Rede der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen zu 70 Jahren Nato vor dem Deutschen Bundestag am 4. April 2019 in Berlin

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Woche hat mit heftigen Diskussionen begonnen. Es ging um unsere Jugendoffiziere in den Schulen. Ich möchte mich vorweg für viele klare Worte bedanken, die aus diesem Hohen Haus geäußert worden sind.

Aber diese Debatte hat auch im übertragenen Sinne klargemacht, worum es eigentlich geht: Sicherheit und Freiheit fallen nicht einfach vom Himmel. Sie müssen geschützt werden. Wir müssen in sie investieren. Wir müssen das politische Verständnis verbreitern. Wir müssen die Debatte darüber führen. Deshalb ist es gut, dass wir heute Morgen eine ganze Stunde dem Thema „70 Jahre Nato“ widmen, denn seit 70 Jahren ist die Nato der Garant für Sicherheit und Freiheit in Europa.

Ich möchte diese Debattenzeit nutzen, um drei Gedanken mit Ihnen zu teilen.

Erstens: Europa und unser Land haben der Nato viel zu verdanken. Es war auch der Schutzschirm der Nato – nicht nur, aber auch –, der dazu beigetragen hat, dass unser Land seine Einheit, seine Freiheit wiedererlangen konnte – auch weil Amerikaner und Kanadier sich entschieden haben, hier in Europa für unsere Freiheit verlässlich einzustehen.

Und wir feiern heute nicht nur den 70. Jahrestag der Gründung der Nato, sondern auch den 20. Jahrestag der ersten Erweiterung um Staaten, die zuvor hinter dem Eisernen Vorhang gefangen waren. Am 4. April 1999 sind Polen, Ungarn und Tschechien dem Bündnis beigetreten. Wir werden bald als 30. Mitglied Nordmazedonien willkommen heißen können. Wichtig ist: Alle diese Länder sind freiwillig der Nato beigetreten. Alle diese Länder haben enorme Anstrengungen unternommen, um die Kriterien zu erfüllen, um der Nato beitreten zu können. Andersherum wird sogar ein Schuh daraus: Unsere Gegner haben zum Teil mit Gewalt versucht, Länder daran zu hindern, der Nato beitreten zu können. Die Nato hat in vielen, vielen Ländern nach der Erfahrung der kommunistischen Herrschaft überhaupt erst einen sicheren Rahmen geschaffen, dass sie sich stabilisieren konnten, dass sie wachsen konnten, um damit dann auch die Grundvoraussetzungen in diesen Ländern zu schaffen, der EU beizutreten.

Wenn wir heute auf die Sicherheitslage schauen – angesichts der Annexion der Krim und des hybriden Krieges in der Ukraine, angesichts des neuen Selbstbewusstseins Chinas, angesichts des islamistischen Terrors, der alles versucht, um unsere offene Gesellschaft im Mark zu treffen, angesichts der massiven Cyberattacken, die dazu dienen, die Demokratien zu destabilisieren, angesichts der hybriden Bedrohungen –, dann komme ich, wenn ich alles zusammenzähle, zu dem Schluss: Wenn die liberalen Demokratien die Nato nicht hätten, dann müssten wir sie heute erfinden.
Zweiter Gedanke: Die Nato ist unsere Versicherung gegen Katastrophen. Niemand käme auf die Idee, an der Versicherungsprämie zu sparen, nur weil es im eigenen Haus lange Zeit nicht gebrannt hat. Klar, Feuerversicherung und insbesondere die Investition in die Feuerwehr kosten Geld, aber wir alle wissen: Das ist sinnvoll investiertes Geld. Im übertragenen Sinne gilt das auch für die Nato. Das bedeutet: Wenn wir dauerhaft in Frieden und Freiheit leben wollen, dann müssen wir in das investieren, was uns heute schützt und was uns auch morgen schützen wird. Und das ist auch unsere Bundeswehr, das sind unsere Soldatinnen und Soldaten, jede und jeder Einzelne von ihnen.

Die Nato lebt ja von zwei Prinzipien: Das eine ist die Glaubwürdigkeit des Bündnisversprechens. Das andere ist die Fairness in der Lastenteilung; das heißt, dass alle im Bündnis beharrlich und verlässlich in die Finanzierung unserer Fähigkeiten investieren.

Wenn wir den Blick auf Deutschland richten: Ich finde, beim Beistandsversprechen sind wir gut. Wir sind der zweitgrößte Truppensteller in der Nato, gleich hinter den USA. Wir sind treu und zuverlässig seit 18 Jahren in Afghanistan, inzwischen auch dort der zweitgrößte Truppensteller. Wir sind der zweitgrößte Nettozahler in der Nato. Wir sind das einzige kontinentaleuropäische Land, das als Rahmennation die östliche Grenze schützt; wir sind in Litauen in der Enhanced Forward Presence.

Aber diese Anstrengung muss genauso für die Fairness in der Lastenteilung gelten. Deutschland muss mehr investieren in die Modernisierung seiner Bundeswehr. Deshalb ist für uns klar: Wir stehen ganz klar zu der Zusage, 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes in 2024 in Verteidigung zu investieren und in den Jahren danach weiter das Zwei-Prozent-Ziel zu verfolgen.
Drittens: Die Nato ist nicht nur eine militärische, sie ist auch eine politische Allianz. Die militärischen Fähigkeiten der Vereinigten Staaten von Amerika stehen außer Frage. Um es klar zu sagen: Die Nato benötigt sie dringend, auch das, was die Amerikaner weiterhin investieren. Es schmerzt, dass viele unserer Partner – das sind nicht nur die Amerikaner – an der grundsätzlichen Bereitschaft Deutschlands zweifeln, in der Allianz unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Auf der anderen Seite schmerzt es ebenso, wenn gerade auf der anderen Seite des Atlantiks Zweifel am Beistandsversprechen geschürt werden. Die Nato wird ihren bleibenden Wert für beide Seiten des Atlantiks nur behalten, wenn vollkommen klar ist, dass wir unseren kleinsten und schwächsten Verbündeten genauso schützen werden, wie wir das bei unserem mächtigsten und größten Verbündeten nach Nine Eleven getan haben.
Es gilt immer noch: Zusammen sind wir immer stärker, als der Mächtigste unter uns allein es je sein könnte. Wenn wir nach vorne schauen, wissen wir genau, worauf es ankommt: Wir brauchen ein waches Auge gegenüber China, wir brauchen aus der Position der Stärke und der Einigkeit ein besseres Verhältnis zu Russland, und wir brauchen Wehrhaftigkeit im Cyberraum – alles mit einem starken Europa als wichtiger Pfeiler in der transatlantischen Sicherheit. Wir dürfen keinen Zweifel aufkommen lassen an unserem Zusammenhalt – von Kanada bis Nordmazedonien. Denn schlussendlich geht es um nichts Geringes als um den Schutz unserer liberalen Demokratien.

 

Quelle:

Autorin: Dr. Ursula von der Leyen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin

 

Bedarfsfall BwFPS – Das 555-Tage-Projekt

Bedarfsfall BwFPS – das ist die Übernahme der Logistik an BwFuhrparkService (BwFPS)-Fahrzeugen, -Gerät und Anhängern durch die Bundeswehr, wenn die zivile Industrie diese Arbeiten nicht mehr durchführen kann. Normalerweise sind alle Geräte, die durch die BwFPS GmbH an die Bundeswehr vermietet werden, im „Full Service“ – die gesamten logistischen Aufgaben werden direkt durch die BwFPS GmbH gesteuertund durch Vertragspartner im In- und Ausland durchgeführt. Aber was ist in Krisen- und Kriegsgebieten oder im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung, wenn der Rückgriff auf Vertragspartner nicht gegeben ist? Dann muss die Bundeswehr die Logistik wieder eigenständig durchführen können. Dieser sogenannte Bedarfsfall wurde als Rückfallposition bei der Gründung der BwFPS im Vertrag niedergeschrieben, aber nicht umgesetzt.

Das änderte sich schlagartig mit der Ausplanung der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2019. Bei den Planungen der Landmobilität stellte das BMVg frühzeitig fest, dass jedes vierte Fahrzeug oder mitgeführte Gerät vom Dienstleister BwFPS GmbH stammt. Daraufhin wurde die Projektleitung BwFPS im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beauftragt, die Rückfallposition auszuplanen und umzusetzen.

Damit begannen die Herausforderungen: Es gab keinerlei logistische Erfahrung im Umgang mit den Fahrzeugen, hier im Schwerpunkt mit Lastkraftwagen. Auf eine logistische Einsatzuntersuchung wurde nach der Einführung verzichtet, da das zunächst nicht notwendig erschien. Nach den Fahrzeugplanungen der VJTF-Truppenteile wurden vorrangig die Lkw hümS (Lastkraftwagen handelsüblich mit Sonderausstattung) für den Einsatz ausgeplant. Aufgrund der kurzen Zeitvorgaben (Beginn der Planungen Oktober 2016 und Abschluss aller Maßnahmen bis Mitte 2018) konnten nur die zahlenmäßig größten Lkw hümS Berücksichtigung finden.

Folgende Fahrzeuge wurden ausgeplant:

  • Mercedes-Benz „Axor“
  • „Atego“ U5000/U5023
  • „Greenliner“ G280/G300
  • Iveco „Trakker“
  • Scania Sattelzugmaschine
  • die Anhänger von Schmitz-Cargobull und Fliegl.

Zuerst wurde durch das Logistikkommando der Bundeswehr die Instandhaltungsstufe 3 und 24 Stunden Verweildauer innerhalb des logistischen Prozesses festgelegt. Mit dieser Vorgabe wurden die Lkw hümS und Anhänger an das Ausbildungszentrum Technik Landsysteme (AusbZ TLS) in Aachen gesteuert und eine Einsatzuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis mündete ineinen Bericht, der im Schwerpunkt festlegte, dass die Tätigkeiten innerhalb der 24 Stunden in der Instandhaltungsstufe 3 durchzuführen sind und die dazu benötigten Werkzeuge und Sonderwerkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Ersatzteile und einen Vorschlag für die Ausbildung der Instandhaltung beinhaltete. Die Untersuchung dauerte fünf Monate und wurde nur durch die schnelle und zügige Zuarbeit der BwFPS ermöglicht. Hier sind vor allem die schnelle Bereitstellung der Werkstatthandbücher und die speziellen Mess- und Prüfgeräte hervorzuheben.

Eine sofortige, unkomplizierte Investition von rund 100 000 Euro wurde getätigt. Ein Projektleiter im BAAINBw hätte hier Wochen oder gar Monate benötigt, diese Investition aufgrund der Rahmenbedingungen des jährlichen Haushalts zu stemmen. Im Sommer 2017 sollten die ersten Lehrgänge an den BwFPS-Fahrzeugen (LKW hümS) starten. Eine Durchführung ist aber nur mit der Bereitstellung der notwendigen Werkzeuge, Sonderwerkzeuge und so weiter möglich. Das gesamte Ausbildungsequipment hatte einen Wert von rund einer Million Euro. Die BwFPS zögerte nicht und löste die Bestellung aus, damit das Ziel „Ausbildungsbeginn nach der Lehrgangspause 2017“ am AusbZ TLS gehalten werden konnte.

Ein Projektleiter im BAAINBw hätte diese Summe mindestens zwei Jahre zuvor im Haushalt anmelden müssen. Damals war das Projekt im BAAINBw jedoch noch gänzlich unbekannt.
Wir befinden uns mittlerweile im Juni 2017:
Das Ausbildungsmaterial ist bereitgestellt worden und die Ausbilder bereiten sich auf die Ausbildung vor. Zwischenzeitlich wurden sie bei den Firmen Mercedes-Benz, Scania und Iveco geschult. Auch diese Kosten wurden durch die BwFPS vorfinanziert. Gleichzeitig wurden die Planungen für die Leistungsbeschreibung der Werkstattausstattung mobile Instandhaltung Bedarfsfall BwFPS (WSA mobIH Bed BwFPS) begonnen.

Lagercontainer mit Ladekran

Hierzu dienten zwei ausgesonderte Container, in denen das notwendige Equipment zur Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte montiert wurde.
Die Planungen auf der Basis von nur zwei Containern ging glücklicherweise auf, trotz integrierter eigener Stromversorgung, Druckluft und Kran. Die Leistungsbeschreibung für die WSA mobIH Bed BwFPS wurde innerhalb von einer Woche im August 2017 durch zwei Stabsoffiziere schriftlich fixiert und der BwFPS zur Ausschreibung an die Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Natürlich wurden notwendige Vorarbeiten durch die logistische Einsatzprüfung geleistet.

Zudem wurde auf dem seit fünf Jahre laufenden Projekt der Erneuerung der Werkstattwagen 1 und 2 seitens der Bundeswehr aufgebaut. Große Mitzeichnungsgänge der Leistungsbeschreibung WSA mobIH Bed BwFPS konnten ausbleiben, weil die Bevollmächtigten der TSK/OrgBereiche regelmäßig über den Fortschritt informiert oder direkt in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden wurden.

Die Ausschreibung ist sehr zügig durch die BwFPS erfolgt und bereits im Dezember 2017 konnte der Vertrag mit der Firma zur Herstellung von zehn Systemen der WSA mobIH Bed BwFPS, bestehend aus jeweils zwei Containern, gezeichnet werden. Noch im selben Monat wurde die Startbesprechung zum Projekt mit der Herstellerfirma durchgeführt und im Februar 2018 die finale Containerlösung abgezeichnet. Ende April 2018 konnte bei der Leistungsschau der BwFPS am Stammsitz in Troisdorf der Prototyp zum ersten Mal einem breiteren Publikum vorgestellt werden. Alle Beteiligten waren anwesend und konnten neben den Fahrzeugen und Geräten der BwFPS auch den Prototyp der WSA mobIH Bed BwFPS kennenlernen. Die hier geäußerte, zum Teil auch berechtigte Kritik wurde aufgenommen, zusammengefasst und mit der Herstellerfirma besprochen.
Mitte Juli wurde die erste und Ende August 2018 die letzte WSA mobIH Bed BwFPS mit einer feierlichen Zeremonie an das Logistikbataillon 172 übergeben. Nur zwei Tage nach dieser Übergabe wurden die Systeme für den Transport nach Norwegen zu „Trident Juncture“ 2018 für den Schiffstransport vorbereitet und versandt.
Derzeit läuft noch das Projekt der „24 Stunden“- Bereitstellung der Ersatzteile. Ein erster Erfolg ist die Bereitstellung der Container „Baugruppe Rad“. In zwei Containern, die bei der unterstützenden Einheit implementiert wurden, sind alle gängigen Räder eingelagert. Der Abruf wird über SASPF mit dem entsprechenden IH-Auftrag möglich. Weiterhin ist die Ausschreibung für die Container „Ersatzteile“ noch in vollem Gange. Wegen der hohen Vielfalt der Fahrzeuge und Anhänger werden für die unterstützenden Einheiten jeweils vier Container mit 650 verschiedenen Ersatzteilen (insgesamt 2550) bereitgestellt. Damit ist eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet.

Die BwFPS war zeitlich und personell sehr stark in die Prozesse eingebunden. Erst nach Auslieferung des gesamten Equipments, hierzu gehörten auch noch die Bereitstellung der allgemeinen Mess- und Prüfmittel für die Schirrmeister, Hauptuntersuchungs-Adapter für die Prüforganisation der Bundeswehr sowie die Anpassung der Ausbildungsausstattung des AusbZ TLS, konnten die monatlichen Mietpreise festgelegt werden. Ebenfalls erst Ende des Jahres 2018 wurde die Gesamtrechnung seitens der Bundeswehr beglichen. Der Schwerpunkt bei allen Beteiligten lag bei einer zeitgerechten Bereitstellung. Dieses Projekt war ein Novum in der Bundeswehr.

Wie der Titel schon andeutet, wurde dieses aufwändige Projekt innerhalb von nur 555 Tagen (von der Beauftragung der Projektleiter BwFPS im BAAINBw bis zur Auslieferung der ersten WSA mobIH Bed BwFPS) vollumfänglich umgesetzt.

Dies wurde nur möglich, weil allen Beteiligten das Ziel bekannt war und die Investitionssumme durch die BwFPS vorerst getragen wurde. Mit mehr Freiheiten für die Projektleitung im BAAINBw könnte die materielle Ausstattung der Bundeswehr wesentlich schneller, effektiver und effizienter durchgeführt werden. Es muss nicht immer ein Projekt aus dem Bereich „komplexe Dienstleistungen“ der Taktgeber sein.

Einer kleinen schlagkräftigen Mannschaft aus Soldaten und Mitarbeitern der BwFPS haben wir den schnellen Erfolg zu verdanken. Kurze Wege, kompetente Ansprechpartner und regelmäßige Besprechungen – ohne Mangelverwaltung – haben diesem Projekt den Erfolg gesichert.

Autor:

Oberstleutnant Sirko Bednarski
BAAINBw E3.2
Projektleitung BwFPS


Einen weiteren Artikel zu diesem Thema aus der Sicht des Ausbildungszentrums Technik Landsysteme (AusbZ TSL) finden sie hier.

Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen – März 2019

Im März 2019 wurde folgende Personalveränderungen wirksam:

SKB

Brigadegeneral Georg Valentin KLEIN, Geschäftsführender General im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, wird Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Soldatinnen und Soldaten sind es wert!

Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.

Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“

Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.

Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz

Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.

Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten

Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.

Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus

Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.

Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben

Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.

Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes

Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.

Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere

Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).

Attraktiverer Reservistendienst

Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.

Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab

Konzeption Zivile Verteidigung, Notwendigkeiten und Herausforderungen

Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:

  • Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.

Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten

Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Zivilschutz
  • Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
  • (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte

Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
  • Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
  • Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
  • Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
  • Resiliente zivile Verkehrssysteme.

Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:

  • Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
  • Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
  • modularer Aufbau / Baukastenprinzip /Aufwuchsfähigkeit / Interoperabilität
  • Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
  • Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
  • ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
  • Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches

Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.

Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Viele Verbesserungen für die Bundeswehr erreicht

Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Der Haushalt 2019 ist ein großer Schritt nach vorn für die Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wächst um über zehn Prozent auf 43 Milliarden Euro. Für Investitionen in die Einsatzbereitschaft und die Modernisierung der Bundeswehr stehen zwei Milliarden, für die Pflege und Instandsetzung von Waffen und Gerät 700 Millionen zusätzlich zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen ist es uns außerdem gelungen, die Zahl der Planstellen für die Bundeswehr und für Reservedienst-Leistende zu erhöhen. Die Koalition macht konsequent weiter, eine durch jahrzehntelanges Sparen ausgehöhlte Bundeswehr wieder aufzubauen. Der Mittelaufwuchs ist eingeordnet in das Ziel, bis 2025 1,5 % der deutschen Wirtschaftsleistung jährlich in die Verteidigung zu investieren. Das sind Investitionen in Personal, Material und Ausrüstung. Wir Sozialdemokraten wollen eine vollausgestattete Bundeswehr, die ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang erfüllen kann.

2019 wird deshalb für die Bundeswehr ein spannendes Jahr. Es gibt deutlich mehr Geld. Was davon im Dezember übrig bleibt, darf jetzt bis zu einer Höhe von 0,5 Milliarden Euro auch ins Folgejahr mitgenommen werden. Und es gilt die Zusage unserer Haushälter: Sinnvolle und entscheidungsreife Projekte werden am Geld nicht scheitern. Das Jahr 2019 wird insofern die Nagelprobe für die Ministerin, ob das BMVg und die Bundeswehrverwaltung effektiv aufgestellt und zur Umsetzung der Vorhaben in der Lage sind.

2018 haben wir auch eine Reihe sozialer Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten erreicht. Durch das Versicherten-Entlastungsgesetz können Zeitsoldaten, die ab Januar 2019 aus dem Dienst ausscheiden, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bislang waren sie an die wesentlich teurere Private Krankenversicherung gebunden. Das ist großer Fortschritt gerade für Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen. (Und im Übrigen eine erfolgreiche Initiative der Verteidigungs- und der Gesundheitspolitiker in der SPD-Fraktion!). Verbesserungen haben wir ebenfalls für die Behandlung von PTBS-Erkrankten erreicht. Die Angebote für Betroffene werden erweitert und durch eine PTBS-Hotline erleichtert.
Ein Knackpunkt für uns Sozialdemokraten ist es, keine weiteren Privatisierungen von Gesellschaften zuzulassen, die für die Bundeswehr arbeiten. Nach unserer Überzeugung haben sich die bisherigen Privatisierungen nicht überall bewährt. Wir wollen deshalb konkret, dass die HIL-Werke im Eigentum der Heeresinstandhaltungslogistik verbleiben. Schritte zu deren vollständiger Privatisierung lehnen wir ab.
Auch die Abhängigkeit von den vielen externen Beratungsfirmen, die das BMVg eingekauft hat, wollen wir abschütteln. War ihr Einsatz ursprünglich nur für fehlende Kapazitäten im IT-Bereich gedacht, so hat sich mittlerweile in Ministerium und Verwaltung ein Berater-Netzwerk festgesetzt. Private Firmen haben sich unter Umgehung des Vergaberechts zahlreiche öffentliche Aufträge gesichert. Mindestens 400 Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro sind so allein 2017 zustande gekommen. Dass die Opposition dazu noch im Januar einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, ist deshalb nachvollziehbar. Für die SPD ist klar: Was die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren flächendeckend schwächt, ist für die Landesverteidigung am allerwenigsten hinzunehmen. Verteidigung ist und bleibt die hoheitliche Aufgabe schlechthin. Ministerium und Verwaltung müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können!

Zum Jahresanfang begrüßen wir ein Signal der CSU von ihrer Klausurtagung in Seeon. Mit ihrer Forderung nach kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten in Uniform übernimmt sie (endlich!) eine alte Forderung der SPD an. Die freie Fahrt für Uniformträger erhöht das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden, es fördert die Akzeptanz der Bundeswehr und es hält vielleicht den einen oder die andere davon ab, sich am Freitagnachmittag in das gefährliche Getümmel der NATO-Rallye zu stürzen. Umsetzung!

Quelle:
Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Februar 2019

Im Januar 2019 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG

Brigadegeneral Michael HAIN, zuletzt General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD, trat in den Ruhestand.

Im Februar 2019 werden folgende Personalveränderungen wirksam:

Heer

Brigadegeneral Walter LUDWIG, zuletzt Geschäftsführer Heeresinstandsetzungslogistik-GmbH, Bonn, tritt in den Ruhestand.

Brigadegeneral Gunter SCHNEIDER, zuletzt J7 Headquarters Resolute Support, Afghanistan, wird zur Einsatznachbereitung im Einsatzführungskommando, Schwielowsee, verwendet. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Markus KURCZYK, Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Februar 2019 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr

Die Bundeswehr verfügt seit dem 3. September 2018 über ein „neues“ Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw). Auch wenn das FPBw als „neu“ bezeichnet werden kann, ist es viel mehr als das: Es ist „neuartig“ in seiner Funktion und Zielsetzung. Vor einigen Jahren wurde von einem sogenannten Priorisierten Fähigkeitsprofil gesprochen, um alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen und um den Einsatzverpflichtungen nachzukommen. Spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 wurde klar, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, da sich die wesentlichen strategisch-politischen Vorgaben geändert haben und neue strategische Prioritäten festgelegt wurden. Im Kern steht hierbei nun die Refokussierung auf die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV).

Mit dem FPBw 2018 liegt jetzt erstmalig ein Gesamtkonzept vor, das in drei Zwischenschritten (ZS) für die Jahre 2023, 2027 und 2031 detailliert die Bedarfe festlegt, um die von Deutschland akzeptierten NATO Planungsziele, die Anforderungen der EU, sowie eigene nationale Erfordernisse im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sicherzustellen. Das FPBw beschreibt damit das perspektivisch zu erreichende qualitative und quantitative Soll der Bundeswehr und formuliert als Zielvorgabe die Nationale Ambition, die Bundeswehr bis Ende 2031 materiell, personell, infrastrukturell und organisatorisch zu ertüchtigen ihre Aufgaben – ausgerichtet an der anspruchsvollsten Aufgabe LV/BV – vollumfänglich zu erfüllen.

In seinem Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung des „Blauen Bundes“ in Garlstedt am 08.11.2018 trug Oberst i.G. Draber (Referatsleiter BMVg Plg I 1) zu den mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20. Juli 2018 und dem FPBw neu gelegten konzeptionellen Grundlagen der Bundeswehr vor.

Dabei ging Oberst i.G. Draber nach einer Darstellung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfeldes zunächst auf die konzeptionellen Ausgangspunkte der KdB sowie der durch die KdB formulierten Vorgaben für das FPBw ein. Daran anschließend folgte eine Einordnung der aktuellen Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem FPBw, bevor Oberst i.G. Draber die Nationale Ambition für das Jahr 2031 inklusive der geplanten schrittweisen Umsetzung in den Systemverbünden Land, Luft, See, Unterstützung und Basis Inland mit einem besonderen Fokus auf logistische Aspekte erläuterte.

Quelle: Oberst i.G. Draber, BMVG – Planung I1, Bild: LogSBw, Fachmedienzentrum

 

Umsetzung des Fähigkeitsprofiles in die Logistik aus der Sicht BMVg

Der Artikel ist die nachträglich erstellte Kurzfassung des Vortrages mit gleichem Titel, gehalten anläßlich der Informationsveranstaltung des „blauer Bund e.V.“ am 08. November 2018 in GARLSTEDT.

Abb. 1: Rahmen für die Fähigkeitsentwicklung der Logistik

Das im Herbst 2018 veröffentlichte Fähigkeitsprofil 2018 macht einige richtungsweisende Vorgaben, bedarf aber insbesondere für die Systemverbünde (SysV) im Inland noch weiterer Ausplanung und Ausgestaltung. Dieses gilt auch und insbesondere für die logistischen Anteile des SysV „Basis Inland“. Der SysV „Basis Inland“ umfasst dabei wesentlich mehr als die „Logistische Basis Inland“ und ist daher in Federführung (FF) von BMVg Plg I 1. Während die oberhalb der Trennlinie auf der Abb 1 liegenden SysV überwiegend aus aktivem Personal bestehen, muss für die SysV im Inland ein Gesamtansatz aus überwiegend stationären Einrichtungen der Bundeswehr, Reservisten, bis in die Bündnisverteidigung nutzbaren Vertragskonstruktionen mit Industrie und gewerblicher Logistik und letztlich auch Leistungs- und Sicherstellungsgesetzen ausgeplant werden. Unabhängig davon, ob Deutschland Lead Nation einer VJTF ist und kleinere oder größere deutsche Truppenteile für die Bündnisverteidigung eingesetzt und verlegt werden, wird Deutschland immer Transitland und Drehscheibe für Personal und Material Alliierter sein. Der SysV Basis Inland muss daher in einer Mischung aus staatlichen, gewerblichen und bundeswehreigenen Fähigkeiten nicht nur die eigenen Verlegungen und Folgeversorgung eigener Kräfte sicherstellen, sondern auch HNS und Military Mobility für Alliierte unterstützen.

Die vom Generalinspekteur im Oktober 2018 gebilligte Fachstrategie Logistik macht richtungsweisende Vorgaben für die Ausgestaltung des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) für die nächsten 15 Jahre. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass die Fachstrategie Logistik im Zwei- oder Dreijahrstakt fortgeschrieben werden muss. Gleiches gilt für das in I/2019 noch zu erstellende Fachkonzept Logistik, in dem die Aufgabenteilung der Akteure im LogSysBw beschrieben wird. Fachstrategie und Fachkonzept werden dann die TK Logistik ersetzen. Es ist absehbar nicht möglich, die von vielen in der Logistik der Bundeswehr ersehnte Stabilität und Planbarkeit des Aufwuchses zu erreichen sowie  ein Ende der seit Jahren laufenden manchmal überraschenden Veränderungen zuzusagen.

Abb. 2: Einflussgrößen

Die Gründe sind vielfältig. Technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen sowie eine Weiterentwicklung des zu erwartenden Bildes zukünftiger Einsätze (des zukünftigen Gefechtsfeldes) haben in den nächsten Jahren eine hohe Dynamik. Technogisch bietet die Digitalisierung und Automatisierung erhebliche Chancen auch für die gewerbliche und militärische Logistik, wird aber auch erhebliche Veränderungen bewirken. Eindeutig und nicht veränderbar ist dagegen die demographische Entwicklung in Deutschland in den nächsten 15 Jahren und damit der zukünftig immer kleiner werdende Pool für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Während die Wirtschaft die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzen kann, gibt es derzeit keine vergleichbaren Mechanismen für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Unabhängig davon, ob man das aus politischen und anderen Gründen gut finden würde oder nicht.

Derzeit und für die nächsten Jahre bestimmen daher aus Sicht FüSK II 4 die in Abb. 3 darstellten Entwicklungslinien die weitere Ausgestaltung und die Weiterentwicklung des LogSysBw. Materielle Einsatzbereitschaft ist ein politisch bedeutsames Thema. Da sind auch die Ressourcenbereiche erheblich gefordert. Großprojekte wie insbesondere Agenda Nutzung und die „Task Force Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ (TF BschO) werden mit ihren Maßnahmen und Vorschlägen in derzeit noch nicht abschließbar bewertbarer Art und unbekanntem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft einbringen.

Abb. 3: Entwicklungslinien

In der Kombination aus bekannten und unbekannten Entwicklungen konzentriert sich FüSK II 4 als das für Grundlagen und Weiterentwicklung zuständige Referat im BMVg derzeit auf in die Abb 4 dargestellten vorrangigen Maßnahmenfelder zur Umsetzung des Fähigkeitsprofiles 2018. Hierbei erfolgt im BMVg eine enge Abstimmung mit den Referaten Planung I 1 (u.a. SysV Basis Inland), Planung II 5 (u.a. Weiterentwicklung SKB, EU LogHubs, strategische Transportmittel) und A IV 1 (u.a. Agenda Nutzung, Performance Based Logistics).

Abb 4: Umsetzung des FPBw

Die Logistik der Bundeswehr bleibt somit auch in den nächsten Jahren eine Großbaustelle. Das Bild, was die Logistik der Bundeswehr leisten muss und benötigt, wird zunehmend klarer. Was der Logistik der Bundeswehr an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen für die Erfüllung ihres Auftrages zugestanden wird, bleibt abzuwarten.

Quelle und Abbildungen: Oberst i.G. Dipl.-Ing Michael Mittelstädt, BMVg – FüSK II 4 (Grundlagen LogSysBw, LogFü, Strategische Mobilität, Multinationale Logistik, Military Mobilty)

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Januar 2019

Im Januar 2019 werden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG:

Brigadegeneral Wolfgang GÄBELEIN, Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte II im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, wird im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Stefan LÜTH, Kommandeur Logistikschule der Bundeswehr, Osterholz-Scharmbeck. Ihm folgt Oberst Andrè Erich DENK, Referatsleiter Protokoll im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

AIN:

Brigadegeneral Christian LEITGES, Leiter der Programmorganisation Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz, wird Abteilungsleiter I im Kommando Luftwaffe, Köln.

Kapitän zur See Andreas CZERWINSKI, zuletzt Büroleiter Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Tauber im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird Abteilungsleiter See im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz.

SKB:

Oberst Christoph PLIET, zuletzt im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt, wird Deputy Commander Deployable Air Command and Control Centre, Poggio Renatico/ITA.

Lw:

Brigadegeneral Michael HOGREBE, zuletzt Abteilungsleiter Einsatz Kommando Luftwaffe, Berlin, wird im Kommando Luftwaffe, Berlin, verwendet. Sein Nachfolger wird Oberst Bernd STÖCKMANN, Referatsleiter Planung I 4 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Brigadegeneral Michael GSCHOßMANN, Kommandeur Bodengebundene Verbände Luftwaffentruppenkommando, Köln, wird General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Januar 2019 werden keine Personalveränderungen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab