„Quo vadis Reserve?“

Das Weißbuch 2016 skizziert den derzeit gültigen sicherheitspolitischen Rahmen für die Bundesregierung und formuliert eine Standort- und Kursbestimmung für die strategische Ausrichtung der Bundeswehr und damit auch der Reserve. Dort wird festgestellt: „Die Reserve der Bundeswehr bleibt auch in Zukunft für Landes- und Bündnisverteidigung, Heimatschutz sowie Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements unverzichtbar.“

Diese pauschale und gleichzeitig überaus fordernde politische Vorgabe übersetzt die Konzeption der Bundeswehr (KdB), die Verteidigungsministerin von der Leyen am 20. Juli nach fast zweijähriger Arbeit unterschrieben hat, in militärische Eckwerte für die Struktur und Ausgestaltung der Reserve bei unveränderter Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht in folgende Kernaussagen:

Die Reserve

  • ist wesentlicher Bestandteil der nationalen Sicherheitsvorsorge;
  • ist integraler Bestandteil der Streitkräfte;
  • gliedert sich in eine allgemeine und beorderte Reserve;
  • unterstützt die Streitkräfte und deren Aufwuchs bei der Landes- und
    Bündnisverteidigung;
  • entlastet die aktiven Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes;
  • unterstützt im Fall von Naturkatastrophen und Innerem Notstand;
  • verstärkt die aktive Truppe im gesamten Missionsspektrum der Bundeswehr;
  • ist Botschafter und Mittler der Bundeswehr und der Sicherheitspolitik der
    Bundesregierung in die Gesellschaft hinein.

In der Gesamtheit stellen diese Feststellungen zweifelsohne „zeitlose“ und schon in der Vergangenheit wiederholt gehörte Forderungen mit nur geringem Neuigkeitswert dar. Was jedoch auffällt ist die weitere Anhebung des bereits in der Vergangenheit nur schwer zu erfüllenden „Level of Ambition“ mit dem Hinweis auf die Verwendung der Reserve im gesamten komplexen und umfassenden Einsatz- und Missionsspektrum der Bundeswehr im In- und Ausland.

Somit entsteht der Eindruck, dass die Konzeption der Bundeswehr offensichtlich keine grundlegende Neuausrichtung der Reserve für die Zukunft verfolgt, sondern eher eine „ruhige“ Weiterentwicklung fordert. Diese Vorgabe soll bis 2019 durch eine „Strategie der Reserve“ umgesetzt werden, die in den nächsten Monaten erarbeitet werden und die seit 2012 gültige Konzeption der Reserve (KdR) ersetzen soll. An der Erarbeitung dieser Strategie sollen u.a. Beteiligungsgremien und der Beirat für Reservistenarbeit konstruktiv mitarbeiten. Die Chance, die Zukunft der Reserve mitzugestalten, gilt es daher jetzt zu nutzen.

Rahmenbedingungen
Zu den Rahmenbedingungen, die die Reserve wesentlich beeinflussen, gehören zum einen die „militärischen“ Faktoren wie z.B. die Aussetzung der Wehrpflicht, die Reduzierung der Mannschaftsumfänge, die Anhebung der Altersgrenzen für Berufssoldaten, die Soldatenarbeitszeitverordnung und nicht zu vergessen, der umfangreiche Rückzug der aktiven Truppe aus der Fläche, welcher auch zu erheblichen Verlusten bei der Anzahl der Reservisten geführt hat. Zum anderen sind die Arbeitgeber oftmals angesichts der aktuellen sehr guten wirtschaftlichen Konjunktur zurückhaltend, wenn es um die Freistellung von Reservisten geht. Hinzu kommt aber auch die allgemeine „Verweigerungshaltung“, durch persönliches Engagement als Reservist gesellschaftliche Verantwortung sichtbar und aktiv zu leben.

Gleichzeitig funktioniert oftmals die tägliche Auftragserfüllung der Truppe im In- und Ausland nur noch durch engagierte beorderte „Individual“-Reservisten, insbesondere in Spezialfunktionen (Stichwort: Reserve als „Zeitarbeitsfirma“). Sichtbarer Ausdruck für diese partiell reserveabhängige Lage der Bundeswehr sind die umfangreichen und politisch sanktionierten jährlichen Anhebungen der Stellen für Reservedienstleistende von 2.500 (2016) auf geplante 4.500 (2020) durch das Verteidigungsministerium. Somit ist der stets propagierten These der „Unverzichtbarkeit der Reserve“ vordergründig zuzustimmen.

In weiten Teilen handelt es sich jedoch bei der beorderten Reserve, insbesondere wenn es um Fähigkeiten im Team-/Einheits-/Verbandsrahmen geht, um „hohle Fähigkeiten“, weil – jedenfalls noch – Ausrüstung, Ausbildung und Infrastruktur fehlen, weil die Reservisten nicht in „Inübung“ gehalten werden können und weil auch oft die Interaktion mit der aktiven Truppe fehlt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der geringen gesellschaftlichen Anerkennung sind Reservisten, die teils vor Jahrzehnten beordert wurden, zur freiwilligen Reservedienstleistung bestenfalls bedingt positiv motiviert. Es ist also zu befürchten einer Illusion der Verfügbarkeit von nicht existenten Fähigkeiten aufsitzen – mit allen Konsequenzen für den militärischen Einsatzwert der Streitkräfte und deren Fähigkeit zur Auftragserfüllung.

Gleichermaßen gravierend stellt sich der Mangel an militärisch nutzbaren Fähigkeiten in der allgemeinen Reserve dar, die sich nahezu vollständig auf die „Kameradschafts- und Brauchtumspflege“, die „Informations- und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie auf die „Pflege internationaler Kontakte“ reduziert. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe in Deutschland, wo weite Landstriche durch die Reduzierungen der Bundeswehr in den letzten fast 30 Jahren „militärisch entblößt“ sind. Es ist daher richtig, die im Alltag stark verkümmerte Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Gesellschaft im Bewusstsein zu halten. Für die Reservisten ist dies ein „hartes Brot“, wollen sie ihre „Brückenrolle“ als Botschafter und Mittler der Bundeswehr in die Gesellschaft wirksam wahrnehmen.

Keineswegs decken die bestehenden Instrumente den Bedarf an Reservisten. Weder regeneriert die aktive Truppe ausreichend „freiwillig“ beorderte Reservisten für die identifizierten Beorderungsumfänge und die (zu) geringen nicht-aktiven Strukturen, noch leistet die allgemeine Reserve den Beitrag, der ihr als „Personalpool Reserve“ zugedacht ist, um die durchhaltefähige Auftragserfüllung sicherzustellen. Für die im Beirat Reservistenarbeit zusammengeschlossenen Verbände fällt die Bewertung ebenso kritisch aus. Abgesehen von der an die Landes- und Bündnisverteidigung gebundenen langfristigen Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte ist der militärische Wert der allgemeinen Reserve unterhalb dieser Schwelle für die Auftragserfüllung nur bedingt erkennbar. Das „Gewinnen“ von Ungedienten für eine Verwendung in der Reserve kann dabei im Einzelfall zielführend sein (Stichwort: Cyber-Reserve), stellt jedoch im Gesamtbild der Reserve bestenfalls den berühmten „Tropfen auf den heißen Stein“ dar.

Das „hohe politische Lied“ auf die „Unverzichtbarkeit der Reserve für die Bundeswehr, heute und zukünftig noch mehr“ (so Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei der Deutschen Reservistenmeisterschaft im Juni 2018 in Oldenburg) klingt überaus ambitioniert, wenn man den insgesamt defizitären Zustand der Reserve und die fehlenden Ressourcen betrachtet. Hier muss die Strategie der Reserve die richtigen Antworten für eine tragfähige und nachhaltige Zukunft der Reserve mit substantiellem militärischem Einsatzwert geben.

Forderungen an die Entwicklung der Reserve
„Zur Sicherstellung des Bedarfs und auch zur Resilienzbildung in der Gesellschaft muss eine Durchlässigkeit und Vernetzung zwischen Bundeswehr, Gesellschaft und Wirtschaft erreicht werden. Dafür gilt es insbesondere den Reservistendienst insgesamt attraktiver zu gestalten; ihn so weiterzuentwickeln, dass eine langfristige, verlässliche (militärisch nutzbare) Unterstützung durch Reservistinnen und Reservisten (im gesamten Fähigkeitsprofil der Bundeswehr) ermöglicht wird“. (Weißbuch 2016, S. 125) Die militärische Fähigkeitsentwicklung der Reserve sollte dabei u.a. den Leitgedanken folgen, dass die

  • Reserve durchgehend eigene leistungsfähige aktive Strukturen, Instrumente und Verfahren erfordert (Stichwort: Personalführung);
  • Truppenreserve gem. dem „Stamm-Aufwuchs-Prinzip“ inkl. Material, Infrastruktur und Aus- und Weiterbildung in die aktiven Strukturen tief integriert ist;
  • Territorialen Kräfte in nicht politisch, sondern militärisch begründeten regionalen Strukturen konzentriert sind (Stichwort: Heimatschutz);
  • Kräfte des Heimatschutzes um einen leistungsfähigen „aktiven Kern“ erweitert und aufgabengerecht ausgestattet werden (Stichwort: „Host Nation Support“);
  • Verbindungselemente und –strukturen zur bestmöglichen Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit im Kern erhalten, jedoch an die neuen erkennbaren Aufgaben angepasst werden (Stichwort: Drehscheibe und Transitland Deutschland);
  • Allgemeine Reserve als leistungsfähiges Reservoir für Beorderung und Nachwuchsgewinnung durch aktive Territoriale Kräfte unterstützt wird;
  • „Verlässliche Verfügbarkeit“ gefördert und seitens des Gesetzgebers abgesichert wird (Stichwort: Freiwilligkeitsprinzip im Frieden vs. vertragliche Bindung);
  • Betreuung der gesamten Reserve komplementär zwischen Bundeswehr und Verbänden/Vereinen auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung erfolgt.

Quo vadis Reserve?
Die „Strategie der Reserve (SdR)“ muss zunächst das zur Verfügung stehende Potenzial erheben. Eine konzeptionelle Bestandsaufnahme reicht nicht aus. Wir brauchen neue, innovative Antworten, um die überaus fordernden und komplexen Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr erfüllen zu können. Ein „weiter so“ unter neuem Deckmantel darf hierbei keine Option sein. Jetzt ist die Zeit zum „umdrehen aller Steine“ und zum kritischen „hinschauen hinter die Fassade“ gekommen, wenn man den Einsatzwert der Reserve nachhaltig gestalten will.

Zweck, Aufgaben und praktische Umsetzung der Strategie der Reserve müssen sich dabei zwingend aus dem angestrebten Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den eingegangenen Bündnisverpflichtungen ableiten. Es muss in der Reserve durchgehend das Prinzip Qualität vor Quantität gelten. Dabei müssen die Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden.

Jede militärische Aufgabe, die der beorderten Reserve zugeordnet wird, muss am „Level of mbition“ der aktiven Truppe ausgerichtet werden. Das muss nachhaltig haushalterisch, personell, materiell und infrastrukturell abgebildet werden. Die Truppe muss die integrierende Zusammenarbeit mit „ihrer“ beorderten und/oder nichtaktiven Reserve als integralen Bestandteil des täglichen Auftrages verstehen und ihr Handeln insbesondere im Ausbildungs- und Übungsbetrieb danach ausrichten (Stichwort: „Reserve mitdenken“ – „mindset“).

Die militärische Kernkompetenz der beorderten Reserve, insbesondere in den nichtaktiven Truppenteilen, ist zu stärken. Subsidiäre Aufgaben aus dem Bereich der Blaulichtorganisationen sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Eine enge Abstimmung mit der vom Bundesinnenministerium erlassenen „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)“ ist mit Blick auf die Novelle der „Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung“ vorzunehmen.

Die politisch geforderte und für den Erfolg zwingend notwendige enge Verzahnung der aktiven mit der beorderten Truppe ist durch innovative militärische, aber auch gesetzgeberische Anstrengungen abzusichern (Stichworte: Novellierung des Reservistengesetzes / allgemeine Dienstpflicht).

Die Stärkung der (vertraglichen) Personalbindung und Bereitschaft zur praktizierten Beorderung sollte dabei über neue Instrumente wie Beorderungsprämien, Bonuszahlungen oder attraktive Berufsqualifikationen gefördert werden. Dabei sollte sich die Bundeswehr an entsprechenden „best practices“ verbündeter und/oder benachbarter Nationen orientieren. Nachhaltige Lösungsansätze für das Miteinander der Bundeswehr mit der Gesellschaft, insbesondere mit der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst, um die angestrebte und notwendige „verlässliche Verfügbarkeit“ zu etablieren, sind zu entwickeln.

Gleichermaßen gilt es, diversifizierte Anreize für die Arbeitgeber zur „verlässlichen Freistellung“ zu schaffen. Erste vertragliche Modelle mit der Deutschen Bahn, der Post und einzelnen Industrie- und Handelskammern sollten weiter ausgefächert werden. Die Initiative „Partner der Reserve“ sollte hierbei als Werbeträger für ein wirtschaftliches Engagement in der sicherheitspolitischen Vorsorge weiter gestärkt und noch sichtbarer werden. Die Herausstellung der Reserve in der Gesellschaft – wie in diesem Jahr als Schwerpunkthema am „Tag der Bundeswehr“ – ist weiter zu verfolgen.

Die allgemeine Reserve ist in ihrer seit Jahrzehnten nachgewiesenen Kernkompetenz in der nationalen und internationalen Botschafter- und Mittlerrolle, der Kameradschafts-, Traditions- und Brauchtumspflege sowie in der Nachwuchsgewinnung und der Bereitstellung von individuellen Spezialfähigkeiten weiter zu fordern und durch aktive Kräfte sowie Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Der „unverzichtbare“ Stellenwert der gesamten Reserve für die Auftragserfüllung der Streitkräfte sollte sich in eigenständigen (neuen) Verantwortlichkeiten (u.a. Einführung eines Inspizienten Reserve) in der Struktur der Bundeswehr niederschlagen. Die derzeit überwiegende Abstützung der allgemeinen und beorderten Reserve auf „Zweit- und Nebenfunktionen“ sollte dabei durchgehend kritisch evaluiert werden. Ziel muss es sein, weitgehend eigene, leistungsfähige aktive Strukturen in allen militärischen Organisationsbereichen in der Fläche zu schaffen.

Das „outsourcing“ der Betreuung der Reserve an externe Organisationen (Verbände/Vereine) ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen. Die Dimension einer „Europäischen Armee“ ist mitzudenken. Erste Grundzüge für eine deutsche Beteiligung an einer europäischen Truppenreserve sowie darüber hinaus einer nationalen Territorialen Reserve für den Heimatschutz und für Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und Innerem Notstand sind zu entwickeln. Dieses gilt insbesondere für die Bereiche, in denen bereits aktive Strukturen eng verwoben sind (Stichwort: Deutsch-niederländische Integration in Heer und Luftwaffe).

Fazit
Eine bloße „Auffrischung“ der heutigen Reserve reicht im Lichte der erkennbaren Erfordernisse zur erfolgreichen Weiterentwicklung der „Reserve der Zukunft“ nicht mehr aus. Kreative Ansätze sind auch unter Abstützung auf die Erfahrungen der Vergangenheit zu entwickeln, „hohle Strukturen“ endlich aufzulösen. Neue und unbekannte sowie mutige Wege müssen mit der „Strategie der Reserve“ beschritten werden, damit die ambitionierten politischen Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr erreicht werden können.

 

 

Quelle:
Robert Löwenstein
Dipl.-Ing. (FH) und Generalmajor a.D.
Vorsitzender des Beirates Reservistenarbeit
Der Artikel erschien in der Ausgabe September in der Zeitschrift „Europäische Sicherheit & Technik“

Broschüre „Konzeption der Bundeswehr“

Das „Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ (Weißbuch 2016 wurde nach ressortgemeinsamer Abstimmung am 13. Juli 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Es leitet aus der sicherheitspolitischen Lage Vorgabenfür die sicherheitspolitische Ausrichtung Deutschlands ab. Dabei legt es auch den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr fest.

Eine neue Konzeption der Bundeswehr (KdB) Das Weißbuch 2016 ist die zentrale Bezugsgröße und Vorgabe für die weitere Entwicklung der Bundeswehr. Die Vorgaben des Weißbuchs 2016, aber auch weitere aktuelle Entwicklungslinien sind umzusetzen.

Das geschieht mit der neuen Konzeption der Bundeswehr (KdB). Die Bundeswehr richtet sich entlang der Vorgaben auf die Zukunft aus.

Die neue KdB übersetzt den im Weißbuch 2016 formulierten Willen Deutschlands zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Welt in Vorgaben zum Handeln für die gesamte Bundeswehr unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung.

Die neue KdB

  • aktualisiert zu diesem Zweck die Nationale Zielvorgabe an die Bundeswehr und
  • macht basierend auf aktuellen Rahmenbedingungen neue Vorgaben für das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr.

Übergreifendes Ziel
ist das Entwickeln und Bereitstellen einer einsatzbereiten, bündnisfähigen und flexiblen Bundeswehr, die in einem volatilen Sicherheitsumfeld Fähigkeiten zur gleichrangigen Wahrnehmung aller Aufgaben zum Schutze Deutschlands besitzt.

Grundlinien der Gesamtkonzeption
Die vorliegende Broschüre dient zur Information der interessierten Öffentlichkeit. Sie skizziert die künftigen Grundlinien der Gesamtkonzeption der Bundeswehr und erfasst Kernaussagen, mit denen in der neuen KdB strategisch-konzeptionelle Pfade und Abholpunkte für die weitere Entwicklung der Bundeswehr geschaffen werden.

Broschüre „Konzeption der Bundeswehr“

Konzeption der Bundeswehr (KdB)

Die Konzeption der Bundeswehr (KdB), abgeleitet aus dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr aus dem Jahr 2016, bestimmt als Dachdokument langfristig die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands. Damit legt sie unter Berücksichtigung aktueller politischer Handlungslinien die Prinzipien fest, wie sich die Bundeswehr konzeptionell und planerisch auf die Zukunft ausrichtet und kontinuierlich modernisiert. Diese Prinzipien stehen im Einklang mit den bereits eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen sowie der fortschreitenden Digitalisierung.

Konzeption der Bundeswehr

Trends und technologische Innovationen in der gewerblichen und militärischen Logistik

Sehr geehrte Damen und Herren,

logistische Systeme in den Streitkräften aber auch in der gewerblichen Wirtschaft sind gezwungen, sich den ständig wechselnden Anforderungen ihrer Kunden anzupassen und müssen aber gleichzeitig flexibel und in der Lage, neue Trends und Innovationen, z.B. in der IT-Unterstützung (Artificial Intelligence, Augmented Reality oder Big Data ) sowie neue technische Entwicklungen wie z.B. Self-driving Vehicles/Autonomes Fahren oder 3D-Druck in ihren Systemen zeitgerecht zu implementieren, um handlungsfähig und kooperationsfähig zu bleiben und am Markt zu überleben. Zugleich bedeuten einige dieser neuen Entwicklungen und Technologien gravierende Änderungen von Zuständigkeiten, Abläufen und absehbar auch Steuerung in den klassischen logistischen Wertschöpfungsketten und logistischen Teilbereichen/Branchen. Dieses hat absehbar auch Auswirkungen auf das LogSysBw und die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der gewerblichen Logistik und Industrieinstandhaltungseinrichtungen.

Die Fachtagung

Trends und technologische Innovationen in der gewerblichen und militärischen Logistik:
Anpassungsdruck, Chancen und Risiken für die Bundeswehrlogistik

die am 7. und 8. November 2018 im Rheinhotel Vier Jahreszeiten in Bad Breisig durchgeführt wird, beschäftigt sich mit vielen Fragen rund um diese umfangreiche Thematik.

Neben der Information durch Experten und Verantwortliche wird es wie immer auch Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion geben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm.

Anmeldeformular für Behörden

Anmeldeformular für Behörden

Quelle:
cpm communication presse marketing GmbH
Kölnstr. 93
53757 Sankt Augustin

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen (10/2018)

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im Oktober 2018 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Oktober 2018 werden folgende Personalveränderungen wirksam:

Bundesministerium der Verteidigung

Ministerialdirektor Dr. Dieter WEINGÄRTNER, Abteilungsleiter Recht des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin, wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Ihm folgt Ministerialdirigent Andreas CONRADI, bisher Leiter des Leitungsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung in Berlin.

Ministerialdirigentin Elisabeth TOTTER, bisher Unterabteilungsleiterin III der Abteilung Planung des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn, übernimmt die Funktion der Stellvertreterin des Abteilungsleiters Planung.

Personal

Der Präsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln, Präsident Georg STUKE, wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seine Nachfolgerin wird Ministerialdirigentin Sabine GROHMANN, bisher Stellvertreterin des Abteilungsleiters Personal im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen (09/2018)

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im September 2018 werden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

SKB

Brigadegeneral Ruprecht Horst Dietrich Eberhard v. BUTLER, Abteilungsleiter J 3/J 5 Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee, wird Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte I im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral René LEITGEN, zuletzt im Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee, eingesetzt.

Brigadegeneral Reiner SCHWALB, Verteidigungsattaché im Militärattachéstab Moskau, wird im Streitkräfteamt, Bonn, eingesetzt. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Ernst-Peter HORN, zuletzt in Vorbereitung auf seine neue Verwendung im Streitkräfteamt, Bonn, verwendet.

Heer

Generalleutnant Johann LANGENEGGER, Chief of Staff Resolute Support, Afghanistan, wird im Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee, eingesetzt. Sein Nachfolger wird Generalleutnant (TR) Alfons Heribert August MAIS, zuletzt in Vorbereitung auf seine neue Verwendung im Zentrum Innere Führung, Koblenz, verwendet.

Generalleutnant Frank LEIDENBERGER, Kommandeur Deutscher Anteil Multinationaler Korps/Militärische Grundordnung im Kommando Heer, Strausberg, wird Geschäftsführer Chief Marketing Officer bei der BWI GmbH. Sein Nachfolger wird Generalmajor Stephan THOMAS, zuletzt Stellvertretender Kommandeur I. DEU/NLD Korps, Münster.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im September 2018 werden keine Personalveränderungen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Aus dem „Ich“ ein „Wir“ werden lassen

Sie ist derzeit in aller Munde. Für Gegner ist sie ein Zwangsdienst oder die Wehrpflicht durch die Hintertür. Befürworter sprechen von der Dienstpflicht oder dem allgemeinen Gesellschaftsdienst. Seit 2015 sein führender Verfechter: der Reservistenverband.

Aus dem politischen Winterschlaf geholt hat das Thema CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. Um sich ein Bild davon zu machen, was die Parteibasis bewegt, hat sie auf ihrer „Zuhörtour“ in diesem Sommer an 40 Stationen zahlreiche Mitglieder getroffen. Und dort sind Wehr- oder Dienstpflicht tatsächlich Thema. Mit einem Videobeitrag auf der Webseite ihrer Partei brachte sie das Thema vor einigen Wochen schließlich auf das Tableau der Bundespolitik. Verstärkt durch die Personalnot der Bundeswehr, den vielfältigen Stellenbedarf gemeinnütziger und sozialer Einrichtungen und die zunehmende Spaltung der Gesellschaft, bestimmt es seitdem den politischen Sommerdiskurs. Die Bild am Sonntag vom 12. August beschäftigt sich mit dem Thema auf vier Seiten. Die Nummer 33 des Magazins „Woche“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat es als Aufmacher. Alle Tageszeitungen berichten.

Im Gegensatz zur CDU-Parteibasis lehnt die Regierung einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst ab, wie Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer Anfang August mitteilte. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen begrüßt zwar die Diskussion an sich, bezieht in der Sache jedoch keine klare Position. Viele Journalistinnen und Journalisten haben die Debatte um die Sinnhaftigkeit einer Dienstpflicht zunächst als Sommerloch-Thema abgetan. Es ist ein großes Sommerloch, denn mittlerweile haben sich zahlreiche Bürger, Journalisten, Interessenverbände und viele der Parlamentarier darin vertieft. Und laut Politbarometer der Forschungsgruppe Wahlen sprechen sich immerhin 68 Prozent von 1294 Befragten für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht aus.
Gesellschaftsdienst statt Wehrpflicht.

„Die Wiedereinführung der (alten) Wehrpflicht ist weder hilfreich noch sinnvoll“, sagt der Präsident des Reservistenverbandes und Oberst d.R. Oswin Veith MdB. Vielmehr sei es an der Zeit, über die Einführung eines allgemeinen Gesellschaftsdienstes nachzudenken. Der Unterschied: Die Wehrpflicht bestand nur für Männer. Wer verweigerte, musste den Zivildienst ersatzweise leisten. Das galt zumindest so lange, wie die Wehrgerechtigkeit noch gegeben war und konsequent alle Männer eines Jahrganges gemustert wurden. Beim allgemeinen Gesellschaftsdienst geht es nicht mehr darum, junge Männer an der Waffe auszubilden. Stattdessen sollen nun alle jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss einen Dienst an der Allgemeinheit leisten – auch dies verpflichtend, wohlgemerkt.

„Wir stellen uns vor, dass sich junge Männer und Frauen ab 18 Jahren ein Jahr lang verpflichten, sich zu engagieren. Unterhalb dieser Pflicht wollen wir die Möglichkeit einer breiten Wahl lassen; beispielsweise Dienst in den Streitkräften, der Reserve, in den Blaulichtorganisationen und Hilfsdiensten, der Pflege, im Gesundheitsbereich ebenso wie in sozialen und karitativen Verbänden etc. Da ist vieles denkbar und möglich. In Teilen könnte dieser Pflichtdienst sogar unabhängig von der Staatsbürgerschaft angeboten werden“, beschreibt Veith. Dass ein „Zwangsdienst“ eben nicht „nichts bringt“ – wie zum Beispiel Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, in einem Interview mit der Wirtschaftswoche vom 6. August argumentiert – zeigt die jüngste deutsche Vergangenheit – der Zivildienst bis 2011 hat funktioniert.

Zwang oder Freiheit?

„Zwang“ ist ein starker Begriff der mit zahlreichen negativen Assoziationen verknüpft ist. Nicht umsonst wird er gern von den Gegnern des Gesellschaftsdienstes verwendet. Zu Recht? Ein Beispiel: Programme wie das Freiwillige Soziale Jahr seien ein Zuschussgeschäft für die Teilnehmenden und würden deshalb vornehmlich von Sprösslingen gut situierter Akademikerfamilien in Anspruch genommen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 12. August. Junge Menschen haben also durchaus ein Interesse am Dienst an der Gesellschaft. Menschen aus einkommensschwachen Familien dieses Interesse pauschal abzusprechen, wäre diskriminierend. Für sie könnte der Gesellschaftsdienst bei gerechter Entlohnung also eine Befreiung bedeuten. Nämlich eine Befreiung von ökonomischen Zwängen, die verhindern, dass sie sich auf gleichberechtigte Art und Weise ausprobieren dürfen, Neigungen nachgehen und Fähigkeiten entwickeln.

Für Josa Mania-Schlegel bedeutet ein Gesellschaftsdienst genau das: Freiheit. Der Journalist hat Zivildienst geleistet und hält in einem Kommentar vom 10. August im Online-Magazin Krautreporter ein entsprechendes Plädoyer. Für ihn ist der Gesellschaftsdienst eine einzigartige Möglichkeit, den Pflichten des Lebens – Schule, Ausbildung, Universität oder Beruf – für eine gewisse Zeit eine Absage zu erteilen. Auch Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, setzt sich in einem Videokommentar vom 7. August mit Nachdruck für einen Gesellschaftsdienst ein. Er wirbt für ein „soziales Erfahrungsjahr“, ein „Jahr der Begegnung“ und „ein Jahr der Erkenntnis für die Nöte der Gesellschaft.“

Aus dem „Ich“ ein „Wir“ werden lassen Die breite Debatte dreht sich um junge Menschen als „Zielgruppe“ für den Gesellschaftsdienst. Es geht darum, ihnen in unserer Ich-bezogenen Gesellschaft ein Gefühl von Gemeinschaft und die Bedeutung wechselseitiger Verantwortung zu vermitteln. Der Gesellschaftsdienst bietet die Möglichkeit, Menschen aus unterschiedlichsten Lebenswelten zusammenzuführen, ihnen Vorurteile und vielleicht auch Ängste zu nehmen. „Die Einbindung aller jungen Menschen in einen solchen Dienst an der Gesellschaft könnte Zusammenhalt und Widerstandsfähigkeit stärken und die Identifikation mit dem eigenen Land wieder fördern“, sagt Veith dazu. Und das ist unbezahlbar.

Trotzdem unternimmt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Artikel vom 14. August den Versuch, mögliche Kosten der Einführung des Gesellschaftsdienstes zu schätzen. 13 Milliarden Euro sollen dadurch jährlich anfallen, wenn man einen Mindestlohn von 9,35 Euro (ab 2020 gültig), eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden und 700.000 Dienende pro Jahrgang zu Grunde legt. Wer sich aber auf dieses Argument stützt, macht es sich bequem. Denn die immateriellen Werte auf Seiten des Gesellschaftsdienstes lassen sich nicht mit einer Geldsumme ausdrücken.

Heute für die Zukunft Deutschlands eintreten

Das Strohfeuer hat sich mittlerweile zu einem Waldbrand entwickelt – um im thematischen Sommer-Kontext zu bleiben. Geht es nach Kramp-Karrenbauer, wird die Frage nach dem Gesellschaftsdienst Thema auf dem CDU-Parteitag Ende des Jahres. Auf diesem werden auch Leitfragen für die Erstellung eines neuen Grundsatzprogrammes diskutiert. „Gesetzlich sind zahlreiche Hürden zu nehmen, vieles wird neu gedacht und überarbeitet werden müssen. Das braucht seine Zeit und muss breit diskutiert werden. Daher müssen wir die Debatte darüber heute führen, um auch in Zukunft in einer sicheren, wehrhaften Gesellschaft leben, die Sicherungssysteme aufrechterhalten und die Herausforderungen für unser Land angemessen bewältigen zu können“, sagt Veith. Die Hürden bleiben damit hoch, aber ein Anfang ist gemacht.

Quelle:
Reservistenverband, Postfach 20 14 64, 53144 Bonn
Ein Beitrag aus Loyal – Das Magazin für Sicherheitspolitik, September-Ausgabe „Das Zerwürfnis“
Autor: Julian Hückelheim

Stellenmarkt – Angebot für unsere korporativen Mitglieder

Der Vorstand des „blauer Bund e.V.“ hat beschlossen, die Zusammenarbeit mit unseren korporativen Mitgliedern zu intensivieren und zugleich einen Beitrag dafür zu leisten, dass aus dem aktiven Dienst ausscheidende Mitglieder eine interessante Tätigkeit in der Wirtschaft aufnehmen können. Hierzu haben wir in unserem Portal einen eigenen Bereich „Stellenmarkt“ implementiert.

Sollten Sie ein Stellenangebot veröffentlichen wollen, so wenden Sie sich bitte an den Webmaster.

Aktuelle Stellenangebot finden Sie hier.

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen (08/2018)

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im August 2018 werden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

SKB

Generalleutnant Horst-Heinrich BRAUß, Assistant Secretary General for Defence Policy and Planning, Defence Policy and Planning Division, Deutsche militärische Vertretung MC/NATO und EU, Brüssel/BEL, tritt in den Ruhestand.

Brigadegeneral Wolf-Jürgen STAHL, zuletzt COM Headquarter TAAC-N Resolute Support, Afghanistan, wird Chief of Staff DtA MNC NE, Stettin. Sein Nachfolger wird Oberst Gerhard Ernst-Peter KLAFFUS, Verbindungsoffizier Bundespräsidialamt, Berlin.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Bereits im Juli 2018 wurden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

Personal

Ministerialrat Thomas UHLE, bisher Referatsleiter II 6 in der Abteilung Personal im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn, übernimmt zum 16. Juli 2018 die Leitung der Abteilung V (Personalführung Zivilpersonal) im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Sankt Augustin.

Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen

Der Geschäftsführende Beamte und Abteilungsleiter ZA des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Bonn, Erster Direktor beim BAIUDBw Rolf GEMMER, wurde mit Ablauf des 30. Juni 2018 in den Ruhestand versetzt. Ihm folgte zum 16. Juli 2018 Ministerialrätin Marion FELSKE, zuletzt Referatsleiterin III 1 in der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin.

Im August 2018 werden keine Personalveränderungen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab