Schützenpanzer Puma vom Panzergrenadierbataillon 112 bewegen sich auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz durch das Gelände, am 28.04.2020.

Zulassungsrechtliche Herausforderungen zukünftiger Systeme

Zulassungsrechtliche Herausforderungen im Genehmigungsprozess von automatisierten bzw. autonomen Fahrzeugen und Systemen der Bundeswehr

In der Konzeption der Bundeswehr wird die herausgehobene Bedeutung unbemannter Systeme hinsichtlich des Potentials für Einsatzperspektiven und die Fähigkeitsentwicklung festgestellt. Sowohl das Heer als auch die Streitkräftebasis planen automatisierte Landsysteme für die unterschiedlichsten Fähigkeiten. Das Potential ist vielfältig. Wenn ursprünglich ein ggf. möglicher geringerer Personaleinsatz für bestimmte Aufgaben im Fokus stand, lässt die Nutzung solcher Systeme dem Stand der Technik folgend insbesondere im „Teaming“ zwischen Mensch und Maschine deutliche Vorteile erwarten, die den militärischen Nutzen erheblich erweitern können.

Schützenpanzer Puma vom Panzergrenadierbataillon 112 bewegen sich auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz durch das Gelände, am 28.04.2020.
SPz PUMA, Maximilian Schulz/Bundeswehr

Der technologische Fortschritt auf dem Weg zum automatisierten Fahren ist rasant und Forschungsprojekte zeigen immer wieder was zukünftig möglich sein kann. Der Fokus der Forschungsprojekte liegt hierbei auf der grundsätzlichen Demonstration einer Fähigkeit. Im Rahmen dieser Projekte wird die Fähigkeit in einem oft eng definierten Umfeld demonstriert. Eine zuverlässige Funktion und ein sicherer Betrieb sind damit im Regelfall noch nicht gegeben. Die Absperrung des Demonstrationsbereiches, Not-Aus-Einrichtungen und ähnliche Maßnahmen dokumentieren dies. Ist eine Fähigkeit technologisch umsetzbar, muss eine Weiterentwicklung erfolgen, um einen robusten und sicheren Einsatz außerhalb des „Labors“ zu ermöglichen.

Für die Nutzung dieser technologischen Innovationen müssen die äußeren Sicherheitsmaßnahmen soweit reduziert werden können, dass ein Einsatz in der Truppe für den jeweils vorgesehenen Zweck verantwortbar wird – oder anders ausgedrückt: Es ist der Nachweis für ein Dienstfahrzeug (DFzg) zu erbringen, dass dieses sicher im Kraftfahrbetrieb im gesamten vorgesehenen Einsatzspektrum eingesetzt werden kann.

 Genehmigungsprozess zur Erlangung einer militärischen Betriebserlaubnis

Dazu ist im Beschaffungsprozess die Feststellung der sicheren Inbetriebnahme (FSI) als eine Grundlage für die durch die Projektleitung zu erteilende Genehmigung zur Nutzung (GeNu) vorgesehen. Eine unumgängliche Voraussetzung für eine GeNu von Landsystemen ist eine vorhandene militärische Betriebserlaubnis.

Die Zulassung zum Straßenverkehr ist dann nur der auf der Betriebserlaubnis basierende, formale Akt der Zuteilung von Kennzeichen und der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Rechtsgrundlage für den gesamten Zulassungsprozess ist das Straßenverkehrsgesetz mit seinen nachgeordneten Verordnungen in Verbindung mit den internationalen Verordnungen, Richtlinien und Regelungen. Diese Rechtsgrundlagen billigen Dienstfahrzeugen der Bundeswehr wegen deren besonderen Einsatzzweckes unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu. Zuständig für die Erteilung der militärischen Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr und für den sicheren Kraftfahrbetrieb auch abseits öffentlicher Straßen ist der Leiter Kraftfahrwesen der Bundeswehr (Ltr KfWBw). Er genehmigt Ausnahmen und erteilt ggf. notwendigen Auflagen.

Voraussetzung für die Nutzung dieser Ausnahmemöglichkeiten sind die dringende Notwendigkeit zur Erfüllung des hoheitlichen Auftrages und die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), als wichtigste Grundlage zur Erteilung der Betriebserlaubnis, sind die Bauvorschriften zum sichern Betrieb des Gesamtsystems festgelegt.

Hierdurch ergibt sich auch die Schnittstelle zur Kraftfahrerin bzw. zum Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw).  Damit diese mit ihren Fähigkeiten (Wahrnehmung, Bewertung des Umfeldes, Fahrentscheidung und Umsetzung) auf Basis der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im taktischen Einsatz sicher handeln können. Klassischerweise wird hier eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Menschen (KfBw) und der Maschine (DFzg) vorgenommen. Die Kraftfahrer erfüllen ihren Auftrag, das Fahren von A nach B, planen dafür ihre Route und stellen auf dem Weg dorthin das richtige Verhalten nach den Verkehrsregeln bzw. taktischen Regeln und die richtige Bedienung sicher. Ihnen obliegt die Verhaltenssicherheit.

Das Fahrzeug stellt das technische System zur Umsetzung des Fahrerwunsches dar, es muss also technisch sicher sein. Zudem muss es sicher bedienbar sein und erwartungskonform funktionieren.

Durch den Einsatz von Sichtsystemen und Automatisierung bis hin zum unbemannten System verschiebt sich die Schnittstelle zwischen Fahrer und Fahrzeug. Im Falle des Einsatzes von Sichtsystemen zum Fahren (z. B. Kamera-Monitorsysteme (KMS) oder Nachtsichtsysteme) können die Kraftfahrer ihre vorhandenen Fähigkeiten nicht mehr voll zur Erlangung des Situationsbewusstseins einsetzen. Im Falle der Automatisierung übernimmt Dienstfahrzeug einzelne oder alle Handlungsentscheidungen vom Kraftfahrer der Bundeswehr. Die Einfachsten sind dabei das Abstandhalten – also Beschleunigen oder Bremsen oder das Spurhalten – also die Lenkimpulse. Wenn über automatisiertes oder unbemanntes automatisiertes Fahren im eigentlichen Sinne gesprochen wird, muss sich das Fahrzeug sicher entsprechend der Verkehrsregeln verhalten und die Entscheidungen ebenso gut treffen, wie es gute Fahrerinnen und Fahrer könnten.

Der künftige Genehmigungsprozess muss daher die technische Sicherheit und die vormals dem Kraftfahrer der Bundeswehr zugeordnete Verhaltenssicherheit des Gesamtsystems beinhalten. Dieses Gesamtsystem besteht, je nach Automatisierungsgrad, aus dem Dienstfahrzeug und dem Kraftfahrer, ggf. mit Unterstützung der Besatzung oder dem Fahrzeug allein. Bei vernetzten Systemen kann dies auch das Zusammenspiel mehrerer Fahrzeuge beinhalten.

Eine Übersicht erklärt Gesamtsystemsicherheit = technische Sicherheit + Verhaltenssicherheit
Gesamtsystemsicherheit = technische Sicherheit + Verhaltenssicherheit

Die technische Sicherheit des Dienstfahrzeuges

Die technische Sicherheit wird deutlich komplexer, denn die sicherheitsrelevanten mechanischen Bestandteile nehmen nur minimal ab. Der Einsatz von Elektronik und Software steigt hingegen exponentiell. Daher wird die technische Sicherheit zunehmend in eine risikobasierte Bewertung übergehen, die ein strukturiertes Vorgehen und eine Qualitätssicherung aller Maßnahmen schon in der Entwicklung erfordert. Hierzu werden aktuell entsprechende in folgender Abbildung dargestellte zivile Normen (weiter-) entwickelt, um ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu erreichen.

neue Herausforderungen im Rahmen der Bewertung der technischen Sicherheit
Neue Herausforderungen im Rahmen der Bewertung der technischen Sicherheit

Jeder Risikobewertung liegt ein vorgesehener Verwendungszweck und Daten aus dem Nutzungsprofil zu Grunde – daran fehlt es bei neuen Technologien sehr häufig. Der Verwendungszweck und die Daten aus der Nutzung können ganz erhebliche Auswirkungen auf den Entwicklungsprozess haben. Ein Fehler in einer Automatisierungsfunktion, der in einer bestimmten Situation zu schweren Verletzungen führen kann, wird hinsichtlich des Risikos und der daraus abzuleitenden Maßnahmen komplett anders bewertet, wenn diese Situation ständig vorkommt oder nur sehr selten. Hier müssen neue Bewertungsfähigkeiten geschaffen werden, die zu einem teilweise organisationsbereichsübergreifenden Genehmigungsprozess, z.B. Feststellung der Automotive IT-Safety (IT-Sicherheit und Cybersecurity in (vernetzten) Fahrzeugen) durch den Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR), führen.

Die funktionale Sicherheit wird heute bereits hinsichtlich der Waffenanlage betrachtet. Eine Bewertung der funktionalen Sicherheit des Fahrgestells war mangels sicherheitskritischer Elektronik bisher nicht notwendig. Dies ist mit neuen Technologien allerdings unumgänglich. Im Rahmen der funktionalen Sicherheit wird die Auswirkung eines möglichen Funktionsausfalls bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung von systematischen Fehlern oder zufälligen Systemausfällen umgesetzt. Dafür ist für Fahrzeuge die Anwendung der Verfahren und Prozesse der ISO 26262 durch Hersteller und den öffentlichen Auftraggeber (öAG) im jeweiligen Zuständigkeitsbereich unumgänglich.

Teilsysteme eines Dienstfahrzeuges und Dienstfahrzeuge untereinander tauschen künftig mehr Daten aus und werden vernetzt sein. Daher wird eine Gesamtsystembetrachtung notwendig. Dafür werden bisher nicht ausreichend vorhandenen Fähigkeiten zur Aufstellung der Anforderungen und zur Bewertung von Sicherheitskonzepte im Bereich des öAG und des Zentrums für Kraftfahrwesen der Bundeswehr erforderlich. Die Vernetzung der elektronischen Teilsysteme in einem Dienstfahrzeug und mit anderen Dienstfahrzeug, möglicherweise auch Luftfahrzeugen, erhöhen die Schnittstellen über die Cyberangriffe möglich werden. Diese werden zum Sicherheitsproblem für den Kraftfahrbetrieb und den taktischen Auftrag. Das Auffinden und Schließen von Sicherheitslücken gehört dabei ebenso zur Cybersecurity, wie der qualifizierte Entwicklungsprozess, um Sicherheitslücken erst gar nicht entstehen zu lassen.

Die Grundlage des heutigen Genehmigungsprozesses ist das „Einfrieren“ des Konstruktionsstandes, inklusive der zugehörigen Softwareversionen, als Basis für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Eine erteilte Betriebserlaubnis hat nur Gültigkeit für genau diesen Konstruktionsstand mit genau dieser Software. Eine zusätzliche Herausforderung ist daher in der künftigen, zwingenden Notwendigkeit zu sehen, aus Sicherheitsgründen notwendige Software – Updates unverzüglich vorzunehmen (over the air (OTA)). Gleichzeitig muss für jedes Update sichergestellt sein, dass das Gesamtsystem weiterhin den Vorschriften entspricht und somit seine Betriebserlaubnis erhalten bleibt.

Die Safety Of The Intended Functionality (SOTIF) rundet die Sicherheitsbetrachtung ab, indem systematisch die Gebrauchssicherheit bewertet wird, damit es bei dem sogenannten „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ oder zu erwartenden Fehlgebrauch „nur noch“ zu tolerierbaren Restrisiken kommt. Ziel ist es die Wahrscheinlichkeit von bekannten und unbekannten unsicheren Systemzuständen ausreichend zu reduzieren.

Die beschriebenen Tätigkeitsfelder sind im Genehmigungsprozess neu benötigte Fähigkeiten. Da die bisherigen konventionellen Begutachtungsbestandteile bleiben, ist die zusätzlich benötigte Bewertungsfähigkeit mit den derzeit ausgeplanten personellen und materiellen Ressourcen nicht abdeckbar.

 Die Verhaltenssicherheit des Gesamtsystems

Die Verhaltenssicherheit lässt sich nach dem heutigen Stand der Forschung nur durch den Vergleich mit den Entscheidungen und Handlungen von menschlichen Fahrern in der gleichen Situation nachweisen. Dabei ist ein hochautomatisiertes unbemanntes Dienstfahrzeug als ausreichend sicher einzustufen, wenn es alle Situationen mindestens genauso sicher absolviert, wie dies ein erfahrener Kraftfahrer der Bundeswehr leisten würde. Daraus resultiert, dass das Gesamtsystem (KfBw + DFzg oder nur DFzg) alle Situationen mehrfach reproduzierbar durchfahren muss und die Fahrten vergleichend mit dem konventionellen System mit menschlichem Fahrer und unveränderter Schnittstelle zum Fahrzeug bewertet werden. Hierbei sind alle Umgebungsvarianten (Beispiel: einfache bis komplexe Kreuzung, wenig Verkehr bis komplexe Verkehrssituation, einfaches Gelände bis zum Gebirge, usw.), sowie alle Witterungs- und Betriebsbedingungen zu berücksichtigen. Das daraus resultierende Fahrsituationskollektiv ist so groß, dass es nicht alleine durch reale Fahrten abdeckbar ist. Dies gilt insbesondere im Bereich der Bundeswehr, da die im Rahmen des Rüstungsprozesses zur Verfügung stehende Anzahl an Nachweisfahrzeugen im Regelfall sehr gering ist.

Dennoch sind alle Einzelszenare inklusive der änderbaren Parameter zu erstellen, Bewertungskriterien zu entwickeln, in einer Datenbank zu erfassen und im Rahmen der Nachweisführung anzuwenden. Dabei ist im ersten Schritt das regelkonforme Verhalten der Beteiligten zu Grunde zu legen. In einem zweiten Schritt ist die Verhaltenssicherheit auch bei Fehlverhalten des Umfeldes sicherzustellen und notwendiges „eigenes“ Fehlverhalten abzusichern. Ein einfaches Beispiel hierfür ist ein ausgefallenes Fahrzeug in der eigenen Fahrspur und Fahrbahnbegrenzungen, die einen Spurwechsel grundsätzlich verbieten. Die Erstellung dieses umfassenden Fahrsituationskollektivs ist eine drängende, aufwändige und nicht zu unterschätzende Aufgabe, bei der insbesondere die militärischen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Der künftige Genehmigungsprozess im Bereich der Verhaltenssicherheit muss ein hohes Maß an virtuellen Methoden enthalten, die durch reale Fahrten in einer dynamischen Testumgebung und Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sowie im Gelände, ggf. mit Sicherheitsfahrer, validiert und ergänzt werden. Zwingende Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Ergebnisse aus der Simulation im Genehmigungsverfahren ist der ausreichende Nachweis, dass die Simulation hinreichend der Realität entspricht. Es wird daher ein digitaler Zwilling für das Dienstfahrzeug, die Sensorik, die Automatisierungssysteme und die Umgebung benötigt. Auch nach Erteilung der Betriebserlaubnis ist eine Überwachung in der Nutzung zu etablieren, die zusätzlich dem Prozess der (langfristigen) Nachweisführung zuzuordnen ist. Dies wird auf dem zivilen Markt ebenso umgesetzt und die Daten voraussichtlich im Wesentlichen durch den Hersteller gesammelt und ausgewertet – ein Aspekt, der unter militärischen Gesichtspunkten ggf. anders gehandhabt werden muss.

Aufbau des Genehmigungsprozesses zum Nachweis der Verhaltenssicherheit
Aufbau des Genehmigungsprozesses zum Nachweis der Verhaltenssicherheit

Zur Umfelderkennung und zur Bewertung des potentiellen Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ist absehbar, dass künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen wird. Die KI errechnet mit den Daten der Umgebung, basierend auf den implementierten Algorithmen auf Grundlage der „Lerndaten“[1], ein Ergebnis, welches dann in eine Handlungsentscheidung für das Fahrzeug umgesetzt wird. Dabei wächst die Ergebnisgüte idealerweise mit der Erhöhung der Lerndaten. Im Gegensatz zu konventioneller Software kann dabei nicht jeder einzelne Schritt geprüft werden. Es ist mit einer Blackbox zu vergleichen, bei der das Ergebnis, nicht aber der Entscheidungsweg bewertet werden kann. Insofern gibt es durchaus Parallelen zum menschlichen Fahrer. Auch dieser trifft eine Entscheidung auf Basis der Umgebungswahrnehmung und seines Fahrziels bzw. Auftrages. Neben der konkreten Umgebungserfassung sind die Lerndaten dabei üblicherweise langjährige Erfahrungen im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer, vom Kleinkind bis zum Erwachsenen. Darüber hinaus bilden die Kenntnis und das Erlernen der Anwendung der Regeln im Straßenverkehr, sowie ein ausreichendes Training mit einer Fahrzeugart und einem konkreten Fahrzeug mit abschließender Fahrprüfung die Grundlage des sicheren Führens eines Dienstfahrzeuges.

Basis für eine für den Kraftfahrbetrieb nutzbare künstliche Intelligenz muss ein vergleichbarer „Erfahrungsschatz“ sein. Die unverzichtbare Grundlage für den Einsatz künstlicher Intelligenz sind umfangreiche Daten. Diese müssen gewonnen und ggf. aufbereitet, gespeichert und für den richtigen Einsatz- oder Lernzweck bereitgestellt werden können. Dies erfordert ein systematisches Datenmanagement und eine Dateninfrastruktur in der Bundeswehr, welche noch geschaffen werden muss.

Notwendige Voraussetzungen

Basierend auf dem oben genannten Fahrsituationskollektiv müssen Software, Hardware, das Gesamtsystem, bestehend aus Dienstfahrzeug und Kraftfahrer alle relevanten Fahrsituationen in der Simulation absolvieren. Die dafür notwendigen personellen, materiellen und infrastrukturellen Voraussetzungen sind erst noch durch die Bundeswehr zeitnah zu schaffen. Die dynamische Testumgebung (urban und Gelände) muss die Möglichkeit der Darstellung der Fahrsituation inklusive bewegter Objekte, Verkehrsteilnehmer oder taktischer Komponenten ermöglichen und zudem besondere militärische Rahmenbedingungen ermöglichen. Beispiele hierfür sind das Zu- und Abschalten von Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe und Maßnahmen des elektronischen Kampfes. Zur Dokumentation und Auswertung ist eine Ausstattung zur Positions- und Messdatenerfassung und zum Handling großer Datenmengen erforderlich. Die Infrastruktur muss die Darstellung des Fahrsituationskollektivs und darüber hinaus die Funktionsprüfung des zu untersuchenden Systems ermöglichen, zumindest soweit dies für die Durchführung der dynamischen Tests notwendig ist. Eine Kombination mit Simulationsanteilen ist dabei anstrebenswert.

Abschätzung des zeitlichen Vorlaufs für das Erreichen der Prüffähigkeit der sicheren Führbarkeit bzw. des sicheren Betriebes
Abschätzung des zeitlichen Vorlaufs für das Erreichen der Prüffähigkeit der sicheren Führbarkeit bzw. des sicheren Betriebes

Wie aus vorstehender Abbildung ersichtlich, werden bereits in der vorangestellten Untersuchungsphase umfangreiche Ressourcen im Hinblick auf Personal und Haushaltsmittel für Forschung und Testentwicklung notwendig. Zudem ist die Zusammenführung der in unterschiedlichen Dienststellen vorhandene Fachexpertise notwendig sowie diese zu bündeln und zu koordinieren. Da schon begonnene Projekte die genannten neuen Technologien nutzen werden, ist es erforderlich die benötigte Bewertungsfähigkeit so schnell wie möglich aufzubauen.

Fazit:

Die Automatisierung von Fahrfunktionen bis hin zu autonomen Fahrzeugen erfordert einen neuen Genehmigungsprozess zur Erlangung einer militärischen Betriebserlaubnis. Bereits bei der Risikobewertung muss das Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr als Genehmigungsbehörde in die Projektarbeit einbezogen werden. Die Entwicklung und der Nachweis einer hinreichenden Systemsicherheit umfassen die Bewertungen in einer Kombination aus Simulationen und Fahrversuchen. Hierbei muss das Fahrzeug, sowie die Sensorik als digitaler Zwilling in der Simulation abgebildet werden. Die Fahrversuche müssen mit Sicherheitsfahrer in einer dynamischen Testumgebung, im Straßenverkehr und im taktischen Einsatz erfolgen.

Die zur Nachweisführung zwingend benötigten Fähigkeiten wurden durch das ZKfWBw bereits angezeigt. Um die Aspekte einer Genehmigung schon in der Projektierung zu berücksichtigen, muss mit dem Aufbau der Bewertungsfähigkeit umgehend begonnen werden, damit die fachlich zuständigen Stellen, die Bedarfsträger, forschende Institutionen in einem übergreifenden Ansatz hierzu befähigt werden. Insbesondere das Nachweisfeld der Verhaltenssicherheit erfordert eine szenariobasierte Herangehensweise, die eine stufenweise Freigabe von Funktionen und die stufenweise Erweiterung der Nutzungsgrenzen ermöglicht.

Die besondere Herausforderung besteht in der zeitlichen Abstimmung aller erforderlichen Planungskategorien Personal, Material, Infrastruktur und Organisation. Nur wenn die Fähigkeit zeitgerecht aufgebaut wird, kann das große Potential der neuen Fahrzeugtechnologien militärisch zum Betrieb genehmigt und genutzt werden.

Text und Grafiken: Autorenteam LogKdoBw ZKfWBw

 

[1] Lerndaten sind Daten, mit denen ein KI-Algorithmus trainiert wird, aus denen er „lernt“.

Truppenfunkgerät SEM90R Doppelturm

Bewährte Hülle, neuer Kern – Fähigkeitserhalt der Funkgerätefamilie SEM 80/90

Bewährte Hülle, neuer Kern – Bundeswehr sichert die Einsatzfähigkeit für Landstreitkräfte

Durch den kürzlich geschlossenen Rahmenvertrag zum Fähigkeitserhalt der Funkgerätefamilie SEM 80/90 sichert die Bundeswehr die Einsatzfähigkeit der Landstreitkräfte. Nach über 35 Jahren Nutzung konnten Wartung und Reparatur nicht mehr verlässlich und insbesondere wirtschaftlich gewährleistet werden.

Um die bisherigen Funktionen im Rahmen der Einsatzfähigkeit sämtlicher Landfahrzeuge weiterhin unterbrechungsfrei sicherzustellen, hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Juli dieses Jahres eine entsprechende Vereinbarung mit der Firma Thales Deutschland GmbH geschlossen.

„Die beabsichtigte Lösung mit neuen, softwarebasierten Funkgeräten bietet der Truppe kosteneffizient alle bisherigen Fähigkeiten, da sie im Kern auf den technologischen State-of-the-Art zurückgreift.“, so der zuständige Projektleiter im BAAINBw. „Durch die Beibehaltung der bisherigen, einsatzerprobten äußeren Form gelingt es uns, der Truppe die Funkgeräte schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, da keine komplexen Umbauten an den Fahrzeugen erforderlich sind und die Geräte nach dem Prinzip „plug and play“ in das bestehende System eingebaut werden können.“

Truppenfunkgerät SEM90R Doppelturm
Rahmenvertrag zum Fähigkeitserhalt der Funkgerätefamilie SEM 80/90 sichert die Bundeswehr die Einsatzfähigkeit

Die seit den 1980ern in der Truppe genutzten Funkgräte SEM 80/90 werden überwiegend in Fahrzeugen der Landstreitkräfte verwendet und dienen dort der taktischen Kommunikation. Ziel der Bundeswehr bleibt es, den Truppenfunk auf lange Sicht vollumfänglich zu digitalisieren. Bis zur vollständigen Umsetzung dieses umfangreichen Vorhabens sichert die jetzige Vereinbarung die durchgängige Einsatzbereitschaft der Truppe.

Text und Bild: PIZ AIN

„Staatsbürger in Uniform“ Gesprächsrunde an der LogSBw

Triff Dein Vorurteil „Staatsbürger in Uniform“!

Eine Buchausleihe der besonderen Art macht Schluss mit Vorurteilen. Menschen in öffentlichen Ämtern geben als lebende Bücher Antworten.

Stellen Sie sich vor, Sie können in einer Bibliothek statt Bücher Menschen in öffentlichen Ämtern, in Uniform oder aus sogenannten Randgruppen leihen. Sie können ihnen Fragen stellen, die Sie schon immer loswerden wollten, aber nie konnten, weil Ihnen im Alltag die Möglichkeit fehlt? In einer Bibliothek in Lilienthal, einer niedersächsischen Gemeinde im Landkreis Osterholz, fand erstmals eine solche lebendige Bibliothek statt. So standen bei der ersten Veranstaltung der Kampagne „Mit Respekt!“ neben Hauptmann Michael Soltner und Hauptfeldwebel Mandy Recht-Pilz von der Logistikschule der Bundeswehr auch ein Bürgermeister, die Sprecherin von TransNet Osterholz-Scharmbeck, ein Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr und eine Hebamme und Krankenpflegerin von Komapatienten aus Nigeria zur Ausleihe. „Mit unserem Projekt wollen wir Vorurteile ausräumen. Es ist wichtig, dass wir uns in unserer Gesellschaft mit Toleranz und Respekt begegnen“, erklärt Martina Sackmann. Sie ist Teamleiterin der Bibliothek.

 

„Wir sind normal, nicht besonders!“

Wie bei einem Speed Dating hatten die Besucher in 20-minütigen Gesprächsrunden Zeit, ihre Fragen loszuwerden. Eine Besucherin war beispielsweise ganz begeistert, dass sie nun endlich einmal einer Soldatin gegenübersitzen konnte. Sie fand es auch mutig, als Frau zur Bundeswehr zu gehen. Das Thema „Frau in der Truppe“ beschäftigte an diesem Abend die meisten Besucher am Gesprächstisch der Logistikschule der Bundeswehr. Was sie bewogen hätte, zur Bundeswehr zu gehen, welche Herausforderungen es im Dienst für sie gäbe und ob sie schon einmal respektlos behandelt oder gar angefeindet wurde. Hauptfeldwebel Recht-Pilz plaudert aus dem Nähkästchen. Sie ist seit 2001 bei der Bundeswehr und war in zwei Auslandseinsätzen, Afghanistan und Zypern. Frauen in der Truppe seien für sie völlig normal. Anfeindungen sah sie sich bislang nur einmal ausgesetzt: „Als ich in Munster stationiert war, beschimpfte uns eine Dame an einer Waschstraße als Mörder“, erzählt Recht-Pilz. „Diese war allerdings eine einmalige Begebenheit“, ergänzt sie. Sie sei noch nie diskriminiert worden, weil sie eine Frau ist.

Hptm Soltner und HptFw Recht Pilz

Miteinander reden

Michael Soltner, Leiter der IT-Abteilung der Logistikschule der Bundeswehr, erzählte von den anfänglichen Unsicherheiten im Umgang mit Frauen, die nun plötzlich zur Truppe gehörten. So habe er Kameraden erlebt, die sich beispielsweise gefragt hätten, ob sie die Tür schließen dürften, wenn eine Frau mit ihnen im Dienstzimmer ist. Soltner ist seit 31 Jahren bei der Bundeswehr und habe es hin und wieder erlebt, dass man ihm mit einem dummen Spruch begegnet. „Da schau ich drüber weg. Wenn man dann mit den Leuten ins Gespräch kommt, klärt sich vieles. Auch die Vorurteile“, weiß Soltner.

Beide Angehörigen der Logistikschule der Bundeswehr, der zentralen Ausbildungseinrichtung für Logistik in der Streitkräftebasis, standen den Fragen offen gegenüber. Sie hätten sich beide jederzeit wohl gefühlt.

Dennoch sind beide überrascht, wie wenig die Menschen doch über die Bundeswehr wissen. „Wenn noch mehr kämen, wäre das super. Füllt die Hallen. Die Öffentlichkeit weiß zu wenig über uns“, bittet Hauptfeldwebel Recht-Pilz.

Text:   Kathleen Riediger   Fotos: Kathleen Riediger; Web Redaktion LogSBw

KMW, Rafael und General Dynamics European Land Systems gründen gemeinsames Unternehmen für Trophy APS

München, 11. November 2021 – Krauss-Maffei Wegmann (KMW), Rafael Advanced Defense Systems (Rafael) und General Dynamics European Land Systems (GDELS) geben die Unterzeichnung der offiziellen Vereinbarung zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit dem Namen EuroTrophy bekannt.
EuroTrophy wird ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das mögliche Marketingoptionen, den Vertrieb sowie die Produktion des aktiven Schutzsystems (APS) „Trophy“ für europäische Kunden und Märkte anbietet. Darüber hinaus wird das Unternehmen Dienstleistungen zur Fahrzeugintegration und den damit verbundenen Lebenszyklus-Support für das APS bereitstellen. Der Vorgang steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe und weiterer behördlicher Genehmigungen. Nach Erhalt dieser Genehmigungen wird die Gründung des neuen Unternehmens bis Ende des Jahres erwartet.
Der Präsident und CEO von Rafael, Generalmajor a.D. Yoav Har-Even: „Die Gründung eines europäischen Joint Ventures für Trophy ist ein strategischer Meilenstein für Rafael und sagt alles über das Vertrauen aus, das europäische Unternehmen in Trophy als lebensrettendes System haben. Deutschland war die erste europäische Nation, die sich für Trophy zum Schutz ihrer Kampfpanzer entschieden hat, nach den USA. Mit der Gründung von EuroTrophy sind wir zuversichtlich, dass sich weitere europäische Länder der wachsenden Familie der Trophy-Nutzer anschließen werden, zum Schutz ihrer Truppen und Anlagen vor den wachsenden Herausforderungen und Bedrohungen auf dem Schlachtfeld.“
Der Vorsitzende der Geschäftsführung von KMW, Ralf Ketzel: „Unser gemeinsamer strategischer Schritt zur Gründung des Joint Ventures EuroTrophy ist ein klares Bekenntnis für den Standort Deutschland und unterstreicht die Bedeutung aktiver Schutzsysteme. Auf heutigen und zukünftigen Gefechtsfeldern werden sie ein wichtiger Baustein für die Durchhalte-, Durchsetzungsfähigkeit und Schutz der Besatzung sein. Als weltweit führendes Systemhaus für gepanzerte Fahrzeuge ist die Einbindung modernster Fähigkeiten in unsere Produkte essenziell.”

„Mit EuroTrophy machen wir einen bedeutenden Schritt in einen wichtigen angrenzenden Markt für Militärfahrzeuge, da moderne Schutztechniken eine zunehmend entscheidende Rolle für die Überlebensfähigkeit der Besatzung spielen. Die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens in Deutschland ist auch ein klares Zeichen unseres Engagements für unsere deutschen und europäischen Kunden sowie für die internationale industrielle Zusammenarbeit“, fügt Alfonso Ramonet, Präsident GDELS, hinzu.

 

Quelle:

Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (Text und Bild)

Roll-out des ersten norwegischen LEOPARD 2-Brückenleger LEGUAN bei KMW

Krauss-Maffei Wegmann (KMW) hat im Rahmen eines feierlichen Roll-outs den ersten von insgesamt sechs Leguan Brückenlegesystemen auf LEOPARD 2 Basis an hohe Vertreter des norwegischen Beschaffungsamtes (NDMA) symbolisch übergeben. Trotz der Pandemie wird die Auslieferung der Systeme deutlich vor dem vertraglich zugesicherten Termin beginnen.

Neben dem LEGUAN auf LEOPARD 2-Fahrgestell werden auch LEGUAN Ausbildungssimulatoren und ein Peripherie-Paket an den norwegischen Kunden geliefert.
Nicht zuletzt wegen der Leistungsfähigkeit des LEOPARD 2-Fahrgestells ist dieses System bereits bei neun Nutzer-Nationen unter Vertrag. Insgesamt betreiben Armeen aus 19 Ländern das Leguan-Brückenlegesystem auf unterschiedlichsten Mobilitätsplattformen.

Die norwegische Armee trägt damit wesentlich zur zukünftigen Beweglichkeit europäischer NATO-Kräfte bei.

Der LEGUAN ist in der Lage, eine Brücke in der militärischen Lastenklasse MLC80 (etwa 72 Tonnen) mit 26 Metern Länge oder alternativ zwei Brücken mit je 14 Metern Länge unter Gefechtsbedingungen zu transportieren und zu verlegen.

Quelle:

Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (Text und Bild)

Informationsheft Oktober 2021

Das aktuelle Informationsheft Nr.53 (Oktober 2021) ist nun auch als pdf-File zum Herunterladen verfügbar. Sie finden es hier.

Heftinhalt:

 

Sicherheitspolitik

  • 20 Jahre Afghanistan – Eine  etwas andere Perspektive
  • Zivile Verteidigung im Rahmen von Gesamt- und Bündnisverteidigung

Aus Ministerien, Ämtern und Kommandos

  • Landmobilität der Bundeswehr – Automatisierung und unbemanntes Fahren
  • Durchführung der materiellen Rückverlegung aus Afghanistan unter immer kritischen Rahmenbedingungen
  • Das deutsche Heer – Auf Kurs für das zukünftige Konfliktbild?
  • Instandhaltung von Landsystemen unter den Bedingungen von Landes- und Bündnisverteidigung

Rüstung / Technik

  • Moderne radgestützte Berge und Abschleppfähigkeiten der Heereslogistiktruppen

Aus den Schulen

  • Erste Fahnenjunkerlehrgänge Logistik erfolgreich beendet
  • Modernes Lernen – digitaler, nachhaltiger, kompetenter
  • Der neue Fahnenjunkerlehrgang an der Techn. Schule des Heeres
  • 10 Jahre „HelpDesk Einsatz“ an der TSH / am AusbZ TLS

Historie

  • Desert Shield/ Storm: eine logistische Meisterleistung
  • 22 Jahre Militärhistorischer Arbeitskreis der Technischen Schule des Heeres

Herzlichen Glückwunsch

  • Zum runden Geburtstag sowie den über 80-Jährigen im Jahr 2022
  • Beförderungen

Verschiedenes

  • Wir betrauern und gedenken
Neue Löschraupe der Bundeswehr - Blauer Bund

Neue Löschraupen bestellt

Am 28. Juli hat die Bundeswehr zwei neue Löschraupen für die Bundeswehr-Feuerwehr Meppen beim Feuerwehr-Spezialmaschinenbauer Dicosy bestellt. „Wir freuen uns, dass unsere Feuerwehr nun bald diese Spezialfahrzeuge bekommt und wir dann die Voraussetzungen erfüllt haben, um wieder unseren vollen Betrieb aufnehmen zu können“, so Frank Dosquet, Direktor der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91).

Nach dem Moorbrand 2018 hatte das Bundesministerium der Verteidigung Versuche im Moor untersagt bis mehrere Maßnahmen umgesetzt sind. Eine davon ist die Aufstockung der Anzahl der Speziallöschfahrzeuge für das Moor auf insgesamt vier Fahrzeuge. „Brandschutz und die Sicherheit der Bevölkerung haben für uns die oberste Priorität“, so Dosquet. „Gleichzeitig haben wir ein hohes Auftragsvolumen und deshalb brauchen wir dringend unseren gesamten Schießplatz.“

Über zwei Jahre hat es gedauert, einen geeigneten Hersteller zu finden, der die hohen Anforderungen erfüllt. „Das Fahrzeug darf nur einen sehr, sehr geringen Bodendruck haben, um überhaupt im Moor fahren zu können. Gleichzeitig muss es Material und Löschwasser schnell transportieren können“, so WTD-Direktor Dosquet. Die schon vorhandenen zwei Löschraupen bei der Bundeswehr-Feuerwehr Meppen basieren auf Pistenraupen, wie man sie aus dem Skiurlaub kennt. Die neuen Fahrzeuge hingegen basieren auf einem singapurischen Militärfahrzeug, das für schwierigste Einsätze in sumpfigem Gelände geeignet ist. Im kommenden Jahr sollen die Fahrzeuge fertig sein und in Meppen in Dienst genommen werden.

Die Löschraupe bei der Gewässerdurchfahrt - Blauer Bund
Die Löschraupe bei der Gewässerdurchfahrt

Text und Bild: PIZ BAAINBw

Rheinmetall ROSY-Schnellnebelsysteme für die Wechsellader-LKW der Bundeswehr

Die Wechsellader-LKW der Bundeswehr erhalten das Schnellnebelschutzsystem ROSY von Rheinmetall. Insgesamt werden in einem ersten Schritt 540 Systeme von der Rheinmetall Waffe Munition an die Rheinmetall MAN Military Vehicles, den Hersteller der Fahrzeuge, ausgeliefert. Ein ROSY-System besteht aus zwei Werfern mit zwei Magazinen, Schnellbefestigung und dem Bediengerät. Mit dieser bisher größten ROSY-Auslieferung kann sich das Schnellnebelschutzsystem weiter bei NATO-Streitkräften etablieren.

Das Fahrzeugschutzsystem ROSY (Rapid Obscuring System) bietet militärischen und zivilen Fahrzeugen Schutz bei unerwarteten Angriffen wie beispielsweise auf Erkundungs- oder Konvoifahrten, aber auch bei offensiven oder defensiven Operationen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Nebelschutzsystemen kann das System ROSY neben der spontanen, großflächigen und multispektralen Sichtlinienunterbrechung auch dynamische Nebelwände erzeugen. Dadurch können auch fahrende Objekte langanhaltend geschützt werden.

Das ROSY-System kommt sowohl auf geschützten als auch ungeschützten Kabinen zum Einsatz und erhöht so die Sicherheit der Besatzungen. Insbesondere die geschützten Wechselladersysteme steigern Überlebens- und Durchhaltefähigkeit sowie die taktische Flexibilität der Nachschubtruppe erheblich.

Im Gegensatz zu den ebenfalls von der Rheinmetall MAN Military Vehicles (RMMV) gelieferten Ungeschützten Transportfahrzeugen (UTF) bewegen sie sich auch stark in den vorderen Bereichen der Einsatzräume, etwa beim Munitionsnachschub für Kampf- und Kampfunterstützungstruppen. Doch auch in rückwärtigen Gebieten muss die Nachschubtruppe jederzeit mit Angriffen beispielsweise durch versprengte gegnerische Soldaten oder Spezialkräfte rechnen, weshalb das ROSY-Schnellnebelsystem auch hier einen wertvollen Beitrag zum Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten leistet.

Bis Anfang November 2021 liefert Rheinmetall 150 ROSY-Gerätesätze aus. Die restlichen 390 Gerätesätze sollen bis Ende Oktober 2022 folgen. Potential für weitere Lieferungen ist vorhanden: Im Juni 2020 hatte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit der RMMV einen Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 4.000 Wechsellader-LKW geschlossen, wobei ein großer Teil der Fahrzeuge über gepanzerte Kabinen verfügen wird. In einem ersten Abruf wurde die Produktion von 540 Fahrzeugen in Auftrag gegeben, davon 230 mit geschützten Kabinen. Die Auslieferung begann Anfang 2021. Ziel ist es dabei, dass die Truppe über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen verfügt, wenn Deutschland 2023 die Führung der NATO-Speerspitze VJTF übernimmt.

Quelle:

Text:  Rheinmetall AG
Bild: Bundeswehr/BAAINBw

Sachkunde Munition – Kampfmittel und pyrotechnisches Werkzeug Ausbildung an der LogSBw

Sachkunde Munition – Kampfmittel und pyrotechnisches Werkzeug

Ausbildung an der LogSBw

Munition: Der eigentliche Wirkungsträger einer Waffe. So die Definition des Duden. In der Bundeswehr spielt sie sowohl im täglichen Dienstbetrieb, bei Übungen und bei Auslandseinsätzen eine große und zum Teil tragende Rolle. Der Umgang mit Munition bedarf großer Vorsicht und Sorgfalt. „Munition identifizieren, Zustände bewerten und das sichere Lagern und Transportieren unter Einhaltung aller bundeswehrspezifischen und gesetzlichen Vorgaben sind die Ziele unserer Ausbildung Sachkunde Munition“, erzählt Stabsfeldwebel Meik Grover. Er ist einer der beiden Sachkunde Munition-Ausbilder an der Logistikschule der Bundeswehr. Gemeinsam mit Oberstabsfeldwebel Dirk Claßen bilden sie derzeit rund 900 Soldatinnen und Soldaten pro Jahr im sicheren Umgang sowie der Bewirtschaftung von Munition an der zentralen Ausbildungseinrichtung für Logistik in der Streitkräftebasis aus.

Qualifikation für den besonderen, täglichen Dienst

Oberfeldwebel Tobias Pfab von der 3. Batterie des Artilleriebataillons 131 reiste aus Weiden in der Oberpfalz an. Dort bewirtschaftet der Fluggerätebedienfeldwebel einen Raketenmotor, der zum Start einer Drohne benötigt wird. Diese wird mit dem Motor, auch Booster genannt, auf Geschwindigkeit gebracht. „Der Booster ist Munition und muss entsprechend aufbewahrt, gelagert, ausgegeben und kontrolliert werden“, erklärt Pfab, der mit Bestehen des Lehrgangs diese Qualifikation erhalten hat.
Es sei sehr viel Stoff, der in zwei Wochen gelernt werden müsse, weiß auch Hauptfeldwebel Dominik Gilbert. Er ist Materialbewirtschaftungsfeldwebel in der 7. Kompanie des Fallschirmjägerregiments in Zweibrücken. „Schwere Kompanie“, ergänzt er. „Ich bewirtschafte dort unter anderem Maschinenkanonen, Mörser, Joint Fire und ein Panzerabwehrsystem.“ Ziel des Lehrgangs ist der sichere und unfallfreie Umgang mit Munition. Dazu gehört es, die Regeln für die Lagerung und Aufbewahrung im Grundbetrieb und im Einsatz mit allen dazu nötigen Vorgaben wie Annahme und Ausgabe von Munition sowie das Verpacken zu beherrschen. Auch der Transport der Munition wird thematisiert. Ebenso stehen Blitz- und Brandschutz auf der to-know-Liste.

Hightech-Knaller, Leuchtfeuer und 1.200 Grad

Zur Munition gehört auch die Pyrotechnik. So gibt es pyrotechnische Simulatoren, Hightech-Knaller, wie Grover sie bezeichnet, die etwa eine Detonation simulieren. Diese werden auch für technische Zwecke eingesetzt. Wenn etwa ein Flugzeug in eine Notsituation gerät und den Außentank abwerfen muss. Hier wird mit Pyrotechnik Druck erzeugt, mit dem dann der Tank entriegelt und letztlich abgeworfen wird.
Auch wenn der Ausbildungsschwerpunkt beim Kampfmittel Munition liegt, ist die Anwendung von Pyrotechnik nicht weniger bedeutend, vor allem bei Übungen. So kann ein Simulator Bodensprengpunkt ein einschlagendes Sprenggeschoss nachahmen. Auch sogenannte Bodenleuchtkörper kommen bei der Inübunghaltung der Truppe immer wieder zum Einsatz. Nicht oder schlecht einsehbare Bereiche, wie Waldkanten, lassen sich damit überwachen. Mittels Stolperdraht werden die Leuchtkörper ausgelöst. In der Praxisausbildung lernen die Trainingsteilnehmenden den sicheren Umgang mit dieser Munition. „Neben dem Knall verbrennt hier Magnesium bei 1.200 Grad und erzeugt eine ein Meter hohe Flamme“, unterstreicht Grover die Bedeutung des praktischen Anteils im Training.


„Das Selbermachen hat mein Bewusstsein geschärft, worauf ich achten muss und welche Gefahr von der Munition ausgeht“, bestätigt Pfab.
Die Anforderungen in dem Lehrgang sind sehr hoch, geben den Trainingsteilnehmenden aber auch eine Qualifikation für den Umgang mit einem sensiblen Material an die Hand.

Text LogSBw Web-Redaktion Kathleen Riediger,   Fotos: LogSBw

Bewaffnung der Drohne Heron TP und Einhegung Autonomer Waffensysteme

Das Aussetzen der Entscheidung zur Bewaffnung der Drohne Heron TP durch die Parteiführung der SPD hat in der letzten Zeit bei Soldaten und in der sicherheitspolitischen Community für Irritationen gesorgt. Unverständnis und Ärger gab es insbesondere deshalb, weil die Sicherheitspolitiker der SPD sich für die Drohnenbewaffnung längst ausgesprochen hatten. Emotional wurde die Diskussion allerdings durch andere Genossinnen und Genossen durch Äußerungen zum Einsatz der Drohnen wie “Töten per Joystick“ aufgeladen. Die Sicht in der Gesellschaft ist dabei in hohem Maße geprägt von der aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Praxis des Drohneneinsatzes der USA, zuletzt angewandt bei der Tötung des iranischen Generals Soleimani. Diese Art von Operationen, gezielte Tötungen von Personen – ob per Drohne oder auf andere Weise – halte ich seitens der Bundesrepublik Deutschland für ausgeschlossen.

Von großer Bedeutung in der öffentlichen Diskussion ist weiter der massive Drohneneinsatz im Krieg Aserbaidschan gegen Armenien, aber auch der Einsatz von türkischen Drohnen in Lybien oder auch Drohnenangriffe gegen Ölförderanlagen Saudi-Arabiens. So entschied der Einsatz von Drohnen die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Aserbaidschan und Armenien. Aserbaidschan verfügte über türkische Kampfdrohnen, die in der Lage waren, armenische Panzer aus der Luft zu orten und zu zerstörten.

Es hat auch in unserem Arbeitskreis, wie auch in Teilen der Gesellschaft, eine intensive langjährige Diskussion zu den ethischen, rechtlichen und auch sicherheitspolitischen Fragestellungen des Einsatzes bewaffneter Drohnen gegeben. Dabei stand die Verbesserung der Sicherheit für die mit einem Mandat des Bundestages in den Auslandeinsatz geschickten Soldatinnen und Soldaten im Mittelpunkt. Dieses sollte dadurch erreicht werden, in dem die vorhandene Aufklärungsdrohne zusätzlich mit Waffen ausgestattet wird. Der Pilot, der die bewaffnete Aufklärungsdrohne führt, könnte dann bei durch die Drohne aufgeklärten feindlichen Kräften, die z.B. einen Hinterhalt vorbereiten, diese verzugslos zum Schutz eigener Kräfte bekämpfen. SPD-Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben sehr restriktive Beschränkungen beim Waffeneinsatz der Drohne Heron TP durchgesetzt: u.A. den Parlamentsvorbehalt, der den Einsatz im Ausland detailliert vorgibt; die Steuerung aus dem Einsatz heraus durch Piloten, die nicht in heimischen Basen sitzen; Rechtsberater, die vor Feuerfreigabe, vor Ort den Waffeneinsatz nach völker- und mandatsrechtlichen Kriterien bewerten. Damit wird deutlich, die Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deshalb hat sich auch der Arbeitskreis Sicherheit und Bundeswehr der NRWSPD für die Bewaffnung der Drohne Heron AP ausgesprochen.

Nachdrücklich will ich unterstreichen, dass es für die Zukunft einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf in der Gesellschaft über die Einhegung der Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) geben muss. Denn durch die enormen technologischen Fortschritte in den Bereichen Robotik und künstliche Intelligenz können bald autonome Waffensysteme entwickelt werden, die ohne menschliches Zutun Ziele auswählen und selbstständig bekämpfen. Hier sind wir als Gesellschaft und als Partei gefordert. Doch die zu beschaffende Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deutschland hatte in den neunziger Jahren die Entwicklung der Kampfdrohne TAIFUN geplant, die einmal abgeschossen, sich selbstständig ein gepanzertes Ziel auf dem Gefechtsfeld aussucht und zerstören sollte. Die Entwicklung dieser Kampfdrohne wurden vom damaligen Verteidigungsminister Scharping gestoppt.

Entgegen des Rates der Sicherheitspolitiker hat die Parteiführung der SPD sich für eine Verschiebung der Entscheidung der geplanten Bewaffnung der Drohne Heron auf den Herbst 2021 entschieden und eine Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen eingesetzt Die Projektgruppe hat den Auftrag, die Frage einer möglichen Bewaffnung von Drohnen unter der sorgfältigen Würdigung außen-, verteidigungs-, rüstungskontroll- und friedenspolitischer sowie völker- und verfassungsrechtlicher sowie ethischer Aspekte und technologischer Entwicklungen zu erörtern.

Handlungsbedarf bei der Einhegung Autonome Waffensysteme (AWS)

Die Problematik der Autonomen Waffensysteme wurde durch den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages von Oktober letzten Jahres erneut deutlich. Die Probleme, Befürchtungen und den Handlungsbedarf schlagwortartig vorgestellt.

Zukünftige AWS werden sich gegenüber bisherigen Waffensystemen, dadurch auszeichnen, dass sie in einem sich dynamisch verändernden, nicht vorhersehbaren Umfeld autonom agieren können, bis zu einem gewissen Grad also selber Handlungsentscheidungen treffen müssen, ohne dabei einer direkten menschlichen Steuerung bzw. Kontrolle zu unterliegen.
Die zunehmende Nutzung von automatisierten oder zukünftig autonomen Waffensystemen könnte einen Paradigmenwechsel darstellen, der die Kriegsführung im 21. Jahrhundert revolutionieren würde.

Die Raketen abfeuernde, am Himmel unsichtbare Minidrohne ist eine neue Waffe, die zu einer großen Herausforderung auch für die westlichen Streitkräfte wird. Befürchtet wird, dass es durch diese neuen Technologien, insbesondere kleiner Drohnen, die um ein vielfaches billiger sind als Flugzeuge aber auch gepanzerter Systeme, zu einem neuen Wettrüsten kommt.
AWS werfen zahlreiche Fragen auf, sowohl was ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts angeht als auch die Auswirkungen, die ihre Verbreitung und ihr Einsatz entfalten könnten, gerade auch in Bezug auf potenzielle Rüstungsdynamiken, die internationale Sicherheit sowie regionale und strategische Stabilität.

Denn mit autonomen Waffensystemen sind auch wichtige ethische, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen verbunden, auf die die Gesellschaft eine Antwort finden muss.
Die Frage ist, ob es ethisch vertretbar, politisch verantwortbar und (völker)rechtlich erlaubt sein kann, die Entscheidung über Leben und Tod von Menschen an Maschinen zu delegieren.
Eine der Kernfragen ist, welches Mindestmaß an menschlicher Kontrolle über ein Waffensystem gegeben sein muss, damit die völkerrechtlichen Anforderungen eingehalten werden können und die ethische und juristische Verantwortung jederzeit geklärt ist.

Der Einsatz von AWS birgt die Gefahr eines menschlichen Kontrollverlustes über Entscheidungen von Leben oder Tod. Deshalb ist die Beibehaltung der menschlichen Kontrolle bei der Zielauswahl und – Bekämpfung unverzichtbar. Die wirkliche kritische Frage ist hier allerdings, ab wann der Mensch die weitere Umsetzung seiner Anweisungen einem automatisierten System überlässt: Mit der Programmierung eines Algorithmus zur selbstständigen, oder gar selbstlernenden Auffassung und Bekämpfung von Zielen, mit der Festlegung von Kriterien zur Identifikation Verdächtiger Kontakte durch elektronische Sensoren, oder mit der Betätigung einer Feuerfreigabe auf ein identifiziertes Ziel?

Erforderlich ist es, die möglicherweise problematischen Konsequenzen technologischer Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, für die in politischer Verantwortung stehenden Entscheidungsträger beurteilbar zu machen und durch Institutionen und Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene in ihren Risiken zu begrenzen.

Ob ihr Einsatz völkerrechtlich zulässig sein könnte, muss bereits im Vorfeld, und zwar bei Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung geprüft und festgestellt werden.
Im Lichte der Implikationen, mit denen die internationale Gemeinschaft durch autonome Waffensysteme zukünftig konfrontiert werden könnte, erscheint es dringend geboten, diese Herausforderungen unverzüglich anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Die Frage ist, wie kann ein Wettrüsten mit AWS durch internationale Verbote verhindert werden? Und mit welchen Sanktionsmitteln kann von wem gegen zu erwartende Verstöße vorgegangen werden?

Frühzeitiges Engagement bietet die Möglichkeit, mit einem international abgestimmten, zielgerichteten Vorgehen die möglichen Gefahren einzuhegen, die AWS mit sich bringen könnten. Um das Ziel einer Ächtung von Waffensystemen zu erreichen, die dem Menschen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod entziehen, ist Engagement im internationalen Rahmen erforderlich.
Dabei stellt sich nüchtern die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Deutschland auf internationaler Ebene besitzt, um die angestrebte Ächtung tödlicher autonomer Waffen voranzubringen
Präventive Rüstungskontrolle dient der Identifikation und Ausarbeitung von rüstungskontrollpolitischen Regulierungsansätzen für zukünftige, bisher nichtstationierte Waffensysteme, mit dem konkreten Ziel, der destabilisierenden Wirkung von potenziellen Rüstungswettläufen und den Gefahren militärischer Eskalationsmechanismen bereits im Vorfeld zu begegnen. Wegen der Risiken, die AWS aufwerfen, muss ein durchsetzungsfähiges Verbot autonomer Waffensysteme entwickelt werden und auf breite Unterstützerschaft zählen können. Vor allem braucht es dabei die Rückendeckung der großen machtpolitischen Akteure auf der Weltbühne.

Deutschland und Frankreich sollten in der EU eine Vorreiterrolle einnehmen und als ersten Schritt eine politische Erklärung mit dem Bekenntnis zum HVR-konformen Einsatz von AWS verbinden. Allerdings könnte eine noch so geschlossene Position selbst der gesamten EU nicht verhindern, dass Russland, China und auch die USA ihren ganz eigenen Vorstellungen zu Drohneneinsätzen folgen. Ohne Schulterschluss mit Amerika wird Europa hier wenig erreichen können.

Abschließend ist festzustellen, über die Gefahren und Auswirkungen der Entwicklung autonomer Waffensysteme ist eine breite Diskussion in der Gesellschaft notwendig.

Autor: Joachim Schaprian

Quelle: Der Artikel ist erschienen im Newsletter 02/2021 des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr (AK SuB) der SPD NRW.