstören, bevor sie einen Panzer treffen. KMW hat gemeinsam mit dem israelischen Hersteller Rafael das TROPHY-System an den LEOPARD 2 A7 angepasst und zusammen mit dem BAAINBw und dem deutschen Nutzer erprobt.
Neben der Einrüstung umfasst der Auftrag auch Ausbildungs- und Serviceleistungen.

Die Integration von TROPHY wird 2023 abgeschlossen sein.

 

Quelle: Bild und Text von Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG

Rheinmetall liefert der Bundeswehr zwei weitere Cargo Hold-Simulatoren für europäisches Transportflugzeug Airbus A400M

Die deutsche Luftwaffe vertraut bei der Ausbildung ihres militärischen Personals für das Transportflugzeug A400M weiter auf Rheinmetalls führende Simulationsexpertise. Im Januar 2021 hat der A400M-Hersteller Airbus Rheinmetall damit beauftragt, gleich zwei weitere Ausbildungssimulatoren für das europäische Transportflugzeug A400M an die Standorte Wunstorf und Altenstadt zu liefern. Die beiden Simulatoren sollen Ende 2022/Anfang 2023 ausgeliefert und einsatzbereit sein. Der Auftragswert bewegt sich im unteren zweistelligen MioEUR-Bereich.

In Wunstorf erhält das Lufttransportgeschwader 62 einen A400M-Frachtlade-raumsimulator Cargo Hold Part Task Trainer (CPTT). Dieser ergänzt die bestehenden Simulations- und Trainingssysteme des A400M Training Centers wie z. B. den modernen Cargo Hold Trainer Enhanced (CHT-E) bei der Ausbildung der Laderaumbesatzungen, insbesondere des Ladungsmeisters und des Bodenpersonals.

Ein zweiter an seine spezifischen Aufgaben angepasster CPTT wird künftig an der Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt für die Ausbildung des Luftumschlagspersonals und der Fallschirmspringer genutzt. Dort ist der CPTT der erste A400M-Simulator am Standort.

Beim A400M CPTT handelt es sich um einen exakt im Originalmaßstab nach-gebauten A400M-Laderaum mit Bedienelementen. Er dient der realitätsnahen Ausbildung der Frachtladeraumbesatzungen und des Bodenpersonals. Mit dem CPTT lassen sich der missionsspezifisch konfigurierbare Umbau des Laderaumes, die Vorbereitung der Ladung, das Be- und Entladen, Prozeduren während des Fluges und am Boden sowie die Zusammenarbeit der Crews trainieren. Das System eignet sich sowohl zur Erst- als auch zur Fortgeschrittenen- sowie auch zur Wiederholungs- und Einsatzausbildung.

Auch komplexe Szenarien und Notfallsituationen können gefahrlos geübt werden, da für diese Ausbildungszwecke kein Originalgerät gebunden wird und dieses stattdessen für Einsätze zur Verfügung steht. Dies alles trägt dazu bei, dass die Soldatinnen und Soldaten gut vorbereitet werden und qualifiziert in ihre Einsätze gehen. Über die Ausbildung hinaus versetzt der CPTT den Nutzer in die Lage, Prozeduren und Konfigurationen für neue Ladungstypen zu evaluieren, zu testen und zu qualifizieren. Dies gelingt durch die hohe Nachbildungsgüte des Originalsystems, die im CPTT umgesetzt wird.

Die zielgerichtete Erweiterung der umfassenden Cargo-Produktlinie Rheinmetalls durch den CPTT ermöglicht es, das ganze Spektrum der Cargo Trainingsmittel auch für andere Plattformen zu adaptieren.

Neben dem CPTT hat Rheinmetall weitere Cargo-Ausbildungsgeräte wie den Ladungsmeister-Trainer (Load Master Working Station Trainer/LMWST) oder den oben erwähnten CHT-E an verschiedene Nutzer-Nationen des A400M ausgeliefert. Mit dem jetzt erfolgten Auftrag tragen dann insgesamt zehn komplexe realitätsnahe A400M-Trainingsmittel von Rheinmetall zu einem hohen Ausbildungs- und Trainingsstandard im A400M-Cargo-Bereich bei.

Der erste A400M CPTT wurde 2019 an die Royal Malaysian Air Force übergeben. CHT-E Simulatoren wurden bisher an das Airbus International Training Centre (ITC)in Sevilla, die Royal Air Force in Brize Norton, die deutsche Luftwaffe in Wunstorf und an die französischen Fallschirmspringer (Heer) in Toulouse ausgeliefert. Jeweils ein LMWST befindet sich im Airbus ITC in Sevilla, beim nationalen französischen A400M-Trainingszentrum in Orléans sowie beim Royal Air Force National Training Center in Brize Norton in Nutzung.

 

Quelle: Bild und Text Rheinmetall AG

Rheinmetall modernisiert weitere 27 Boxer-Führungsfahrzeuge der Bundeswehr

Rheinmetall bringt weitere 27 Boxer-Führungsfahrzeuge der Bundeswehr auf den modernsten Rüststand A2. Ein entsprechender Auftrag wurde Ende Januar 2021 vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erteilt. Die 27 Fahrzeuge werden durch die Rheinmetall Landsysteme GmbH am Standort Kassel, dem Kompetenzzentrum für taktische Radfahrzeuge der Vehicle Systems Division im Rheinmetall Konzern, modernisiert. Planmäßig sollen die Arbeiten im März 2021 beginnen; die Auslieferungen sind zwischen 2022 und 2024 geplant. Der Auftragswert für Rheinmetall liegt im niedrigen zweistelligen MioEUR-Bereich.
Das Führungsfahrzeug (FüFz) ist eine von derzeit vier in der Bundeswehr genutzten Varianten des einsatzbewährten und hochmobilen Gepanzerten Transport-Kraftfahrzeugs (GTK) Boxer. Das FüFzfindet in den mechanisierten Verbänden als bewegliche Befehlsstelle und als Gefechtsstandfahrzeug Verwendung. Die Fahrzeuge verfügen über eine umfangreiche Funkgeräteausstattung und moderne Führungsmittel.
Das Upgrade auf den neuen Konstruktionsstand A2 umfasst umfangreiche Modernisierungen, u.a. des Fahrersichtsystems, der Abgas- und Kühlluftführung, der Abschleppvorrichtung, des Fahrerstands, des Scheinwerfersystems sowie der Software und Systemsicherheit. Zudem werden Satellitenkommunikation, Funkausstattung, Sprach- und Datenübertragung und IT-Ausstattung verbessert.
Der jetzt erteilte Auftrag schließt an die 2017 gestartete Modernisierung eines ersten Loses von 38 GTK Boxer-Führungsfahrzeugen auf den Konstruktionsstand A2 an. Mit der jetzt beauftragten Kampfwertsteigerung des 2. Loses wird zukünftig die gesamte Flotte der insgesamt 65 deutschen GTK Boxer-Führungsfahrzeuge der Truppe auf neuestem Stand zur Verfügung stehen.
Quelle: Bild und Text Rheinmetall AG

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Nachmeldung Januar 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Folgende Nachmeldungen:

Bundesministerium der Verteidigung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 hat Ministerialrätin Anke DOMURADT, bisher Referatsleiterin Z der Abteilung Cyber/Informationstechnik im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Berlin, die Leitung der Unterabteilung I der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Berlin übernommen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 hat Ministerialrat Nils HOBURG, LL. M., bisher Referatsleiter II 5 der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Bonn, die Leitung der Unterabteilung II der Abteilung Recht im BMVgBundesministerium der Verteidigung in Bonn übernommen.

Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung

Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle Dipl.-IngDiplom-Ingenieur. Jan GESAU, bisher Leiter der Wehrtechnischen Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik (WTD 81) in Greding, hat mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 die Leitung der Programmorganisation im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Lahnstein übernommen.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

Bundeswehr bestellt bei Rheinmetall weitere 48 schwere Sattelzugmaschinen

Die Bundeswehr hat Rheinmetall mit der Lieferung weiterer schwerer Sattelzugmaschinen mit der Zuladungsklasse 70 Tonnen (SaZgM 70t mil) beauftragt. 2021 und 2022 sollen jeweils 24 weitere ungeschützte Schwerlasttransporter ausgeliefert werden. Der Auftragswert für die 48 Fahrzeuge liegt bei insgesamt 41 MioEUR. Die Sattelzugmaschinen dienen den Streitkräften vor allem zum Transport schwerer gepanzerter Fahrzeuge, zum Beispiel des Leopard 2-Kampfpanzers.

2018 hatte die Bundeswehr mit Rheinmetall einen Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 137 SaZgM 70t mil geschlossen. Dieser läuft über sieben Jahre und hat einen möglichen Gesamtauftragswert von 122 MioEUR brutto. Zwischen 2019 und 2020 wurden bereits 32 Fahrzeuge ausgeliefert.

Die Sattelzugmaschine des Typs HX81 von Rheinmetall verfügt über einen Achtzylinder-Dieselmotor mit 680 PS. Hierdurch erreicht der hochmobile Allrad-LKW eine Höchstgeschwindigkeit von 89 km/h und kann Steigungen von 60 Prozent überwinden. Das technisch zulässige Zuggesamtgewicht liegt bei 130 Tonnen. Die HX81 Sattelzugmaschine verfügt über die gleiche Fahrerkabine wie die UTF-Fahrzeugfamilie von Rheinmetall. Die Kabine lässt sich bei Bedarf durch eine geschützte Variante austauschen. Zur Fahrzeugausstattung gehört weiterhin eine Doppelwinden-Anlage der Firma Rotzler mit jeweils 20 Tonnen Zugkraft.

Mit dem HX81 ergibt sich ein Familienzuwachs bei den Schwerlasttransportern (SLT) der Bundeswehr. So ergänzt der ungeschützte HX81 den geschützten Schwerlast-Transporter Mammut, welcher ebenfalls durch Rheinmetall geliefert wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung Deutschlands, 2023 die schnelle NATO-Eingreiftruppe Very High Readiness Joint Task Force (VJTF 2023) zu stellen, stellt der Transport schwerer Gefechtsfahrzeuge eine Schlüsselfähigkeit dar.

 

Quelle:

Bild und Text: Rheinmetall AG

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Januar 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Marine:

Flottillenadmiral (TR) Axel Heinz Gustav SCHULZ, Referatsleiter Politik I 1 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird Commander Maritime Task Force UNIFIL Naqoura/LBN.

Heer:

Brigadegeneral Andreas DURST, Kommandeur Panzergrenadierbrigade 41, Neubrandenburg wird Chef des Stabes DMV MC/NATO und EU, Brüssel. Ihm folgt Oberst Christian Jörg NAWRAT, zuletzt Referatsleiter Strategie und Einsatz II 5 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im genannten Zeitraum werden keine zivilen Personalmaßnahmen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

Die Streitkräftebasis: Zukunftsorientierte Logistikprojekte als Fundament der Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung

Beitrag Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber zur ausgefallenen Informationsveranstaltung bB 2020

Mit dem „Dresdener Erlass“ vom 21. März 2012 wurden die formalen Grundlagen für eine umfängliche Neuausrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung und seines Geschäftsbereiches geschaffen. Die damaligen haushälterischen Rahmenbedingungen zwangen dazu, Aufgaben, Fähigkeiten und finanzielle Ausstattung der Bundeswehr so in die Balance zu bringen, dass sie als „Armee im Einsatz“ das gesamte Einsatzspektrum bedienen und gleichzeitig durchhaltefähig auch längere Einsätze personell bestreiten konnte. Da man auch 2012 noch davon ausging, dass Deutschland ausschließlich ‚von Freunden umgeben‘ war, verfolgte man eine konsequente Ausrichtung auf Einsätze des Internationalen Krisenmanagements.

Mitten in die Umsetzung dieser Neuausrichtung fiel die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland in 2014. Die dadurch verschärften Spannungen schlugen sich schließlich in den strategischen Grundlagen der westlichen Sicherheitsarchitektur, wie den Beschlüssen des NATO Gipfel von Wales, und konsequenterweise auch in nationalen Dokumenten nieder. So beschreibt das Weißbuch 2016 die Landes- und Bündnisverteidigung – trotz der Gleichrangigkeit der Aufgaben der Bundeswehr – nunmehr wieder als anspruchsvollste Aufgabe für die Bundeswehr. Dieser Tage hat der Generalinspekteur der Bundeswehr dies noch einmal unmissverständlich in seinem Tagesbefehl hervorgehoben und das Erfordernis zum einen struktureller Anpassungen, zum anderen aber auch der Entwicklung eines entsprechenden „Mindsets Landes- und Bündnisverteidigung“ nachdrücklich unterstrichen.

Der Fokus auf kollektive Verteidigung in NATO aber auch EU fordert insbesondere Deutschland aufgrund seines politischen Gewichtes, seiner wirtschaftlichen und militärischen Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt seiner zentralen geostrategischen Lage in Europa.

Deutschland spielt heute als leistungsfähige Mittelmacht in der kollektiven Verteidigung eine verantwortungsvolle Doppelrolle: Zum einen stellt die Bundeswehr Kampf- und Unterstützungskräfte für den Einsatz im unmittelbaren Operationsgebiet, zum anderen gewährleistet unser Land Beherbergung, Versorgung und Transit großer Truppenverbände in weite Teile Europas. Gleichzeitig werden nach wie vor die Aufgaben im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements und des Heimatschutzes in all seinen Facetten weiterhin wahrgenommen.

Diesem veränderten, überaus komplexen und im anspruchsvollsten Fall gleichzeitig zu bewältigenden Aufgabenspektrum der deutschen Streitkräfte wird seit 2014 wieder verstärkt Rechnung getragen. Insbesondere die Anforderungen an die Streitkräftebasis wurden perspektivisch deutlich erweitert.

Abbildung 1: Sicherheitspolitische Herausforderungen aus heutiger Sicht © Bundeswehr / KdoSKB

Die Streitkräftebasis stellt nicht nur, zum Teil einzigartige, „Enabling“- und Unterstützungsfähigkeiten zur Gewährleistung der Durchhaltefähigkeit der Land-, Luft- und Seestreitkräfte bereit. Sie garantiert gleichzeitig die im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung so wichtige Funktionsfähigkeit der „Drehscheibe Deutschland“ inklusive eines passgenau auf die Anforderungen unserer Partner zugeschnittenen Host Nation Support. Darüber hinaus trägt sie im Rahmen ihrer territorialen Aufgaben die Verantwortung für alle Einsätze im Innern und für die Hilfeleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Heimatschutz.

Diesen anspruchsvollen Herausforderungen kann die Streitkräftebasis allein mit rein militärischen Lösungen nicht gerecht werden.

Zur Verdeutlichung ein konkretes Beispiel:

Die Nachfrage an Logistikleistungen ist in der Bundeswehr in den vergangenen Jahren, vor dem Hintergrund des neugewichteten Aufgabenspektrums, stetig angestiegen. Die Logistikkräfte der Streitkräftebasis sind konstitutiv sowie substanziell an allen deutschen Einsatzkontingenten beteiligt und sichern die Erst- und Folgeversorgung der eingesetzten Kräfte aus Deutschland heraus bis in die Einsatzgebiete. Zugleich sind sie verantwortlich für die Verlegung eigener Kräfte und Vorräte. Zusätzlich gewährleisten sie die Verlegung weiterer deutscher Truppenteile aus Deutschland heraus und deren Unterbringung im Einsatzland. Schließlich unterstützen sie den Transit alliierter Partner durch Deutschland und stellen die gesicherte Aufnahme sowie die anschließende logistische Versorgung und Unterstützung der Weiterfahrt im Einsatzgebiet – kurz den Reception, Staging and Onward Movement Prozess (RSOM) – sicher.

Dabei unterscheiden sich Szenare der Landes- und Bündnisverteidigung wesentlich von Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements. Erstere erfordern kürzere Reaktionszeiten und zeichnen sich durch einen höheren Verbrauch von Munition, Betriebsstoffen und Ersatzteilen aus. Dies wiederum begründet einen erhöhten Bedarf an Lagerkapazitäten und hochmobilen Logistikkräften der Streitkräftebasis.

Anpassungen des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) sind somit zwingend erforderlich. Mit den vorhandenen eigenen Kräften und Mitteln der Streitkräftebasis ist dies jedoch allein nicht zu bewältigen. Vielmehr bedient sich die Streitkräftebasis hier einer Mischung aus nationalen und multinationalen militärischen Ansätzen in Ergänzung verschiedenster Kooperationen mit Industrie und Wirtschaft.

Abbildung 2: Das „Haus der Logistik“ © Bundeswehr / LogKdoBw

Den Fahrplan für die schrittweise Modernisierung der Bundeswehr insgesamt, und damit auch für die der Logistikkräfte der Bundeswehr, als wesentlicher Bestandteil fast aller beschriebenen Systemverbünde (bundeswehrübergreifende und auftragsbezogene Kräftedispositive), liefert das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. Im Zentrum des ersten Schritts stehen dabei die Anteile der Bundeswehr, die bis Ende 2023 die volle Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung erlangen müssen.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für jede militärische Operation, bedeutet dies für das LogSysBw wesentliche strukturelle Veränderungen, die die Führungsfähigkeit eigener logistischer Verbände stärken, die Mobilität wie auch Agilität dieser fördern und ausgewählte Fähigkeiten ertüchtigen sollen.

Strukturveränderungen in vielen Bereichen weisen bereits heute den Weg in eine Zukunft der Streitkräftebasis mit gestärkten Fähigkeiten. Im Bereich der Logistik konnten wir zum Beispiel mit dem vor Kurzem in Burg neu aufgestellten Logistikregiment 1 die Führungsfähigkeit der mobilen Logistiktruppe in der Landes- und Bündnisverteidigung verbessern. Zugleich haben wir damit eine wesentliche Voraussetzung für die Führung der Nationalen Unterstützungskräfte – der so genannten Speerspitze der NATO – der Very High Readiness Joint Task Force 2023 geschaffen. Nahezu gleichzeitig konnten wir mit der Aufstellung des Logistikbataillons 163 in Delmenhorst eine kritische Fähigkeitslücke für die NATO im Bereich der RSOM-Fähigkeiten schließen. Um den Anforderungen der logistischen Unterstützung im Rahmen Landes- und Bündnisverteidigung in Gänze gerecht werden zu können ist beabsichtigt, neben den heutigen Kräften, weitere Bataillone und ein weiteres Logistikregiment aufzustellen.

Auch im Bereich unserer eigenen Lagerlogistik konnten bereits substantielle Fortschritte erzielt werden. Insgesamt wird die Streitkräftebasis nach und nach ab 2021 acht Munitions- und Materiallager wieder in Betrieb nehmen. Die drei Munitions- und fünf Materiallager bereiten sich im Zuge des organisationsbereichsübergreifenden Projekts „ortsfeste logistische Einrichtungen 2019+“ auf den Zufluss von Versorgungsgütern vor. Die damit gewonnenen zusätzlichen Lagerkapazitäten der Streitkräftebasis werden künftig die schnelle und umfassende Bereitstellung des erforderlichen Materials ergänzend sicherstellen.

Multinationale Kooperationen auf der Ebene von NATO und EU festigen und erweitern die eigenen Fähigkeiten und schaffen Synergieeffekte unter den Partnernationen. So verfolgt zum Beispiel das Projekt „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations” als eines der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Europa, auch bekannt als PESCO – Permanent Structured Cooperation – das Ziel, sich gegenseitig durch Leistungen in den Bereichen Transport, Lagerung, Umschlag sowie Instandhaltung oder durch die Möglichkeit der Vorausstationierung von Material zu unterstützen.

Die Streitkräftebasis stellt unter anderem einen sogenannten Logistic Hub, eine logistische Einrichtung des Bundeswehrdepots Süd im hessischen Pfungstadt. Dieser bietet den internationalen Partnern seit 2020 Umschlag- und Transportleistungen in Einsatzgebiete und Übungsräume. Bis Ende 2024 werden zudem weitere Möglichkeiten wie Zwischenlagerung, Vorausstationierung und werterhaltende Lagerung angeboten. Zusätzlich stellt Deutschland das seit Ende September voll einsatzfähige Joint Coordination Centre (JCC) am Logistikzentrum der Bundeswehr für dieses Projekt. Hierbei handelt es sich um ein Koordinierungselement, das multinational auf europäischer Ebene agiert. Auftrag des JCC ist die Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines robusten europaweiten Netzwerkes von militärischen logistischen Knotenpunkten. Durch den sukzessiven Ausbau dieses multinationalen Logistiknetzwerkes werden die Handlungsfähigkeit der EU und der europäische Pfeiler in der NATO gestärkt, da logistische Unterstützungsleistungen aufgrund der Harmonisierung und Standardisierung von Verfahren, effektiver und schneller umgesetzt werden können.

Ergänzt werden nationale und multinationale militärische Fähigkeiten zusätzlich durch gezielte Kooperationen mit Industrie und Wirtschaft. Die für Einsatz und Grundbetrieb erforderlichen logistischen Funktionalitäten werden schon heute in wesentlichen Aufgabenfeldern durch die Einbindung gewerblicher Dienstleister erbracht. Die Bundeswehr wird absehbar jedoch deutlich höhere gesicherte logistische Kapazitäten benötigen als heute militärisch verfügbar sind und zukünftig abbildbar sein werden. Der Ausbau von Kooperationen mit gewerblichen, logistischen Leistungserbringern ist daher notwendiger denn je. Das Projekt “Zukunftsorientierung Kooperationen in der Logistik“ untersucht Möglichkeiten, um zum Beispiel Teile der Materialbewirtschaftung und Lagerung, Instandhaltung und Fertigung sowie die logistische Unterstützung von Truppenverlegungen und intermodale Transporte in zivile Hände zu geben.

Sie sehen also: Allein im Bereich der Logistik wurden eine Vielzahl unterschiedlicher zukunftsorientierter Projekte auf verschiedensten Ebenen angestoßen und werden auch weiterhin zielstrebig verfolgt. Dieser Mix an Kooperationsbeziehungen zeichnet gleichfalls die Weiterentwicklungsprojekte unserer weiteren Spezialfähigkeiten wie ABC-Abwehr, Zivil-Militärische Zusammenarbeit und Feldjägerwesen aus. Nicht unterschlagen werden darf dabei, dass neue Strukturen und personeller Aufwuchs auch immer eine angemessene Ausstattung mit gut ausgebildetem Personal und ausreichend Material erfordern. In diesen Bereichen besteht in der Streitkräftebasis nach wie vor ein großer Nachholbedarf. Insgesamt sind die Weichen bei der Streitkräftebasis auf Wachstum, Fortschritt und Modernisierung ausgerichtet. Wir haben uns einen fundierten, anerkannten und realisierbaren Plan erarbeitet, den wir weiterhin Zug um Zug umsetzen werden.

Text und Grafiken: Kdo SKB

Dr_Hans_Christoph_Atzpodien

Beitrag der Wirtschaft zur Umsetzung der Agenda Rüstung

Die Agenda Rüstung, die von der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2014 initiiert wurde, fand in ihrer generellen Zielsetzung von Anfang an die Unterstützung von Seiten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Traditionell war die Vergabepraxis der Bundeswehr durch viele alte „Einkaufszöpfe“ und lange Entscheidungsprozesse geprägt, bei Großvorhaben nicht zuletzt auch durch den Projektablauf selbst und die Neigung des Bestellers, nach Vertragsschluss bei den technischen Anforderungen immer wieder nachzulegen. Dies hatte in etlichen Programmen negative Auswirkungen auf den Abarbeitungs-Ablauf, die teilweise noch bis heute nachwirken. Insofern war der Aufbau eines modernisierten Rüstungsmanagements auf Seiten des BMVg immer auch im Interesse der Lieferanten-Seite. Allerdings fehlt es aus Industrie-Sicht bis heute an etlichen Ecken und Enden an einer konsequenten Umsetzung der mit der Agenda Rüstung verfolgten Modernisierungsabsicht. 

Bild: Autor Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

Zur Förderung dieser Zielsetzung haben wir als Industrieverband schon seit Längerem fünf einfache Empfehlungen ausgesprochen, die es hier kurz zu beschreiben gilt. Sie bilden aus unserer Sicht nach wie vor den entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Agenda Rüstung:

Empfehlung Nr. 1: Weniger kleinteilig vergeben und alle Möglichkeiten des Vergaberechts zum Wohl der Bedarfsträger kreativer anwenden

Mit der EU-Direktive 2009/81/EG, die anschließend in deutsches Recht übernommen wurde, wurde die Grundlage für grenzüberschreitende, europaweite Ausschreibungen und einen entsprechenden Wettbewerb auch beim Einkauf von Verteidigungsgütern gelegt. Dabei wurden jedoch einige Ausnahmen – teilweise zwingend, teilweise fakultativ – berücksichtigt. Wenn keine der zwingenden Ausnahmen greift (wie z.B. bei bi- oder multinationalen Kooperationsvorhaben), ist es möglich, insbesondere aus Gründen der nationalen Sicherheit wegen der Betroffenheit wesentlicher Sicherheitsinteressen (Art. 346 AEUV) die Beschaffung auf einen nationalen Umgriff zu beschränken. Diese Möglichkeit wurde und wird ausweislich der zwischenzeitlichen Berichte der EU-Kommission von einigen EU-Ländern recht extensiv genutzt. Deutschland hat im Sinne eines europäischen Musterschülers hiervon zunächst nur sehr wenig Gebrauch gemacht. Erst in diesem Jahr wurde mit dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit eine offizielle Abkehr von dieser restriktiven Linie eingeläutet, allerdings nur in Bezug auf sogenannte nationale Schlüsseltechnologien, wie sie im überarbeiteten Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12.02.2020 definiert werden.

Aber auch über Art. 346 AEUV hinaus gibt es legale Möglichkeiten, das bestehende Vergaberecht für Ausrüstungsgüter der Bundeswehr so anzuwenden, dass am Ende unsere Soldatinnen und Soldaten ihre Ausrüstung schneller bekommen, als dies bei einem Verfahren nach „Schema F“ der Fall wäre. Zu denken ist hier an die Bündelung von Einzelvergaben zu größeren und damit wirtschaftlichen Losen, an Rahmenverträge mit sachgerechteren und längeren Laufzeiten, an die Fortsetzung bestehender Serien (wenn auch mit Modifikationen) und an Ausnahmen aufgrund nachgewiesener besonderer Dringlichkeit.

Ein derartiges Vorgehen setzt aber den durchgängigen Willen der Beschaffungsverwaltung voraus, solche Wege unter Nutzung der Ausnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten zu beschreiten und hinreichende Begründungen in die erforderliche Dokumentation aufzunehmen, um unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Das häufig zu hörende Gegenargument, man begebe sich hier mangels ausreichenden Wettbewerbs zu sehr in die Hände bestimmter Hersteller, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil im Bereich der Beschaffung von Rüstungsgütern seit mehr als 60 Jahren das sog. öffentliche Preisrecht gilt, dass dem öffentlichen Auftraggeber jede gewünschte Transparenz im Hinblick auf die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung gewährt.

Empfehlung Nr. 2: Alle Bundeswehr-Vertragsbedingungen für Vergaben unter 25 Mio. € radikal standardisieren und dabei die Inhalte mit der Industrie im Sinne ausgewogener und beiderseits akzeptabler Musterbedingungen aushandeln

Das Beschaffungsamt der Bundeswehr schließt nach eigenem Bekunden rd. 12.000 Verträge pro Jahr, 94 % davon mit einem Einzelvolumen unter 500 T€ (brutto). Bei diesen rund 11.000 Verträgen/Jahr werden jeweils neben vorformulierten Mustervertragsbedingungen zum Beispiel ABBV und die ZVB/BMVg aus dem Jahr 2000/2001 zugrunde gelegt, die als Spezialvorschriften zusätzlich zur VOL/B zur Anwendung kommen. Diese Vertragsbedingungen enthalten u.a. keine angemessenen Regelungen zur Deckelung der Gesamthaftung des Lieferanten und verdienen damit nicht das Prädikat der Ausgewogenheit.

Der Einstieg in die Aushandlung ausgewogener Vertragsbedingungen wurde in den Jahren 2018 und 2019 zwischen der Bundeswehr-Beschaffungsverwaltung und dem BDSV bzw. seinen Mitgliedshäusern anhand des Vertragsmusters „B070“ gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Klausel-Sammlung von Bundeswehr-Einkaufsbedingungen, die spezifisch nur für den Vergabebereich mit Volumina zwischen 500 T€ und 25 Mio. € gedacht sind. Nach mehr als 12-monatiger Verhandlung konnte hierzu im Dezember 2019 ein beiderseits akzeptables Ergebnis konstatiert werden. Umso verwunderlicher war es aus Industrie-Sicht, dass die Beschaffungsverwaltung im Jahr 2020 dennoch gerade im sensiblen Bereich der Haftungsbegrenzungen eine von der gefundenen Einigung abweichende Handhabung praktiziert hat. Die hoffentlich klärenden Gespräche dazu dauern derzeit noch an.

Beide Seiten – Bundeswehr-Beschaffung und Industrie – wissen, dass sie bei einvernehmlich ausgehandelten und entsprechend standardmäßig ausgehandelten Vertragsbedingen bei niedrig-wertigen Beschaffungsvolumina eine Menge an zeitlichem, personellem und auch Kosten-Aufwand einsparen können. Gemessen daran und an der immer wieder beklagten Personalknappheit im Bereich der Bundeswehr-Beschaffung erstaunt es über die Jahre immer wieder, wie lange es braucht, um einem einmal erreichten, gemeinsamen Verständnis und Ergebnis in der Umsetzung zum Durchbruch zu verhelfen. Dieser Durchbruch ist aus Industrie-Sicht bei der Standardisierung der Vertragsbedingungen leider noch nicht erreicht, was die Zielerreichung der Agenda Rüstung in weite Ferne zu rücken scheint.

Empfehlung Nr. 3: Bei Großvorhaben die Kreativität der Industrie besser nutzen durch funktionale Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren (wettbe-werblicher Dialog) und damit individualisierte „Goldrand-Lösungen“ vermeiden

Der CPM 2018 (CPM = Customer Product Management) sieht als Regelprozess vor, dass bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr zunächst die erforderlichen Fähigkeitsanforderungen an neues Gerät definiert werden, dann eine Marktsichtung durchgeführt und schließlich das ausgewählte Gerät auch tatsächlich – möglichst im Wettbewerb – beschafft wird. Bei Großvorhaben passt dieser Prozess in der Regel nicht, weil Marktsichtung und Vergabe nicht wirklich getrennt werden können. Hier wird bislang üblicherweise ein Verhandlungsverfahren angewandt, bei dem die Bundeswehr-Beschaffung zunächst das zu beauftragende Gerät spezifiziert (abgeleitet aus den Fähigkeitsanforderungen) und diese Spezifikation sodann an einige dafür präqualifizierte Bieter gibt. Diese sind dann in der Regel gehalten, als erstes einen verbindlichen Preis für die von der Beschaffungsverwaltung spezifizierte Leistung zuzusichern, was im Einzelfall einer objektiven Unmöglichkeit nahekommen kann.

Ursprüngliche Intention des CPM-Prozesses war es, neben der Beschleunigung des Beschaffungsprozesses durch Reduzierung der einzelnen Phasen und durch klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten im Zuge des Beschaffungsvorgangs die Fähigkeitserwartungen der Bundeswehr und die Möglichkeiten und Angebote des Marktes im Sinne einer iterativen Kosten-Nutzen-Optimierung aneinander „abzuschleifen“, das heißt ein Optimum an Nutzen bei möglichst geringen Beschaffungskosten zu erreichen. Dies gelingt aber nicht, wenn die maßgebliche Messlatte die von der Beschaffungsverwaltung entwickelte Eigenspezifikation des zu beschaffenden Geräts ist. Dann kommt es unweigerlich zu Budgetüberschreitungen, wie es gerade bei einem jüngst zur Vergabe gekommenen Großvorhaben passiert ist.

Bei anderen, auch staatlichen Beschaffungsstellen hat sich längst die funktionale Forderungs- und Leistungsbeschreibung in der Anfrage- und Ausschreibungspraxis eingebürgert. Diese überlässt es den aufgeforderten industriellen Anbietern, mittels ihrer Erfahrung und Kreativität entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die dann im Wege eines wettbewerblichen Dialoges Schritt für Schritt zu einer Auslese unter den Bietern führen, welche wiederum am Ende auf Basis der letztgültigen Spezifikation ein finales Angebot abgeben. Die Randbedingungen des wettbewerblichen Dialoges sind in § 18 der Vergabeverordnung und genauer in § 13 VSVgV beschrieben. Leider ist dadurch festgelegt, dass der wettbewerbliche Dialog nur für solche besonders komplexen Vorhaben gedacht ist, bei denen die Vergabestelle nicht ausreichend in der Lage ist, die technischen Spezifikationen zur Erfüllung ihrer zuvor definierten Fähigkeitsanforderungen zu beschreiben. Dieser Fall ist nach dem Selbstverständnis der Bundeswehr-Beschaffung nahezu ausgeschlossen, so dass der wettbewerbliche Dialog in der Bundeswehr schon definitorisch so gut wie gar nicht zur Anwendung kommt. Für die zügige und effiziente Beschaffung von Großgerät ist dies nicht zuträglich. Eine weitere Hürde sind aber auch die jeweils sehr speziellen deutschen Entwurfs- und Bau-Normen, die es nahezu unmöglich machen, dass sich die Bundeswehr mit Gerät versorgt, welches marktgängig und für andere europäische Streitkräfte gut genug ist.

Empfehlung Nr. 4: Verträge so schreiben, dass in ihnen alles abschließend geregelt wird, was geregelt werden muss, damit man den Vertrag während der gesamten Abwicklung möglichst nicht mehr zur Hand nehmen muss

Dies klingt eigentlich selbstverständlich, ist es aber nicht. Allein wegen der oft hohen Komplexität der Materie fällt es schwer, alle Eventualitäten und zum Beispiel alle mitgeltenden Vorschriften sauber zu erfassen und bereits im Angebot und bei Vertragsschluss in den Vertrag einzubinden. Die Vertragserfüllung kann nur auf dem Stand der Technik und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfolgen. Unvorhersehbare, aber erforderliche Änderungen der technischen Leistungsperimeter, der Konfiguration oder der rechtlichen Rahmenbedingungen müssen durch ein im Vertrag verankertes Änderungsverfahren mit möglichst kurzen Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden, in dem Zeitplan, Kosten und Preis entsprechend angepasst werden,

Empfehlung Nr. 5: Instandhaltung von Großgerät nicht „insourcen“, sondern „outsourcen“ (und zwar im Wege sog. „Performance-based Contracts“, wie sie mit ausländischen Kunden schon seit Langem funktionieren)

Das Thema sog. „Performance-based Contracts“ ist auch in der Bundeswehr kein neues Thema. Es gibt sogar einige Bereiche, in denen solche Verträge bereits zur Anwendung kommen (besonders bei der Instandhaltung fliegenden Geräts, wie zum Beispiel Eurofighter und Hubschrauber NH 90).

Vor diesem Hintergrund wirbt die Industrie dafür, die Erfahrungen aus bestehenden Verträgen dieser Art zu nutzen und den Kreis des Geräts, das zur Instandhaltung in die Hände der Hersteller gelegt wird, mutig zu erweitern. Auf Seiten der Industrie bestehen ausreichende Erfahrungen darüber, was für die einzelnen Phasen der Instandhaltung – deren Übernahme, deren Durchführung und deren Übergabe an einen Dritten bei Vertragsende – zu regeln ist. Hinzu kommt insbesondere aus Verträgen mit ausländischen Kunden die gewonnene Erfahrung, dass aufgrund solcher Gestaltungen die Verfügbarkeitswerte des Geräts in der Regel höher liegen als dies innerhalb der Bundeswehr derzeit der Fall ist.

Zusammenfassend sei noch einmal hervorgehoben, dass sich bei allen diesen Gestaltungen die Bundeswehr-Beschaffung und die ihr gegenüberstehende Industrie in Partnerschaft, Transparenz und gegenseitiger Wertschätzung begegnen können, ohne es dabei an wirtschaftlicher Effizienz für beide Seiten fehlen zu lassen. Über allem muss das Interesse der Soldatinnen und Soldaten stehen, von ihrer Beschaffungsverwaltung und der dahinterstehenden Industrie im Sinne der Agenda Rüstung zeitgerecht mit dem besten, für sie verfügbaren Material ausgestattet zu werden.

 

Autor und Bild: Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV), Berlin