Das Unterstützungskommando ist künftig die zentrale Steuerungsinstanz für die Gesundheitsversorgung sowie den Zentralen Sanitätsdienst in der Bundeswehr. Der Sanitätsdienst wurde mit Auf- und Unterstellung des Kommandos Gesundheitsversorgung der Bundeswehr zum 1. April 2025 Fachkommando des Unterstützungsbereichs. Es verfügt mit 24.000 Dienstposten über rund die Hälfte des Personals im Unterstützungsbereich.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr gewährleistet die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr in einem eigenständigen Gesundheitssystem. Dieses System umfasst neben der Patientenversorgung rund um die Uhr auch den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung, die Weiterentwicklung und Forschung sowie die Führung und Steuerung. Es spiegelt alle wesentlichen Elemente des zivilen Gesundheitssystems wider.
Kernelement der Patientenversorgung in militärischen Operationen bildet die Rettungskette. Sie beginnt mit der Selbst- und Kameradenhilfe am Ort der Verwundung, wird durch qualifizierte Behandlung fortgesetzt und endet in der abschließenden Behandlung sowie Rehabilitation in Deutschland.
Soldaten versorgen in einer Luftlanderettungsstation einen verwundeten Soldaten
in einer gestellten Szene während der Übung Kalter Sturm
auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz.
Das bundeswehrgemeinsame, flächendeckende Gesundheitssystem aus 255 regionalen Sanitätseinrichtungen, fünf Bundeswehrkrankenhäusern und sechs Instituten ist der wesentliche Träger der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung und der Gesundheitsprävention in der Bundeswehr.
Die Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten und aller anvertrauten Patientinnen und Patienten im In- und Ausland zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen, ist zentraler Auftrag. Auf diesem Auftrag basiert die Einsatzbereitschaft der gesamten Bundeswehr.
Das Motto des Sanitätsdienstes „Der Menschlichkeit verpflichtet“ bildet die Richtschnur für das Selbstverständnis der Angehörigen und bedingt das Handeln nach ethisch-moralischen Werten des demokratischen Rechtsstaates sowie des humanitären Völkerrechts.
Quelle: PIZ UstgKdoBw/Bildrechte: Bundeswehr/Mario Bähr