Landmobilität der Bundeswehr – Trennung von Funktionalität und Mobilität

Dieser Artikel ist der Zweite von fünf einer Reihe, der in den Newslettern des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]

Die in den letzten Jahren geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen führten nach Jahren der ausschließlichen Konzentration auf Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements zu der Erkenntnis, dass es notwendig geworden ist, zusätzlich die umfassende Befähigung der Bundeswehr zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückzuerlangen. Entsprechende Untersuchungen zum zukünftigen Charakter der LV/BV und dessen Auswirkungen werden im Zuge der Erarbeitung und Fortschreibung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr (FPBw) seit 2017 durchgeführt.

Ziel der Befähigung zu kollektiver LV/BV ist neben der Sicherstellung der Integrität von nationalen Gewässern und des Luftraums in besonderem Maße die territoriale Integrität auf dem Land. In einem symmetrischen Konflikt um (Land-)Raum müssen daher immer auch ausreichend starke und durchhaltefähige Landstreitkräfte zur Verfügung stehen.

Die Durchhaltefähigkeit der Landstreitkräfte wird zu einem wesentlichen Teil durch logistische Fähigkeiten sichergestellt. Dabei ist es erforderlich, auf sich ändernde Lagen sowohl operativ als auch taktisch flexibel reagieren zu können. Hierzu bedarf es einer Weiterentwicklung der Landmobilität in den Streitkräften.

Der unterschiedliche Charakter von LV/BV zu Stabilisierungsoperationen wirkt sich auch auf szenarabgeleitete Fähigkeitsforderungen aus. Daher wurde im Zuge der Untersuchungen zum FPBw ein neues Konzept Landmobilität der Bundeswehr erstellt, das in vier Gestaltungsfeldern die Leitlinien für die zukünftigen Fähigkeiten in der Landmobilität festgelegt.

Bild: Schematische Übersicht der Gestaltungsfelder

Neben den eher technischen Gestaltungsfeldern „Schutz“, „Kraftstoffresilienz“ und „Automatisierung und Unbemanntes Fahren“ ist die „Trennung von Mobilität und Funktionalität“ ein vorrangig funktionales Gestaltungsfeld, dessen Umsetzung die Flexibilität und Durchhaltefähigkeit von Landstreitkräften einschließlich der unterstützenden Truppenteile in taktischer und logistischer Hinsicht maßgeblich erhöht.

In dieser Betrachtung ist Logistik nicht auf die Truppenteile begrenzt, die diese als Hauptauftrag haben, sondern ausdrücklich auch auf die Kräfte bezogen, die logistische Aufgaben in Verbänden mit anderem Hauptauftrag wahrnehmen. Es geht also vor allem darum, logistische Ketten und generelle Grundsätze zu betrachten, die geeignet sind, bspw. durch Standardisierung und ihre schiere Häufigkeit in der Bundeswehr, maßgeblich Einfluss auf die gesamte Logistik zu nehmen. Dort birgt sich systemisch die Chance, durch das Stellen genereller Weichen einen großen Benefit für die spätere Durchführung der Logistik zu generieren. Ziel ist es hierbei demnach, Festlegungen zum Zwecke der der Effizienzerhöhung zu treffen.

Vorgaben

Um dieser Effizienzerhöhung durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität innerhalb der logistischen Kette zu ermöglichen, sind unter anderem standardisierte Schnittstellen vonnöten. Hierzu wurden erste Grundlagen bereits im Jahr 2017 mit den Durchführungsbestimmungen zum Leitfaden „Standardisierte Befestigung von Ladung auf LKW der Bundeswehr“ gelegt. Diese zeigen bereits detailliert auf, welche Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten gelten. Unter anderem wird dort schon dezidiert bis auf die Ebene der benötigten bzw. nutzbaren Umschlagmittel für das Auf- und Absetzen der Funktionsträger eingegangen. Durch diese technischen Vorgaben wird zusätzlich größtmögliche Kompatibilität mit der zivilen Logistikbranche erreicht, was einer belastbaren und möglichst bruchfreien Transportkette militärischer und gewerblicher Leistungserbringer zuträglich ist. Insgesamt werden durch konsequente Berücksichtigung der Trennung von Funktionalität und Mobilität wesentliche Synergiepotentiale möglich, so dass es folgerichtig ist, dass dieses Thema im Konzept Landmobilität der Bundeswehr ein eigenes Gestaltungsfeld darstellt.

Ziel war es von Anfang an, den Projektleitern der jeweiligen integrierten Projektteams eine Richtschnur an die Hand zu geben, um systemunverträgliche Lösungen oder widerstreitende funktionale Forderungen zu vermeiden. Zusätzlich galt es, die beiden maßgeblichen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten in der Landmobilität – eigenbewirtschaftet (Kauf) und durch einen Dienstleister (BwFPS) bereitgestellt – so zu berücksichtigen, dass beide Wege auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben gangbar sind.

Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 2t hümS

Damit wirkt sich diese neue Systematik bereits heute positiv auf die Mammutaufgabe der Regeneration der querschnittlichen logistischen Lkw, die quantitativ größte Fahrzeugflotte der Bundeswehr mit einem Alter von über teilweise 40 Jahren, aus.

Dabei hat sich sehr schnell die Kernidee verfestigt, Funktionsträger [1] fahrzeugunabhängig bereitzustellen und über standardisierte und handelsübliche Schnittstellen mit einer Vielzahl von Fahrzeugen mobil machen zu können. Die konsequente Anlehnung an die handelsübliche Norm (ISO 668 Frachtcontainer – Klassifizierung, Abmessungen und Gesamtgewicht) sowie das bereits übergreifend eingeführte Befestigungssystem „Twistlock“ bilden die Arbeitsgrundlage, um künftig Funktionalitäten mit der benötigten Mobilität zu verbinden.

Zur Abgrenzung wurde in einem nächsten Schritt klargestellt, dass sich diese Vorgaben ausdrücklich nicht auf solche Fälle beziehen, die das Mitführen von Personen während der Fahrt in Funktionsräumen bzw. auf der Ladefläche beinhalten, was einer gesonderten Betrachtung bedarf. Auch für fahrzeugseitig integrierte Rüstsätze bzw. Rüstsatzanteile, die sich im Fahrerhaus bzw. am Funktionsraum befinden, gelten diese Grundgedanken ausdrücklich nicht (bspw. Funk).

Für die Umsetzung aller anderen Projekte wurden u.a. folgende wesentliche Vorgaben verbindlich festgelegt:

  • Zukünftige Lkw sollen über einen verwindungsarmen (u.a. tmil [2]/hümS [3]-Fahrzeuge) bzw. verwindungsfreien (u.a. hoch geländegängige Fahrzeuge) Containertragrahmen verfügen.
  • Solche Containertragrahmen müssen über Twistlock-Verriegelungen zur Anbindung nach ISO 668 und zusätzlich f6 2/3 ft und 15 ft-Aufnahmen mit der Standardbreite 8ft verfügen.
  • Aufteilung nach Zuladungs-/Nutzlastklassen und der Zuweisung bestimmter verbindlicher Hauptfunktionen wie folgt:
    • Materialtransportfahrzeuge (6 2/3 ft-Tragrahmen),
    • Lkw mit Zuladungsklasse 1t bis 3t (10 ft-Tragrahmen),
    • Lkw mit Zuladungsklasse 3t bis 10t (15 ft-Tragrahmen) und
    • Lkw mit Zuladungsklasse größer 10t (20 ft-Tragrahmen).

Dabei sollen die Vorrichtungen für die jeweils kleineren Maße quasi in Nebenfunktion vorhanden sein. Bspw. soll ein solcher 20 ft-Tragrahmen eines Lkw 15t zusätzlich Twistlock-Befestigungen für zwei 10 ft bzw. einen 15 ft-Container bieten.

  • Auch für Stückguttransporte notwendige Ladepritschen werden als Wechselpritschen in den oben genannten Maßen realisiert.

Mit diesen vergleichsweise wenigen Vorgaben wird die Grundlage einer möglichst hohen Flexibilisierung bei der auftragsabgeleiteten Kombination von Funktionalität (bspw. Ladungsträger) und Mobilität (Fahrzeug) gelegt.

Bild: Beispiele für Auflastung Funktionalitäten am Beispiel LKW 5t

In einigen Projekten sind heute noch Funktionsträger auf Ladeflächen bereits deutlich überalterter Fahrzeuge verlastet. Meistens handelt es sich dabei um Kabinen. Für diese Funktionsträger gilt es, entweder eine unmittelbare Verlastung auf den neuen Containertragrahmen per Twistlock herzustellen oder eine verwindungsfreie Adapterplattform oder andere Lösungen in den oben genannten Maßen zur Verfügung zu stellen, so dass diese Funktionen mittels neuer Lkw weiterhin beweglich nutzbar bleiben.

Die mit diesen Gedanken eingeleitete grundsätzliche Trennung des Funktionsträgers (bspw.  Kabine auf Containerbasis) vom Mobilitätsträger (Fahrzeug) erweitert das denkbare Einsatzspektrum enorm, was neben Flexibilität in der Bundeswehrplanung vor allem auch taktische Flexibilität beim jeweiligen Verbandsführer schafft.

Beispiel Gefechtsstandcontainer

Ein Beispiel soll den vielschichtigen Mehrwert in der konsequenten Anwendung verdeutlichen. Durch die Refokussierung auf LV/BV wird auch die Befähigung zum mobilen Führen wieder wichtiger als noch in Stabilisierungsoperationen. Insbesondere mobile Gefechtsstände auf Großverbandsebene (bspw. Brigade oder Division) haben eine essentielle Bedeutung.

Ohne die Trennung von Funktionalität und Mobilität, also Kabine/Container und Fahrzeug im festen Verbund, wäre aufgrund einer Bedrohungsableitung für einen solchen Gefechtsstand ein vergleichsweise hoher Schutz für die gesamte Einheit aus Kabine/Container und Fahrzeug zu fordern. Dies würde eine deutliche Kostensteigerung und Gewichtszunahme bedeuten, so dass in vielen Fällen abschlägig bezüglich der Forderung nach hohem Schutz zu entschieden wäre.
Bei konsequenter Anwendung der Trennung von Mobilität und Funktionalität ergibt sich jedoch ein grundsätzlich anderes Bild. Die Bedrohung für solche Gefechtsstandelemente ergibt sich meist erst im Wirkbetrieb, wenn die Funktionsträger abgeladen vom Fahrzeug zum Gefechtsstand zusammengefügt wurden und aus ihnen geführt wird. Auf dem Marsch ist dies durchgehend nicht der Fall, so dass während der Verlegung kein solcher Bedarf an erhöhtem Schutz besteht. Damit wird klar, dass der in Rede stehende Schutzbedarf lediglich für den Funktionscontainer besteht, jedoch nicht automatisch auch für das Fahrzeug. Dieses kann nach dem auch abgesetzt möglichen Aufbau des Gefechtsstandes disloziert von diesem sein. So kann zukünftig auch ein ungeschütztes Transportfahrzeug folgerichtig als Mobilitätsträger einem geschützten Gefechtsstandcontainer zugeordnet werden.

Durch die konsequente Berücksichtigung der größtenteils handelsüblichen Normen ist darüber hinaus erweiternd eine Nutzung ziviler Lkw als Mobilitätsträger möglich, wenn die sicherheitspolitischen Entwicklungen dies notwendig machen sollten. Damit lassen sich Szenare beantworten, die wieder in die Nähe eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls rücken und in denen bspw. ein unterstützender Rückgriff auf Kapazitäten ziviler Logistikunternehmen wieder in größeren Maßstäben mitgedacht werden muss.

Gesamtplanerisch kommt es nun also besonders darauf an, die Möglichkeiten dieses Gestaltungsfeldes bei allen Projekten der Landmobilität und der zugeordneten Funktionsträger bestmöglich und konsequent zu nutzen, um entlang der im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr abgebildeten Zwischenschritte 2023, 2027 und 2031 sukzessive etwa komplett zur LV/BV befähigte Brigaden, auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, durchhaltefähig zur Verfügung zu stellen.

 Autor und Folien: BMVg, Plg II 5, Oberstleutnant i.G. Daniel Ulrich Gerlach, Grundsatzreferent

[1] Funktionsträger sind bspw. Funktioncontainer, Funkkabinen usw.

[2] tmil Fahrzeug – teilmilitarisiertes Fahrzeug

[3] hümS Fahrzeug – handelsübliches Fahrzeug mit militärischer Sonderausstattung

80 mittlere geschützte Sanitätsfahrzeuge beauftragt

Die Bundeswehr bekommt weitere Sanitätsfahrzeuge. Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von 80 mittleren geschützten Sanitätsfahrzeugen wurde kürzlich im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr unterschrieben. Das Fahrzeug auf Basis des Eagle 6×6 soll im Sanitätsdienst der Bundeswehr und in der Marine eingesetzt werden.

Das geschützte, allradangetriebene Radfahrzeug dient vor allem der mobilen, sanitätsdienstlichen Erstversorgung. Egal ob vor Ort oder zwischen verschiedenen Behandlungseinrichtungen, der Eagle wird als Bindeglied im sogenannten qualifizierten Verwundetentransport eingesetzt. Die Fahrzeuge werden ab 2021 in der Truppe erwartet.

Den Fuhrpark sinnvoll erweitert

„Das neue Fahrzeug ergänzt die leichten und schweren geschützten Sanitätsfahrzeuge Eagle IV BAT und GTK Boxer. Es ermöglicht zukünftig ein neues Niveau in der bodengebundenen sanitätsdienstlichen Versorgung“, weiß Oberstleutnant Klaus Krickl vom Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr. Und es erfüllt alle aktuellen Anforderungen: Schutz, Mobilität, sanitätsdienstliche Funktionalität und Transportkapazität – bei einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 20 Tonnen.

Viel Platz für medizinisches Fachpersonal und die Patienten

In dem Sanitätsfahrzeug können bis zu zwei liegende Personen aller medizinischen Schweregrade transportiert werden. Der Innenraum bietet dem Fachpersonal ausreichenden Platz für die rettungsmedizinische Überwachung und den Erhalt der Vitalfunktionen. Je nach Auftrag wird das Fahrzeug mit unterschiedlich medizinisch geschultem Personal besetzt. Während zwei Notfallsanitäter in der Einsatzvariante „Rettungstrupp“ alleine die Versorgung der Verwundeten übernehmen, ist in der Variante „Beweglicher Arzttrupp“ ein Notarzt mit an Bord.

Bestmöglicher Schutz für die Insassen

Das Sanitätsfahrzeug sichert und erweitert die Fähigkeit der bodengestützten sanitätsdienstlichen Unterstützung in der Bundeswehr. Der Eagle stellt nicht nur die hochmoderne sanitätsdienstliche Versorgung der Patienten sicher. Die Insassen können sich auch auf den bestmöglichen Schutz verlassen. Die Panzerung schützt gegen Minen und improvisierte Sprengfallen, sogenannte IED.

Drei Achsen für höchste Mobilität

Bei der Planung lag der Fokus auf einer sehr hohen operativen sowie taktischen Mobilität. Gleichzeitig sollen die zu behandelnden Personen besonders schonend transportiert werden. Dies ist speziell bei Fahrten im Gelände eine besondere Herausforderung. Möglich wird dies durch eine besondere Fahrwerkskonstruktion mit einem verlängerten Fahrgestell mit dritter Achse.

Wieder eine Fähigkeitslücke geschlossen

Der erfolgreiche Vertragsschluss im Rahmen der Projektrealisierung schließt eine weitere Fähigkeitslücke. Die gemeinsam erarbeiteten Erfahrungen im Vertrags- und Projektmanagement können auch in zukünftigen Projekten erfolgreich übernommen und angewendet werden.

Autor: Wolfgang Schmittinger, BAAINBw U4.2, Bildquelle: Kai Weber, GDELS

Greenliner 2020: Neue Mobilität für die Truppe

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat gemeinsam mit der Abteilung Ausrüstung des Bundesministeriums der Verteidigung die Weichen dafür gestellt, dass der Lkw Greenliner noch in diesem Jahr an die Truppe ausgeliefert wird. Insgesamt 700 Fahrzeuge erhält das Deutsche Heer ab September als Full-Service-Paket. Grundlage dafür ist die gerade erteilte Freigabe zur Nutzung.

„Damit wird die ungeschützte militärische Fahrzeugflotte der Bundeswehr weiter vorangetrieben“, erklärt Oberstleutnant Jan Woywod, Projektleiter BwFuhrparkservice im BAAINBw. Der Mobilitätsservice für die Truppe wird so weiter ausgebaut: Das Fahrzeug dient dem Transport von Personen und Material, es wird aber auch im Einsatz genutzt, um die Truppe mittels eines eingebauten Funksystems zu führen.

Der Name „Greenliner“ entstand im Jahr 2006 im Zuge der Beschaffung der ersten grünen Fahrzeugflotte seitens der BundeswehrFuhrparkService GmbH (BwFPS). Durchgesetzt hat sich der Name bei der ersten Serie im Jahr 2008, die wie der Wolf auf der G-Klasse von Mercedes-Benz basiert. Die handelsübliche Mobilität wird „Silberlinge“ genannt, weil die ersten Fahrzeuge im Jahre 2003 in Silbern ausgeliefert wurden.


Allradantrieb, Klimaanlage, Kältepakete, Automatikschaltung: Das neue Fahrzeug können die Soldaten in verschiedenen Klimazonen nutzen.
Bundeswehr/Sirko Bednarski

Das Beschaffungsprojekt Greenliner begann im August 2019. Mindestens 300 Fahrzeuge sollen noch 2020 an die Truppe übergeben werden. „Allen Beteiligten war von Anfang an klar, dass es ein Kampf gegen die Uhr werden würde“, erläutert Stefan Pauly. Der Technische Regierungsamtmann ist im BAAINBw in der Projektleitung der Fahrzeugfamilie Wolf tätig und unterstützt die technische Realisierung des Fahrzeugs maßgeblich. Mit den 300 Fahrzeugen soll das derzeitige Fehl im Deutschen Heer ausgeglichen werden, um für die Schnelle Eingreiftruppe VJTF 2023 notwendiges Gerät zu liefern.

Stresstest für Mensch und Maschine

Die Anpassung des Greenliners an die aktuellen militärischen Bedarfsforderungen, also das, was die Truppe an Fähigkeiten für Lkw gefordert hat, nahm das BAAIN gemeinsam mit dem Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr, der BwFPS, Daimler sowie der Knapp Service GmbH vor. Hersteller des Fahrzeuges ist die Mercedes-Benz G GmbH in Graz, Österreich. Die militärischen Sonderausstattungen werden in Koblenz eingebaut.

Mit der Projektstartbesprechung im August 2019 begann der Marathon gegen die Zeit. In der ersten von zahlreichen Besprechungen wurde der Arbeits- und Zeitplan festgelegt. Das Ziel war, am Ende des Jahres 2019 das erste Serienmodell in Koblenz bereitzustellen, um anschließend die erforderlichen Testreihen wie z. B. zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) vorzunehmen, die Zertifizierung der neuen Reifen oder aber die Prüfung der Geräuschmessung durchzuführen.


Der Greenliner – hier noch ohne Flecktarn – wird zahlreichen Tests unterzogen, von der Geräuschmessung bis zur Reifenzertifizierung
Mercedes-Benz, Guido Monreal

Im November 2019 wurde das erste Serienfahrzeug bestellt. Kurz vor Weihnachten wurde der Lkw von Graz nach Koblenz überführt und mit der geforderten Flecktarnlackierung sowie dem Einbausatz „Fu 2“ versehen. Dahinter verbergen sich zwei Funkkreise mit verschiedenen Frequenzen. Im Januar und Februar 2020 fanden zahlreiche zusätzliche Testreihen mit dem Fahrzeug statt. Im Februar gab es die letzte Projektbesprechung. Die abschließenden Papiere wurden befüllt, um die Voraussetzung für die Freigabe zur Nutzung zu schaffen. Durch die BwFPS können die handelsüblichen Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung an die nutzenden Truppenteile ab September 2020 übergeben werden.

Platz für 4 Personen mit Ausrüstung

Der Greenliner verfügt über einen 6-Zylinder-Motor mit einer Leistung von 135 Kilowatt, Allradantrieb und Automatikgetriebe. Für Übungen und Einsätze ist der Greenliner gleichermaßen geeignet. Während der Fahrt sind Differentiale steuerbar. So wird eine hohe Geländegängigkeit ermöglicht, da die Traktion dem Gelände entsprechend angepasst werden kann. Auch die Nutzung in unterschiedlichen Klimazonen ist durch eine leistungsfähige Klimaanlage und ein Kältepaket mit Standheizung gewährleistet.

Der Projektleiter für die Fahrzeugfamilie Wolf, Technischer Regierungsoberamtsrat Peter Kropp, erläutert, was den Greenliner ausmacht: Die Kabine des Greenliners biete in ihrer Grundkonfiguration vier Soldaten mitsamt ihrer Ausrüstung Platz. Die militärische Sonderausstattung bestehe unter anderem aus Halterungen für Waffen und Gerät, Tarnbeleuchtung, Blendschutz für Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel, Fremdstartsteckdose und dem Einbausatz Funk Fu 2. Alles konnte zeitgerecht integriert werden, um die Freigabe zur Nutzung „Greenliner 2020“ zu erteilen. „Aufgrund der ausgezeichneten Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte das schlagkräftige Projektteam den Zeitplan trotz aller Herausforderungen halten – damit steht der Auslieferung an die Truppe nichts mehr im Weg.“

Autor: OTL Sirko Bednarski BAAINBw E3.2