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Rheinmetall mit Lieferung von Laser-Licht-Modulen für die Bundeswehr beauftragt

Die Bundeswehr hat Rheinmetall mit der Lieferung von Laser-Licht-Modulen für die deutschen Streitkräfte beauftragt. Ein entsprechender Rahmenvertrag, der perspektivisch eine Gesamtmenge von bis zu 130.000 Laser-Licht-Modulen umfasst, wurde nun unterzeichnet. Zunächst sollen als Einstieg 2.460 Geräte im Wert von 3 MioEUR geliefert werden. Mit dem Rahmenvertrag verbindet sich für Rheinmetall ein Auftragspotential von bis zu 178 MioEUR. Dies ist der größte Auftrag im Bereich der Laser-Licht-Module, der bisher durch den Hersteller der Geräte, Rheinmetall Soldier Electronics aus Stockach am Bodensee, gebucht wurde. Der Rahmenvertrag läuft zunächst über sieben Jahre.

Da sich die Geräte über standardisierte Schnittstellen an allen bisher bei der Bundeswehr eingeführten Sturmgewehren, Maschinenpistolen, Maschinengewehren und Scharfschützengewehren einsetzen lassen, steigert dies die Nachtkampffähigkeit der Truppe bereits jetzt enorm. Die Auslieferung beginnt bereits dieses Jahr. Zunächst erhält die Bundeswehr 360 Geräte für die integrierte Nachweisführung. Im Anschluss folgen 2.100 weitere bereits fest bestellte Laser-Licht-Module.

Bei dem ausgewählten Gerät handelt es sich um eine Version des Rheinmetall Laser-Licht-Moduls LLM-VarioRay der neusten Generation. Die Laser-Licht-Module werden an den Handwaffen vorrangig der infanteristisch und abgesessen kämpfenden Kräfte eingesetzt und dienen dazu, Ziele zu entdecken, zu identifizieren und zu markieren.

Das mit Halterung rund 250 Gramm leichte LLM-VarioRay lässt sich über eine MIL-STD 1913-Schiene/ STANAG 4694 an jedem Sturmgewehr einsetzen und kann über ein Triggerkabel bedient werden. Es verfügt über eine starke Weißlicht-Lampe, einen Rotlicht-Lasermarkierer, einen Infrarot-Lasermarkierer und einen elektrisch fokussierbaren Infrarot-Beleuchter. Die Lichtquelle lässt sich stufenlos per Drehschalter auswählen und regeln. Das Gerät verfügt über einen voll integrierten, werkseitig ausgerichteten Laserblock. Dieser Laserblock ermöglicht eine einfache Justierung und Ausrichtung an Visier und Waffe. Gemeinsam mit Nachtsicht- und Wärmebildgeräten können die deutschen Streitkräfte so ihre Aufträge über das gesamte Einsatzspektrum hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter erfüllen.

Die Produktfamilie LLM-VarioRay ist unter anderem auch Bestandteil des deutschen Soldatensystems „Infanterist der Zukunft – Erweitertes System (IdZ-ES)“ und dient ebenso in der British Army als Laser Light Module MK3 oder in der Schweizer Armee als Laser-Licht-Modul 19.

Rheinmetall bietet ein umfangreiches Portfolio an Infanterieausrüstung an, darunter verschiedene Ziel- und Beleuchtungsmodule. Diese wurden entwickelt, um den taktischen Einsatzwert moderner Handwaffen zu erhöhen. Ein weiteres Produkt ist unter anderem das LM-VTAL („Laser Module – Variable Tactical Aiming Laser“), welches bei den Spezialkräften der Bundeswehr eingesetzt wird. Rheinmetalls Ziel- und Beleuchtungsmodule sind mit allen gängigen Nachtsichtgeräten kompatibel und lassen sich mit der separaten modularen Rheinmetall-Waffenlampe „TL-MissionLight“ koppeln. Ein weiteres Spitzenprodukt aus dem Hause Rheinmetall ist der Entfernungsmesser/Ballistik-Computer „FCS-TacRay Ballistic“ für Scharf- und MG-Schützen.

 

Quelle: Rheinmetall AG (Bild undText)

 

 

Newsletter Verteidigung 30/2021

Sehr geehrtes Mitglied im blauen Bund e.V.,

in dieser Ausgabe finden sie die folgenden Themen:

  • WZB fordert Corona-Enquete-Kommission
  • Kommandeur 9. Rotation EFP im Interview: Was bleibt?
  • Fregatte Bayern läuft Richtung Indo-Pazifik aus
  • Erste Tragversuche mit METEOR
  • F123 werden modernisiert
  • Entwicklungs-Kooperation für Echtzeit-Netzwerk

Der Newsletter Verteidigung (NV) wird vom Verlag Deutsche Spezialmedien veröffentlicht und präsentiert sich im neuen, zeitgemäßen Design. Diesen Newsletter bieten wir als Lizenznehmer 1-mal pro Woche (Dienstag) unseren Mitgliedern kostenfrei  an.

Alle in diesem Portal veröffentlichen Newsletter Verteidigung , ab Ausgabe 45/2018 finden Sie hier.

Zum Download der aktuellen Ausgabe…

Das Zugriffsverfahren auf den Newsletter Verteidigung hat sich ab der Ausgabe 13/2020 geändert.

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Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH

Neue Fahrzeuge für den Verwundetentransport

Bis zu 500 ungeschützte, geländegängige Verwundetentransportfahrzeuge
kann die Bundeswehr in den kommenden 15 Jahren beschaffen. Eine
entsprechende Rahmenvereinbarung hat das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am
22.07.2021 mit der Firma Iveco Magirus AG geschlossen.

Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig (UVT gl)
Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig
(UVT gl)

In einer ersten Tranche sind 294 Fahrzeuge inklusive
Sanitätsausstattungen und Zubehör beauftragt. Die ersten
Serienfahrzeuge sollen Mitte 2022 an die Bundeswehr ausgeliefert
werden und der Truppe nach erfolgreicher Nachweisführung beginnend ab
dem ersten Quartal 2023 zur Verfügung stehen. Bis Ende 2027 soll der
Zulauf der nun beauftragten ersten Tranche abgeschlossen sein.

„Die Bundeswehr erhält ein hochgeländegängiges
Krankentransportfahrzeug mit einer modernen Sanitätsausstattung. Es
ist bestens ausgestattet, um die notfallmedizinische Erstversorgung
sowie den Transport verwundeter Soldaten sicherzustellen und darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag in der zivilen Rettungskette zu
leisten.“, so der zuständige Projektleiter im BAAINBw, Jens Eckert.

Die Fahrzeuge stellen den Transport eines liegenden Patienten nach
den Grundsätzen des qualifizierten Verwundetentransportes im
Grundbetrieb wie auch in den Einsatzgebieten der Bundeswehr sicher.
Darüber hinaus erfüllen die Fahrzeuge die gesetzlichen Auflagen an
Unfallbereitschaften und sind somit ein wichtiger Bestandteil des
Einsatzspektrums der Flugunfallbereitschaften.

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, auch abseits befestigter
Straßen und Wege, verfügen die allradgetriebenen Fahrzeuge mit hoher
Bodenfreiheit, einer hohen Watfähigkeit sowie der Ausstattung mit
Längs- und Quersperren über eine hohe Mobilität. Zur Sicherstellung
der uneingeschränkten notfallmedizinischen Versorgung verfügen die
Fahrzeuge über einen Kofferaufbau, der durch den wesentlichen
Unterauftragnehmer, Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH, mit
einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
sanitätsdienstlichen Ausbau sowie mit den entsprechenden
Sanitätsgeräten ausgestattet wird.

Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH
Notfallmedizinischer Kofferaufbau der Firma Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH

Ergänzend zum zivilen BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben) Funk werden die Fahrzeuge mit Schnittstellen zur
Aufnahme einer umfangreichen militärischen Funk- und
Führungsausstattung vorbereitet. Hierdurch ist es zukünftig möglich,
die Fähigkeiten der Fahrzeuge einsatz- und missionsspezifisch durch
Ausstattung mit militärischen Geräten für Truppen- und Bündelfunk,
Satellitenkommunikation, einer Schutzausstattung (Jammer) sowie eines
Führungssystems zu erweitern.

Mit dem Projekt „Ungeschützter Verwundetentransport geländegängig
(UVT gl)“ werden die in den 1980er Jahren beschafften und seit
einigen Jahren aufgrund stetig steigender Obsoleszenzen nur noch mit
Einschränkungen nutzbaren LKW 2t tmil gl („Zwotonner“) in den
Varianten KrKw (Krankenkraftwagen) und BAT (Beweglicher Arzttrupp)
ersetzt.

PIZ AIN

Rheinmetall stellt erstes Gesamtkonzept für die nächste Generation des Bundeswehr-Soldatensystems Infanterist der Zukunft – Erweitertes System vor

Rheinmetall hat der Bundeswehr ein erstes Gesamtkonzept für die dritte Generation des Soldatensystems Infanterist der Zukunft – Erweitertes System (IdZ-ES) vorgestellt. Die Präsentation des Gesamtkonzeptes ist das erste Ergebnis eines umfangreichen Studienauftrags, den Rheinmetall im März 2021 erhalten hatte. Dieser soll Verbesserungspotential der bereits in der Bundeswehr genutzten Konstruktionsstände des IdZ-ES untersuchen und bewerten.

Ziel ist es, ein Gesamtkonzept für ein IdZ-ES der 3. Generation zu erstellen. Aus diesem Gesamtkonzept sollen potentielle Realisierungsrisiken, Kostentreiber und der Reifegrad einer aufgabenorientierten Ausstattung hervorgehen. Dieses Konzept dient der Bundeswehr dann als Grundlage für die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Beschaffungsprojekt der 3. Generation IdZ-ES. Die Studie soll bis zum 30. Mai 2022 abgeschlossen sein. Abhängig von den Ergebnissen der Studie könnte sich ein weiterer bedeutender Auftrag für Rheinmetall anschließen, da die Bundeswehr weiteren Bedarf an modernen digitalen Soldatensystemen hat.

Die Studie umfasst sieben Arbeitspakete, die das Gesamtsystem IdZ-ES, also Kernsystem und Peripherie umfassen. Hierzu gehören natürlich das Themenfeld Führungs-und Kommunikationssystem (C4I), bei dem unter anderem die geplante Konformität mit dem Programm Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) untersucht wird. Weiterhin werden die Subsysteme Bekleidungs-, Schutz- und Trageausstattung, Optik und Optronik, Anbindung an Land- und Luftfahrzeuge sowie Waffen und Zieleinrichtungen betrachtet. Die Zwischenberichte zu Einzelthemen sind zum 22. November 2021 und zum 30. Mai 2022 vorgesehen. Zudem soll ebenfalls am 30. Mai 2022 ein Abschlussbericht über alle Aktivitäten der Studie vorgelegt werden.

Im Zuge des Studienauftrags werden auch Erprobungs- und Untersuchungsmuster hergestellt. Der Bremer Systemintegrator Rheinmetall Electronics agiert bei dem Vorhaben als verantwortlicher Generalunternehmer und bindet zahlreiche weitere Unternehmen als Unterauftragnehmer mit ein.

Der Studienauftrag soll auf den beiden Konstruktionsständen IdZ-ES 68 Zugsysteme und IdZ-ES VJTF 2023 aus dem System Panzergrenadier aufbauen. Das System Panzergrenadier – bestehend aus IdZ-ES VJTF 2023 und dem neuen Konstruktionsstand des Schützenpanzers Puma – wird bei der durch die Bundeswehr gestellten NATO-Speerspitze Very High Readiness Joint Task Force VJTF 2023 zum Einsatz kommen. Der Inspekteur des Heeres hatte im März 2021 die Kriegstauglichkeit des Systems Panzergrenadier erklärt.

Quelle: Rheinmetall AG (Bild undText)

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Juli 2021

1. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

Im Mai 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:
Streitkräftebasis:

Oberst i.G.im Generalstabsdienst Alfred MARSTALLER wurde Projektleiter Invictus Games 2023, Streitkräfteamt, Bonn.

Im Juni 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:
Bundesministerium der Verteidigung:

Brigadegeneral Christian LEITGES, zuletzt Abteilungsleiter 1 Kommando Luftwaffe, Berlin, wurde Unterabteilungsleiter Planung I im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Im Juli 2021 wird folgende Personalmaßnahme wirksam:
Bundesministerium der Verteidigung:

Brigadegeneral Peter Joachim MIROW, Kommandeur Deutsch-Französische Brigade, Müllheim, wird Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte I im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Mai 2021 wurde folgende Personalmaßnahme wirksamen wirksam.

Der bisherigen Vizepräsidentin des Bundessprachenamtes in Hürth, Maria-Anna WESSEL, wurde mit Wirkung vom 17. Mai 2021 die Leitung des Bundessprachenamtes übertragen. Sie folgt Präsident Dietmar Johannes ZIMMER, der im Januar 2021 verstorben ist.

Im Juli 2021 werden keine Veränderungen in zivilen Spitzenstellen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: Presse- und Informationszentrum Personal

Schutzbedarfsmatrix für Landfahrzeuge der Bundeswehr

Landmobilität der Bundeswehr Schutz

Dieser Artikel ist der Vierte von fünf einer Reihe, der im Informationsheft des Blauer Bund e.V. fortgesetzt wird. [Red]

Seit der Annexion der Krim durch Russland und den anhaltenden Kampfhandlungen im Osten der Ukraine ist die regelbasierte euroatlantische Friedens- und Stabilitätsordnung offen infrage gestellt. Diese „Rückkehr“ zwischenstaatlicher Konflikte stellt eine zusätzliche sicherheitspolitische Herausforderung unserer Zeit dar, die sich nicht zuletzt auch wesentlich auf den Charakter möglicher zukünftiger Einsatzszenare der Streitkräfte auswirkt.

Für die Bundeswehr bringt das nach Jahren der ausschließlichen Konzentration auf Einsätze im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements (IKM) die Notwendigkeit mit sich, nun zusätzlich die umfassende Befähigung zur kollektiven Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) zurückerlangen zu müssen.

Dazu ist es erforderlich, diesen Charakter insbesondere bezüglich LV/BV zu analysieren und spezifische Anforderungen abzuleiten. Dabei hat in Bezug auf den Erfolg der Operationsführung insbesondere der Aspekt Schutz der Operation einen sehr bedeutenden Stellenwert. Eine wesentliche Fragestellung richtet sich dabei auf die Art und die Intensität der Bedrohung und damit verbunden auch auf die Frage, mit welchem Schutz dieser zu begegnen ist. Dies wird absehbar auch für die Landmobilität zu einem fundamentalen Umdenken führen. Mit dem Konzept Landmobilität der Bundeswehr wird zum einen der bisher erfolgreich eingeschlagene Weg der Modernisierung bruchfrei fortgesetzt und zum anderen werden zukunftsweisende und klare qualitative Vorgaben gegeben. Diese sind die Leitplanken für den notwendigen Aufwuchs und die dringende Regeneration – u.a. auch mit Vorgaben zur Ableitung einer sinnvollen Gewichtung von geschützten zu ungeschützten Fahrzeugen. Dem elementaren Stellenwert im militärischen Kontext angemessen, ist Schutz eines von vier Gestaltungsfeldern dieses Konzepts und Schwerpunkt dieses Artikels.

 Begriff Schutz in Bezug auf Fahrzeuge

Militärische Fahrzeuge müssen einen nach Zweck, Risiko und Funktion abgestuften Schutzgrad aufweisen. Grundsätzlich sollte der Einsatz von Soldaten immer mit bestmöglichem Schutz erfolgen. Aus dieser singulären Überlegung heraus eine Vollausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen abzuleiten, wäre jedoch aus mehreren Gründen nicht sinnvoll.

Zum einen sind die klassischen geschützten Fahrzeuge deutlich schwerer als die ungeschützten Varianten, was immer zu Lasten von Mobilität und Geschwindigkeit geht sowie regelmäßig einen höheren Verschleiß mit sich bringt. Auch die deutlich höheren Beschaffungskosten im Vergleich zu fähigkeitsbezogen gleichwertigen, ungeschützten Fahrzeugen machen schnell klar, dass eine Vollausstattung mit geschützten Fahrzeugen im Spannungsfeld der effizienten Nutzung von Ressourcen und auftragsgerechter Ausstattung nicht sachgerecht wäre.

Außerdem sind bei LV/BV neben rein konstruktiven Maßnahmen regelmäßig auch taktische Schutzmaßnahmen vorzusehen, welche die eigenen Wirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Fähigkeiten eines Gegners optimal zur Entfaltung bringen, um auf diese Weise das Schutzniveau der Fahrzeuge zu erhöhen. Es kommt demzufolge insbesondere bei LV/BV darauf an, unter anderem die eigene Wirkungsmöglichkeit mit hoher Priorität einzubeziehen. Der alte Grundsatz „Wirkung geht vor Deckung“ macht diesen bewährten Gedanken greifbar.

Schutz ist also als System sich ergänzender Maßnahmen und Mittel zu verstehen, das dem Erhalt der Handlungs- und Einsatzfähigkeit dient und so essentiell zur Landmobilität als wesentlicher Pfeiler in Landoperationen beiträgt.

Schutzbedarf

Für die LV/BV ergibt sich der Schutzbedarf aus dem konkreten Auftrag und der daraus abgeleiteten differenzierten Bedrohung. Die Ableitung erfolgt regelmäßig als Kombination der zu erwartenden Bedrohungsart (Bedrohungscluster) und der Einsatzdauer/-häufigkeit innerhalb dieses Bedrohungsclusters.

Der zu erwartende Zeitraum, in dem ein Fahrzeug einer spezifischen Bedrohung ausgesetzt ist, unterscheidet den dauerhaften, den überwiegenden und den punktuellen Einsatz der jeweiligen Kräfte im entsprechenden Bedrohungscluster. Ein dauerhafter Einsatz ist gegeben, wenn der Kernauftrag durchweg im angegebenen Bedrohungscluster erfüllt wird. Unter überwiegendem Einsatz ist zu verstehen, dass der Kernauftrag dazu zwingt, sich regelmäßig und für längere Zeit in dem angegebenen Bedrohungscluster aufzuhalten. Bei punktuellem Einsatz ist ein zeitlich eng begrenzter Aufenthalt möglich, aber nicht Teil des Kernauftrags.

Es sind grundsätzlich also die Fragen „Welcher Bedrohung bin ich ausgesetzt?“ und zusätzlich „Wie lange bin ich dieser Bedrohung ausgesetzt?“ zu beantworten. Daraus ergibt sich ein abgestufter Schutzbedarf von „höchstem Schutz“, „hohem Schutz“, „niedrigem Schutz“ bis „ungeschützt“.

Nach Ableitung des grundsätzlichen Schutzbedarfes ist zu entscheiden, welche Maßnahmen geeignet sind, um den ermittelten Bedrohungen angemessen zu begegnen und damit das notwendige Schutzniveau zu erreichen.

Schutzniveau

Schutzbedarfe können u. a. konstruktiv durch Maßnahmen gemäß den unterschiedlichen Schutzklassen nach dem NATO Standardization Agreement (STANAG) 4569 gedeckt werden. Dies ist die vermutlich gängigste Maßnahme, da es sich um passiven Schutz durch Panzerung handelt. Hierbei sind bezüglich der Schutzklassen ballistischer Schutz, Minenschutz und Schutz gegen Improvised Explosive Devices (IED) zu betrachten. Niedriger Schutz kann prinzipiell auch mit modularen Schutzelementen erreicht werden, während hoher und höchster Schutz in aller Regel eines integrierten Schutzansatzes bedarf.

Diese Panzerungsmaßnahmen sind jedoch bei weitem nicht die einzigen Maßnahmen zum Erreichen eines adäquaten Schutzniveaus, zudem sind sie meist sehr teuer und reduzieren aufgrund des vergleichsweise hohen Gewichts auch die Mobilität und die Zuladungsreserven für mögliche weitere Fähigkeiten. Die Agilität eines Fahrzeuges wird jedoch durch ein geringes Leistungsgewicht erreicht. Daher sinken bei unveränderten Leistungsdaten Agilität, Mobilität und Nutzlast, sobald die Masse durch Schutzkomponenten am Fahrzeug steigt. Für die Mobilität sind sowohl Aspekte einer Befahrbarkeit verschiedener Oberflächenprofile (z. B. Befahrbarkeit von (feuchten) Böden mit reduzierter Tragfähigkeit) als auch Einschränkungen bei der Verlegefähigkeit (z. B. hinsichtlich Größe und Gewicht) zu betrachten. Es geht beim Thema Schutz also auch um die möglichen Einsatzoptionen eines Fahrzeugs.

Ergänzend oder wenn das abgeleitete notwendige Schutzniveau nicht alleine durch Maßnahmen entsprechend STANAG 4569 systemverträglich erreicht werden kann, können weitere Schutzfaktoren zum Erreichen des erforderlichen Schutzniveaus beitragen. Diese sind bspw. Bewaffnung, aktive Schutzsysteme, Wirkmittelwerfer, (multispektrale) Silhouettenreduzierung, Schutzzeichen, Geländegängigkeit und taktische Verfahren.

Entscheidend für das Erreichen des angestrebten Schutzniveaus ist demzufolge das Gesamtsystem, das die konstruktiven Maßnahmen zur Härtung/Panzerung und alle weiteren auf die spezifische Bedrohung bezogenen Schutzfaktoren umfasst. Nur durch die unterschiedliche Gewichtung all dieser Aspekte zur Herstellung eines adäquaten Schutzniveaus der Landfahrzeugflotte ist die bestmögliche Ausstattung erreichbar.

Es bleibt festzuhalten, dass Wirkung und Auftragserfüllung bei LV/BV stets Vorrang haben, Risiken daher gegebenenfalls hinzunehmen sind. Ein angemessenes Schutzniveau hilft jedoch, diese Risiken deutlich zu reduzieren und damit wiederum zum Gesamterfolg beizutragen.

Gesamtsystem Schutz

Unter Schutz sind alle Maßnahmen und Mittel zur Begegnung von Bedrohungen, insbesondere durch gegnerische Einwirkung, sowie zum Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit und der Einsatzfähigkeit eigener Kräfte und Mittel zu verstehen. Im Schwerpunkt sollen Aufklärung, Zielerfassung, Treffer, Durchschlag und Wirkung im getroffenen Ziel durch gegnerische Kräfte verhindert werden. Mögliche Kollateralschäden sind in die eigene Bewertung mit einzubeziehen. Der Schutzbedarf eigener Kräfte kann an der Führungs-, Aufklärungs- und Wirkungsfähigkeit möglicher Gegner gemessen werden. Schutz besteht somit aus einem integralen System von Maßnahmen in Abhängigkeit von und im Spannungsfeld zwischen Auftragslage und Bedrohung.

Dabei ist Schutz wie folgt zu differenzieren:

  • Indirekter Schutz zielt auf Verfahren und organisatorische Maßnahmen, um das Auftreten einer Bedrohung schon im Vorfeld zu verhindern oder deren Wirksamkeit zu minimieren.
  • Direkter Schutz besteht aus aktiven und passiven Schutzmaßnahmen bei vorhandenen Bedrohungen:
    • Aktiver Schutz zielt auf Vorbeugung, Vereitelung oder Verhinderung von Maßnahmen gegnerischer Kräfte.
    • Passiver Schutz hat die Eingrenzung der Wirksamkeit eines Angriffs bzw. seiner Folgen zum Ziel und wird vor allem durch Ausbildung, eine bedrohungs- und gefährdungsgerechte persönliche Schutzausstattung, taktische Beweglichkeit, materielle Schutzmaßnahmen (einschließlich geschützter Plattformen) und widerstandsfähige Infrastruktur erreicht. Er muss dort greifen, wo aktiver Schutz fehlt oder unwirksam ist bzw. nicht ausreicht.

Indirekter Schutz ist am wirksamsten, je höher die Ebene ist, die solche Rahmenbedingungen vorgibt. Strategisch können so langfristige und organisationsdurchdringende Maßnahmen greifen (bspw. durch Aus- und Weiterbildung). Auf taktischer Ebene werden diese Maßnahmen viel konkreteren Charakter haben, und zwar als unmittelbare, angemessene Antwort auf die vermutete Absicht des Opponenten, aber eben keine systemübergreifende Gültigkeit haben.

Besonders in einer auf Initiative zielenden Operationsführung sind auf allen Ebenen Maßnahmen des aktiven Schutzes grundsätzlich vorrangig gegenüber Maßnahmen des passiven Schutzes.

Die verschiedenen Maßnahmen von Schutz sind interdependent, bilden ein Gesamtsystem und sind deshalb umfassend zu betrachten.

Landfahrzeuge können mit baulichen Elementen passiven Schutz gewährleisten, etwa in der Art eines Zwiebelschalenprinzips. Zuerst soll die Entdeckbarkeit und Identifizierbarkeit gemindert werden, da damit die Zielauffassung des Gegners erschwert wird. Falls es dennoch zur Auslösung eines kinetischen Penetrators – also klassisch zu einem Beschuss – gekommen ist, sollen sich treffervermeidende Komponenten schützend auswirken. Ist deren Erfolg nicht gegeben, muss die Wirkung vermindert, also am besten ein Durchschlag verhindert werden. Und als innerster Kern dieser Zwiebelschale bleibt, zumindest einen Totalausfall zu verhindern bzw. ein Überleben der Insassen und die weitere, wenn auch eingeschränkte, Nutzbarkeit des Fahrzeugs zu sichern.

 Zielkonflikt Schutz und Mobilität

Um für Streitkräfte die bestmögliche Ausstattung auch bei Landfahrzeugen zu erreichen, gilt es ganz besonders, das Spannungsfeld zwischen Schutz und Mobilität auf der Suche nach Optimierungen im Auge zu behalten.

Schon bei der Konfiguration und späteren Konstruktion von Fahrzeugen stellt dieses vielleicht die größte technische Herausforderung dar. Ziel ist es, hohe Mobilität und bedrohungsgerechten, einsatzoptimierten Schutz des Fahrzeugs und seiner Besatzung in einem ausgewogenen Verhältnis zu vereinen. Wie aufgezeigt, benötigt passiver Schutz durch Panzerung regelmäßig viel Masse, was immer zulasten von Agilität, Mobilität und Nutzlast geht.

Daher ist es sinnvoll, Fahrzeugsysteme abgestuft und bestmöglich angepasst auf den vorgesehenen Einsatzzweck auszustatten. Dabei ist insbesondere unter Berücksichtigung des Familiengedankens auch die Möglichkeit zu betrachten, ungeschützte Fahrzeuge für den Betrieb Inland einzusetzen, die mit skalierbarem Schutz gehärtet oder – im Falle von LKW – darüber hinaus für den Einsatz mit geschützten Fahrerhäusern ausgestattet werden können.

Die Fähigkeit, sich gegen Angriffe zur Wehr zu setzen, ist neben Panzerung, Tarnung und dem Vermögen, sich gegnerischer Bedrohung durch eine hohe taktische Beweglichkeit zu entziehen, essentieller Bestandteil des Gesamtsystems Schutz. Folgerichtig muss auch die Bewaffnung beim Abwägen von Schutzmaßnahmen mit einbezogen werden.

Mit Priorität auf der Erfüllung des Kernauftrages sind die zur Wahl stehenden Maßnahmen effektiv auszubalancieren. Eine gezielte und gewichtete Kombination aller Mittel (bspw. Bewaffnung, aktive Schutzsysteme, Maßnahmen zur Silhouettenverkleinerung und taktische Verfahren) liefert demzufolge den bestmöglichen Beitrag zur Erhöhung des Schutzniveaus.

Eine Landmobilität, die dieses Verständnis des Gesamtsystems Schutz mit Leben füllt, leistet einen wichtigen Beitrag, dass Deutschland auch in Zukunft in der Lage sein wird, seinen sicherheitspolitischen Verpflichtungen gemäß Grundgesetz und auch innerhalb der verschiedenen Bündnisse, wie NATO und EU, angemessen nachzukommen.

Autor und Abbildungen: Oberstleutnant i.G. Daniel Gerlach, BMVg Plg II 5