Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen – März 2019

Im März 2019 wurde folgende Personalveränderungen wirksam:

SKB

Brigadegeneral Georg Valentin KLEIN, Geschäftsführender General im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, wird Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Soldatinnen und Soldaten sind es wert!

Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.

Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“

Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.

Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz

Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.

Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten

Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.

Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus

Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.

Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben

Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.

Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes

Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.

Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere

Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).

Attraktiverer Reservistendienst

Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.

Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab

Konzeption Zivile Verteidigung, Notwendigkeiten und Herausforderungen

Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:

  • Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.

Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten

Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Zivilschutz
  • Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
  • (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte

Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
  • Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
  • Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
  • Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
  • Resiliente zivile Verkehrssysteme.

Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:

  • Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
  • Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
  • modularer Aufbau / Baukastenprinzip /Aufwuchsfähigkeit / Interoperabilität
  • Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
  • Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
  • ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
  • Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches

Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.

Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Viele Verbesserungen für die Bundeswehr erreicht

Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Der Haushalt 2019 ist ein großer Schritt nach vorn für die Bundeswehr. Der Verteidigungsetat wächst um über zehn Prozent auf 43 Milliarden Euro. Für Investitionen in die Einsatzbereitschaft und die Modernisierung der Bundeswehr stehen zwei Milliarden, für die Pflege und Instandsetzung von Waffen und Gerät 700 Millionen zusätzlich zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen ist es uns außerdem gelungen, die Zahl der Planstellen für die Bundeswehr und für Reservedienst-Leistende zu erhöhen. Die Koalition macht konsequent weiter, eine durch jahrzehntelanges Sparen ausgehöhlte Bundeswehr wieder aufzubauen. Der Mittelaufwuchs ist eingeordnet in das Ziel, bis 2025 1,5 % der deutschen Wirtschaftsleistung jährlich in die Verteidigung zu investieren. Das sind Investitionen in Personal, Material und Ausrüstung. Wir Sozialdemokraten wollen eine vollausgestattete Bundeswehr, die ihre Aufgaben wieder im vollen Umfang erfüllen kann.

2019 wird deshalb für die Bundeswehr ein spannendes Jahr. Es gibt deutlich mehr Geld. Was davon im Dezember übrig bleibt, darf jetzt bis zu einer Höhe von 0,5 Milliarden Euro auch ins Folgejahr mitgenommen werden. Und es gilt die Zusage unserer Haushälter: Sinnvolle und entscheidungsreife Projekte werden am Geld nicht scheitern. Das Jahr 2019 wird insofern die Nagelprobe für die Ministerin, ob das BMVg und die Bundeswehrverwaltung effektiv aufgestellt und zur Umsetzung der Vorhaben in der Lage sind.

2018 haben wir auch eine Reihe sozialer Verbesserungen für Soldatinnen und Soldaten erreicht. Durch das Versicherten-Entlastungsgesetz können Zeitsoldaten, die ab Januar 2019 aus dem Dienst ausscheiden, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bislang waren sie an die wesentlich teurere Private Krankenversicherung gebunden. Das ist großer Fortschritt gerade für Soldaten mit kleinen und mittleren Einkommen. (Und im Übrigen eine erfolgreiche Initiative der Verteidigungs- und der Gesundheitspolitiker in der SPD-Fraktion!). Verbesserungen haben wir ebenfalls für die Behandlung von PTBS-Erkrankten erreicht. Die Angebote für Betroffene werden erweitert und durch eine PTBS-Hotline erleichtert.
Ein Knackpunkt für uns Sozialdemokraten ist es, keine weiteren Privatisierungen von Gesellschaften zuzulassen, die für die Bundeswehr arbeiten. Nach unserer Überzeugung haben sich die bisherigen Privatisierungen nicht überall bewährt. Wir wollen deshalb konkret, dass die HIL-Werke im Eigentum der Heeresinstandhaltungslogistik verbleiben. Schritte zu deren vollständiger Privatisierung lehnen wir ab.
Auch die Abhängigkeit von den vielen externen Beratungsfirmen, die das BMVg eingekauft hat, wollen wir abschütteln. War ihr Einsatz ursprünglich nur für fehlende Kapazitäten im IT-Bereich gedacht, so hat sich mittlerweile in Ministerium und Verwaltung ein Berater-Netzwerk festgesetzt. Private Firmen haben sich unter Umgehung des Vergaberechts zahlreiche öffentliche Aufträge gesichert. Mindestens 400 Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro sind so allein 2017 zustande gekommen. Dass die Opposition dazu noch im Januar einen Untersuchungsausschuss einsetzen will, ist deshalb nachvollziehbar. Für die SPD ist klar: Was die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren flächendeckend schwächt, ist für die Landesverteidigung am allerwenigsten hinzunehmen. Verteidigung ist und bleibt die hoheitliche Aufgabe schlechthin. Ministerium und Verwaltung müssen wieder so aufgestellt werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können!

Zum Jahresanfang begrüßen wir ein Signal der CSU von ihrer Klausurtagung in Seeon. Mit ihrer Forderung nach kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten in Uniform übernimmt sie (endlich!) eine alte Forderung der SPD an. Die freie Fahrt für Uniformträger erhöht das Sicherheitsgefühl der Mitreisenden, es fördert die Akzeptanz der Bundeswehr und es hält vielleicht den einen oder die andere davon ab, sich am Freitagnachmittag in das gefährliche Getümmel der NATO-Rallye zu stürzen. Umsetzung!

Quelle:
Dr. Fritz Felgentreu, MdB
verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Februar 2019

Im Januar 2019 wurde folgende Personalmaßnahme wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG

Brigadegeneral Michael HAIN, zuletzt General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD, trat in den Ruhestand.

Im Februar 2019 werden folgende Personalveränderungen wirksam:

Heer

Brigadegeneral Walter LUDWIG, zuletzt Geschäftsführer Heeresinstandsetzungslogistik-GmbH, Bonn, tritt in den Ruhestand.

Brigadegeneral Gunter SCHNEIDER, zuletzt J7 Headquarters Resolute Support, Afghanistan, wird zur Einsatznachbereitung im Einsatzführungskommando, Schwielowsee, verwendet. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Markus KURCZYK, Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Februar 2019 werden keine Personalmaßnahmen wirksam.

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr

Die Bundeswehr verfügt seit dem 3. September 2018 über ein „neues“ Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw). Auch wenn das FPBw als „neu“ bezeichnet werden kann, ist es viel mehr als das: Es ist „neuartig“ in seiner Funktion und Zielsetzung. Vor einigen Jahren wurde von einem sogenannten Priorisierten Fähigkeitsprofil gesprochen, um alle wesentlichen Aufgaben zu erfüllen und um den Einsatzverpflichtungen nachzukommen. Spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 wurde klar, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, da sich die wesentlichen strategisch-politischen Vorgaben geändert haben und neue strategische Prioritäten festgelegt wurden. Im Kern steht hierbei nun die Refokussierung auf die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV).

Mit dem FPBw 2018 liegt jetzt erstmalig ein Gesamtkonzept vor, das in drei Zwischenschritten (ZS) für die Jahre 2023, 2027 und 2031 detailliert die Bedarfe festlegt, um die von Deutschland akzeptierten NATO Planungsziele, die Anforderungen der EU, sowie eigene nationale Erfordernisse im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge sicherzustellen. Das FPBw beschreibt damit das perspektivisch zu erreichende qualitative und quantitative Soll der Bundeswehr und formuliert als Zielvorgabe die Nationale Ambition, die Bundeswehr bis Ende 2031 materiell, personell, infrastrukturell und organisatorisch zu ertüchtigen ihre Aufgaben – ausgerichtet an der anspruchsvollsten Aufgabe LV/BV – vollumfänglich zu erfüllen.

In seinem Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung des „Blauen Bundes“ in Garlstedt am 08.11.2018 trug Oberst i.G. Draber (Referatsleiter BMVg Plg I 1) zu den mit dem Weißbuch 2016, der Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20. Juli 2018 und dem FPBw neu gelegten konzeptionellen Grundlagen der Bundeswehr vor.

Dabei ging Oberst i.G. Draber nach einer Darstellung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfeldes zunächst auf die konzeptionellen Ausgangspunkte der KdB sowie der durch die KdB formulierten Vorgaben für das FPBw ein. Daran anschließend folgte eine Einordnung der aktuellen Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem FPBw, bevor Oberst i.G. Draber die Nationale Ambition für das Jahr 2031 inklusive der geplanten schrittweisen Umsetzung in den Systemverbünden Land, Luft, See, Unterstützung und Basis Inland mit einem besonderen Fokus auf logistische Aspekte erläuterte.

Quelle: Oberst i.G. Draber, BMVG – Planung I1, Bild: LogSBw, Fachmedienzentrum

 

Umsetzung des Fähigkeitsprofiles in die Logistik aus der Sicht BMVg

Der Artikel ist die nachträglich erstellte Kurzfassung des Vortrages mit gleichem Titel, gehalten anläßlich der Informationsveranstaltung des „blauer Bund e.V.“ am 08. November 2018 in GARLSTEDT.

Abb. 1: Rahmen für die Fähigkeitsentwicklung der Logistik

Das im Herbst 2018 veröffentlichte Fähigkeitsprofil 2018 macht einige richtungsweisende Vorgaben, bedarf aber insbesondere für die Systemverbünde (SysV) im Inland noch weiterer Ausplanung und Ausgestaltung. Dieses gilt auch und insbesondere für die logistischen Anteile des SysV „Basis Inland“. Der SysV „Basis Inland“ umfasst dabei wesentlich mehr als die „Logistische Basis Inland“ und ist daher in Federführung (FF) von BMVg Plg I 1. Während die oberhalb der Trennlinie auf der Abb 1 liegenden SysV überwiegend aus aktivem Personal bestehen, muss für die SysV im Inland ein Gesamtansatz aus überwiegend stationären Einrichtungen der Bundeswehr, Reservisten, bis in die Bündnisverteidigung nutzbaren Vertragskonstruktionen mit Industrie und gewerblicher Logistik und letztlich auch Leistungs- und Sicherstellungsgesetzen ausgeplant werden. Unabhängig davon, ob Deutschland Lead Nation einer VJTF ist und kleinere oder größere deutsche Truppenteile für die Bündnisverteidigung eingesetzt und verlegt werden, wird Deutschland immer Transitland und Drehscheibe für Personal und Material Alliierter sein. Der SysV Basis Inland muss daher in einer Mischung aus staatlichen, gewerblichen und bundeswehreigenen Fähigkeiten nicht nur die eigenen Verlegungen und Folgeversorgung eigener Kräfte sicherstellen, sondern auch HNS und Military Mobility für Alliierte unterstützen.

Die vom Generalinspekteur im Oktober 2018 gebilligte Fachstrategie Logistik macht richtungsweisende Vorgaben für die Ausgestaltung des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) für die nächsten 15 Jahre. Es ist aber bereits heute erkennbar, dass die Fachstrategie Logistik im Zwei- oder Dreijahrstakt fortgeschrieben werden muss. Gleiches gilt für das in I/2019 noch zu erstellende Fachkonzept Logistik, in dem die Aufgabenteilung der Akteure im LogSysBw beschrieben wird. Fachstrategie und Fachkonzept werden dann die TK Logistik ersetzen. Es ist absehbar nicht möglich, die von vielen in der Logistik der Bundeswehr ersehnte Stabilität und Planbarkeit des Aufwuchses zu erreichen sowie  ein Ende der seit Jahren laufenden manchmal überraschenden Veränderungen zuzusagen.

Abb. 2: Einflussgrößen

Die Gründe sind vielfältig. Technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen sowie eine Weiterentwicklung des zu erwartenden Bildes zukünftiger Einsätze (des zukünftigen Gefechtsfeldes) haben in den nächsten Jahren eine hohe Dynamik. Technogisch bietet die Digitalisierung und Automatisierung erhebliche Chancen auch für die gewerbliche und militärische Logistik, wird aber auch erhebliche Veränderungen bewirken. Eindeutig und nicht veränderbar ist dagegen die demographische Entwicklung in Deutschland in den nächsten 15 Jahren und damit der zukünftig immer kleiner werdende Pool für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Während die Wirtschaft die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzen kann, gibt es derzeit keine vergleichbaren Mechanismen für die Gewinnung von Soldaten für die Bundeswehr. Unabhängig davon, ob man das aus politischen und anderen Gründen gut finden würde oder nicht.

Derzeit und für die nächsten Jahre bestimmen daher aus Sicht FüSK II 4 die in Abb. 3 darstellten Entwicklungslinien die weitere Ausgestaltung und die Weiterentwicklung des LogSysBw. Materielle Einsatzbereitschaft ist ein politisch bedeutsames Thema. Da sind auch die Ressourcenbereiche erheblich gefordert. Großprojekte wie insbesondere Agenda Nutzung und die „Task Force Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ (TF BschO) werden mit ihren Maßnahmen und Vorschlägen in derzeit noch nicht abschließbar bewertbarer Art und unbekanntem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft einbringen.

Abb. 3: Entwicklungslinien

In der Kombination aus bekannten und unbekannten Entwicklungen konzentriert sich FüSK II 4 als das für Grundlagen und Weiterentwicklung zuständige Referat im BMVg derzeit auf in die Abb 4 dargestellten vorrangigen Maßnahmenfelder zur Umsetzung des Fähigkeitsprofiles 2018. Hierbei erfolgt im BMVg eine enge Abstimmung mit den Referaten Planung I 1 (u.a. SysV Basis Inland), Planung II 5 (u.a. Weiterentwicklung SKB, EU LogHubs, strategische Transportmittel) und A IV 1 (u.a. Agenda Nutzung, Performance Based Logistics).

Abb 4: Umsetzung des FPBw

Die Logistik der Bundeswehr bleibt somit auch in den nächsten Jahren eine Großbaustelle. Das Bild, was die Logistik der Bundeswehr leisten muss und benötigt, wird zunehmend klarer. Was der Logistik der Bundeswehr an personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen für die Erfüllung ihres Auftrages zugestanden wird, bleibt abzuwarten.

Quelle und Abbildungen: Oberst i.G. Dipl.-Ing Michael Mittelstädt, BMVg – FüSK II 4 (Grundlagen LogSysBw, LogFü, Strategische Mobilität, Multinationale Logistik, Military Mobilty)

Personalveränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen – Januar 2019

Im Januar 2019 werden folgende Personalmaßnahmen wirksam:

I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen

BMVG:

Brigadegeneral Wolfgang GÄBELEIN, Unterabteilungsleiter Führung Streitkräfte II im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, wird im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Stefan LÜTH, Kommandeur Logistikschule der Bundeswehr, Osterholz-Scharmbeck. Ihm folgt Oberst Andrè Erich DENK, Referatsleiter Protokoll im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin.

AIN:

Brigadegeneral Christian LEITGES, Leiter der Programmorganisation Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz, wird Abteilungsleiter I im Kommando Luftwaffe, Köln.

Kapitän zur See Andreas CZERWINSKI, zuletzt Büroleiter Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Tauber im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, wird Abteilungsleiter See im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz.

SKB:

Oberst Christoph PLIET, zuletzt im Kommando Streitkräftebasis, Bonn, eingesetzt, wird Deputy Commander Deployable Air Command and Control Centre, Poggio Renatico/ITA.

Lw:

Brigadegeneral Michael HOGREBE, zuletzt Abteilungsleiter Einsatz Kommando Luftwaffe, Berlin, wird im Kommando Luftwaffe, Berlin, verwendet. Sein Nachfolger wird Oberst Bernd STÖCKMANN, Referatsleiter Planung I 4 im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Brigadegeneral Michael GSCHOßMANN, Kommandeur Bodengebundene Verbände Luftwaffentruppenkommando, Köln, wird General Manager NATO Airborne Early Warning and Control Programme Management Agency (NAPMA), Brunssum/NLD.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Im Januar 2019 werden keine Personalveränderungen wirksam.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Rede der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen,

zum Haushaltsgesetz 2019 vor dem Deutschen Bundestag am 21. November 2018 in Berlin:

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Lindner, wenn Sie aus Antworten auf Kleine Anfragen zitieren, wäre ich dankbar, wenn Sie immer die ganzen Sätze zitieren. Der Grund, warum wir gesagt haben, dass wir Doppelungen nicht ausschließen können, ist die Kürze der Zeit, die Sie uns zur Beantwortung dieser Anfrage gelassen haben. Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn Sie den ganzen Satz vorlesen. Wir sind ja im Rahmen des Bundesrechnungshofberichtes dazu verpflichtet, diese ganzen Doppelungen auszuschließen und dort die abschließenden Zahlen vorzulegen.

Ich möchte mit einem doppelten Dank beginnen. Zunächst einmal möchte ich den Berichterstattern für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit von Herzen danken. Lieber Herr Brandl, ich danke Ihnen als Hauptberichterstatter. Das ist der zweite Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung, den Sie in diesem Jahr durchgebracht haben. Ich möchte auch den anderen Berichterstattern, Herrn Leutert, Herrn Rohde, Herrn Dr. Lindner, Herrn Klein und Herrn Hohmann, für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich möchte den Dank aber ausdrücklich auf das ganze Haus und vor allen Dingen auf die Ausschüsse ausweiten, gerade auch im Namen unserer Bundeswehr.

In der Tat: Der Etat 2019 steigt auf mehr als 43 Milliarden Euro. Das sind 4,7 Milliarden Euro mehr im nächsten Jahr. Das ist ein sattes Plus von zwölf Prozent. Und das sind gute Nachrichten für unsere Bundeswehr. Es sind Nachrichten, die auch notwendig sind.
Es ist richtig gesagt worden: Wir haben vor fünf Jahren die Trendwende eingeleitet. Wir kamen aus einer Zeit von 25 Jahren des Schrumpfens und des Kürzens. Das ist ein Vierteljahrhundert. Es war richtig, die Trendwende einzuleiten. Ich danke von diesem Pult aus auch noch einmal all den Beschäftigten im Bundesministerium der Verteidigung, all den Beschäftigten in den nachgeordneten Behörden und der Truppe für die Leistung, die sie in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Es ist eine Herkulesaufgabe gewesen, diese Trendwende tatsächlich zu stemmen.

Allein beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist in der vergangenen Legislaturperiode das Volumen für Rüstungsausgaben, also das, was man bearbeiten muss, um 25-Millionen-Vorlagen auf den Weg zu bringen, im Vergleich zur Legislaturperiode davor verfünffacht worden. Das heißt, diese Mannschaft hat in den vier Jahren der letzten Legislaturperiode das Fünffache geleistet. Dafür gebühren ihr zunächst einmal unser Dank, unser Respekt und unsere Hochachtung.

Ich finde es ganz klasse, dass jetzt auch verantwortliche Politikerinnen und Politiker mit dem Ziel im Expertenrat, im BAAINBw sind, den Instrumentenkasten, also die Rahmenbedingungen, für diese Beschäftigten zu verbessern, damit sie – wir müssen ja den Turbo noch einmal anschmeißen – diese Leistung auch in dieser Legislaturperiode bringen können.

In der Tat: Seit fünf Jahren wächst der Haushalt. Es ist Aufgabe der Opposition, Herr Klein, zu kritisieren, dass die mittelfristige Finanzplanung das noch nicht abbildet. Ich habe in den 13 Jahren, die ich jetzt Bundesministerin bin, noch nie erlebt, dass die mittelfristige Finanzplanung schon abbildete, was dann die Zukunft tatsächlich brachte. Sie blieb immer unter dem, was im nächsten Jahr im realen Haushalt vorgesehen war. Messen Sie uns also am Haushalt 2020. Dann können wir gern wieder in die Diskussion einsteigen, denn dann muss der Etat in der Tat steigen, damit wir das ambitionierte Ziel von 1,5 Prozent des BIP im Jahr 2024 für die Bundeswehr, für Verteidigung auch erreichen können. Mit diesem Haushalt liegt der Verteidigungsetat bei 1,34 Prozent des BIP.

Man sieht inzwischen, dass die Anstrengungen sich lohnen. Wir sind noch lange nicht durch die Schwierigkeiten hindurch. Aber die Anstrengungen lohnen sich. Einige von uns sind, so wie ich, in Norwegen bei „Trident Juncture“ gewesen. Dort haben Soldatinnen und Soldaten aus 29 Nato-Nationen und auch aus Partnerstaaten wie Schweden und Finnland gemeinsam mit unseren deutschen Soldatinnen und Soldaten geübt.

Die Bundeswehr hat eindrucksvoll gezeigt, was sie kann. Aus Deutschland sind alleine 8.000 Soldatinnen und Soldaten bei dieser Übung dabei gewesen – bestens ausgebildet, hoch motiviert und bereit, Verantwortung zu tragen. Ich kann mit Fug und Recht sagen – das war auch der Eindruck der Abgeordneten, die dort einen Besuch gemacht haben –: Wir können richtig stolz auf diese Männer und Frauen und ihre Leistung sein. Wir konnten nämlich zeigen, dass wir für das nächste Jahr vorbereitet sind, in dem wir die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) – die Nato-Speerspitze – 2019 führen müssen.

Es war aber ein Kraftakt, dort hinzukommen. Und es wird ein Kraftakt bleiben. An dem, was ich vorhin gesagt habe, spiegelt sich wider, dass wir, damit wir diese Brigade im nächsten Jahr gut aufstellen können, Komponenten aus allen anderen Einheiten der Bundeswehr zusammenleihen müssen, um sie bestens auszurüsten und auszustatten. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Aufwärts- und Modernisierungskurs beibehalten, damit wir unser großes gemeinsames Ziel, die Brigade für die VJTF 2023 so aufstellen zu können, dass diese aus der Grundaufstellung vollständig modern ausgerüstet und ausgestattet ist, erreichen.
Dabei hilft auch der vorliegende Haushalt. Vielen Dank, Herr Brandl, Sie haben die Stellenhebungen erwähnt. Sie sind ein großes Plus darin. 6,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffung – das erlaubt uns, die laufenden Projekte fortzusetzen. Man darf nicht vergessen, dass das ja alles über viele, viele Jahre weitergeht. Es erlaubt uns, zusätzliche Projekte anzustoßen, wie zum Beispiel den Schützenpanzer Puma für die VJTF 2023.

Ich bin von Herzen dankbar für die Verpflichtungsermächtigungen, die, auf Jahresscheiben heruntergebrochen, noch in der Bereinigungssitzung eingerichtet worden sind. Klar: Es ist Ihre Aufgabe, Herr Lindner, dass Sie das kritisieren müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Fundament für den schweren Transporthubschrauber steht. Entscheidend für die Männer und Frauen ist, was hinten herauskommt. Das ist ein neuer schwerer Transporthubschrauber. So muss es sein. Ein guter Tag für die Luftwaffe!

Wir können auch andere Großprojekte, die schon genannt worden sind, weiter nach vorne bringen: das Taktische Luftverteidigungssystem, das MKS 180 und die U-Boot-Kooperation mit Norwegen. Wir können das Megathema Digitalisierung angehen. 30 Prozent mehr für IT und Digitalisierung! Noch einmal: Vorhin habe ich gesagt, dass der Haushalt insgesamt um zwölf Prozent wächst, aber die Ausgaben für IT und Digitalisierung wachsen um 30 Prozent, also um mehr als das Doppelte. Es ist das Megathema, der Schwerpunkt schlechthin.
Mehr Geld für die Cybertruppe – 15.000 Männer und Frauen –, mehr Geld für Ausbildung in der Cyberthematik und die Innovationstreiber wie Cyber Innovation Hub oder die Cyberagentur. Wir tun das alles, um einsatzbereit zu sein – niemals allein, immer im Bündnis.

Wir haben uns ab 2014, nach Wales, sehr auf die Modernisierung der Nato konzentriert. Das war richtig, das bleibt auch richtig. Die Nato wird für uns immer kollektive Verteidigung sein. Aber wir haben auch ganz deutlich gesagt: Wir wollen transatlantisch bleiben, aber europäischer werden. Deshalb haben wir vor einem Jahr sozusagen das schlafende Dornröschen aus dem Lissabon-Vertrag geweckt, die europäische Verteidigungsunion, die zehn Jahre geschlummert hat. Vor einem Jahr haben wir die Verteidigungsunion Europas aus der Taufe gehoben. Die Pesco ist jetzt ein Jahr alt.

Wir sind in der Lage, auch Streitkräften Projekte zu geben, die wir gemeinsam als Europäer machen. Wir haben am Montag in Brüssel im Europäischen Rat das zweite große Paket auf den Weg gebracht, in dessen Rahmen wir 17 Projekte für die nächste Welle der Aufgaben der europäischen Verteidigungsunion verabschiedet haben. Der Europäische Verteidigungsfonds bedeutet ein Ende der Fragmentierung und einen ganz starken Anreiz, gemeinsam zu beschaffen. Wir wollen nämlich gemeinsame Streitkräfte in nationaler Verantwortung, aber so eng verzahnt, so gemeinsam ausgerüstet und ausgestattet, dass sie gemeinsam üben können für Missionen, wie es jetzt die Deutsch-Französische Brigade in Mali macht oder wie es uns das Deutsch-Niederländische Corps seit vielen Jahren vormacht. So wächst die Armee der Europäer von unten langsam auf. Das ist unser Ziel.

Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger Europas. Sie wollen ein Europa, das schützt, sie wollen ein starkes Europa, sie wollen ein selbstbewusstes Europa. Dazu gehört auch eine europäische Verteidigungsunion. Insofern ist jeder Euro, der in diesen Etat investiert ist, ein gut investierter Euro.

Quelle:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin

Rede der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen,

in der Aktuellen Stunde zum Umgang mit externen Beratern im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums und der Bundeswehr vor dem Deutschen Bundestag am 9. November 2018 in Berlin:

Bulletin 122-5

9. November 2018

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Dürr, ich will gerne auf Ihre Themen eingehen. Ich möchte aber vorher – ich glaube, das ist auch eine Frage der Fairness dem Haus und dem nachgeordneten Bereich gegenüber – das, was Sie eben in den Raum gestellt haben, einordnen.
Wir haben heute Morgen um drei Uhr den Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums im Haushaltsausschuss verabschiedet: eine Erhöhung des Budgets auf 43 Milliarden Euro, eine Steigerung um zwölf Prozent. Was steht dahinter? Dahinter steht ein gewaltiger Wachstums- und Modernisierungsschub, den wir in den letzten fünf Jahren in der Bundeswehr gehabt haben. Wir haben das Rüstungsvolumen verfünffacht, weil die Sicherheitslage es verlangte. Wir mussten die Kontrolle über Gesellschaften wiedererlangen, die unsere Bundeswehr mit Bekleidung, Fahrzeugen und IT versorgen. Zehn Jahre lang gab es für die Heereseinsatzlogistik kein Konzept; jetzt steht das Konzept. Wir haben die Informationstechnik der Bundeswehr neu aufgestellt, damit wir im IT-Bereich unabhängiger werden von der Industrie. Wir haben die Bekleidungsgesellschaft der Bundeswehr am Rande des Konkurses vorgefunden – Sie alle waren Zeuge dessen –; sie steht jetzt wieder auf soliden Füßen. Wir haben die Cybertruppe gegründet, das erste Cyberkommando in Europa überhaupt. Wir sind mitten in der Digitalisierung einer Großorganisation mit einer Viertelmillion Menschen. Um diesen Schwung nach vorne zu schaffen und so eine Dynamik zu entfalten, hat es eine gewaltige Kraftanstrengung im Verteidigungsministerium und den nachgeordneten Behörden und in der Bundeswehr gegeben. Hier geht zunächst einmal mein Dank an all die Menschen, die das ermöglicht haben.
Um so einen Schwung zu schaffen, braucht man aber auch den Rat und den Blick und das Wissen von außen. Das sind die Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Jedes Ressort nutzt sie. Wie sehen sie bei uns aus? Fast 40 Prozent sind Wirtschaftsprüfung und juristische Expertise. Wirtschaftsprüfung muss von außen kommen. Juristische Expertise in unserem Haus ist groß – das ist richtig –; aber wir haben manches nicht im Haus, und das aus gutem Grund.
Es macht zum Beispiel überhaupt keinen Sinn, über Jahrzehnte einen Steuerrechtsexperten für internationalen Rechtetransfer vorzuhalten, weil wir das nur alle Jubeljahre brauchen. Wir haben in der letzten Zeit einen gebraucht. Der Rat von außen hat dazu geführt, dass wir eine Umsatzsteuerzahlung, in die wir hineingelaufen wären – die hätten wir in Luxemburg bezüglich des Taktischen Luftverteidigungssystems (TLVS) leisten müssen –, nicht zahlen mussten. 600 Millionen Euro sind dadurch gespart worden.
Es macht zum Beispiel überhaupt keinen Sinn, dass wir die Fähigkeit „Akkreditierung von Studiengängen“ vorhalten. Die brauchen wir alle Jubeljahre mal. Wir kaufen sie von außen ein, wenn unsere Bundeswehr-Universitäten sie brauchen.
Der zweite große Teil ist Nutzung, Wartung, Instandhaltung. Es macht sehr viel Sinn, dass wir Kooperationen mit zivilen Werksfeuerwehren schließen, wenn Industriegelände genau neben Liegenschaften der Bundeswehr liegen. Für diesen privaten Schutz zahlen wir gerne. Das sind auch Unterstützungsleistungen.
Der dritte große Komplex sind wehrtechnische Studien; Sie kennen sie alle. Wir haben sie in der Vergangenheit gebraucht, wir brauchen sie heute, wir werden sie in Zukunft brauchen. Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 ist das Stichwort, oder TLVS.
Digitalisierung ist der vierte Bereich, ein Riesenbereich. Wir haben große Sprünge nach vorne gemacht. Vor fünf Jahren gab es null Digitalisierungsstrategie im Verteidigungsministerium und in der Bundeswehr: kein digitales Lagebild, keine digitale materielle Einsatzbereitschaft, Großgerät wurde händisch gezählt, Patientenakten auf Papier geführt, überhaupt alle Akten auf Papier. Wir bauen jetzt eine überwölbende Digitalarchitektur für die grüne und die weiße IT. Das ist anders als der Flickenteppich, den es bisher gab. Eine solche Großorganisation wie die Bundeswehr konsequent zu digitalisieren, das schafft man nicht innerhalb von ein paar Jahren, und das schafft man nicht ohne Hilfe von außen.
Natürlich ist es richtig, dass wir parallel mit Hochdruck eigene Expertise aufbauen müssen. Wir haben die BwConsulting komplett neu aufgestellt, um eigene Beratungskapazitäten auf Dauer zu bekommen. Wir rufen sie auch immer mehr ab, weil dort die Kapazitäten jetzt wachsen.
Wir haben den Cyberstudiengang ins Leben gerufen. Aber bis aus Studenten Cyberexperten werden, vergehen Jahre, und in diesen Jahren müssen wir modernisieren, und wir müssen weiter wachsen.
Wie viel macht das, was Sie eben angesprochen haben, am großen Ganzen aus? Ich glaube, auch das gehört zur Einordnung. Verglichen mit dem gesamten zivilen Personalkörper beträgt das Volumen an Externen – nur der zivile Personalkörper – 0,3 Prozent. Das liegt im Promillebereich! Und wenn man das Budget anschaut, stellt man fest, dass die Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei 0,5 Prozent liegen, ebenfalls im Promillebereich.
Haben wir alles richtig gemacht? Nein. In der Art und Weise, wie abgerufen wurde, haben wir in Teilen Fehler gemacht. Wir schließen im Jahr über 10.000 Verträge ab. Und ja, es hat Fehler gegeben. Es hat Vergaberechtsverstöße gegeben, weil aus den falschen Rahmenverträgen Leistungen abgerufen worden sind, die dort nicht hätten abgerufen werden dürfen. Es ist teilweise nicht dokumentiert worden: Bedarf, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit. Die Einbindung Externer ist nicht immer korrekt verlaufen. Das hätte nicht passieren dürfen. Wir haben uns zu sehr auf die großen Milliardenprojekte konzentriert. Wir hätten mehr auch auf diesen Teil in der Bundeswehr achten müssen. Ja, diesen Schuh ziehen wir uns an.
Ob das nun bei „CIT Quadrat“ oder beim PLM oder der BWI oder im großen Bundesrechnungshofbericht, über den wir diskutiert haben, der Fall ist – die Muster sind sich sehr ähnlich. Wir akzeptieren diese Kritik des Bundesrechnungshofs. Wir sind auf seine Verbesserungsvorschläge eingegangen, unter anderem – das mache ich kursorisch: Schulungen, zentrale Dienstaufsicht, Fachaufsicht, gebündelte Vergabestelle, bessere Qualitätskontrolle, interne Ermittlungsgruppe, auch für Einzelfälle; nur um einige der Themen zu nennen.
Deshalb zusammenfassend: Sie fordern von uns Ergebnisse, und die Lage erfordert es: funktionierendes Großgerät, Verteidigung im Cyberraum und, und, und. Wir sind mit aller Kraft dabei, dies schnell umzusetzen. Ja, es gab Nachlässigkeit, Abkürzungen, Einzelversagen und auch Überforderung. Die politische Gesamtverantwortung für alles trage ich. Da, wo wir Fehler gemacht haben, muss konsequent gegengesteuert werden. Wo es Ansatzpunkte für individuelles Fehlverhalten gibt, ermitteln wir in die Tiefe. Auf dem Weg sind wir.
Ich darf den Bundesrechnungshof zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wir halten die vom Bundesverteidigungsministerium ergriffenen und angekündigten Maßnahmen für geeignet, um einen ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und transparenten Einsatz von externen Dritten künftig sicherzustellen.“

Quelle:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin