40 Jahre Jubiläum: Rheinmetalls 6×6 Transportpanzer Fuchs

Vielseitig und in Einsätzen weltweit bewährt

Mit über 1.400 gebauten Exemplaren zählt Rheinmetalls 6×6 Transportpanzer Fuchs zu den taktischen Radfahrzeugen mit der höchsten Einsatzerfahrung weltweit. Streitkräfte zahlreicher Nationen setzen den Fuchs in unterschiedlichsten Varianten ein, z.B. zum geschützten Mannschaftstransport, als Gefechtsstand oder Ambulanz sowie zur mobilen ABC-Aufklärung.

Die ABC-Aufklärungsvariante wurde in vielen Krisengebieten weltweit erfolgreich zur Gefahrenabwehr eingesetzt. So haben sich die knapp 300 bislang produzierten ABC-Spürfüchse in der Bundeswehr, der US Army, sowie den Streitkräften der Vereinigten Arabischen Emirate, Großbritanniens, Kuwaits, der Niederlande und Norwegens vielfach bewährt. Herzstück des „ABC-Spürfuchses“ ist eine umfangreiche, vollintegrierte Geräteausstattung zur Identifikation und Analyse von atomaren, biologischen und chemischen Kampfstoffen.

Die Bundeswehr nutzt den Transportpanzer 1 Fuchs – kurz „TPz“ – seit 1979 in einer Vielzahl von Varianten und vertraut bei Ihren Auslandseinsätzen u.a. in Afghanistan und Mali auf seine Robustheit und Zuverlässigkeit. Die derzeit modernste bei der Bundeswehr eingeführte Version TPz 1 A8 gewährleistet gegenüber älteren Modellen einen stark verbesserten Schutz gegen ballistische Bedrohungen sowie vor Minen und Sprengfallen. Zu den wesentlichen Modifikationen des TPz 1 A8 zählen strukturelle Änderungen der Wanne, neue Achsen, Verstärkungen der Radkästen, Türen und Scheibenaufnahmen sowie zusätzliche Staukästen und Verstärkungen im Außenbereich. Rheinmetall wird bis Ende 2020 insgesamt 272 Füchse der Bundeswehr auf den aktuellen Stand 1A8 hochrüsten.

Darüber hinaus hat Rheinmetall bereits die nächst modernere Version entwickelt, die sich durch ein neues Triebwerk, ein neues Verteilergetriebe, eine neue Bremsanlage, ein verbessertes Lenksystem sowie ein Monitor- und Kamerasichtsystem auszeichnet. Das macht den TPz 1 Fuchs noch beweglicher im Gelände und noch ergonomischer zu bedienen.

Mit einer Flottenverfügbarkeit von über 90 Prozent steht der TPz 1 Fuchs wie kaum ein zweites Fahrzeugsystem als Garant für Zuverlässigkeit im Einsatz und zählt damit zu den beliebtesten Fahrzeugsystemen der Bundeswehr.

Die aus dem TPz 1 Fuchs abgeleitete Exportvariante Fuchs 2 ist eine Weiterentwicklung und verfügt unter anderem über einen vergrößerten Innenraum, ein leistungsstärkeres Triebwerk, ein modernisiertes Fahrwerk und eine digitale Fahrzeugelektrik. Der Fuchs 2 wird u.a. durch die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuwait und einen weiteren Kunden in der MENA-Region genutzt.

Seine hohe Beliebtheit bei einer breiten internationalen Nutzerbasis und die dadurch gewährleistete kontinuierliche Produktpflege und Weiterentwicklung ermöglichen es, den Fuchs noch deutlich über das Jahr 2035 hinaus in der Nutzung zu halten.

 

Quelle:

RHEINMETALL AG
Unternehmensbereich Defence
Presse und Information
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf

 

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – April 2020

Im April 2020 wurden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

Bundesministerium der Verteidigung:

Vizeadmiral Joachim RÜHLE, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird auf seine zukünftige Verwendung als Chief of Staff Shape/BEL vorbereitet. Sein Nachfolger wird Generalleutnant Markus LAUBENTHAL, Abteilungsleiter Führung Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

Ihm folgte Generalmajor Kai Roland ROHRSCHNEIDER, Chef des Stabes Multinationales Kommando Operative Führung, Ulm. Sein Nachfolger wurde Brigadegeneral Hartmut Harro RENK, Chief of Staff United States Army Europe, Wiesbaden. Ihm folgte Brigadegeneral Jared Stefan SEMBRITZKI, Kommandeur Gebirgsjägerbrigade 23, Bad Reichenhall. Sein Nachfolger wurde Oberst Maik Franz Josef KELLER, Büroleiter Staatssekretär Zimmer im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

Streitkräftebasis:

General Jörg VOLLMER, zuletzt Inspekteur Heer im Kommando Heer, Strausberg wurde Commander Allied Joint Force Command (COM JFC), Brunssum/NLD. Ihm folgte Generalleutnant Alfons Heribert August MAIS, zuletzt Kommandierender General I. D/NLD Korps, Münster. Sein Nachfolger wurde Generalleutnant Andreas MARLOW, Chief of Staff Resolute Support, Afghanistan. Ihm folgte Generalleutnant Thorsten Michael POSCHWATTA, Stellvertretender Befehlshaber Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee. Sein Nachfolger wurde Flottillenadmiral Jörg KLEIN, Chef des Stabes Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee. Ihm folgte Brigadegeneral Burkhard Franz KOLLMANN, Stellvertretender Kommandeur Zentrum Luftoperationen, Kalkar.

Generalmajor Reinhardt ZUDROP, Kommandeur Zentrum Innere Führung, Koblenz, trat in den Ruhestand. Ihm folgte Brigadegeneral André Johannes BODEMANN, zuletzt Unterabteilungsleiter Strategie und Einsatz II im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin. Sein Nachfolger wurde Brigadegeneral Dirk Achim FAUST, Kommandeur Luftlandebrigade 1, Saarlouis. Ihm folgte Oberst Jens ARLT, Referatsleiter Strategie und Einsatz II 2 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

Brigadegeneral Gerd Josef KROPF, Kommandeur Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, trat in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde Brigadegeneral Markus KURZCYK, zuletzt im Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, eingesetzt.

Brigadegeneral Reinhard KLOSS, Assistant Chief of Staff J 9 Deutscher Anteil HQ JFC Neapel/ITA, trat in den Ruhestand.

Flottillenadmiral Michael Horst BUSSE, Abteilungsleiter Führung im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, wurde Chairman National Reserve Forces Committee im Streitkräfteamt, Bonn. Sein Nachfolger wurde Kapitän zur See Thomas LEHNEN, Referatsleiter Führung Streitkräfte I 3 im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

Einsatz:

Brigadegeneral Michael Gerhard OBERNEYER, zuletzt Director NATO Advisory and Liaison Team, Kosovo, wird im Rahmen seiner Ausbildung zum Verteidigungsattaché im Streitkräfteamt, Bonn, verwendet. Sein Nachfolger wurde Brigadegeneral  Frank Thomas BEST, Referatsleiter Führung Streitkräfte I 5 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Luftwaffe:

Generalarzt Prof. Dr. med. Rafael Reinhold SCHICK, Generalarzt Luftwaffe im Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, Köln, trat in den Ruhestand. Ihm folgte Generalarzt Dr. med. Bernhard GROß, zuletzt Stellvertretender Kommandeur Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung, Diez. Sein Nachfolger wurde Oberstarzt Dr. med. Jens Ernst Karl DIEHM, Generalarzt Heer im Kommando Heer, Strausberg.

Sanitätsdienst:

Generalarzt Dr. med. Hans-Ulrich HOLTHERM, Kommandeur und Ärztlicher Direktor Bundeswehrkrankenhaus, Ulm, wurde Abteilungsleiter 6 im Bundesministerium für Gesundheit, Berlin. Sein Nachfolger wurde Oberstarzt Dr. med. Jörg AHRENS, Referatsgruppenleiter Führung Streitkräfte San im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen:

Brigadegeneral Prof. Dr.-Ing. Matthias GEITZ, Abteilungsleiter Infrastruktur im Bundesamt Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Bonn, trat in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde Oberst Dr. Michael Adolf TEGTMEIER, Referatsleiter Strategie und Einsatz Z im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

2. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Monat April 2020 wurden keine Personalmaßnahmen wirksam. Nachtrag:

Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen:

Mit Wirkung vom 3. Februar 2020 hat Direktor beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw) Peter HAUCK, bisher Leiter des Kompetenzzentrums Baumanagement des BAIUDBw in Hannover, die Leitung der Abteilung Gesetzliche Schutzaufgaben des Amtes übernommen. Er folgt Erstem Direktor beim BAIUD Erwin BERNHARD, der mit Ablauf des Monats Oktober 2019 in den Ruhestand versetzt wurde.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Pressemitteilung – Rheinmetall liefert Mission Master – Cargo Robotikfahrzeug an Großbritannien

Die britischen Streitkräfte haben vier Robotik-Fahrzeuge Rheinmetall Mission Master bestellt. Die vier Unmanned Ground Vehicles in der Version Cargo sind Teil des britischen Robotic Platoon Vehicle Programme. Mit diesem Vorhaben wollen die britischen Streitkräfte erproben, wie durch unbemannte Fahrzeuge Kampfkraft und Fähigkeiten abgesessen kämpfender Kräfte auf Zug-Ebene verbessert werden können. Die vier Mission Master – Cargo werden im Frühjahr 2020 ausgeliefert. Zum Lieferumfang gehören zudem zwei Krankentragesysteme, die sich innerhalb von 60 Sekunden auf dem Cargo-Fahrzeug integrieren lassen. Weiterhin umfasst der Auftrag Ausbildungs- und Serviceleistungen sowie Ersatzteile. Die Fahrzeuge werden durch Rheinmetall Canada ausgeliefert, Rheinmetall BAE Systems Land übernimmt als Kooperationspartner Unterstützungsleistungen vor Ort.

Robotik verändert bereits jetzt das Gefechtsfeld der Zukunft. Mit dem Mission Master bietet Rheinmetall ein neues modulares unbemanntes Fahrzeug (Unmanned Ground Vehicle/UGV) an, welches die Kampfkraft der Truppe bei vielfältigen Aufgaben steigern kann. Mit dem Mission Master können die Soldaten künstliche Intelligenz und Robotik-Muskeln für die ungeliebten 3D-Aufträge (dull, dirty, dangerous – langweilig, dreckig, gefährlich) anwenden und – noch wichtiger – ihre Aufträge im Einsatz sicher ausführen.

Der Mission Master – Cargo verringert die Kampfbeladung der Soldaten und steigert so Beweglichkeit und Effizienz. Sein flexibles, an die Einsatzart anpassbares Verstaukonzept und sein robustes Design erlauben es dem Mission Master – Cargo, über eine halbe Tonne Nutzlast zu transportieren – etwa Nachschubgüter, Ausrüstung oder Sanitätsmaterial.

Der Mission Master ist einsatzbereit und kann sowohl als autonomes als auch als teilautonomes Element der Kampfgruppe dienen. Die Mission Master-Plattform zeichnet sich durch äußerste Flexibilität aus und lässt sich durch modulare, schnell zuzurüstende Aufbauten an eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten anpassen. Hierzu gehören neben dem Nachschub weitere Anwendungen wie, Überwachung, Schutz, Verwundetenevakuierung, Brandbekämpfung, CBRN-Aufklärung oder Fernmelde-Relais.

Schnelligkeit, skalierbare Autonomie und die nachgewiesene hohe Beweglichkeit in jeglichem Gelände sowie seine amphibischen Fähigkeiten machen den Mission Master zu einem starken und zuverlässigen Kameraden der kleinen Kampfgemeinschaft.

 

Quelle:

RHEINMETALL AG
Unternehmensbereich Defence
Presse und Information
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf

Newsletter Verteidigung 15/2020

Sehr geehrtes Mitglied im blauen Bund e.V.,

wir haben das Zugriffsverfahren auf den Newsletter Verteidigung mit der Ausgabe 13/2020 geändert.

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In dieser Ausgabe finden sie die folgenden Themen:

  • DBwV zu Quarantäne bei Mali-Einsätzen
  • Krisenbewältigung in Deutschland
  • Erfahrungsbericht Corona-Intensivstation
  • Zwischen Phobie und Pragmatismus – Kampfdrohnen für Deutschland?
  • Sanität erhält neue Fahrzeuge
  • MTU startet Produktion

Der Newsletter Verteidigung (NV) wird vom Verlag Deutsche Spezialmedien veröffentlicht und präsentiert sich im neuen, zeitgemäßen Design. Diesen Newsletter bieten wir als Lizenznehmer 1-mal pro Woche (Dienstag) unseren Mitgliedern kostenfrei  an.

Alle in diesem Portal veröffentlichen Newsletter Verteidigung , ab Ausgabe 45/2018 finden Sie hier.

Zum Download …

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Corona- Krise

Christoph Unger
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Die Corona -Pandemie (Covid -19) hat das gesellschaftliche Leben in vielen Teilen der Welt weitestgehend zum Stillstand gebracht. Aus vielerlei Gründen, zu denen u.a. die Globalisierung der Wirtschaft sowie auch die Ökonomisierung des Gesundheitswesens und die demographischen Veränderungen zählen, ist die Pandemie zur gesellschaftlichen Krise g eworden. Die Menschen in den betroffenen Ländern fordern von den staatlichen Akteuren, diese tiefgreifende Krise so schnell wie möglich und mit Blick auf die Erkrankten so erfolgreich wie möglich zu beenden: Die Kinder wollen wieder in die Schule und rau s auf den Spielplatz, die Menschen wollen wieder arbeiten und ihren Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Für die verantwortlich Handelnden im Krisen management ist das auch deshalb eine extreme Herausforderung, weil niemand voraussagen kann, wie sich diese pa ndemische Lage weiterentwickelt.
In Deutschla nd liegt die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Zuständigkeit der Bundesländer, dort vor allem in den für die Gesundheit zuständigen Ressorts. Nur der Freistaat Bayern hat bisher landesweit den Katastrophenfall erklärt , der na ch Maßgabe des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes eine einheitliche Führung ermöglicht und besondere Strukturen in den Kreisen und kreisfreien Städten aktiviert. Die Befugnisse des Bundes ergeben sich aus dem Infektionsschutzg esetz und sind im Wesentlichen beratender und unterstützender Natur. Fachlich werden diese Aufgaben vom Robert – Koch – Institut wahrgenommen. Weisungsbefugnisse des Bundes gibt es insoweit nicht. Eine solche zentrale Steuerungsbefugnis hat der Bund nur in der größten denkbaren Katastrophe, dem Krieg .
Die Erkenntnis, dass diese föderalen Strukturen und Aufgabenverteilungen einer besonderen Koordinierung und eines regelmäßigen Beübens der Abstimmungsverfahren im Hinblick auf nationale Großschadensereignisse bed ürfen, war bereits Erfahrung der Hochwasserlage an der Elbe im Jahr 2002 , die zwei Jahre später zur Errichtung des Bundsamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geführt haben. Einer der neuen gesetzlichen Aufträge des BBK war die Durchführung von Übungen auf der strategisch- politischen Ebene zwischen Bund und Ländern, die wir unter dem Namen „LÜKEX“
in der Regel alle zwei Jahre durchführen. Im Jahr 2007 fand eine solche nationale Übung mit einem Influenza -Pandemie- Szenario statt. Seit 2010 fertigt das BBK in Kooperation mit weiteren Partnerbehörden im Auftrag der Bundesregierung jährlich sog. Risikoanalysen an, die dem Deutschen Bundestag über das Bundesinnenministerium vorgelegt werden. Im Jahr 2012 befasst sich diese Analyse mit einem pandemischen Infektionsgeschehen anhand eines angenommenen modifizierten SARS -Virus. Die Notwendigkeit der Befassung mit dieser Thematik beruhte auf einer allgemeinen Risikobewertung, analog der Risikoanalysen aus der Schweiz und Großbritannien, und ist keinesfalls, wie aktuell in sozialen Medien verbreitet wird, ein „Geheimplan der Bundesregierung“. Die Erkenntnisse aus Übung und Risikoanalyse sind in vielfältiger Weise in die Pandemieplanung en eingeflossen, haben das allgemeine Krisenmanagement , die Fähigkeit zur Krisenkommunikation und die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit verbessert. Auf der Schattenseite steht demgegenüber, dass sich der eigentliche Auftraggeber für die Risikoanalyse, der Deutsche Bundestag, damit ganz offensichtlich nicht befasst hat und deshalb darau s auch keine Maßnahmen ableiten konnte. Negativ, und in seinen Konsequenzen heute mehr als nur schmerzlich erkennbar, ist , dass d ie festgestellten Defizite, wie z.B. die Bevorratung an Schutzausrüstung en im Gesundheitswesen nicht bereinigt wurde. Das gilt für die Ärzteschaft, die Krankenhäuser genauso wie für Alten- und Pflegeheime, mobile Pflegedienste, den Rettungsdienst oder die Betreiber Kritischer Infrastrukturen und die für das Gesundheitswesen zuständigen Länder behörden. Auf der Bundeseben sind zwar vom BBK bisher an 17 Standorten Sanitätsmateriallager aufgebaut worden Zum einen sind deren Inhalte aber auf Verletzungen und nicht auf Erkrankungen ausgerichtet, zum anderen hatten wir bisher keinen Erfolg bei dem Bemühen, zusätzliche Haushaltsmittel für den weiteren Ausbau auf 100 Standorte zu bekommen.
Erfolgreicher sind wir bei einer anderen uns obliegenden Aufgabenstellung : der Warnung und Information der Bevölkerung. In einer solchen Lage, die geprägt ist von Unsicherheit und Ängsten, weil das Virus nicht sichtbar oder unmittelbar fühlbar ist, und weil es – gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der so genannt en Sozialen Medien – eine widersprüchliche und zum Teil bewusst falsche Berichterstattung in diesen Medien gibt, ist es notwend ig, die Entscheidungsfindungen transparent zu machen. Dies bedeutet, eine speziell auf Zielgruppen zugeschnittenen Informationspo litik zu betreiben, unabhängige wissenschaftliche Gremien einzubeziehen und d ie Ergebnisse dann über zentrale, gebündelte Kommunikationsinstanzen und – wege zu transportieren. Das BBK betreibt seit Jahren das Modulare Warnsystem mit der Warn-App NINA ( Notfall- Informations – und Nachrichten- App). Bisher haben fast 7 Millionen Nutzer diese App heruntergeladen. In der aktuellen Lage wird sie intensiv von Bund, Ländern sowie Städten und Landkreisen für die Aussendung von Handlungsempfehlungen oder – anweisungen genutzt. Nun hat der Deutsche Bundestag kurzfristig Haushaltsmittel für den Ausbau des Systems auf 40 Millionen Nutzer bereitgestellt. Die technische Umsetzung soll noch bis Ende April erfolgen.
Das BBK nutzt diese App, um dort auch eigen Empfehlungen zum Umgang mit oder zum Verhalten in der Pandemie einzustellen. Diese finden sich aber auch auf der Homepage oder sind als Print -Produkte abrufbar . Dazu gehören zum einen zahlreiche Handlungsempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger zum Selbstschutz und zur Sel bsthilfe, Ratgeber für Behörden sowie für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (z. B. „ Handbuch betriebliche Pandemieplanung “), zum anderen aber auch sehr spezielle Tipps und Hilfestellungen für die Menschen in dieser besonderen aktuellen Situation ( „Tipps bei häuslicher Quarantäne “). Zu weiteren Angeboten, Produkten oder auch Fragen an das BBK haben wir auf unserer Homepage ( www.bbk.bund.de ) eine FAQ-Liste eingestellt.

Quelle:

Christoph Unger
Präsident Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Der Artikel stammt aus dem Newsletter Ak Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD (Ausgabe 01/2020).

Der Zaungast

Europa droht zum bloßen Zuschauer am Rande einer neuen, machtbasierten Weltordnung zu geraten

Wolfgang Hellmich, SPD, MdB

Wer sich im Dezember vergangenen Jahres der Hoffnung hingab, 2020 könnte einen frischen Anfang darstellen, wurde in diesem ersten Quartal recht brutal eines Anderen belehrt.

Die gezielte Tötung eines hochrangigen iranischen Militärs auf irakischem Boden durch die USA, ein bilaterales Abkommen zwischen den Taliban und den USA, sowie die kaskadenhafte Eskalation in Nord-Syrien, an deren Anfang die türkische Bodenoffensive stand, in deren Folge sich die Situation in Idlib dramatisch zuspitzte und abermals hunderttausende Menschen in die Flucht gen Westen treibt. Für Europa ist all dies geradezu ein Offenbarungseid.

Mittelfristig wird sich die globale Ordnung hin zu einer Aufspaltung in wenige Großmächte einerseits und regionale Staatenverbünde andererseits entwickeln, so der ehemalige britische Premierminister Tony Blair bei eine Keynote Speech am Institute For Government in London Anfang September letzten Jahres.

Auch wenn man diese Einschätzung nicht in Gänze teilt, so beobachten wir in den vergangenen Jahren doch deutliche Entwicklungen, die eine solche These stützen.

Hieraus folgt zwangsläufig, dass jene Staaten, die weder das eine sind, noch dem anderen angehören, bei der Durchsetzung ihrer Interessen einen schweren Stand haben werden. Kein Staat Europas wäre, auf sich allein gestellt, heute fähig, seine Interessen weltweit auch nur annähernd so effektiv zu vertreten, wie es uns die EU aktuell ermöglicht oder zukünftig ermöglichen könnte. Während sich diese Sichtweise wirtschaftlich weitestgehend etabliert hat, bleibt die militärische Kooperation und Integration der EU-Mitgliedsstaaten noch weit dahinter zurück. Die Auflösung des Multilateralismus und die zunehmenden Multipolarität der politischen Weltordnung sind die zentralen Herausforderungen für die deutsche und europäische Außenpolitik. Europa droht zum bloßen Zuschauer am Rande einer neuen, machtbasierten Weltordnung zu geraten.

Zwar ist es europäischer Konsens, dass eine effektive Sicherheits- und Verteidigungspolitik nur europaweit und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern Bestand haben kann, doch müssen die EU-Mitgliedsstaaten zum Erfolg dieser Strategie auch entschlossen und vor allem gemeinsam handeln. Hierzu ist eine Homogenisierung der verteidigungs- und rüstungspolitischen Bemühungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten notwendig. Deutschland übernimmt hier als starkes Land eine aktive Rolle, um mit den weniger starken Staaten in Europa die gemeinsame Sicherheit zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche Schritte im Sinne einer engeren europäischen Zusammenarbeit unternommen. So werden im Rahmen der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ, engl. PESCO) verschiedene Projekte vereinbart, zu deren Umsetzung jeweils einige EU-Staaten in enger Zusammenarbeit kooperieren. Ferner steht bei dieser Form der Zusammenarbeit auch die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Länder an der PESCO beteiligt werden können. Nach meinem Dafürhalten wäre eine Öffnung sinnvoll, zumindest für die Nato-Partnerstaaten und die mit der EU vertraglich eng verbundenen Staaten, z.B. Norwegen, Israel, die USA und Großbritannien – unabhängig vom anstehenden Brexit. Auf einer praktischen Ebene macht die Koordination mit der Nato sichtbare Fortschritte, die Dopplungen ausschließen werden.

Im Herbst 2019 wird mit dem „Coordinated Annual Review on Defence“ (CARD) erstmals eine gemeinsame Übersicht über Verteidigungsausgaben implementiert, welche Fähigkeitslücken aufzeigen soll und den europäischen Staaten so eine transparente und auf die Fähigkeiten der Partner abgestimmte Planung ermöglicht. Ferner wird mit dem Europäischen Verteidigungsfonds (engl. EDF) ein Schwerpunkt auf die gemeinsame Forschung und Entwicklung von Rüstungsgütern gelegt. Und dies ist abgestimmt mit den Planungen der Nato, um unnötige Dopplungen zu vermeiden und mehr gezielte Wirksamkeit der investierten Mittel zu erreichen.

Gemeinsam stellen diese Mechanismen das Fundament dar, auf welchem es nun jene Strukturen zu errichten gilt, welche die gemeinsame europäische Sicherheits- und Außenpolitik in den nächsten Dekaden tragen werden.

All diese Bemühungen haben eine stärkere eigenständige Rolle Europas in der Sicherheit- und Verteidigungspolitik zum Ziel, in welche auch die zunehmende Anzahl bi- und trilateraler Vereinbarungen eingepasst werden muss. Der Kurs darf nicht durch das Ausspielen der europäischen Autonomie gegen das Schutzversprechen der Nato und die besondere Rolle der USA für einige Staaten bestimmt werden. An dieser Stelle ist nochmals zu betonen, dass es sich nicht um eine Parallelstruktur zur NATO handelt, sondern um die Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO und die Handlungsfähigkeit der EU.

Diese Entwicklung wird längerfristig betrachtet in einer europäischen Armee, kurzfristig in einer vertieften Kooperation der einzelnen Armeen untereinander münden. Klar ist, dass Europa seine Interessen in einer krisenbedrohten Welt nur zur Geltung bringen kann, wenn es zusammensteht. Hierzu zählen explizit auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Der Frieden nach Außen und Innen bleibt dabei auch zukünftig die wichtigste Aufgabe dieser Politik.

Quelle:

  • Autor: Wolfgang Hellmich, Mitglied des Deutschen Bundestages und u.a. des Verteidigungsausschusses
  • Bild: DBT von Saldern

Die Zivile Verteidigung und ihr Schattendasein

Christoph Unger
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

„Die Bundesregierung hat wiederholt auf die Bedeutung der zivilen Verteidigung hingewiesen. Diese ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung; in besonderem Maße dient sie dem Schutz der Bürger“….und weiter: „Die Bundesregierung ist bestrebt, den weiteren Ausbau der zivilen Verteidigung nach Kräften zu fördern. Sie erfüllt damit auch eine Verpflichtung, die ihr im Rahmen des Atlantischen Bündnisses obliegt….“

Dies schrieb Bundeskanzler Willy Brandt 1972 im Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Damals wie heute ist dieses Bekenntnis des ehemaligen Bundeskanzlers vordringlich und hat an seiner Bedeutung nichts verloren.

Parallel zu diesem Bekenntnis wird im diesem Weißbuch aber auch ohne Scham konstatiert, dass „die Probleme der zivilen Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung nur unzureichend gelöst“ worden seien und „die zivile Verteidigung in der Rangfolge politischer Prioritäten zurückgestuft und Wandlungen unterworfen wurde, die durch psychologische und politische Faktoren sowie durch die finanzielle Lage des Bundes“ bestimmt waren.

Soweit die Lagebeurteilung 1972. Doch wie stark unterscheidet sich eine Beurteilung des Zustandes der Zivilen Verteidigung heute im Jahr 2020 von damals? Trotz der im Jahr 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten so genannten „Konzeption Zivile Verteidigung“ sieht die Lage in der Realität kaum anders aus. Zumindest in Teilbereichen kann man sogar konstatieren, dass die Lage eher schlechter, und in einigen Bereichen sogar dramatisch schlechter ist, da seit Beginn der 90er Jahre bis 2016 zahlreiche Strukturen, Ressourcen und Fähigkeiten abgeschafft wurden und verloren gingen.

Seit 1972 hat es kein eigenständiges Weißbuch zur Zivilen Verteidigung mehr gegeben. In keinem der in den letzten Jahrzehnten folgenden „großen“ Weißbücher zur Sicherheitspolitik und zur Lage der Bundeswehr wurde der zivilen Verteidigung eine auch nur ansatzweise gleichrangige Bedeutung wie der militärischen Verteidigung zugemessen. Dabei kann eine erfolgreiche militärische Verteidigung bzw. ein erfolgreiches militärisches Operieren in Konflikten, Krisen und im Krieg nur dann dauerhaft möglich sein, wenn sie auf wirksame Fundamente der zivilen Verteidigung bauen und vertrauen kann.

Dies ist heute mehr denn je so, da die Streitkräfte, aus wirtschaftlichen Gründen auf ihr absolutes Kerngeschäft reduziert wurden und von zivilen Dienstleistungen und der Unterstützung aus dem zivilen öffentlichen und dem privaten Sektor abhängig sind wie selten zuvor.

Die Problematik rund um unser Thema beginnt heute schon mit dem Verständnis der eng zusammenhängenden Begriffe und Aufgaben von Gesamtverteidigung, militärischer Verteidigung und ziviler Verteidigung.

Im Rahmen der derzeit langsam verlaufenden Umsetzung der KZV – die Gründe sind ähnlich wie in der Analyse im Weißbuch von 1972, nämlich politische und psychologische sowie die niedrige Priorität bei angespannter Kassenlage – müssen verschiedene fachliche Rahmenkonzepte von der Bundesverwaltung wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet und dann in einen komplexen Abstimmungsprozess über die zu beteiligenden Bundesressorts mit den Ländern gegeben werden. In einem eigens dafür eingerichteten Bund-Länder-Steuerungsgremium werden diese Konzepte erörtert, bewertet und danach den formal zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz, hier dem Arbeitskreis V und zuvor seinem nachgeordneten Fachausschuss (AFKzV) zugeleitet. Anders als bei der militärischen Verteidigung müssen zahlreiche Maßnahmen der zivilen Verteidigung mit und in den Ländern, bzw. mit und in den Landkreisen und Kommunen umgesetzt, auf- und ausgebaut werden.

Die Strukturen der zivilen Verteidigung auf der Länder- und der kommunalen Ebene, wie sie in den Zeiten des Kalten Krieges zumindest grundlegend bestanden, wurden nach dessen Ende aufgelöst, Ressourcen und Wissen verschwanden ebenso wie sichtbare Grundstrukturen und Organisationselemente. Die Vorgaben des Bundes in der ZV müssen unter anderem im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in und durch die Länder umgesetzt werden, was die Einbindung der Länder in diesen Prozess unerlässlich macht. Eines der größten Probleme bei der derzeitigen Umsetzung der KZV besteht in enormen Personaldefiziten in der öffentlichen Verwaltung für diese Aufgaben auf allen Ebenen. Gleiches gilt für das nicht (mehr) vorhandene, teils sehr spezialisierte (Verwaltungs-)Wissen. So wird verständlich, warum allein aus diesen Gründen die Umsetzung sehr schwierig ist.

Die Bundesverwaltung hat in den letzten Jahren ein Rahmenkonzept für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen speziell für einen Notbetrieb im Verteidigungsfall und die Ausweichsitzplanung erarbeitet. Es ist auf Bundesebene verbindlich für die Ressorts beschlossen und den Ländern zur Umsetzung gegeben worden. Doch dieses Konzept ist bei den Kommunen, die vor allem auch in der Krise funktionieren müssen, bis heute nicht angekommen. Dies ist auch bei wichtigen Elementen, wie bei der Zivilen Alarmplanung, der Fall.

Haushaltsmittel zur Härtung der baulichen wie der IT-Strukturen sowie vielfältige weiterer Maßnahmen müssen gefordert, bereitgestellt und in die Anwendung gebracht werden.

Im Zivilschutz wurden zwar Konzepte zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten, Erkrankten und Verwundeten sowie zur Betreuung von Evakuierten oder Geflüchteten erarbeitet, ebenso eine standardisierte Alarmplanung für Krankenhäuser. Doch diese Konzepte befinden sich noch im Bund-Länder-Abstimmungsmodus, in den zum großen Teil auch unsere Hilfsorganisationen.

Doch wie sieht es im Zivilschutz mit den besonders herausfordernden Aufgabenfeldern des CBRN-Schutzes, also des Schutzes vor chemischen, biologischen, radioaktiven und nuklearen Gefahren aus? Im Alltagsgeschäft sind unsere Feuerwehren gut aufgestellt. Jedoch sind chemische und biologische Gefahrenlagen eine ganz andere Größenordnung. In einem echten Verteidigungsfall wären die mit Bundesmitteln bereitgestellten Task Forces im Bereich B und C dann doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier braucht der Bund dringend mehr an Kapazitäten, die dann in den Ländern disloziert zum Einsatz kommen können.

Auch bei der dritten Säule, der Sicherstellung von lebens- und verteidigungswichtigen Versorgungsleistungen stehen wir vor großen Herausforderungen. Diese berühren auch das Thema Unterstützung der Streitkräfte deutlich. Während wir in früheren Jahren staatliche oder zumindest überwiegend öffentliche Anbieter von Transportleistungen oder Leistungen in der Energieversorgung hatten, befindet sich der gesamte Markt verteidigungsrelevanter Dienstleistungen heute in privater oder teilprivatisierter Hand.

Die Deutsche Bahn AG ist auf nationale Krisenlagen nur sehr begrenzt und auf einen Verteidigungsfall gar nicht vorbereitet. Es fehlen Loks, Spezial-Waggons und vor allem Ausweichstrecken für Militärtransporte. Und: es fehlt ein zentrales Konzept mit zentralen Ansprechpartnern und entsprechender Koordinierungsfunktion in dieser Holding mit ihren mannigfachen und wenig aufeinander abgestimmten Töchtern.

Kritische Infrastrukturen insgesamt verfügen kaum oder nur sehr begrenzt über ein eigenes wirkungsvolles Risiko- und Krisenmanagement, auch wenn Behörden wie das BBK hier seit Jahren an entsprechenden Konzepten wie einer Notstromversorgung arbeiten, diese in die Fläche bringen und Unternehmen auch in die regelmäßige nationale Stabsrahmenübung LÜKEX einbinden. Trotzdem ist die Mehrheit nicht auf einen Cyberangriff mit großflächigem und lange anhaltendem Stromausfall vorbereitet und durchhaltefähig. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die früher durch z.B. eigene Treibstoffversorgung weitgehend autark waren, wären in solchen Krisen ebenfalls davon abhängig, dass es eine wirkungsvolle Versorgung mit Treibstoff für die Fahrzeuge und für die Notstromaggregate gibt.

Gerade auf dem Gebiet der Kritischen Infrastrukturen sehen wir, wie verletzlich Deutschland geworden ist. Wir haben uns von der sicheren Verfügbarkeit von elektrischem Strom und von IT-Leistungen in allen Lebensbereichen technisch abhängig gemacht. Die ansonsten sehr nützliche Digitalisierung durchdringt alle Arbeitsbereiche. Privatisierung, ökonomisch bedingte Auslagerungen von wichtigen Dienstleistungen, Zentralisierung von Steuerungsprozessen in nahezu allen Versorgungsinfrastrukturen, die für Effizienz stehen sollen, bekommen plötzlich ein anderes Gesicht. Diese Janusköpfigkeit wird zum zentralen Angriffspunkt im Rahmen hybrider Bedrohungen bzw. ist es bereits geworden.

Angriffsmuster aus Krisenregionen zeigen im Rahmen hybrider Kriegsführung auch genau die Zielrichtung auf diese Kritischen Infrastrukturen, die wie bereits erwähnt, heute in Deutschland überwiegend in privater Hand sind. Bereits heute schon sind alle diese Sektoren auch in Deutschland täglich mehreren Tausend Angriffen im Cyber-Space ausgesetzt, wie den Berichten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig zu entnehmen ist; zugegebenermaßen überwiegend kriminell bedingt, doch Spionage und das Austesten von Grenzen durch staatlich gesteuerte Stellen, was im Fall eines Falles gehen kann oder könnte, nehmen zu

Ebenfalls dramatisch sieht es mit Blick auf eine Verteidigungsbereitschaft und die Unterstützungsleistungen der Streitkräfte im Gesundheitswesen aus. Die weit fortgeschrittene Ökonomisierung des Gesundheitswesens hat dazu geführt, dass Krankenhäuser, Betten und medizinisches Personal massiv reduziert wurden. Vorhaltungen für den Katastrophenfall werden nicht finanziert und damit nicht getroffen und für den Verteidigungsfall schon gar nicht (mehr). Hilfskrankenhäuser, Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegehelferprogramme wurden eingestellt und Sanitätspersonal in den Hilfsorganisationen ist heute vielfach mehrfach im Rahmen friedenszeitlicher Dienste verplant und stünde für die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nur begrenzt zur Verfügung. Deutschland ist eine zentrale Logistikdrehscheibe in der NATO, ein Transitland für die verbündeten Streitkräfte, die auf die Unterstützung der zivilen Seite ebenso vital angewiesen sind wie die Bundeswehr, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden wollen. Doch wo sollen Tausende verwundete Soldatinnen und Soldaten, die aus potentiellen Kampfgebieten an den Bündnisgrenzen nach und durch Deutschland transportiert werden zur medizinischen Versorgung hin? Die Kapazitäten des derzeitigen Systems sind auf solche Lagen nicht eingerichtet. Ein Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetz, seit Jahrzehnten von Fachleuten gefordert, fehlt bis heute. Was geschieht, wenn zivile Krankenhäuser verwundete Soldaten aufnehmen und dafür Stationen mit Zivilisten räumen sollten?

Zusammenfassend kann man daher sagen: Es sind noch viele Antworten auf die drängenden Fragen zu geben.

Flankierend dazu wünschte ich mir ein politisches Bekenntnis der gesamten Bundesregierung, wie es 1972 schon einmal abgegeben wurde: „Die Bundesregierung unterstreicht …die politische Bedeutung der zivilen Verteidigung. Sie wird bestrebt sein, diese Bedeutung der Öffentlichkeit zu verdeutlichen und die finanziellen Mittel für die zivile Verteidigung…entsprechend ihrer Bedeutung zu verstärken und dabei insbesondere ein angemessenes Verhältnis zu den Aufwendungen für die militärische Verteidigung herzustellen.“ (Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, 1972)

Autor und Bild: Christoph Unger, Präsident Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe