Eine Visualisierung zeigt das geplante Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz. Blauer Bund

Neues Luftverteidigungssystem für mittlere Distanzen

Um eine Fähigkeitslücke in der bodengebundenen Luftverteidigung zu schließen, beauftragte das Beschaffungsamt der Bundeswehr Ende Januar 2024 die Arbeitsgemeinschaft Nah- und Nächstbereichsschutz mit einem entsprechenden Entwicklungsauftrag. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Unternehmen Rheinmetall Electronics, Diehl Defence und Hensoldt Sensors.

Aufgrund eines Vertragswertes über 25 Millionen Euro wurde das Vorhaben zuvor durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt.

Das Vorhaben „Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz“, kurz LVS NNbS, soll den Schutz von bewegten Truppen der Landstreitkräfte gegen Angriffe aus der Luft sicherstellen. Zusätzlich ist es auch für den sogenannten Raumschutz, wie zum Beispiel kritische Infrastruktur geeignet.

Eine Visualisierung zeigt das geplante Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz. Blauer Bund
Eine Visualisierung zeigt das geplante Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz. – ©ARGE NNbS GbR

Kern des nun beauftragten Entwicklungsvorhabens ist die Optimierung der Luftverteidigung bis zu 40 km Reichweite sowie die Entwicklung von hochmobilen Komponenten. Diese sollen die Fähigkeit besitzen, Landstreitkräften im Gefecht folgen zu können um diese vor Angriffen aus der Luft zu schützen. Der Fokus liegt auf der Modularität und der Vernetzung auch zu anderen Luftverteidigungssystemen der NATO.

Neben der Einbindung von bereits in anderen Teilstreitkräften eingesetzter Waffensysteme, sollen später auch schnell verfügbare Einzelkomponenten in das Gesamtsystem NNbS eingebunden werden können. Das erhöht die Wirksamkeit der nationalen und internationalen Luftverteidigung signifikant.

Nach derzeitiger Planung sollen die Prototypen ab 2027 qualifiziert werden, um die Serienproduktion ab 2028 zu ermöglichen.

Text: PIZ AIN

Zeitenwende aus Sicht der Industrie bzw. des Bunds der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV)

Der Einmarsch Russlands in die Ukraine, der einen weiteren Bruch der seit 1990 errichteten europäischen Friedensordnung war, liegt nun schon mehr als neun Monate zurück. In dieser Zeit haben sich die ukrainischen Streitkräfte mit großer Tapferkeit der russischen Invasion erwehrt. Sie kämpfen damit auch für unsere freiheitliche Ordnung. Daher dürfen wir uns an diesen Zustand nicht einfach gewöhnen und wieder zur Tagesordnung übergehen. Es wäre fatal, wenn uns nur noch das abgesenkte Raumklima und die früher abgeschalteten Leuchtreklamen daran erinnern würden, dass sich in Europa Fundamentales verändert hat. Gegenüber der Zeit vor dem 24.02.2022 brauchen wir einen ungleich höheren Level von „Awareness“ für die Bedrohungen um uns herum. Dies gilt primär für die Regierungen, aber auch für uns als deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (kurz: SVI). Dazu die folgenden zehn Thesen:

Logo des Bundesverbandes der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

These Nr. 1: Die dt. SVI kann äußerst flexibel reagieren, wenn sie gebraucht wird

Unmittelbar nach dem russischen Einmarsch und der „Zeitenwende“-Regierungserklärung des Bundeskanzlers wusste niemand, ob nicht alsbald ein NATO-Verteidigungsfall eintreten würde. Dementsprechend wurde die SVI vom BMVg „zur Fahne“ gerufen. Sie folgte diesem Aufruf mit einem ungeahnten Maß an Aktivität, Kreativität und Flexibilität. Innerhalb von wenigen Stunden und Tagen trafen beim BAAINBw die Angebote und Ideen zur Sofort-Befähigung der Bw ein. Es hätten innerhalb kurzer Zeit Aufträge für Ersatzteile, Munition und Ähnliches im Wert von ca. 10 Mrd. € ausgelöst werden können. Jedoch machte die damals geltende vorläufige Haushaltsführung dieser Soforthilfe einen Strich durch die Rechnung. Unsere Haushaltsführung ist für solche Herausforderungen einfach zu formalistisch.

These Nr. 2: Die dt. SVI liefert der Bw marktverfügbare Produkte, wenn sie darf

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bw-Sondervermögens ist der Ruf nach einer schnellen Beschaffung von „marktverfügbaren“ Produkten laut geworden. Die dt. SVI verfügt über zahlreiche „marktverfügbare“ Produkte, oft solche, die bei anderen NATO-Streitkräften erfolgreich im Einsatz sind. In Deutschland genügen sie oftmals nicht den spezifisch deutschen Bw-Bauanforderungen. Diese haben sich im Laufe der Jahre in ungeahnte Luxus-Höhe hochgeschraubt und müssen nun systematisch abgebaut werden. Dies geht nicht per Order eines einzelnen Menschen, sondern durch entsprechende kollektive Prozesse, durch Orientierung an internationalen Standards etc.; ein Behörden-internes Forderungs-Controlling ist gut gemeint, wird dazu aber nicht ausreichen.

These Nr. 3: Die dt. SVI hat erhebliche Lösungs-Kreativität, wenn man sie lässt

Der bisher geltende Regel-Beschaffungsprozess nach CPM sieht vor, dass die Industrie das nachbaut, was der Auftraggeber vorgibt und spezifiziert. Bei Großvorhaben ist dies oft langwierig, gold-gerändert, damit teuer und zugleich risiko-affin. Viel besser wäre es, den anzufragenden Gegenstand funktional zu beschreiben und dann im Wettbewerb eine Reihe von industriellen Anbietern ihre jeweils besten Lösungsvorschläge anbieten zu lassen. Vergaberechtlich ist dies ohne Weiteres zulässig. Heute steht sich der öffentliche Auftraggeber bisweilen selbst im Weg, indem er als „Anforderungs-Owner“ meint, nur er könne die Randbedingungen für das wirtschaftlichste Angebot definieren. Dies entspricht nicht einer industriell üblichen Einkaufspraxis und bietet noch viel Raum für Beschleunigung und Verbilligung der Beschaffung.

These Nr. 4: Die dt. SVI braucht möglichst verlässliche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist die SVI privatwirtschaftlich organisiert. Sie muss also mit ihrer Tätigkeit verlässlich Geld verdienen, um Arbeitnehmer, Aktionäre und Finanziers zufrieden stellen zu können. Dies setzt gerade im Regierungsgeschäft ein hohes Maß an Planbarkeit für wirtschaftliche Entscheidungen/Investitionen voraus. Auf der Amtsseite wird bisweilen unterstellt, die Industrie müsse von sich aus in F & T investieren bzw. müsse bei Projekten in bestimmte Vorleistungen gehen. Dies mag im Einzelfall auch so sein, setzt aber einen Business-Case voraus, der einigermaßen verlässlich in ein profitables Liefergeschäft einmündet. Dies gilt nicht zuletzt auch bei den europäischen Förderprogrammen, wie dem Europäischen Verteidigungsfonds.

These Nr. 5: Die dt. SVI ist kein Nachprüfungs-Junkie, wenn man sie nicht zwingt

Immer wieder kritisiert das BMVg, dass die dt. SVI zu sehr dazu neige, Vergabe-Entscheidungen in Nachprüfungsverfahren anzugreifen und damit zu verzögern. In der Tat mag es hier aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers das eine oder andere Ärgernis gegeben haben. In der Zeit angenommener Not haben die Unternehmen solchen Nachprüfungsanträge aber auch klaglos zurückgenommen. Augenmaß auf Seiten der Unternehmen ist auch in Zukunft geboten. Dennoch bleibt richtig: Obwohl das BwBeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu einer Ausdünnung des Rechtsschutzes für Bieter ansetzt, muss doch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Grundsatz gewahrt bleiben: Falls die Beschaffungsverwaltung ausnahmsweise fehlerhaft arbeitet, muss eine Überprüfung/ Korrektur dieses Fehlers möglich bleiben.

These Nr. 6: Die dt. SVI kooperiert gerne europäisch, wenn sie dabei nicht verliert

Für europäische Kooperation spricht eine nahezu zwingende Logik. Allerdings müssen zum Gelingen einige Grundsätze beachtet werden: Die beteiligten Kunden – Regierungen/Streitkräfte – müssen sich auf gemeinsame Anforderungen einigen, es muss eine klare Führungsstruktur festgelegt werden, die auch eine leistungsfähige industrielle Struktur einschließt. Hierzu bedarf es auf deutscher Seite einer zwischen BMVg und SVI abgestimmten Industriestrategie, an der es bisher fehlt. Kooperationsstrukturen, bei denen die dt. SVI Marktstellung und/oder Know-How bzw. IP-Rechte aufgeben müsste, kann von ihr nicht mitgetragen werden. Dies bedeutet, dass erfolgreiche europäische Rüstungskooperation unter deutscher Beteiligung nur aufgrund eines frühzeitigen Schulterschlusses zwischen BMVg und SVI funktioniert.

These Nr. 7: Die dt. SVI kann Schlüsseltechnologien nur mit dem BMVg erhalten

Schlüsseltechnologien im Bereich Sicherheit und Verteidigung sind seit den erstmals 2015/2016 von der Bundesregierung verabschiedeten „Strategiepapieren“ Ausdruck des politischen Willens, aus nationalen Souveränitätsgründen diese Technologien in Deutschland bewahren und fördern zu wollen. Dies erfordert auf Seiten der SVI, bestimmte Einschränkungen bei der Fungibilität entsprechender industrieller Ressourcen akzeptieren zu müssen. Im Gegenzug hat sich der Bund verpflichtet, diejenigen Unternehmen, die über derartige Schlüsseltechnologien verfügen zu fördern. Dies soll geschehen über national nach Art. 346 AEUV erfolgende Bw-Beschaffungen, über F&T-Förderungen und über Export-Förderung. Vor allem bei der Anwendung des Art. 346 fordert die dt. SVI mehr Konsequenz auf Seiten des BMVg.

These Nr. 8: Die dt. SVI muss im europäischen Maßstab wettbewerbsfähig sein

Das Ziel eines europäischen „Level-Playing-Field“ im Sinne allgemeiner Chancen-gleichheit ist auch für die europäische SVI oft als politischer Programmsatz proklamiert worden. Jedoch sind die Startpositionen extrem ungleich: In etlichen europäischen Ländern sind die Regierungen maßgeblich an der lokalen SVI beteiligt, können sie also ungehemmt alimentieren. In vielen Ländern fördern die Regierungen ihre SVI massiv durch nationale Vergaben gem. Art. 346 AEUV sowie durch eine damit einhergehende Exportförderung durch Regierungs-eigene Vertriebsförderung, die auch herrschende Compliance-Grundsätze durchbricht. Demgegenüber sieht die deutsche Bundesregierung die dt. SVI in ihrer privatwirtschaftlichen Konstitution als weithin eigen-gesteuerte Industrie, für die der Staat nur begrenzte Verantwortung trägt. Hier ist von der Bundesregierung mehr Einsatz für das „Level-Playing-Field“ gefordert.

These Nr. 9: Die dt. SVI respektiert geltende Grundsätze für Rüstungsexport

Wettbewerbsfähigkeit setzt in einem gewissen Umfang auch die Chance zum Export in Länder außerhalb von EU und NATO voraus, denn genau dies macht andere europäische Wettbewerber stark. Die dt. SVI respektiert von jeher Deutschlands restriktive Exportgrundsätze für Kriegswaffen inklusive der jeweils ergehenden Einzel-Entscheidungen des Bundessicherheitsrats. Demgegenüber hat die dt. SVI jedoch kein Verständnis, wenn sich die in ihren Exportentscheidungen souveräne Bundesregierung ohne Not in die „Zwangsjacke“ eines neuen Rüstungsexportkontroll-gesetzes begibt. Erst recht hat die SVI kein Verständnis für Instrumente wie die Verbandsklage, mit der die Bundesregierung ihre außen- und sicherheitspolitische Gestaltungsmacht, die Rüstungsexportentscheidungen innewohnt, auf NGO’s und Gerichte delegieren würde. Hiermit würde auf bestimmte Wählerschichten geschielt, aber dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschadet.

These Nr. 10: Die dt. SVI rüstet NATO-Streitkräfte aus, fördert also Nachhaltigkeit

Wesentliche Bestimmung der dt. SVI ist es, Streitkräfte und staatliche Sicherheitsorgane im EU- und NATO-Raum auszurüsten, allen voran die Bundeswehr und deutsche Behörden und Organe der inneren Sicherheit. Diese brauchen unbestreitbar Rüstung und Waffen, um ihre anspruchsvollen Aufgaben zur Erhaltung von Sicherheit und Frieden in Mitteleuropa erfüllen zu können. Wie wir in der Ukraine sehen, ist die Erhaltung von Sicherheit und Frieden eine unabdingbare Voraussetzung für jede Art von Nachhaltigkeit. Also muss diese Logik endlich auch bei den EU-Instrumenten zur Erreichung der europäischen Klimaneutralität bis 2050 („Green Deal“) Einzug halten. Stattdessen grassiert aber vor allem im Finanz- und Versicherungssektor immer noch der Irrtum, Waffen seien per se als nicht nachhaltig einzustufen. Hier bedarf es seitens der EU eindeutiger Signale an den Finanzmarkt.

Zusammenfassung:

Aufgrund der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“ des 24. Februar 2022 müssen BMVg, BAAINBw und die dt. SVI mehr denn je partnerschaftlich zusammenwirken, um die anstehenden Ausrüstungs-Herausforderungen der Bw schnell und reibungslos zu meistern. Die dt. SVI steht hierfür jederzeit bereit, auch unter Hintanstellung anderweitiger Interessen. Dafür aber bedarf es klarer Signale, vor allem aber auch Bestellungen seitens der Bw-Beschaffung. Je besser die Planbarkeit, desto besser das Ergebnis. Je enger die vorausschauende Zusammenarbeit, umso besser wird dies den Interessen beider Seiten gerecht.

Dr. Hans Christian Azpodien, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, zu Zeitenwende aus Sicht der Industrie. Blauer Bund
Dr. Hans Christian Azpodien, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, zu Zeitenwende aus Sicht der Industrie.

Autor: Dr. Hans C. Atzpodien, Hauptgeschäftsführer BDSV

Anm. Red.: Dieser Artikel steht im Zusammenhang mit dem Vortrag des Autors bei der Informationsveranstaltung des Blauer Bund e.V. im November 2022

Abb. 4: Mit S/4HANA D&S auf die Technologiewelle kommen, Quelle: LogKdoBw Blauer Bund

Die Bedeutung von S/4HANA für die Logistik

Wenn im Jahre 2023 die letzten sogenannten IT-Alt-Systeme der Bundeswehr aus der Nutzung gehen, steht für die Standard-Anwendungssoftware-Produktfamilien (SASPF) der Bundeswehr der nächste fundamentale Weiterentwicklungsschritt an. Das Ziel heißt: Überführung wesentlicher Komponenten nach SAP S/4HANA.

Was ist S/4HANA?

Der Softwarekonzern SAP Societas Europaea (SE) hat im Jahr 2015 unter der Bezeichnung „S/4HANA“ die vierte Generation seines Betriebsführungssystems Enterprise Resources Planning (ERP) auf den Markt gebracht.

Das „S“ steht für „simple“ und somit für die Vereinfachung der gesamten Datenarchitektur durch Nutzung der In-Memory-Datenbanktechnologie HANA („High Performance Analytic Appliance“) sowie die verbesserte Nutzung durch moderne, personalisierte Oberflächen basierend auf der Technologie SAP Fiori.

Abb. 1: Komponenten von S/4HANA, Quelle: BAAINBw G1.5 - Blauer Bund
Abb. 1: Komponenten von S/4HANA, Quelle: BAAINBw G1.5

S/4HANA ist allerdings mehr als nur der Nachfolger des bisherigen Systems und birgt enormes Optimierungspotenzial in technischer, prozessualer und organisatorischer Hinsicht.

  • Das technische Herzstück von S/4HANA, der so genannte Core, besteht aus branchenübergreifenden Funktionalitäten, mit denen die heute in Wirtschaft und Wissenschaft üblichen Leistungsprozesse abgebildet werden. Er bietet einen offenen Standard, der auf individuelle Nutzerbedürfnisse erweitert und durch aufgabenspezifische Applikationen ergänzt werden kann. Auf diese Weise können die mit der Einführung von SASPF für den Kunden Bundeswehr erstellten, spezifischen Programmanteile, die auch künftig von Bedeutung sind, nach erfolgreicher Kompatibilitätsprüfung in S/4HANA integriert werden. Für den Nutzer bleiben bekannte und bewährte Arbeitsroutinen erhalten.
  • S/4HANA umfasst viele neue Funktionen, die die Art und Weise der Leistungserbringung nachhaltig verändern. Prozesse werden verschlankt, einzelne Prozessschritte können überflüssig werden und neue entstehen. Die Einführung von S/4HANA bietet somit die Chance, das bestehende Prozessmodell über alle Hauptprozesse zu optimieren und für die zukünftige Leistungserbringung fit zu machen. Die von der Bundeswehr seit Jahren angestrebte Prozessorientierung erlebt hierdurch einen deutlichen Push, da es zu einer intensiven und regelmäßigen Prüfung und Anpassung der Prozessmodelle kommen wird, die zu einer höheren Transparenz, größeren Realitätsnähe und verbesserten Steuerbarkeit der Prozessketten entlang von Zielen und Kennzahlen führen.
  • Der Einstieg in die integrative IT-Architektur von SASPF umfasste von Anfang an auch die Chance zur Optimierung der Strukturen der Bundeswehr. SASPF war als Organisationsprojekt angelegt und sollte mehr als nur neue IT-Funktionalitäten bringen. Die – gemäß der vom damaligen Staatssekretär Hoofe herausgegebenen „Agenda Prozessorientierung“ – bis zum Jahr 2025 anvisierte Weiterentwicklung des Geschäftsbereichs BMVg zu einer prozessorientierten Organisation wurde allerdings bisher nicht umfassend umgesetzt. So entstanden in Teilen Strukturen, in welchen Vorgesetzten zusätzliche Prozessrollen übertragen wurden, ohne sie mit der erforderlichen Kompetenz auszustatten, mit der sie ihre Prozessaufgaben gegenüber Rollenträgern innerhalb und außerhalb ihres truppendienstlichen Verantwortungsbereichs durchsetzen können.

Der neue Standard für die Bundeswehr heißt „Defence & Security“

Für Nutzer aus dem Verteidigungs- und Sicherheitssegment wird der an die Bedürfnisse von Industriebetrieben angelehnte, branchenübergreifende Standardfunktionsumfang von S/4HANA um die Branchenlösung „Defense & Security (D&S)“ erweitert.

Im Rahmen einer multinationalen SAP-Nutzergruppe, der sogenannten Defence Interest Group (DEIG), identifizieren derzeit 17 Länder (Australien, Österreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Israel, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Singapur, Schweden, Schweiz, Türkei und USA) sowie die NATO Supply and Procurement Agency (NSPA) ihren spezifischen Funktionsbedarf für D&S, stimmen gemeinsame Interessen ab und beauftragen die SAP SE mit der Erstellung eines Lösungsdesigns.

Abb. 2: Struktur, Gremien und Lead Nations der SAP Defence Interest Group (DEIG), Quelle: LogKdoBw Blauer Bund
Abb. 2: Struktur, Gremien und Lead Nations der SAP Defence Interest Group (DEIG), Quelle: LogKdoBw

D&S umfasst derzeit folgende fünf Add-on-Pakete, die automatisch in die technische Weiterentwicklung einbezogen werden:

  • Explosives Management: multinationaler Standard zur Munitionsbewirtschaftung bis auf Ebene Lagerhaus bzw. Teillager Munition;
  • New Force Element: multinationaler Standard zur Abbildung der Organisationsstrukturen für alle Betriebsmodi;
  • Disconnected Operations: multinationaler Standard zur autarkiefähigen Nutzung von SASPF-Funktionalitäten für Verbände, Strukturelemente und einzelne Rollenträger im Offline-Betrieb;
  • Interoperability: multinationaler Standard für den automatisierten, bidirektionalen Transfer von Daten zwischen S/4HANA und IT-Systemen Dritter;
  • Roles & Authorizations: multinationaler Standard zur systemgestützten Zuweisung von Funktionalitäten über Rollen- und Berechtigungen sowie Sicherstellung des Schutzbedürfnisses im Rahmen D&S.

Die Realisierung dieser Zusatzfunktionen wird sämtlich von der SAP SE finanziert. Darüberhinausgehende Entwicklungen sind unter finanzieller Beteiligung der bedarfstragenden Nationen auch künftig möglich. Für die Teilhabe der Bundeswehr werden die Möglichkeiten, hierfür die entsprechende Vorsorge im Bundeshaushalt zu treffen, derzeit geprüft.

Neue Forderungen an die logistische Leistungserbringung

Form und Inhalt der logistischen Leistungen richten sich konsequent am Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) aus. Danach wird das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure auf verschiedenen Erbringungsebenen im sogenannten Logistischen System der Bundeswehr (LogSysBw) komplexer. Dies wird am neuen „Haus der Logistik“ deutlich.

Abb. 3: Das neue „Haus der Logistik“, Quelle: LogKdoBw Blauer Bund
Abb. 3: Das neue „Haus der Logistik“, Quelle: LogKdoBw

Der logistische Beitrag ist teilweise parallel in einem Wirkspektrum aus Komponenten der Dimensionen Land, Luft/Weltraum, See und Cyber/IT in Szenaren des Betriebs Inland, in einsatzgleichen Verpflichtungen, im internationalen Krisenmanagement (IKM) und vermehrt im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zu erbringen. Dieses weite Betätigungsfeld erfordert neben der Nutzung der bundeswehreigenen, organischen Kräfte eine stärkere Abstützung auf Akteure verbündeter Streitkräfte und der gewerblichen Wirtschaft. Die für die einzelnen Waffensysteme erforderliche logistische Unterstützung wird differenzierter, mehrschichtiger und insgesamt komplexer.

Das LogSysBw ist gefordert, alle Akteure, alle Systeme und alle Verfahren in einem integrativen, funktionalen System zusammenzubringen und damit ein ganzheitliches logistisches Gefüge zu schaffen und zu erhalten, das mit deutlichen Vorgaben, klaren Zuständigkeiten und eindeutigen Schnittstellen redundanzfrei funktioniert.

Das wesentliche Gestaltungsmerkmal für das Funktionieren dieses immer komplexer werdenden LogSysBw sind bestmöglich standardisierte Prozesse, die den Rollenträgern in allen Bereichen und auf allen Ebenen größtmögliches Vertrauen in den Wert des eigenen Beitrags und hohe Handlungssicherheit bei der Leistungserbringung geben.

Prozesse sind der Kernfaktor einer funktionierenden IT-Unterstützung. Sie müssen so modelliert sein, dass sie einen größtmöglichen Standard bieten und zugleich die individuellen Anforderungen der Akteure des LogSysBw in allen Dimensionen und den verschiedenen Einsatzszenarien abdecken.

Eine wesentliche Rolle spielen künftig folgende Fähigkeiten:

  • Strategische, operative und taktische Planung und Simulation
  • Prognose von Kräften und Mitteln
  • Prognose des Ausfallverhaltens von Waffensystemen
  • Bedarfsprognosen für Ersatz- und Austauschteile, Betriebsstoffe und sonstige Versorgungsgüter
  • Analyse vergangener Leistungsdaten
  • Autarke Betriebsführung
  • Ganzheitliche Transparenz und Steuerung der Supply Chain
  • Automatisierter Transfer von Stamm- und Bewegungsdaten zu/von IT-Systemen Dritter

Neue Funktionalitäten unter S/4HANA D&S

Mit S/4HANA D&S werden die funktionalen Forderungen der Logistik an die künftige IT-Unterstützung durch eine verbesserte Bedarfsorientierung, höhere Nutzerzentrierung und Zukunftsfähigkeit erfüllt.

Bedarfsorientierung

Prozesse und Waffensysteme erzeugen große Mengen an Daten, sogenannte Big Data, die für die Überwachung, Steuerung und Optimierung der Leistungserbringung in der Bundeswehr von großer Bedeutung und eine bisher wenig genutzte Ressource sind.

Die Nutzung der In-Memory-Technologie auf der HANA-Datenbank beschleunigt die Datenverarbeitung und damit das Antwort-Zeit-Verhalten deutlich. Mit der SAP Analytics Cloud sind künftig Big-Data-Analysen und Lagebilder für den Einzelfall in Echtzeit abbildbar. Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz (KI) führen zum maschinellen Lernen und liefern Prognosen über künftige Materialverbräuche und die optimale Wartungs- und Instandhaltungsplanung sowie die Simulation logistischer und operativer Prozesse. Die Technologie Internet of Things (IoT) liefert künftig aktuelle Sensordaten aus dem operativen Betrieb von Systemen, die über SAP Leonardo ausgewertet und für das Gefechtsfeldmanagement einer laufenden Operation oder zur Koordination des Aufmarschs von Kräften und Mitteln im Rahmen LV/BV genutzt werden können.

Die Disposition von Transporten einschließlich der Sendungsverfolgung von Frachtgut wird über den SAP Transportation Manager möglich, der die Stammdaten über SAP Global Track and Trace mit Geoinformationsdaten verknüpft und sie über das SAP Logistics Business Network mit Versendern, Spediteuren, Transporteuren und Herstellern teilt; eine Funktionalität, die zivile Transportfirmen bereits heute intensiv nutzen.

SAP Integrated Business Planning unterstützt künftig mit dem Steuerungscockpit SAP Supply Chain Control Tower ein aktives Supply Chain Management über die gesamte Wertschöpfungskette. Darin enthalten sind auch Funktionalitäten zur strategischen Planung von logistischen Bedarfen mittels Prognosealgorithmen auf Basis von historischen Verbräuchen und Bedarfen.

Nach dem bereits begonnenen Einstieg in die reaktive Datenpflege wird mit SAP Master Data Governance die Möglichkeit bestehen, Herstellerdaten vor Übernahme nach S/4HANA auf Konsistenz zu prüfen und auf diese Weise einen entscheidenden Schritt hin zur Verbesserung der Datenqualität in Form eines aktiven Datenmanagements zu machen.

SAP Asset Intelligence Management bietet die Möglichkeit des automatisierten Datentransfers zwischen SASPF und Systemen von Dienstleistern. Auf diese Weise arbeiten alle Player auf demselben Datenstand. Funktionalitäten wie der Digitale Zwilling unterstützen ein effizientes Bauzustandsmanagement am Erbringungsort und verkürzen die Durchlaufzeiten der Instandhaltung durch Automatisierung administrativer Arbeitsvorgänge.

Mit der SAP Digital Manufacturing Cloud wird die in der Bundeswehr schon erfolgreich erprobte Additive Fertigung von Material serienreif. SAP SE bietet verschiedene Skalierungsmöglichkeiten für die Implementierung des 3D-Drucks in der Fläche und hat diese unter Nutzung des Moduls SAP Production Planning und Decentral Manufacturing in S/4HANA integriert.

Nutzerzentrierung

Der logistische Akteur steht im Mittelpunkt von S/4HANA.

Er erhält die zur Erbringung seines Beitrags erforderliche Transparenz über die gesamte Prozesskette. Auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittene Applikationen und moderne Nutzeroberflächen ermöglichen die intuitive Bedienung sowie die effektive und effiziente Datenverarbeitung. Individuell anpassbare Einstellungen ermöglichen das auf die Rolle zugeschnittene Priorisieren der Tagesaktivitäten und die exakte Analyse der Wirkung zur Optimierung der eigenen Leistungserbringung.

Zukunftsfähigkeit:

Der Einstieg in die Cloud-Technologie sowie regelmäßige S/4HANA-Programmupdates sichern der Logistik den Sprung auf die Technologiewelle und die dauerhafte Teilhabe am technologischen Fortschritt.

Abb. 4: Mit S/4HANA D&S auf die Technologiewelle kommen, Quelle: LogKdoBw Blauer Bund
Abb. 4: Mit S/4HANA D&S auf die Technologiewelle kommen, Quelle: LogKdoBw

Fazit

Die Bedeutung von SAP S/4HANA für die logistische Leistungserbringung der Bundeswehr ist enorm.

SAP S/4HANA erfüllt die Forderungen an eine moderne IT auf ideale Weise und wird auch den Anforderungen der Streitkräfte an die optimierte Leistungserbringung im gesamten Wirkspektrum gerecht.

Mit der Branchenerweiterung D&S werden neue Technologien und Funktionen verfügbar, die die Leistungserbringung im LogSysBw grundsätzlich verändern, bestmöglich automatisieren und den Verbleib auf der Welle des technologischen Fortschritts sichern.

Autor: Oberst i.G. Volker von dem Bach, Gruppenleiter Grundlagen Logistik und Beauftragter des Hauptprozessmanagers Logistik im Logistikkommando der Bundeswehr

 

Rund 200 Besucher nutzten die Informationsveranstaltung des Blauer Bund e.V. um sich weiterzubilden und zu informieren.

Die Informationsveranstaltung „blauer Bund e.V.“ stand unter dem Leitthema „Zeitenwende“

Welchen Einfluss hat der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die damit verbundene „Zeitenwende“, auf die Bundeswehr und die Logistikbranche? Dieser Leitfrage widmete sich die Informationsveranstaltung des blauen Bundes (bB) in der Lucius-D.-Clay-Kaserne in Osterholz-Scharmbeck. Rund 200 Besucher aller TSK/OrgBer aus Logistik und Rüstung sowie Vertretern der zivilen Logistik und Wehrindustrie wurden vom Präsidenten des bB, GenMaj Gerald Funke, zur Veranstaltung begrüßt.

Der Präsident des Blauer Bund e.V., GenMaj Gerald Funke begrüßt die Teilnehmenden der Informationveranstaltung in Garlstedt.
Der Präsident des Blauer Bund e.V., GenMaj Gerald Funke, begrüßt die Teilnehmenden der Informationveranstaltung in Garlstedt.

 

Rund 200 Besucher nutzten die Informationsveranstaltung des Blauer Bund e.V. um sich weiterzubilden und zu informieren.
Rund 200 Besucher nutzten die Informationsveranstaltung des Blauer Bund e.V. um sich weiterzubilden und zu informieren.

Zuvor wurde jedoch in der Mitgliederversammlung des bB ein Blick auf das zurückliegende Jahr im Verein geworfen und über die Pläne für die Zukunft berichtet.

Der Präsident: „Mit rund 1.150 Mitgliedern konnten wir unsere Mitgliederzahl halten. Das bewerte ich in der heutigen Zeit als Erfolg.“

GenMaj Funke führte diesen Umstand auf die ansprechenden Vereinspublikationen, den attraktiven Webauftritt und die Informationsveranstaltung -als Zugpferd- zurück. Auch die Mitarbeit des bB innerhalb des „Beirat für Reservistenangelegenheiten“ sehe er als wichtig an, um im Sinne der Reservisten im Verein mitgestalten zu können.

Im kommenden Jahr wird sich der bB mit einem eigenen Auftritt auf einem Social Media Kanal befassen und möchte sich Vorschläge für ein Corporate Design unterbreiten lassen und dann umsetzen. Die Zeichen stehen auf Moderne, denn junge Mitglieder sollen verstärkt im Verein eingebunden werden.

„Durch welche Maßnahmen können junge Mitglieder in Vereinsangebote eingebunden werden? Was ist attraktiv? Wie gelingt die Mitarbeit der Jungen?“

 

Die Informationsveranstaltung

Die folgenden elf Einzelvorträge mit dem Leitthema „Zeitenwende, auch in Logistik/ Rüstung/ Nutzung?!“ waren geprägt von erfreulicher Offenheit und höchst aktuell. An der Vielzahl der gestellten Fragen konnte man das große Interesse des Publikums an den Inhalten ablesen.

Den Aufschlag machte GenLt a.D. Hans-Werner Wiermann, ehem. deutscher militärischer Vertreter bei NATO und EU, zur Neuausrichtung der NATO.

GenLt a.D. Hans-Werner Wiermann, ehem. deutscher militärischer Vertreter bei NATO und EU, zur Neuausrichtung der NATO. Blauer Bund
GenLt a.D. Hans-Werner Wiermann, ehem. deutscher militärischer Vertreter bei NATO und EU, zur Neuausrichtung der NATO.

Er führte aus, dass sich das Bündnis in einem außerordentlich dynamischen Umfeld befinde. Er leitete historisch den Weg zur NATO 3.0 nach dem Konflikt auf der Krim 2014 her, der Internationales Krisenmanagement (IKM) und Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) gleichrangig stellte. Weiter verwies er auf den Gipfel in Madrid im Juni 2022, der die Aufstockung der Präsenz an der Ostflanke und den Beitritt Schwedens und Finnlands zur Folge hatte. Das derzeitige strategische Konzept der NATO setze auf Abschreckung, auch nuklear.

Abschreckung muss Funktionieren! Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen!

Sollte in einem Konflikt die USA anderweitig gebunden sein, seien die Augen in Europa auf Deutschland gerichtet. Es ergäben sich im Bündnis folgende Notwendigkeiten: Die verfügbare Vorwarnzeit müsse optimal genutzt werden. Internationale Verbände müssten durch häufiges, gemeinsames Üben befähigt werden. Die NATO müsse bis zur taktischen Ebene zu Multi Domain Operationen befähigt sein und die Digitalisierung vorantreiben. Die Handlungslinie sei: 1) Krise ist festgestellt, dann vorgesehene Manöverelemente in schnelle Einsatzbereitschaft versetzen. 2) Kräfte in einsatznahen Verfügungsraum verlegen. 3) Eskalationsmanagement betreiben.

 

Im Anschluss erläuterte BrigGen Holger Draber, Unterabteilungsleiter Planung II im BMVg, die aktuellen Aspekte der Fähigkeitsentwicklung.

BrigGen Holger Draber, Unterabteilungsleiter Planung II im BMVg, zu den aktuellen Aspekten der Fähigkeitsentwicklung. Blauer Bund
BrigGen Holger Draber, Unterabteilungsleiter Planung II im BMVg, zu den aktuellen Aspekten der Fähigkeitsentwicklung.

Er zeigte auf, welchen Beitrag Deutschland am NATO Force Model 2025, der Verstärkung der Ostflanke, hat. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, müsse das Fähigkeitsprofil 2022 derzeit angepasst werden. Mit dem nun bereitgestellten Sondervermögen solle im Schwerpunkt die Führungsfähigkeit, die Mobilität und die Ausstattung mit Munition gestärkt werden. Nach dem Aufzeigen von Beispielen stellte er heraus, dass diese Haushaltsmittel schnell umgesetzt werden sollen, auch unter Abstrichen bei den Fähigkeiten.

 

Danach befasste sich Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg, mit der Zeitenwende in Rüstung und Nutzung.

Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg, zur Zeitenwende in Rüstung und Nutzung. Blauer Bund
Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg, zur Zeitenwende in Rüstung und Nutzung.

Zur Leitfrage „Zeitenwende“ sprach er auch über das erforderliche gemeinsame neue Mindset.
„Für mich heißt Zeitenwende: Nichts wird mehr so sein wie es vorher war!“

Man müsse bei der Ausrüstung vom Einsatz her denken. Was braucht der „nackte“ Soldat als erstes? Kampfbekleidung, Waffe, Nachtsichtgerät, bewegliche Unterbringung, Transportfahrzeuge und so fort.

Der Abteilungsleiter Ausrüstung erläuterte die „quick wins“ an schnell umsetzbaren Projekten, die dieser Logik folgen, zeigte daneben aber auch die Stärkung der Dienstleister BwFPS und HIL GmbH auf.

Abschließend erläuterte er die materielle Unterstützung der Ukraine mit Fahrzeugen und Artilleriesystemen aus Beständen der Bundeswehr und deren Auswirkungen auf unsere Streitkräfte.

 

Aktuelles aus der TSH, BrigGen Dirk Kipper, Kommandeur der Technischen Schule des Heeres

BrigGen Dirk Kipper, Kommandeur der Technischen Schule des Heeres, informierte über Aktuelles aus der TSH. Blauer Bund
BrigGen Dirk Kipper, Kommandeur der Technischen Schule des Heeres, informierte über Aktuelles aus der TSH.

Der Aachener Kommandeur erläuterte sein Bestreben die TSH an die Erfordernisse anzupassen, die für die Verlagerung hin zur Aufgabe LV/BV nötig sind. Die TSH brauche dazu mehr Flexibilität bei der Deckung des Ausbildungsbedarfes. Ein Anstieg an internationaler Zusammenarbeit sei zu verzeichnen, einschließlich der Ausbildung ukrainischer Kräfte.

„Ich möchte mehr Kooperation; mit der HIL GmbH, den Niederlanden und auch mit Großbritannien.“

Alle Anstrengungen richteten sich nach den Ausbildungsbedarfen für die „Division 2025“.

 

Aktuelles aus der LogSBw, BrigGen Boris Nannt, Kommandeur der Logistikschule der Bundeswehr

BrigGen Boris Nannt, Kommandeur der Logistikschule der Bundeswehr berichtete über Aktuelles aus der LogSBw. Blauer Bund
BrigGen Boris Nannt, Kommandeur der Logistikschule der Bundeswehr berichtete über Aktuelles aus der LogSBw.

Der Gastgeber berichtete über das bereits länger andauernde Projekt „Modernes Lernen“. Dafür ist ein Steuerungsboard eingerichtet, das mit 12 Mitgliedern durchgängig die Belange der Methodik und Didaktik vorantreibt. Modernes Lernen stehe dabei auf den Säulen kompetenzorientierte Ausbildung, Digitalisierung und Wissensmanagement. Eine Kultur der Akzeptanz dieser Instrumente sei für den Erfolg wesentlich.

Aus dem Logistischen Übungszentrum gab es zu berichten, dass die „Zentrale Ausbildung Logistik“ inzwischen grundsätzlich gemeinsam von einem Versorgungsbataillon des Heeres und einem Logistikbataillon der SKB besucht wird. Also zwei wesentliche Elemente der logistischen Kette gemeinsam üben.

 

Invictus Games, BrigGen a.D. Michael Bartscher

BrigGen a.D. Bartscher warb für die Invictus Games 2023 in Düsseldorf. Blauer Bund
BrigGen a.D. Michael Bartscher warb für die Invictus Games 2023 in Düsseldorf.

Am Ende des ersten Tages konfrontierte BrigGen Bartscher die Zuhörer mit den Einsatzrealitäten unserer Soldaten, welche Verletzung an Leib und Seele einschließen können. Auch er war durch einen Anschlag in Afghanistan betroffen. Solchen Veteranen eine Perspektive und auch Selbstvertrauen zurückzugeben ist auch eine Aufgabe der Invictus Games. Durch Harry, Prince of Wales, ins Leben gerufen, ist dies eine sportliche Großveranstaltung für Soldaten mit Handicap und deren Begleitung. Denn jeder Sportler darf Familienangehörige oder Freunde zu den Games mitbringen. Besonders die Videoeinspielungen vergangener Jahre aus Sydney und Den Haag machten Lust auf einen Besuch in Düsseldorf 2023.

 

Gesellschaftsabend

Netzwerk festigen und erweitern ist ein wichtiges Ziel des Gesellschaftsabends, das mühelos erreichbar war. Die Sammlung für das Soldatenhilfswerk ergab die Summe von 1.430 Euro, die vom bB auf 2.000 Euro aufgestockt wurde. Drei Mitglieder wurden für ihre 25-jährige Treue zum bB geehrt.

Ehrung für 25jährige Treue zum bB. Von links: GenMaj Funke, Präsident im bB, BrigGen Zeyen, BrigGen Draber, Oberstlt d.R Becker © Bundeswehr/Bärbel Krach

 

Der Gesellschaftsabend. Zeit zum Austausch ohne Grenzen. Der aktuellste Beitrittzum bB - aus Überzeugung! Blauer Bund
Der Gesellschaftsabend. Zeit zum Austausch ohne Grenzen. Olt Wolf ist der aktuellste Beitritt zum bB – aus Überzeugung! © Bundeswehr/Bärbel Krach

 

Rollenverständnis JSEC (Joint Support and Enabling Command), BrigGen Thomas Seifert, DCOS OPS JSEC

Rollenverständnis JSEC (Joint Support and Enabling Command), BrigGen Seifart, DCOS OPS JSEC, Blauer Bund
Rollenverständnis JSEC (Joint Support and Enabling Command), BrigGen Thomas Seifert, DCOS OPS JSEC

Der Gast aus Ulm machte zu Beginn des zweiten Tages deutlich, wie die Aufgabe des JSEC zur Unterstützt aller Missionen des SACEUR (deu.: Oberbefehlshaber der NATO für Europa) zu verstehen sei. Die Aufgaben seien Enablement, Reinforcement by Forces and Sustainment Flow, übersetzt etwa: Die Fähigkeit, Truppen schnell verlegen, nachhaltig verstärken und gesichert versorgen zu können.

Mit rund 470 Dienstposten betreibt das JSEC diese Managementaufgabe, die von der Industrie bis zur verbrauchenden Truppe reicht. Eine große Herausforderung sei das Steuern von Truppenbewegungen in Zeit und Raum, ohne eigene Logistiktruppen unterstellt zu haben.

„We are asking, not tasking“

Das Kommando erstelle Pläne und schaffe ein RSN (Reinforcement and Sustainment Network), welches gewährleiste, dass Kräfte nicht mehrfach eingeplant werden und in allen Abschnitten des Prozesses effektiv und effizient gehandelt wird. Und dies, obwohl die Verantwortung für die Logistik nationale Aufgabe bleibt und die NATO lediglich eine koordinierende Rolle hat.

 

Zeitenwende aus Sicht der Industrie, Dr. Hans Christian Azpodien, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie

Dr. Hans Christian Azpodien, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, zu Zeitenwende aus Sicht der Industrie. Blauer Bund
Dr. Hans Christian Azpodien, Hauptgeschäftsführer Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, zu Zeitenwende aus Sicht der Industrie.

Das Sprachrohr der SVI (Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) beleuchtete die Thematik mit Hilfe von 10 Thesen. In diesen stellte er vor, dass die SVI marktverfügbare Produkte schnell zur Verfügung stellen kann, jedoch abweichende deutsche Forderungen zu häufig hinderlich seien. Er betonte, dass die SVI Planbarkeit benötige und zum Erhalt von Schlüsseltechnologien die politische Leitung eigene Vorgaben mit Leben füllen müsste und auch verbindliche Bestellungen essentiell seien. Im Zusammenhang mit dem Streben als nachhaltige Industrie zu gelten, brachte er den passenden Slogan zur Kenntnis.

„Sicherheit ist die Mutter aller Nachhaltigkeit!“

 

Nächster Vortragender war GenLt Michael Vetter, Abteilungsleiter CIR im BMVg, zur Bedrohung im Cyber- und Informationsraum.

GenLt Michael Vetter, Abteilungsleiter CIR im BMVg, zu Bedrohung im Cyber- und Informationsraum und den Auswirkungen auf die Logistik. Blauer Bund
GenLt Michael Vetter, Abteilungsleiter CIR im BMVg, zu Bedrohung im Cyber- und Informationsraum und den Auswirkungen auf die Logistik.

Er berichtete über die ca. 3 Mio. Angriffe auf die Bundeswehr aus dem Cyber- und Informationsraum im Halbjahr. Erklärte ein neues Phänomen namens „Hacktivismus“, bei dem nichtstaatliche Akteure Aktionen im Cyberraum zu Gunsten oder Schaden eines Konfliktbeteiligten starten, die nicht mit staatlichem Handeln, das in gleiche Richtung wirken soll, abgestimmt sind. Als Beispiel führte er die Gruppe „Anonymous“ mit einem Hack gegen Gazprom Deutschland an, der in der Wirkung eher gut gemeint, als gut gemacht war, da die Gesamtbetrachtung fehlte.

Er stellte heraus, dass wegen der notwendigen stärkeren Digitalisierung in allen Lebensbereichen die Möglichkeiten zu Cyber-Angriffen zunähmen. Davon sind die Streitkräfte, vom Zulieferer aus der Industrie bis zum Verbraucher in der Truppe, stark betroffen.

Schutz gegen diese Bedrohung sei essenziell, die Akteure in der Cybersicherheit jedoch vielfältig. Es benötige ausgefeilte Koordination, Prozesse, und Strukturen. Übungen gegen Cyberbedrohung seien ebenfalls notwendig.

Nach Vorstellung des BMVg sei es das Ziel, im Nationalen Cyberabwehrzentrum neben den Ressorts BMI und AA auch die Länder und Betreiber von kritischer Infrastruktur (wie z.B. Netzanbieter für Kommunikation) einzubinden.

Den Einfluss des Sondervermögens auf die Projekte zur Führungsfähigkeit bewerte er positiv.

„Viele Ampeln von Projekten der Führungsfähigkeit springen auf grün.“

 

LV/BV aus Sicht der Basislogistik, Oberst Kai Häußermann, Kommandeur der mobilen Logistiktruppen (mobLogTr)

Oberst Kai Häußermann, Kommandeur der mobilen Logistiktruppen (mobLogTr), zu LV/BV aus Sicht der Basislogistik. Blauer Bund
Oberst Kai Häußermann, Kommandeur der mobilen Logistiktruppen (mobLogTr), zu LV/BV aus Sicht der Basislogistik.

Oberst Häußermann erläuterte die Strukturmerkmale der mobLogTr mit ihren umfangreichen Aufgaben, aber noch bestehenden Einschränkungen bei der Kaltstartfähigkeit. Die ausstehende Entscheidung zur Strukturanpassung sei schnell erforderlich, um die Kaltstartfähigkeit zu verbessern. Weitere Voraussetzung seien gemeinsame Feldeinsatzübungen mit der Einsatzlogistik. Aus vergangenen Übungen dieser Art könne man als Handlungsfelder u.a. die Führungsfähigkeit/Führungsmittel, die feldmäßige Lagerung von Munition und die Bedrohung aus der Luft durch Drohnen ausmachen.

 

LV/BV aus Sicht der Einsatzlogistik Heer, Oberstlt Sven Heidel, Kommandeur Versorgungsbataillon 131

Oberstlt Sven Heidel, Kommandeur Versorgungsbataillon 131 und Kommandeur multinationale Combat Service Support (MN CSS) Battalion VJTF 2023. Blauer Bund
Oberstlt Sven Heidel, Kommandeur Versorgungsbataillon 131 und Kommandeur multinationale Combat Service Support (MN CSS) Battalion VJTF 2023. Aufnahme am Heimatstandort. © Bundeswehr/Susan Billing

Der Kommandeur VersBtl 131 bildete den Abschluss der Informationsveranstaltung und berichtete aus Sicht der Truppe über die Übungstätigkeiten zur Vorbereitung des Auftrages NRF 2022-2024. Er lobte, dass die Integration der multinationalen Partner (4 Kompanien aus BEL, NOR, NDL) sehr gut gelungen sei. Die Übung Wettiner Heide sei der Lackmustest gewesen und mit der Zertifizierung auch bestanden worden. Die Information zum aktuellen Planungsstand über das Zielbild Heer und die dazu ausgeplante Struktur der Einsatzlogistik Heer schlossen seinen Vortag ab.

Am Ende der Veranstaltung bedankte sich der Vizepräsident im bB Oberst a.D. Thomas Mönnikhoff bei allen Mitwirkenden und warb bereits jetzt für die Informationsveranstaltung im November 2023 in Aachen/Eschweiler. Die Informationsveranstaltung des bB ist nach zwei Jahren Abstinenz erfolgreich zurück auf dem Podium!

Text: Oberstleutnant Roman Schlosser, Redakteur im blauer Bund e.V.

Bilder: Bundeswehr/Petra Reiter oder laut Bildbeschriftung

Landmobilität – Sachstand und Planungen in der AG Landmobilität

Ersterscheinung Juni 2021 im Mittler Report Verlag, Wehrtechnischer Report „Mobilität für Landstreitkräfte“

Mobilität zu Lande ist nahezu in allen Streitkräften ein zentraler Faktor bei der Entfaltung militärischer Fähigkeiten. Das gilt auch und gerade für die Bundeswehr.
Der Einsatz zu Lande steht im Mittelpunkt zahlreicher denkbarer Szenarien. Dabei steigen seit einigen Jahren die Anforderungen und Stückzahlen, mit denen die deutschen Streitkräfte planen müssen. Ursächlich dafür ist die Re-Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung, die nach Jahren der Krisen- und Konfliktprävention im Rahmen von personell und materiell überschaubaren Auslandseinsätzen wieder im Zentrum der Überlegungen steht.

Konzept Landmobilität
Nunmehr dreht es sich planerisch darum, wieder die moderne, landgebundene Mobilität der gesamten, wohlbemerkt auch noch aufwachsenden Bundeswehr zu erreichen.

Eine Panzerkolonne verlegt vom Bahnhof zum Truppenübungsplatz nach der Bahnentladung im Rahmen der multinationalen Battle Group Enhanced Forward Presence in Rukla/Litauen, am 27.07.2020. Blauer Bund
Leopard 2A6-Kolonne in Litauen (2020); © Bundeswehr/Christian Kuhrt

Zentraler Akteur auf dem Weg zur Realisierung dieser ambitionierten Zielvorstellung ist die Ständige Arbeitsgruppe Landmobilität, welche einschlägige Kompetenz aus dem Verteidigungsministerium, dem Planungsamt der Bundeswehr, dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw), dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr sowie den militärischen und zivilen Organisationsbereichen bündelt. Die Ständige Arbeitsgruppe Landmobilität ist das Gremium, in dem planerische Vorgaben, vor allem aus den aufeinander folgenden Fortschreibungen des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr, in ihrer Gesamtheit harmonisiert und umgesetzt werden. Wie Landmobilität überhaupt zu gestalten ist, ergibt sich aus dem seit 2019 erarbeiteten Konzept Landmobilität. Das Konzept beschreibt die qualitative Grundlage der Landmobilität und definiert vier Handlungsfelder: Kraftstoffresilienz, Trennung von Funktionalität und Mobilität, Automatisierung und unbemanntes Fahren sowie Schutz.

Zusammenspiel von Rüstsätzen und Fahrzeugen (Prinzipskizze); © Bundeswehr

Grafik_LandMob Rüstsätze_175x100mm

Arbeitsschwerpunkte
Trennung von Funktionalität und Mobilität

Aktuell steht insbesondere die Trennung von Funktionalität und Mobilität im Fokus der Arbeitsgruppe. Funktionalität bedeutet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, eine bestimmte Aufgabe im engeren Sinn erfüllen zu können. Diese Fähigkeit wird oft durch sogenannte Rüstsätze generiert. So wird beispielsweise im Rahmen der ABC-Abwehr die Fähigkeit, Wasser für die Dekontamination von Personen einzusetzen, durch einen Rüstsatz gewonnen. Genauer, durch einen Wassertank mit einem Fassungsvermögen von 2.000 Litern. Damit dieser Wassertank zu seinem Einsatzort gelangen kann, ist ein Anhänger erforderlich und natürlich ein Fahrzeug, das diesen Anhänger zieht. Insgesamt verfügt die Bundeswehr über mehr als 800 Arten von Rüstsätzen, die sich, abgesehen von den durch sie bereitgestellten Fähigkeiten, nicht zuletzt durch die Art der Verbindung mit dem Fahrzeug unterscheiden. Je nach dem Grad der Flexibilität dieser Verbindung ist hier zwischen „verlastet“, also leicht vom Fahrzeug zu trennen, „verbaut“, im Sinne einer prinzipiell auf längere Zeiträume angelegten Zusammenführung von Funktionalität und Mobilität sowie „untrennbar verbunden“ zu unterscheiden.

Um der Bundeswehr eine breit gefächerte Nutzung ihrer Rüstsätze zu ermöglichen, kommt es darauf an, viele Rüstsätze mit unterschiedlichen Fahrzeugen von einem Ort an den anderen verbringen zu können, also die starre Bindung an ein bestimmtes Einzelfahrzeug und – wenn machbar – an ein bestimmtes Fahrzeugmodell aufzugeben. Wenn also das Fahrzeug A mit einem Getriebeschaden ausfällt, muss es möglich sein, den Rüstsatz mit dem Fahrzeug B zu einem neuen Einsatzort zu bewegen und optimalerweise auch mit einem ganz anderen, vielleicht sogar handelsüblichen Fahrzeugtyp. Das minimiert die Nichtverfügbarkeit bestimmter Fähigkeiten im Einsatz, aber auch im normalen Tagesdienst oder z.B. dem Ausbildungsbetrieb. Auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Ständige Arbeitsgruppe Landmobilität dazu übergegangen, standardisierte Schnittstellen zwischen Rüstsatz und Fahrzeug zu definieren und zu planen. Also im Regelfall Container oder Wechselpritschen, in die Rüstsätze aufgenommen und dann vergleichsweise einfach auf Fahrzeuge verlastet werden können. Zu diesem Zweck gilt es, die umfangreiche Rüstsatzlandschaft in Familien einzuteilen, die wiederum für bestimmte Container in Frage kommen – eine planerische Mammutaufgabe, die viel Detailkenntnis und das Hand-in-Hand-Arbeiten zahlreicher Experten erfordert.

Soldaten vom 3. Logistikbataillon 171 heben mit Hilfe des Containerstaplers Orion einen Container auf einen Lastkraftwagen vom Typ Ungeschütztes Transportfahrzeug (UTF) in Burg, am 02.03.2021. Blauer Bund
Ungeschütztes Transportfahrzeug mit Container; © Bundeswehr/Torsten Kraatz

Fahrzeugumfänge
Zweiter aktueller Tätigkeitsschwerpunkt der Ständigen Arbeitsgruppe Landmobilität ist, den momentan in der Bundeswehr vorhandenen Fahrzeugpark zu erfassen und planerisch vorzubereiten, wie dieser vielfältige „Fahrzeug-Mix“ zukünftig ausgestaltet werden soll. Diese Zukunft wird bestimmt durch das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr, ein fortzuschreibendes und zyklisch weiterzuentwickelndes Dokument, das in drei Zwischenschritten militärpolitische Ambitionen der Bundeswehr, nicht zuletzt mit Blick auf die Ausrüstung und daraus erwachsende Fähigkeiten in qualitativer und quantitativer Hinsicht, beschreibt. Dabei kommt es, beispielhaft und verkürzt mit Blick auf das Heer dargestellt, darauf an, bis 2023 eine Brigade (Zwischenschritt 1), bis 2027 eine Division (Zwischenschritt 2) und bis 2031 ein Korps mit drei Divisionen (Zwischenschritt 3) auszustatten. Ähnlich wie bei der Planung der Rüstsätze bedeutet das, die Fülle der in der Bundeswehr vorhandenen und künftig einzuführenden verschiedenen Fahrzeuge in Bezug auf Schutz, beispielsweise Panzerung, zu klassifizieren (rund 750 unterschiedliche Modelle, dazu über 100 Anhängertypen), diese Modelle den Zwischenschritten zuzuordnen und schließlich die erforderlichen Stückzahlen zu ermitteln.
Die zu betrachtenden Größenordnungen sind beträchtlich: Ausgehend von der Gliederung der Bundeswehr 2016 mit ca. 56.000 Fahrzeugen, sieht der Zwischenschritt 2 für 2027 rund 68.000 Fahrzeuge vor, der Zwischenschritt 3 im Ausblick auf 2031 über 100.000 Fahrzeuge.

In welchem Maße sich die Re-Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung auswirkt, mag allein der Blick auf die Artilleriesysteme verdeutlichen. Deren Anzahl wird sich allein zwischen 2027 und 2031 in etwa verdoppeln. Es bleibt dabei festzuhalten, dass es sich bei den genannten Zahlen um Planungen handelt, mit denen die Arbeitsgruppe versucht den politischen Willen in eine zukünftige Realität zu überführen. Ob diese Planungen Wirklichkeit werden, hängt maßgeblich von den aus dem Bundeshaushalt dafür bereitgestellten Finanzmitteln ab – ein Faktor, der nach momentanem Stand die termingerechte Zielerreichung im Bereich Landmobilität maßgeblich beeinflusst.

Komplexe Dienstleistungen

Ein Weg, die Zwänge komplizierter militärischer Beschaffung und die Knappheit von Haushaltsmitteln in ihrer Auswirkung auf die Landmobilität zu lindern, besteht in der schon seit Jahren praktizierten Nutzung „komplexer Dienstleistungen“ – ein Schlagwort, das hier vor allem die Zusammenarbeit mit dem BwFuhrparkService beschreibt. Der BwFuhrparkService als Unternehmen im Eigentum von Bundeswehr und der Deutschen Bahn stellt den deutschen Streitkräften Dienste wie Fahrzeugleasing und -vermietung sowie Flottenmanagement zur Verfügung. Allerdings ist diese Dienstleistung begrenzt auf handelsübliche bzw. geringfügig umgebaute und an die militärische Nutzung angepasste Fahrzeuge. Das bedeutet, dass die Bundeswehr z.B. keine Gefechtsfahrzeuge über den BwFuhrparkService beziehen kann. Trotz dieser Einschränkung ist das Potential, das im Rahmen der Erreichung der Zwischenschritte des Fähigkeitsprofils genutzt werden kann, immens: Für 2027 ist von etwa 35.000 Fahrzeugen auszugehen, für 2031 mit dem dann erhöhten Anteil an Gefechtsfahrzeugen von rund 41.000 Fahrzeugen. Dabei bietet die Verwendung handelsüblicher Fahrzeuge aus Beständen des BwFuhrparkService nicht nur den Vorteil, durch Verzicht auf kostentreibende Neuentwicklungen Finanzmittel einsparen zu können, sondern auch die Chance, durch eben diesen Verzicht Zeit zu gewinnen mit dem Effekt einer rascheren Verfügbarkeit der Fahrzeuge.

Es ist jedoch notwendig, dass die Nutzer, also die militärischen Organisationsbereiche, das vorgesehene Einsatzszenario genau planen, denn BwFuhrparkService-Fahrzeuge mit ihrer zivil garantierten Wartung und Versorgung sind gemäß Vertragskonstruktion in Konfliktszenarien nur eingeschränkt von Nutzen – weil die Wartung eben von zivilen Dienstleistern in Deutschland selbst durchzuführen ist. Hinzu kommt, das bestimmte, für den Einsatz im Gefecht notwendige Ausrüstungselemente (wie z.B. Kommunikationsmittel) aufgrund ihrer Komplexität in handelsübliche BwFuhrparkService-Fahrzeuge nicht mit vertretbarem Aufwand eingerüstet werden können und somit deren Anbindung an andere Elemente auf dem Gefechtsfeld erschwert würde.

Auf dem Gelände des Mobilitätscenter's (MC) in Köln. Hier einige Modelle der Fuhrpark-Service GmbH (BWFPS). Der Fuhrpark-Service besteht seit Juni 2002 und verfügt über verschiedene Fabrikate aller Klassen. Blauer Bund
BwFPS-Fahrzeuge; © Bundeswehr/Rott

Die Zukunft
Die nächsten Schritte der Ständigen Arbeitsgruppe Landmobilität als zentrale Schnittstelle für die Landmobilität der Bundeswehr sind damit vorgegeben: Nachdem die Bedarfe erfasst und beschrieben wurden, kommt es in den nächsten Monaten und Jahren auf die Umsetzung an. Dabei ist der Bedarf der Bundeswehr in Jahresscheiben möglichst weitgehend zu decken, angepasst an die Haushaltsmittel und Priorisierungen die vorgenommen werden. An dieser Stelle fließen dann auch die anderen Handlungsfelder der Landmobilität, insbesondere die Automatisierung und unbemanntes Fahren sowie Schutz, wieder in die Arbeit der Ständigen Arbeitsgruppe Landmobilität ein.

 Autor: Oberstleutnant Dr. Claus Heinrich Gattermann, Referent für Landmobilität im Planungsamt der Bundeswehr.

Konzeptioneller Bedarf der Bundeswehr im Bereich Landmobilität im gesamten Aufgabenspektrum

[Red.:] Ersterscheinung Juni 2021 im Mittler Report Verlag, Wehrtechnischer Report „Mobilität für Landstreitkräfte.

Um sich mit dem konzeptionellen Bedarf der Bundeswehr im Bereich Landmobilität im gesamten Aufgabenspektrum zu beschäftigen, ist es angezeigt, sich zunächst mit den Rahmenbedingungen zu befassen, die in der jüngeren Vergangenheit planungsleitend waren.

Wenn man sich diese vergegenwärtigt, wird auch klar, welche tiefgreifenden Änderungen die laufende Neuausrichtung der Bundeswehr mit sich bringt und was diese für die Ermittlung der konzeptionellen Bedarfe der Bundeswehr bedeutet.

Die Rahmenbedingungen der Vergangenheit

Die ausschließliche Ausrichtung der Streitkräfte auf Einsätze im erweiterten Aufgabenspektrum im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements (IKM) bescherte der Bundeswehr Streitkräftestrukturen mit Verbänden und Einheiten, die darauf optimiert waren, dauerhaft Kontingente in festgelegter Größe und mit festgelegten Fähigkeiten in mandatierte Einsätze entsenden zu können. In sogenannten Stabilisierungseinsätzen/-operationen waren dabei unterschiedlichste Aufgaben zu erfüllen, welche von humanitärer Hilfeleistung bis hin zum erfolgreichen Führen eines hochintensiven Gefechts reichen konnten. Trotz dieser anzunehmenden Bandbreite einer möglichen Bedrohung war die Durchsetzungsfähigkeit dieser Kräfte begrenzt und insbesondere zu Beginn dieser Stabilisierungsoperationen standen Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben für die parallel ablaufenden Missionen der Vereinten Nationen und staatliche oder nichtstaatlicher Hilfsorganisationen im Vordergrund.

Die Vorbereitung und Ausbildung der Einsatzkräfte folgte einem langfristigen Rotationsplan und entsprechend vollzog sich die Organisation der personellen Aufstellung der Einsatzkontingente. Unterschiede in den Einsatzkontingenten und deren Vorbereitung ergaben sich allenfalls durch Entwicklungen bzw. Lageänderungen in den jeweiligen Einsatzgebieten.

Materiell war diese Phase der Ausrichtung auf Stabilisierungsoperationen gekennzeichnet durch erhebliche Einsparungen im Verteidigungshaushalt durch das Einbringen der sogenannten „Friedensdividende“. Dies bedeutete, dass bis weit in die 2000er Jahre hinein notwendige Regenerationsprojekte für einzelne Landsysteme und ganze Flottenanteile innerhalb des Systems der Landmobilität zwar in der Regel planerisch berücksichtigt wurden aber aufgrund fehlender Finanzierbarkeit nicht verwirklicht werden konnten. Gleichzeitig wuchs der Druck, Landsysteme in die Streitkräfte einzuführen, die über ein höheres Schutzniveau für die Besatzung verfügen, insbesondere auch für Kräfte, die lediglich Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben durchführen und hierfür zunächst nicht über geeignete geschützte Fahrzeuge verfügen konnten. Die Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Verlusten eigener Kräfte war neben der geforderten Funktionalität bestimmend für die damals eingeführten Landsysteme. Hieraus entstanden die Fahrzeugkategorien der geschützten Führungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF) und der geschützten Transportfahrzeuge (GTF).

Bild 1: Mit dem Allschutz-Transport-Fahrzeug Dingo von KMW begann 2000 die Ausstattung mit geschützten Führungs- und Funktionsfahrzeugen (GFF) (Quelle: Bw)

Bild 2: Der Zetros von Mercedes Benz ist der erste als geschütztes Transportfahrzeug (GTF) beschaffte Lkw der Bundeswehr (Quelle: Daimler)

 Aufgrund der haushalterischen Rahmenbedingungen war es jedoch zu dieser Zeit nicht möglich, die Streitkräfte aufgaben- und strukturgerecht auszustatten. Stattdessen ging insbesondere die Beschaffung der GFF in aller Regel auf die Formulierung einsatzbedingter Sofortbedarfe (ESB) zurück. Das heißt, eine kurzfristige operative Bewertung der Bedingungen in den Einsatzgebieten lieferte die Vorgaben für die Beschaffung hinsichtlich Funktionalität und Stückzahl und wurde in der Folge unter hohem Zeitdruck umgesetzt.

Vielfach war es den für die Bedarfsdeckung zuständigen Stellen dabei kaum möglich, wesentliche Projektelemente vollständig umzusetzen, sodass beispielsweise die tatsächliche Einsatzreife der GFF erst hergestellt werden konnte, als diese bereits in den Einsätzen verwendet wurden. Zudem wurden aus den gleichen Gründen Ersatzteilvorräte nicht ausreichend konfiguriert. Sonderwerkzeugsätze wurden erst nachträglich realisiert. Das Herstellen der Befähigung militärischer Instandhaltungskräfte zur Durchführung der klassischen Feldinstandsetzung, also das Beherrschen aufwändiger Instandsetzungsarbeiten, erfolgte zum Teil mit jahrelanger Verspätung.

Aus dieser Lage ergab sich zusätzlich das Erfordernis, Firmenteams der Fahrzeughersteller vertraglich zu verpflichten, auch in Standorten im Ausland bzw. in den Einsatzgebieten Instandhaltungsleistungen zu erbringen, um die materielle Einsatzbereitschaft entsprechend den operativen Anforderungen aufrecht zu erhalten. Statt einer kontinuierlichen Beschaffungsplanung für einsatzwichtige Landsysteme wie GFF ergab sich ein stückweises, anlassbestimmtes Vorgehen entlang der über die Jahre eingebrachten ESB. Die daraus entstandene Fahrzeugflotte zum Beispiel der GFF 3 Dingo 2 weist deshalb erhebliche Unterschiede in den Varianten auf und ist bis heute im sich daraus ergebenden Nutzungsmanagement sehr aufwändig zu betreuen.

Alle mit Aufstellung und Ausbildung von Einsatzkontingenten beauftragten Anteile der Streitkräfte standen vor dem Dilemma, dass GFF und GTF nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung standen, um alle Verbände der Bundeswehr gleichzeitig und im erforderlichen Umfang auszustatten. Die aus diesem Zwang geborene Lösung hierfür war die Schaffung von Pools für Einsatzgerät, welches – dem Rotationsplan folgend – nach jeder Einsatzvorbereitung auf Ebene Bataillon bzw. Brigade an jeweils andere Verbände weitergegeben wurde. Dieses Poolgerät unterlag damit einem erheblich höheren Verschleiß als unter normalen Umständen und letzten Endes waren dadurch die Verbände einer steten materiellen Umgliederung unterworfen. Konzeptionell wurde dieser „Status Quo“ weiter zementiert, indem zwar die Strukturen der Landstreitkräfte materiell ausgeplant wurden, aber in Anerkennung der haushalterischen Einschränkungen durch Einführung von Stückzahlobergrenzen bindende Vorgaben für die Beschaffung von einsatzwichtigem Großgerät gemacht wurden.

Die bisherigen Ausführungen sind nicht im Sinne einer Abrechnung zu verstehen, sondern sollen exemplarisch deutlich machen, in welch schwierigem Umfeld die Entwicklung des Systems der Landmobilität stattfinden musste, als die Realität der Einsätze im Rahmen des IKM und der Kampf gegen einen überwiegend „asymmetrisch“ agierenden Gegner planungsleitend waren.

Der aktuelle Aufgabenbereich

Traurige Realität ist heute, dass zwischenstaatliche Konflikte wieder wahrscheinlicher geworden sind und eine zusätzliche sicherheitspolitische Herausforderung darstellen. Damit ergibt sich von selbst, dass die möglichen Einsatzszenare der Streitkräfte nicht nur zu erweitern waren, sondern dass nach Jahren der ausschließlichen Ausrichtung auf Einsätze im Rahmen IKM die umfassende Befähigung der Streitkräfte zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückzuerlangen ist und dass diese gleichzeitig mit der Befähigung zur Teilhabe am IKM vorzuhalten ist. Alle Fähigkeiten und Strukturen sind an der anspruchsvollsten Aufgabe, also der Befähigung zur kollektiven LV/BV, auszurichten und einsatzbereit zur Verfügung zu stellen.

Im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) sind die sich daraus ergebenden Fähigkeiten beschrieben. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Szenar LV/BV werden in sogenannten Ressourcenverbünden die Fähigkeiten beschrieben, die beispielsweise innerhalb der Systemverbünde Bündnisverteidigung Land und Unterstützung Bundeswehr zur Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben und Teilaufgaben erforderlich sind. Dabei gilt die grundsätzliche Festlegung, dass die Aufgaben LV/BV und IKM aus der sogenannten „Grundaufstellung“ zu erbringen sind und das gewissermaßen als Ausnahme zusätzliche „Missionspakete“ gebildet werden, wenn die materielle Ausstattung der Grundaufstellung nicht ausreicht.

Um dies anschaulich zu verdeutlichen: Sondergeschützte handelsübliche Fahrzeuge sind in einer bestimmten Anzahl in der Grundaufstellung vorhanden, wenn sie zur Aufgabenerfüllung in allen Szenaren benötigt werden. Einsatzspezifisch können höhere Bedarfe entstehen, die dann in einem Missionspaket abzubilden sind. Grundaufstellung bedeutet aber auch, dass frühere Stückzahlobergrenzen keine Bedeutung mehr haben und dass alle Einheiten und Verbände aufgaben- und strukturgerecht ausgestattet werden müssen. Für das System der Landmobilität ergibt sich damit ein schrittweiser Aufwuchs, der den Umfang an Landsystemen nach gegenwärtigem Planungsstand bis 2031 um rund 50 Prozent anwachsen lassen wird.

Das Konzept „Landmobilität der Bundeswehr“

Auf diesen grundsätzlichen Vorgaben hat das durch den Generalinspekteur der Bundeswehr 2019 gebilligte Konzept „Landmobilität der Bundeswehr“ aufgesetzt und den einzuschlagenden Weg zur Modernisierung des Systems Landmobilität beschrieben. Es enthält zukunftsweisende und klare Vorgaben, die als „Leitplanken“ für den Aufwuchs und die dringende Regeneration der Landsysteme dienen. Im Folgenden sollen die vier im Konzept abgebildeten Gestaltungsfelder „Schutz“, „Trennung von Mobilität und Funktionalität“, „Kraftstoffresilienz“ und „Automatisierung und unbemanntes Fahren“ und deren konkrete Auswirkung bei der Ermittlung der konzeptionellen Bedarfe der Bundeswehr im gesamten Aufgabenspektrum eingehender betrachtet werden.

Schutz

Um Festlegungen für den Schutzbedarf von Landsystemen zu treffen, wurde im Konzept „Landmobilität der Bundeswehr“ eine Bedrohungsmatrix entwickelt. Sie berücksichtigt unterschiedliche Bedrohungsarten für Landsysteme innerhalb des Einsatzraumes und stellt diese der Dauer gegenüber, die das Landsystem der Bedrohung durchschnittlich ausgesetzt ist. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich das Verhältnis von Landsystemen mit Schutzbedarf zu ungeschützten Landsystemen bei etwa eins zu drei eingependelt hat, wobei sich naturgemäß Unterschiede zwischen den Systemverbünden ergeben, wie etwa innerhalb des Systemverbunds Bündnisverteidigung Land im Vergleich zur Basis Inland in Deutschland. Innerhalb der generischen Fahrzeugkategorie, zum Beispiel Lkw aller Zuladungsklassen (ZLK), wurde dann, abgeleitet aus den Strukturen der Ressourcen- und Systemverbünde, heruntergebrochen bis auf die Ebene des Trupps bzw. Einzelsystems ermittelt, wie viele Landsysteme mit welchem Schutzbedarf als konzeptioneller Bedarf für die planungsleitende Aufgabe LV/BV einzuplanen sind.

Bild 3: Geschützter Eagle IV auf dem Flughafen Bamako (Quelle: Bw/Sebastian Grünberg)

Bereits aus dieser generischen Betrachtung konnte abgeleitet werden, dass sich mit Blick auf die Zielerreichung für den Zwischenschritt 2 FPBw bis 2027 im Bereich der geschützten Fahrzeuge ein Mehrbedarf ergeben wird. Dieser Mehrbedarf ist parallel zu dem bestehenden Regenerationsbedarf für Bestandssysteme zu decken, denn es darf nicht übersehen werden, dass im Bereich der GFF große Flottenanteile bis 2027 bereits länger als zwanzig Jahre in der Nutzung sein werden. Insgesamt prognostiziert die Ermittlung der konzeptionellen Bedarfe ein Anwachsen des Umfangs des Systems Landmobilität um rund 20 Prozent bis 2027 und rund 50 Prozent bis 2031, jeweils bezogen auf den heutigen Umfang. Damit ist auch absehbar, dass sich der Beschaffungsschwerpunkt insgesamt von Landsystemen mit hohem Schutzbedarf hin zu solchen mit niedrigem Schutzbedarf bzw. ungeschützten Systemen verschieben wird, da eine Vollausstattung mit Landsystemen, die zur Abdeckung eines hohen Schutzbedarfs über passiven Schutz (insbesondere Panzerung) verfügen, finanzplanerisch derzeit nicht abbildbar sein wird.

Die besondere Herausforderung der Ausplanung lag also darin, festzustellen, in welchen Anteilen der Ressourcen- und Systemverbünde Landsysteme mit niedrigem Schutzbedarf bzw. ungeschützte Landsysteme aufgaben- und strukturgerecht eingeplant werden konnten. Dabei wurde auch eine Betrachtung von sogenannten Hochwertzielen durchgeführt, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Operationsführung einen hohen Schutzbedarf haben, obwohl sich dies aus der Bedrohungsmatrix nicht unmittelbar ableiten lässt.

Diese aufwändige Ermittlung der konzeptionellen Bedarfe, also die Fortschreibung des Systems der Landmobilität auf der Grundlage des FPBw, wurde am 26. Juni 2020 durch den Generalinspekteur der Bundeswehr als Grundlage für die weitere konzeptionelle Arbeit gebilligt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich das Verhältnis von Landsystemen mit Schutzbedarf zu ungeschützten Landsystemen bei etwa eins zu drei eingependelt hat, wobei sich naturgemäß Unterschiede zwischen den Systemverbünden ergeben, wie etwa innerhalb des Systemverbunds Bündnisverteidigung Land im Vergleich zur Basis Inland in Deutschland.

Bewertet wurde außerdem, an welcher Stelle innerhalb der Ressourcen- und Systemverbünde Produkte der Bundeswehr Fuhrpark Service GmbH (BwFPS) aufgaben- und strukturgerecht zur Bedarfsdeckung herangezogen werden können. Neben rein handelsüblichen Fahrzeugen (hü) ist absehbar, dass handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS) und handelsübliche Sonderfahrzeuge (hüSd) auch künftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung der Mobilitätsbedarfe innerhalb des Systems der Landmobilität leisten werden und dass dieser Beitrag über den reinen Ersatz der in den 80er und 90er Jahren eingeführten teilmilitarisierten (tmil) Fahrzeuge hinausgehen wird.

Zwischenzeitlich ist die weitere Konkretisierung der oben dargestellten Bedarfe angelaufen in Form einer projektbezogenen konkreten Betrachtung einzelner Materialplanungsobjekte (MPO) als Zielsystem für die Zwischenschritte 2 (2027) und 3 (2031) des FPBw. Dabei kann es sich um Landsysteme handeln, die bereits eingeführt sind, jedoch noch nicht in ausreichender Stückzahl zur Zielerreichung zur Verfügung stehen, oder um gänzlich neue Rüstungsprojekte.

Dem gegenüberzustellen ist die Entwicklung der Bestandssysteme auf der Zeitachse. In einer fortlaufenden Delta-Analyse ist dann im jährlichen Planungszyklus abzuleiten, welche Schritte der Bedarfsdeckung in welchem Umfang bis wann einzuleiten sind, um Fähigkeitslücken zu vermeiden und den erforderlichen Fähigkeitsaufwuchs zu gewährleisten. Die hiermit erzeugte Datenbasis wird im jährlichen Planungszyklus zur Auswertung herangezogen und regelmäßig zu aktualisieren sein.

Die Datenbasis selbst wurde erstellt und wird gepflegt mit dem Ressourcen Informations- und Planungssystem (RIPS), welches innerhalb der durch das FPBw vorgegebenen Strukturen die Ausplanung bis auf die Ebene des einzelnen Landsystems erlaubt. Durch zu vergebende Materialsondercodes lassen sich zahlreiche weitere Informationen einpflegen, wie beispielsweise der Schutzbedarf, über den das Zielsystem verfügt oder nach der Realisierung/Einführung verfügen soll. Alle abgeleiteten Maßnahmen zur Bedarfsdeckung haben sich grundsätzlich innerhalb der konzeptionellen Vorgaben zu bewegen oder werden in weiteren Iterationsschritten zu deren Anpassung und erneuten Billigung führen.

Bild 4: Logistische Transporte mit Standard-Wechselpritsche, verlastet auf Lkw (Quelle: Bw/Wilke)

 Trennung von Mobilität und Funktionalität

Die Trennung von Mobilität und Funktionalität ist ein in seiner Bedeutung vielfach unterschätztes und leider gelegentlich missverstandenes Gestaltungsfeld. Grundlegende Idee ist es, soweit möglich und sinnvoll, funktionsbestimmende Rüstsätze (Funktionalitäten) nicht fest in bestimmte Mobilitätsträger zu integrieren. Vielmehr ist dafür Sorge zu tragen, dass die Funktionalität auf standardisierten Ladungsträgern (zum Beispiel Standard-Wechselpritsche 10ft, 15ft oder 20ft) verlastet oder in einer Funktions-Containerhülle (10ft, 20ft) untergebracht bzw. integriert werden kann.

Damit ergibt sich der große Vorteil, dass die Funktionalität durch unterschiedliche Mobilitätsträger, so wie diese verfügbar sind, für den jeweiligen Auftrag als Ladung übernommen und an den vorgesehenen Einsatzort verbracht werden kann. Im Idealfall sind die auf Standard-Ladungsträgern verlasteten bzw. in Funktions-Containerhüllen untergebrachten Funktionalitäten dabei so beschaffen, dass es keiner weiteren spezifischen Anpassung der Mobilitätsträger bedarf, um diese aufnehmen zu können.

Die Trennung von Mobilität und Funktionalität zielt also ausschließlich darauf ab, der Truppe ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Nutzung ihrer Funktionalitäten und Mobilitätsträgern einzuräumen. So können beispielsweise Funktionscontainer auch mit hümS Fahrzeugen der BwFPS im Straßentransport befördert werden, obwohl diese an sich auf einem militarisierten Lkw zu verlasten wären, der höchsten Mobilitätsanforderungen genügt, um auch entlegene Einsatzstellen in schwierigem Gelände zu erreichen.

Sowohl in den aktuellen Projekten querschnittlicher militarisierter Lkw als auch bei den durch die BwFPS bereitgestellten Lkw ist das Prinzip der Trennung von Mobilität und Funktionalität konsequent umgesetzt. In der technischen Realisierung ist außerdem sichergestellt, dass auch bereits eingeführte Kabinen transportiert werden können.

Bild 5: Der von RMMV gelieferte MAN TGS 8×4 Abrollkipper zählt zu den handelsüblichen Fahrzeugen mit militärischer Sonderausstattung (hümS) (Quelle: Rheinmetall)

Damit das Prinzip voll zur Wirkung kommen kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine möglichst große Anzahl von Funktionalitäten auf Standard-Ladungsträgern verlastet bzw. in Funktions-Containerhüllen untergebracht bzw. integriert wird. Hier haben die Streitkräfte noch einen langen Weg vor sich, die damit einhergehende Regenerationsplanung für funktionsbestimmende Rüstsätze wurde am 17. September 2020 angewiesen.

Absicht ist es, unter Berücksichtigung der Vorgaben des FPBw

  • die bestehenden Rüstsätze (Rüstsatztypen) bzw. die damit verbundenen funktionalen Forderungen bezüglich ihrer Zukunftsfähigkeit zu bewerten,
  • den Grundsatz der Trennung von Mobilität und Funktionalität wo immer möglich und unter Rückgriff auf standardisierte Ladungsträger (Standard-Wechselpritschen), Funktionscontainer bzw. Funktionscontainerhüllen zur künftigen Aufnahme bzw. Integration der Rüstsätze umzusetzen und
  • unter Berücksichtigung des durch den Bedarfsträger für erforderlich gehaltenen Fähigkeitserhalts/-aufwuchses der Rüstsätze und der Mobilitätsträger (Lkw) die Umsetzung der Regeneration der Rüstsätze auf der Zeitachse zu priorisieren.

Die Bedarfe sollen mit dem diesjährigen Planungszyklus beginnend, also ab 2023, und dann in jährlichen Teilpaketen in den Planungsprozess eingebracht und realisiert werden.

Kraftstoffresilienz

Auch das Gestaltungsfeld der Kraftstoffresilienz beeinflusst die Überlegungen und Entscheidungen zu den konzeptionellen Bedarfen der Streitkräfte innerhalb des Systems der Landmobilität. Wie bekannt, erfolgt die Versorgung der Landsysteme mit Betriebsstoff entlang der Vorgaben der NATO-weit akzeptierten Single Fuel Policy. Die sieht – vereinfacht ausgedrückt – vor, dass Landsysteme in Krise und Konflikt mit Flugturbinenkraftstoff betrieben werden können müssen, welcher lediglich durch Zugabe von Additiven entsprechend aufbereitet wird.

Dies folgt dem Rational, dass die eingesetzten Luftfahrzeuge die Großverbraucher sein werden und damit bestimmen, welcher Treibstoff dann auch für die Landsysteme als Single Fuel zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich das Erfordernis, dass Landsysteme in der Lage sein müssen, mit Betriebsstoffen zurecht zu kommen, bei denen der Schwefelgehalt bis zu 3.000 parts per million (ppm) betragen kann, also um ein Vielfaches höher ist als in handelsüblichen Dieselkraftstoffen, die der entsprechenden Euronorm genügen.

Das hat Auswirkungen auf die Gestaltung der Abgas- und Abgasnachbehandlungsnachsysteme der Landsysteme, denn die für die Umsetzung der Single Fuel Policy erforderliche Kraftstoffresilienz steht in Konkurrenz zu den gesetzlichen Vorschriften zur Luftreinhaltung, das heißt, den einzuhaltenden gesetzlichen Abgasnormen. Für Gefechtsfahrzeuge und militarisierte Lkw ist gefordert, dass diese ohne Einschränkung gemäß Single Fuel Policy betrieben werden können. Hierzu erforderliche Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Bau- und Zulassungsbestimmungen sind die natürliche und unumgängliche Folge.

Etwas schwieriger wird die Situation, wenn man an die vorangehend erläuterte Bedeutung des Anteils, der durch die BwFPS GmbH bereitgestellten hümS und hüSd Fahrzeuge denkt. Schließlich gilt hier für die Beschaffung der Grundsatz der Anmietung und Bereitstellung von handelsüblichen Fahrzeugen und Geräten. Damit stehen zunehmend nur noch Produkte zur Verfügung, deren Abgas- und Abgasnachbehandlungssysteme auf die Einhaltung der aktuellen Abgasnormen optimiert sind.

Damit sind unweigerlich Einschränkungen hinsichtlich der Kraftstoffresilienz beim Betrieb gemäß Single Fuel Policy verbunden, sodass gegenwärtig für diese Flottenanteile (im Schwerpunkt hümS) unter den zu erwartenden Einsatzbedingungen lediglich eine Mindestreichweite ohne funktionale Einschränkungen gefordert wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gestaltungsfeld Kraftstoffresilienz weiter auswirken wird unter dem Aspekt einer künftigen Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Verringerung von Abgasemissionen und Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, denen sich die Streitkräfte nicht verschließen können und werden.

Automatisierung und unbemanntes Fahren

Automatisierung und unbemanntes Fahren ist ein Gestaltungsfeld, welches sich insbesondere auf die konzeptionellen Bedarfe in den Jahren ab 2027 ff. auswirken wird. Bis dahin soll in den Streitkräften eine Anfangsbefähigung geschaffen werden, die es ermöglicht, auf der Grundlage der laufenden F&T-Projekte, wie etwa dem Interoperablen Robotik Konvoi, querschnittliche militarisierte Lkw so auszustatten, dass bemannte Führungsfahrzeuge eine Reihe weiterer unbemannter gleichartiger Fahrzeuge führen können.

Neben der offensichtlichen Reduzierung des Gefährdungspotentials durch Einsparung von Besatzungen in der konkreten Einsatzsituation lässt sich durch den entschlossenen Ausbau dieses Gestaltungsfeldes im Optimalfall zumindest teilweise kompensieren, dass Dienstpostenumfänge in den Strukturen logistischer Leistungserbringer in der Domäne Unterstützung mit jenen in den übrigen Domänen Führung, Aufklärung und Wirkung konkurrieren müssen. Es ist davon auszugehen, dass zur Aufgabenerfüllung in der Domäne Unterstützung ein höherer Grad an Automatisierung zwingend notwendig werden wird.

Bild 6: Die elektronische Kolonne hat noch keinen Eingang in die Truppe gefunden (Quelle: Fraunhofer FKIE)

In den weiteren jährlichen Bedarfskonkretisierungen sind in den Ressourcen- und Systemverbünden die Einheiten und Teileinheiten zu identifizieren, in denen die Automatisierung eine Chance bietet, die logistische Leistungserbringung bruchfrei und mit insgesamt verringertem Personalbedarf sicherzustellen. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass sich nicht jede logistische Aufgabe für eine Automatisierung anbietet und dass letzten Endes die konkreten Einsatzbedingungen diktieren, wo auf eine gut ausgebildete und selbständig handelnde Besatzung verzichtet werden kann und wo dieses ausgeschlossen ist.

Die Bewegung von Marschgruppen mit logistischen Fahrzeugen auf Hauptversorgungsstraßen ist sicherlich ein mögliches Szenar für einen gewissen Automatisierungsgrad im Gegensatz zur Wahrnehmung von logistischen Aufgaben innerhalb der Versorgungsdienste von verbrauchenden Truppenteilen, welche auch unter taktisch schwierigen Einsatzbedingungen zu erbringen sind. Neben der Identifikation von Einsatzmöglichkeiten automatisierter Landsysteme innerhalb von Versorgungsketten muss aber auch herausgearbeitet werden, ob durch die Einsparung von militärischen Kraftfahrern und Beifahrern tatsächlich Personal für andere Aufgaben eingespart bzw. freigesetzt werden kann oder ob dieses dann nicht – entsprechend höher qualifiziert – benötigt wird, automatisierte Landsysteme zentral zu steuern bzw. um diese überwachen zu können. Technisch bieten die bereits heute eingeführten bzw. zur Einführung heranstehenden modernen militarisierten Lkw auf jeden Fall vielfältige Möglichkeiten zur nachträglichen Implementierung von Steuerungskits, Sensorik und Aktuatoren, um diese Fahrzeuge nach erfolgter Einrüstung auch ohne Besatzung einsetzen zu können.

Bild 7: Der Probot V2 wurde vom Fraunhofer FKIE für seine Rolle als MULE getestet (Quelle: Fraunhofer FKIE)

Weiterentwicklung des Systems Landmobilität

Die Entwicklung des Systems der Landmobilität innerhalb der beschriebenen Gestaltungsfelder sowie die konkrete Umsetzung bzw. Realisierung der konzeptionellen Bedarfe in Rüstungsprojekte zur Sicherstellung des notwendigen Fähigkeitserhalts und -aufwuchses ist eine planerische Herkulesaufgabe. Sie fußt auf den Vorgaben des FPBw und leitet im Rhythmus der jährlichen Planungszyklen im Rahmen des Strategischen Fähigkeitscontrollings ab, welche Mobilitätsbedarfe in welcher Priorität und in welchem Umfang auf der Zeitachse zu decken sind. Selbstredend ist damit lediglich die planerische Voraussetzung geschaffen, das System Landmobilität so weiter zu entwickeln, dass die Zielerreichung in den Zwischenschritten des FPBw (2027 bzw. 2031) möglich ist. Dieses planerische Ergebnis lässt sich natürlich nur dann in die Tat umsetzen, wenn es gelingt, identifizierte Maßnahmen als Rüstungsprojekt auf den Weg zu bringen und zeitgerecht im erforderlichen Umfang zu realisieren. Trotz der eingeleiteten Trendwenden Personal und Material ist hier ein weiter Weg zu gehen und im Bereich der rüstungsinvestiven Ausgaben eine bis 2031 stetig steigende Finanzlinie unerlässlich.

Absehbar dagegen ist die planerische Herausforderung, das System der Landmobilität innerhalb der haushälterischen Rahmenbedingungen so fortzuentwickeln, dass verfügbare Finanzmittel entlang der ermittelten konzeptionellen Bedarfe zielgerichtet und zum größtmöglichen Nutzen eingesetzt werden.

Autor: Oberstlt i.G. Ralph Willi Jeroma, Referent in der Abteilung Planung des BMVg.

Fähigkeitsentwicklung der Bundeswehr – Sachstand und Ausblick

Beitrag Brigadegeneral Gerald Funke, Unterabteilungsleiter BMVg Planung I zur ausgefallenen Informationsveranstaltung bB 2020

 Bild: Brigadegeneral Gerald Funke, Unterabteilungsleiter BMVg Planung I

„Gegner der Planung sind Freunde des Zufalls“ (Manfred Rommel, 1928-2013)

In den nachfolgenden Ausführungen möchte ich die Ansatzpunkte und Rahmenbedingungen heutiger strategischer Fähigkeitsplanung für die Bundeswehr aufzeigen. Dazu scheint mir zu Beginn zur besseren Einordnung ein kurzer geschichtlicher Exkurs in die letzten 30 Jahre sinnvoll.

Mit Ende des Kalten Krieges trat das „Ende der Geschichte ein“, wie es der amerikanische Politologe Fukuyama proklamierte, und es galt die sogenannte „Friedensdividende“ einzufahren. Für unsere Bundeswehr bedeutete dies, dass die Landes- und Bündnisverteidigung mehr und mehr in den Hintergrund rückte. Das Bedrohungsbild dieser Zeit („umzingelt von Freunden“) und die damit einhergehende Reduzierung der uns zugestandenen Ressourcen (insbesondere finanziell und personell) machte ein Fokussieren auf die wahrscheinlichsten Einsätze – nämlich das Internationale Krisen- und Konfliktmanagement – möglich bzw. notwendig.

Russlands unrechtmäßige Annexion der Krim und die Intervention in der Ostukraine stellten eine sicherheitspolitische Zäsur dar, die im NATO Gipfel von Wales im September 2014 eine erste Reaktion erfuhr: Neben der Rück­besinnung auf die Collective Defense stimmten die Staats- und Regierungschefs einem „Defense Investment Pledge“ zu, der neben der Erhöhung der Verteidigungsausgaben bis 2024 auf mindestens 2% des BIP bis 2024 auch eine damit einhergehende Investivquote von 20% des Budgets vorsah.

National wurde die Rückbesinnung auf die Collective Defense mit dem ressortübergreifenden Weiß­buch 2016 aufgegriffen und die Landes-/Bündnisverteidigung (LV/BV) als Aufgabe der Bundeswehr wieder in den Fokus genommen. Seine „Übersetzung“ für den Geschäftsbereich des BMVg erfuhr dies mit der Konzeption der Bundeswehr (KdB) und dem zugehörigen Fähigkeitsprofil (FPBw) im Jahre 2018. Das FPBw legte folgerichtig die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung als anspruchsvollste Anforderung aus dem Aufgabenportfolio als planerische Maxime zugrunde und beschrieb dafür eine konzeptionelle Zielvorstellung als nationale Ambition. Realitätssinn wurde dadurch gewahrt, dass deren Erreichung über drei Zwischenschritte angelegt wurde, die die in Wales 2014 beschlossene Absicht und die zwischenzeitlich durch die deutsche Politik weiterentwickelte Interpretation (1,5% BIP-Anteil in 2024 bei unverändertem Bekenntnis zum 2% Ziel) sowie einen maximalen militärischen Personalkörper von 203.000 Soldatinnen und Soldaten als begrenzenden Rahmen annahm. Zusätzlich wurde das FPBw von vornherein als iteratives Dokument angelegt, um planerische Flexibilität in einer sich – nicht nur im Hinblick auf Innovationen, Bedrohungsszenarien oder politischen Schwerpunkt­setzungen – weiterentwickelnden Welt zu behalten und strukturelle Entscheidungen nicht vorschnell treffen zu müssen. Nicht aus dem Auge zu verlieren ist dabei die hohe Bedeutung von KdB und FPBw hinsichtlich ihres Beitrag zur Kohäsion in den Bündnissen. Das FPBw dient gerade gegenüber der NATO als Dokumentation unseres Willens, akzeptiert NATO Planungsziele auch zu erfüllen. Als „große“ NATO-Nation stehen wir dabei besonders im Fokus und unsere Ambition wird als Gradmesser der Ernsthaftigkeit unseres Bekenntnisses zum Bündnis gewertet.

Ausgehend von den konzeptionellen Zielvorstellungen gilt es im Rahmen des jährlichen Planungs­prozesses einen im Sinne einer ganzheitlichen Fähigkeitsentwicklung bestmöglichen Weg der Umsetzung zu betreten, der insbesondere von der jeweiligen politischen Willensbildung abhängt (z.B. finanzielle Ausstattung des Epl 14; Vorgaben zu Rüstungsprojekten). Unser planerisches Ziel ist der Aufbau eines „runden“ Fähigkeitsprofils, bei dem beispielsweise Kampf- und Unterstützungskräfte in einem ausgewogenen, sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen. Begrenzte personelle Ressourcen können dabei durch die unterschiedliche Ausbringung von aktiven, teilaktiven und nichtaktiven Strukturen mit unserer Ambition in Einklang gebracht werden. Gewisse Stellgrößen auf begrenzte finanzielle Ressourcen hat die Fähigkeitsentwicklung und die Planungsumsetzung durch die zeitliche Modellierung der Realisierung, aber auch der quantitativen und qualitativen Ausgestaltung. Eigene Ressourcenersparnis kann auch durch eine „Multinationalisierung“ erreicht werden; dies setzt gegen­seitiges (!) Vertrauen der verlässlichen Leistungserbringung im Bedarfsfall voraus.

Lassen Sie mich nun etwas dezidierter die Ausprägung des logistischen Zielbildes im angestrebten Fähigkeitsprofil skizzieren. Und auch hier gilt: es ist eine Zielvorstellung, die im Hinblick auf den (unstrittigen!) Bedarf zusätzlicher Kräfte in Ressourcenkonkurrenz zu anderen Forderungen steht. Um eine sinnvolle gesamtplanerische Bewertung anstellen zu können, wurden als planerisches Hilfs­kon­strukt 12 „Systemverbünde“ definiert, die die Nationale Ambition in konsistente und kohärente Kräftedispositive aufteilt. Sie enthalten auch sämtliche jeweils erforderliche Unterstützungselemente. So umfasst zum Beispiel der Systemverbund „BV Land“ neben Wirkelementen des Heeres auch die für einen Einsatz zwingend notwendigen Unterstützungselemente aus anderen Organisationsbereichen und beinhaltet auch die Unterstützungskräfte der Einsatzlogistik.

Wenn aus Effektivitäts- und Effizienzgründen sinnvoll, sind Unterstützungskräfte aber auch zentralisiert in anderen kohärent zusammengestellten Systemverbünden abgebildet. Dies ist zum Beispiel bei der Zuordnung von logistischen Unterstützungsleistungen der Basislogistik in die Systemverbünde „BV Unterstützung Bundeswehr“ und „Basis Inland“ der Fall.

Ein einzelner Sys­tem­verbund kann seine Wirkung nur entfalten, wenn er im Gleichschritt mit den anderen Systemverbünden (quasi als system-of-systems) ausgewogen und kohärent aufwächst. In der gesamt­pla­nerisch zu bestimmenden Vorgehensweise kommt es darauf an, im gemeinsamen „Marsch“ der System­verbünde einen Gleichschritt in der Fähigkeitsentwicklung zu gewährleisten und Ungleichgewichte zu verhindern.

Diese Denkweise macht einen, den Anforderungen aller Systemverbünde gerecht werdenden Auf­wuchs querschnittlicher logistischer Fähigkeiten unabdingbar. Dabei ist vor allem die quer­schnitt­liche, auf gemeinsamen Standards und Anwendungen beruhende Logistik als vital für das Funktio­nie­ren des Systems der Systemverbünde zu begreifen. Logistische Planungsmaßnahmen sind stets mit den logistischen Unterstützungsforderungen der einzelnen Systemverbünde zu har­mo­ni­sieren. Dies gilt für realistische Umrechnungs-/und Intensitätsfaktoren, ebenso wie für Über­le­gun­gen be­züglich der Kaderung von Verbänden oder der Einbindung von Drittleistungen unter Be­rück­sich­tigung unter­schied­licher Einsatzbereitschaftsstufen. Fähigkeitsentwicklung auch im Bereich der Unter­stüt­zung darf dabei nicht nur auf quantitative Aspekte des Erhalts bestehender Strukturen und deren Befüllung blicken, sondern auch auf qualitative wie innovative Weiterentwicklungsmöglichkeiten als Chance begreifen. Genannt seien in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Facetten der Digi­talisierung und Automatisierung bis hin zur Teilautonomie; Projekte wie die elek­tronische Deichsel, un­be­­mannte Trans­portfahrzeuge, Transportdrohnen, 3D-Druck, Augmented Reality oder auch Exo-Ske­lette besitzen ein hohes Potenzial für Synergie- und Innovationsgewinne. Sie sind damit potenziell geeignet, die Ressourcenfrage zu entspannen, aber auch der Logistik und der Bundeswehr als Ganzes zu nützen.

Zusammenfassend ist es mir wichtig festzustellen, dass im FPBw eine Zielvorstellung für die logistischen Kräfte angelegt ist, die den Anforderungen aller denkbaren künftigen LV/BV-Szenarien gerecht wird. In konzeptioneller Hinsicht gilt es zu erkennen, wie die Logistik vor dem Hintergrund der anspruchsvollsten Szenare der Landes- und Bündnisverteidigung hinsichtlich u.a. aktiver Truppenteile, gekaderter Einheiten und notwendiger Leistungen Dritter synchronisiert werden kann und muss. Gleichzeitig ist aber auch ein klarer Blick zu bewahren für die wahrscheinlichsten Anforderungen bei Einsätzen im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements, der nationalen Krisenvorsorge, dem Beitrag zur Wahrnehmung der Drehscheibenfunktion in Deutschland für großangelegte Übungen, aber auch in der „Friedensversorgung“ der Truppe oder im Hinblick auf subsidiäre Anforderungen und „Erwartungshaltungen“ im Inland. Und dies gilt für alle Bereiche der Logistik; wenn auch in ungewohnter Zusammenstellung möchte ich hier Transport, Materialgrundlagen, Materialbewirtschaftung und Lagerung aber auch Instandsetzung explizit ansprechen.

Und auch dessen sollten wir uns bewusst sein (nicht neu aber trotzdem unverändert richtig): Logistik gehört zum Aufgebot der ersten Stunde – in jedem denkbaren Szenario! Und sie ist auch für die Politik eine „gern genommene“ Fähigkeit, die oftmals (leider) nur dann von sich reden macht, wenn sie nicht funktioniert.

So wie ein Zitat am Anfang meiner Gedanken stand, so möchte ich Ihnen abschließend mit folgendem Zitat des französischen Philosophen Luc de Clapiers, Marquis de Vauvenargues, eines Zeitgenossen von Voltaire und Friedrich dem Großen, eine Anregung zum Weiterdenken anbieten:

„Kunst, Pläne zu machen, besteht darin, den Schwierigkeiten ihrer Ausführung zuvorzukommen.“

Die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr

Die Bundeswehr verfügt seit dem 3. September 2018 über ein „neues“ Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw). Auch wenn das FPBw als „neu“ bezeichnet werden kann, ist es viel mehr als das: Es ist „neuartig“ in seiner Funktion und Zielsetzung. Vor einigen Jahren wurde von einem sogenannten Priorisierten Fähigkeitsprofil gesprochen, um alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen und um den Einsatzverpflichtungen nachzukommen. Spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 wurde klar, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, da sich die wesentlichen strategisch-politischen Vorgaben geändert haben und neue strategische Prioritäten festgelegt wurden. Im Kern steht hierbei nun die Refokussierung auf die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV).

Mit dem FPBw 2018 liegt jetzt erstmalig ein Gesamtkonzept vor, das in drei Zwischenschritten (ZS) für die Jahre 2023, 2027 und 2031 detailliert die Bedarfe festlegt, um die von Deutschland akzeptierten NATO Planungsziele, die Anforderungen der EU, sowie eigene nationale Erfordernisse im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sicherzustellen. Das FPBw beschreibt damit das perspektivisch zu erreichende qualitative und quantitative Soll der Bundeswehr und formuliert als Zielvorgabe die Nationale Ambition, die Bundeswehr bis Ende 2031 materiell, personell, infrastrukturell und organisatorisch zu ertüchtigen ihre Aufgaben – ausgerichtet an der anspruchsvollsten Aufgabe LV/BV – vollumfänglich zu erfüllen.

In seinem Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung des „Blauen Bundes“ in Garlstedt am 08.11.2018 trug Oberst i.G. Draber (Referatsleiter BMVg Plg I 1) zu den mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20. Juli 2018 und dem FPBw neu gelegten konzeptionellen Grundlagen der Bundeswehr vor.

Dabei ging Oberst i.G. Draber nach einer Darstellung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfeldes zunächst auf die konzeptionellen Ausgangspunkte der KdB sowie der durch die KdB formulierten Vorgaben für das FPBw ein. Daran anschließend folgte eine Einordnung der aktuellen Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem FPBw, bevor Oberst i.G. Draber die Nationale Ambition für das Jahr 2031 inklusive der geplanten schrittweisen Umsetzung in den Systemverbünden Land, Luft, See, Unterstützung und Basis Inland mit einem besonderen Fokus auf logistische Aspekte erläuterte.

Quelle: Oberst i.G. Draber, BMVG – Planung I1, Bild: LogSBw, Fachmedienzentrum

 

Umsetzung des Fähigkeitsprofiles in die Logistik aus der Sicht BMVg

Der Artikel ist die nachträglich erstellte Kurzfassung des Vortrages mit gleichem Titel, gehalten anläßlich der Informationsveranstaltung des „blauer Bund e.V.“ am 08. November 2018 in GARLSTEDT.

Abb. 1: Rahmen für die Fähigkeitsentwicklung der Logistik

Das im Herbst 2018 veröffentlichte Fähigkeitsprofil 2018 macht einige richtungsweisende Vorgaben, bedarf aber insbesondere für die Systemverbünde (SysV) im Inland noch weiterer Ausplanung und Ausgestaltung. Dieses gilt auch und insbesondere für die logistischen Anteile des SysV „Basis Inland“. Der SysV „Basis Inland“ umfasst dabei wesentlich mehr als die „Logistische Basis Inland“ und ist daher in Federführung (FF) von BMVg Plg I 1. Während die oberhalb der Trennlinie auf der Abb 1 liegenden SysV überwiegend aus aktivem Personal bestehen, muss für die SysV im Inland ein Gesamtansatz aus überwiegend stationären Einrichtungen der Bundeswehr, Reservisten, bis in die Bündnisverteidigung nutzbaren Vertragskonstruktionen mit Industrie und gewerblicher Logistik und letztlich auch Leistungs- und Sicherstellungsgesetzen ausgeplant werden. Unabhängig davon, ob Deutschland Lead Nation einer VJTF ist und kleinere oder größere deutsche Truppenteile für die Bündnisverteidigung eingesetzt und verlegt werden, wird Deutschland immer Transitland und Drehscheibe für Personal und Material Alliierter sein. Der SysV Basis Inland muss daher in einer Mischung aus staatlichen, gewerblichen und bundeswehreigenen Fähigkeiten nicht nur die eigenen Verlegungen und Folgeversorgung eigener Kräfte sicherstellen, sondern auch HNS und Military Mobility für Alliierte unterstützen.

Die vom Generalinspekteur im Oktober 2018 gebilligte Fachstrategie Logistik macht richtungsweisende Vorgaben für die Ausgestaltung des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) für die nächsten 15 Jahre. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass die Fachstrategie Logistik im Zwei- oder Dreijahrstakt fortgeschrieben werden muss. Gleiches gilt für das in I/2019 noch zu erstellende Fachkonzept Logistik, in dem die Aufgabenteilung der Akteure im LogSysBw beschrieben wird. Fachstrategie und Fachkonzept werden dann die TK Logistik ersetzen. Es ist absehbar nicht möglich, die von vielen in der Logistik der Bundeswehr ersehnte Stabilität und Planbarkeit des Aufwuchses zu erreichen sowie  ein Ende der seit Jahren laufenden manchmal überraschenden Veränderungen zuzusagen.

Abb. 2: Einflussgrößen

Die Gründe sind vielfältig. Technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen sowie eine Weiterentwicklung des zu erwartenden Bildes zukünftiger Einsätze (des zukünftigen Gefechtsfeldes) haben in den nächsten Jahren eine hohe Dynamik. Technogisch bietet die Digitalisierung und Automatisierung erhebliche Chancen auch für die gewerbliche und militärische Logistik, wird aber auch erhebliche Veränderungen bewirken. Eindeutig und nicht veränderbar ist dagegen die demographische Entwicklung in Deutschland in den nächsten 15 Jahren und damit der zukünftig immer kleiner werdende Pool für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Während die Wirtschaft die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzen kann, gibt es derzeit keine vergleichbaren Mechanismen für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Unabhängig davon, ob man das aus politischen und anderen Gründen gut finden würde oder nicht.

Derzeit und für die nächsten Jahre bestimmen daher aus Sicht FüSK II 4 die in Abb. 3 darstellten Entwicklungslinien die weitere Ausgestaltung und die Weiterentwicklung des LogSysBw. Materielle Einsatzbereitschaft ist ein politisch bedeutsames Thema. Da sind auch die Ressourcenbereiche erheblich gefordert. Großprojekte wie insbesondere Agenda Nutzung und die „Task Force Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ (TF BschO) werden mit ihren Maßnahmen und Vorschlägen in derzeit noch nicht abschließbar bewertbarer Art und unbekanntem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft einbringen.

Abb. 3: Entwicklungslinien

In der Kombination aus bekannten und unbekannten Entwicklungen konzentriert sich FüSK II 4 als das für Grundlagen und Weiterentwicklung zuständige Referat im BMVg derzeit auf in die Abb 4 dargestellten vorrangigen Maßnahmenfelder zur Umsetzung des Fähigkeitsprofiles 2018. Hierbei erfolgt im BMVg eine enge Abstimmung mit den Referaten Planung I 1 (u.a. SysV Basis Inland), Planung II 5 (u.a. Weiterentwicklung SKB, EU LogHubs, strategische Transportmittel) und A IV 1 (u.a. Agenda Nutzung, Performance Based Logistics).

Abb 4: Umsetzung des FPBw

Die Logistik der Bundeswehr bleibt somit auch in den nächsten Jahren eine Großbaustelle. Das Bild, was die Logistik der Bundeswehr leisten muss und benötigt, wird zunehmend klarer. Was der Logistik der Bundeswehr an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen für die Erfüllung ihres Auftrages zugestanden wird, bleibt abzuwarten.

Quelle und Abbildungen: Oberst i.G. Dipl.-Ing Michael Mittelstädt, BMVg – FüSK II 4 (Grundlagen LogSysBw, LogFü, Strategische Mobilität, Multinationale Logistik, Military Mobilty)