Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr I/2021

Der Bericht zur „Materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“ für den Berichtszeitraum November 2020 bis April 2021 wird die etablierte Berichterstattung der vergangenen Jahre fortgesetzt.

Den aktuellen Bericht I/2021 finden Sie hier.

13. Bericht des Verteidigungsministeriums zu Rüstungsangelegenheiten

Zeitgleich mit dem Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft wurde der 13. Bericht des Verteidigungsministeriums zu Rüstungsangelegenheiten – kurz Rüstungsbericht – vorgelegt. Er beschäftigt sich mit den Rüstungsinvestitionen der Streitkräfte und wird ebenfalls alle sechs Monate aktualisiert.

Diesen finden Sie hier.

Das Eckpunktepapier für die Bundeswehr der Zukunft – Eine kritische Betrachtung.

Am 18. Mai 2021 veröffentlichten Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer und Generalinspekteur Zorn ein Eckdatenpapier zur künftigen Entwicklung der Bundeswehr, das durch durchgesickerte Informationen schon im Vorfeld für Unruhe gesorgt hatte, da es offensichtlich die Auflösung der Streitkräftebasis und des zentralen Sanitätsdienstes als eigene Organisationsbereiche zum Inhalt hatte. Daraus waren dann Schlagzeilen über die Streichung von 60.000 Soldaten geworden. Hintergrund ist natürlich auch eine große Verunsicherung über die Fortsetzung des vor einigen Jahren begonnenen Konsolidierungsprozesses angesichts der zu erwartenden Pandemiefolgen und mittelfristigen Finanz-planungen. Es häuften sich in letzter Zeit die Berichte über nicht zu realisierende Rüstungsprojekte und Ungewissheiten über Erfüllung der Zusagen an die NATO.

Das folgende Papier ist eine Synthese von Inhaltsangabe und Kommentierung des Eckdatenpapiers. Zur korrekten Unterscheidung sind Inhaltsangaben in blau und Kommentierungen in rot und kursiv gehalten. Gelegentliche Unsicherheiten des Autors, die einer Prüfung bedürfen, sind durch (?) markiert.
In den Kommentaren wird der Kernauftrag der Bundeswehr als das beschrieben, was er immer war: die Befähigung zur Verteidigung des eigenen Territoriums, seiner Staatsbürger und ihrer demokratischen Lebensform und ein Beitrag zur internationalen Friedenserhaltung zur Not auch unter Einsatz von Waffen. Deshalb wird Einsatzbereitschaft, wie sie im Papier eingefordert wird, auch als Bereitschaft zum Gefecht verstanden und nicht sprachlich tabuisiert. Dass diese Einsicht von großen Teilen der Gesellschaft nicht unbedingt geteilt wird, ist dem Autor dieser Zeilen bewusst. Man schafft die Gewalt nicht aus der Welt, indem man sie sprachlich verschleiert und verdrängt.

Das gesamte Dokument finden sie hier.

Quelle:

Text: Jürgen Dreifke