Bewaffnung der Drohne Heron TP und Einhegung Autonomer Waffensysteme

Das Aussetzen der Entscheidung zur Bewaffnung der Drohne Heron TP durch die Parteiführung der SPD hat in der letzten Zeit bei Soldaten und in der sicherheitspolitischen Community für Irritationen gesorgt. Unverständnis und Ärger gab es insbesondere deshalb, weil die Sicherheitspolitiker der SPD sich für die Drohnenbewaffnung längst ausgesprochen hatten. Emotional wurde die Diskussion allerdings durch andere Genossinnen und Genossen durch Äußerungen zum Einsatz der Drohnen wie “Töten per Joystick“ aufgeladen. Die Sicht in der Gesellschaft ist dabei in hohem Maße geprägt von der aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Praxis des Drohneneinsatzes der USA, zuletzt angewandt bei der Tötung des iranischen Generals Soleimani. Diese Art von Operationen, gezielte Tötungen von Personen – ob per Drohne oder auf andere Weise – halte ich seitens der Bundesrepublik Deutschland für ausgeschlossen.

Von großer Bedeutung in der öffentlichen Diskussion ist weiter der massive Drohneneinsatz im Krieg Aserbaidschan gegen Armenien, aber auch der Einsatz von türkischen Drohnen in Lybien oder auch Drohnenangriffe gegen Ölförderanlagen Saudi-Arabiens. So entschied der Einsatz von Drohnen die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Aserbaidschan und Armenien. Aserbaidschan verfügte über türkische Kampfdrohnen, die in der Lage waren, armenische Panzer aus der Luft zu orten und zu zerstörten.

Es hat auch in unserem Arbeitskreis, wie auch in Teilen der Gesellschaft, eine intensive langjährige Diskussion zu den ethischen, rechtlichen und auch sicherheitspolitischen Fragestellungen des Einsatzes bewaffneter Drohnen gegeben. Dabei stand die Verbesserung der Sicherheit für die mit einem Mandat des Bundestages in den Auslandeinsatz geschickten Soldatinnen und Soldaten im Mittelpunkt. Dieses sollte dadurch erreicht werden, in dem die vorhandene Aufklärungsdrohne zusätzlich mit Waffen ausgestattet wird. Der Pilot, der die bewaffnete Aufklärungsdrohne führt, könnte dann bei durch die Drohne aufgeklärten feindlichen Kräften, die z.B. einen Hinterhalt vorbereiten, diese verzugslos zum Schutz eigener Kräfte bekämpfen. SPD-Mitglieder des Verteidigungsausschusses haben sehr restriktive Beschränkungen beim Waffeneinsatz der Drohne Heron TP durchgesetzt: u.A. den Parlamentsvorbehalt, der den Einsatz im Ausland detailliert vorgibt; die Steuerung aus dem Einsatz heraus durch Piloten, die nicht in heimischen Basen sitzen; Rechtsberater, die vor Feuerfreigabe, vor Ort den Waffeneinsatz nach völker- und mandatsrechtlichen Kriterien bewerten. Damit wird deutlich, die Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deshalb hat sich auch der Arbeitskreis Sicherheit und Bundeswehr der NRWSPD für die Bewaffnung der Drohne Heron AP ausgesprochen.

Nachdrücklich will ich unterstreichen, dass es für die Zukunft einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf in der Gesellschaft über die Einhegung der Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) geben muss. Denn durch die enormen technologischen Fortschritte in den Bereichen Robotik und künstliche Intelligenz können bald autonome Waffensysteme entwickelt werden, die ohne menschliches Zutun Ziele auswählen und selbstständig bekämpfen. Hier sind wir als Gesellschaft und als Partei gefordert. Doch die zu beschaffende Drohne HERON TP ist kein autonomes System, hier hat ein Mensch die Entscheidung über den Waffeneinsatz. Deutschland hatte in den neunziger Jahren die Entwicklung der Kampfdrohne TAIFUN geplant, die einmal abgeschossen, sich selbstständig ein gepanzertes Ziel auf dem Gefechtsfeld aussucht und zerstören sollte. Die Entwicklung dieser Kampfdrohne wurden vom damaligen Verteidigungsminister Scharping gestoppt.

Entgegen des Rates der Sicherheitspolitiker hat die Parteiführung der SPD sich für eine Verschiebung der Entscheidung der geplanten Bewaffnung der Drohne Heron auf den Herbst 2021 entschieden und eine Projektgruppe zur Frage der Bewaffnung von Drohnen eingesetzt Die Projektgruppe hat den Auftrag, die Frage einer möglichen Bewaffnung von Drohnen unter der sorgfältigen Würdigung außen-, verteidigungs-, rüstungskontroll- und friedenspolitischer sowie völker- und verfassungsrechtlicher sowie ethischer Aspekte und technologischer Entwicklungen zu erörtern.

Handlungsbedarf bei der Einhegung Autonome Waffensysteme (AWS)

Die Problematik der Autonomen Waffensysteme wurde durch den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages von Oktober letzten Jahres erneut deutlich. Die Probleme, Befürchtungen und den Handlungsbedarf schlagwortartig vorgestellt.

Zukünftige AWS werden sich gegenüber bisherigen Waffensystemen, dadurch auszeichnen, dass sie in einem sich dynamisch verändernden, nicht vorhersehbaren Umfeld autonom agieren können, bis zu einem gewissen Grad also selber Handlungsentscheidungen treffen müssen, ohne dabei einer direkten menschlichen Steuerung bzw. Kontrolle zu unterliegen.
Die zunehmende Nutzung von automatisierten oder zukünftig autonomen Waffensystemen könnte einen Paradigmenwechsel darstellen, der die Kriegsführung im 21. Jahrhundert revolutionieren würde.

Die Raketen abfeuernde, am Himmel unsichtbare Minidrohne ist eine neue Waffe, die zu einer großen Herausforderung auch für die westlichen Streitkräfte wird. Befürchtet wird, dass es durch diese neuen Technologien, insbesondere kleiner Drohnen, die um ein vielfaches billiger sind als Flugzeuge aber auch gepanzerter Systeme, zu einem neuen Wettrüsten kommt.
AWS werfen zahlreiche Fragen auf, sowohl was ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des humanitären Völkerrechts angeht als auch die Auswirkungen, die ihre Verbreitung und ihr Einsatz entfalten könnten, gerade auch in Bezug auf potenzielle Rüstungsdynamiken, die internationale Sicherheit sowie regionale und strategische Stabilität.

Denn mit autonomen Waffensystemen sind auch wichtige ethische, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen verbunden, auf die die Gesellschaft eine Antwort finden muss.
Die Frage ist, ob es ethisch vertretbar, politisch verantwortbar und (völker)rechtlich erlaubt sein kann, die Entscheidung über Leben und Tod von Menschen an Maschinen zu delegieren.
Eine der Kernfragen ist, welches Mindestmaß an menschlicher Kontrolle über ein Waffensystem gegeben sein muss, damit die völkerrechtlichen Anforderungen eingehalten werden können und die ethische und juristische Verantwortung jederzeit geklärt ist.

Der Einsatz von AWS birgt die Gefahr eines menschlichen Kontrollverlustes über Entscheidungen von Leben oder Tod. Deshalb ist die Beibehaltung der menschlichen Kontrolle bei der Zielauswahl und – Bekämpfung unverzichtbar. Die wirkliche kritische Frage ist hier allerdings, ab wann der Mensch die weitere Umsetzung seiner Anweisungen einem automatisierten System überlässt: Mit der Programmierung eines Algorithmus zur selbstständigen, oder gar selbstlernenden Auffassung und Bekämpfung von Zielen, mit der Festlegung von Kriterien zur Identifikation Verdächtiger Kontakte durch elektronische Sensoren, oder mit der Betätigung einer Feuerfreigabe auf ein identifiziertes Ziel?

Erforderlich ist es, die möglicherweise problematischen Konsequenzen technologischer Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, für die in politischer Verantwortung stehenden Entscheidungsträger beurteilbar zu machen und durch Institutionen und Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene in ihren Risiken zu begrenzen.

Ob ihr Einsatz völkerrechtlich zulässig sein könnte, muss bereits im Vorfeld, und zwar bei Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung geprüft und festgestellt werden.
Im Lichte der Implikationen, mit denen die internationale Gemeinschaft durch autonome Waffensysteme zukünftig konfrontiert werden könnte, erscheint es dringend geboten, diese Herausforderungen unverzüglich anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Die Frage ist, wie kann ein Wettrüsten mit AWS durch internationale Verbote verhindert werden? Und mit welchen Sanktionsmitteln kann von wem gegen zu erwartende Verstöße vorgegangen werden?

Frühzeitiges Engagement bietet die Möglichkeit, mit einem international abgestimmten, zielgerichteten Vorgehen die möglichen Gefahren einzuhegen, die AWS mit sich bringen könnten. Um das Ziel einer Ächtung von Waffensystemen zu erreichen, die dem Menschen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod entziehen, ist Engagement im internationalen Rahmen erforderlich.
Dabei stellt sich nüchtern die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Deutschland auf internationaler Ebene besitzt, um die angestrebte Ächtung tödlicher autonomer Waffen voranzubringen
Präventive Rüstungskontrolle dient der Identifikation und Ausarbeitung von rüstungskontrollpolitischen Regulierungsansätzen für zukünftige, bisher nichtstationierte Waffensysteme, mit dem konkreten Ziel, der destabilisierenden Wirkung von potenziellen Rüstungswettläufen und den Gefahren militärischer Eskalationsmechanismen bereits im Vorfeld zu begegnen. Wegen der Risiken, die AWS aufwerfen, muss ein durchsetzungsfähiges Verbot autonomer Waffensysteme entwickelt werden und auf breite Unterstützerschaft zählen können. Vor allem braucht es dabei die Rückendeckung der großen machtpolitischen Akteure auf der Weltbühne.

Deutschland und Frankreich sollten in der EU eine Vorreiterrolle einnehmen und als ersten Schritt eine politische Erklärung mit dem Bekenntnis zum HVR-konformen Einsatz von AWS verbinden. Allerdings könnte eine noch so geschlossene Position selbst der gesamten EU nicht verhindern, dass Russland, China und auch die USA ihren ganz eigenen Vorstellungen zu Drohneneinsätzen folgen. Ohne Schulterschluss mit Amerika wird Europa hier wenig erreichen können.

Abschließend ist festzustellen, über die Gefahren und Auswirkungen der Entwicklung autonomer Waffensysteme ist eine breite Diskussion in der Gesellschaft notwendig.

Autor: Joachim Schaprian

Quelle: Der Artikel ist erschienen im Newsletter 02/2021 des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr (AK SuB) der SPD NRW.