Bedarfsfall BwFPS – Das 555-Tage-Projekt

Bedarfsfall BwFPS – das ist die Übernahme der Logistik an BwFuhrparkService (BwFPS)-Fahrzeugen, -Gerät und Anhängern durch die Bundeswehr, wenn die zivile Industrie diese Arbeiten nicht mehr durchführen kann. Normalerweise sind alle Geräte, die durch die BwFPS GmbH an die Bundeswehr vermietet werden, im „Full Service“ – die gesamten logistischen Aufgaben werden direkt durch die BwFPS GmbH gesteuertund durch Vertragspartner im In- und Ausland durchgeführt. Aber was ist in Krisen- und Kriegsgebieten oder im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung, wenn der Rückgriff auf Vertragspartner nicht gegeben ist? Dann muss die Bundeswehr die Logistik wieder eigenständig durchführen können. Dieser sogenannte Bedarfsfall wurde als Rückfallposition bei der Gründung der BwFPS im Vertrag niedergeschrieben, aber nicht umgesetzt.

Das änderte sich schlagartig mit der Ausplanung der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) 2019. Bei den Planungen der Landmobilität stellte das BMVg frühzeitig fest, dass jedes vierte Fahrzeug oder mitgeführte Gerät vom Dienstleister BwFPS GmbH stammt. Daraufhin wurde die Projektleitung BwFPS im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beauftragt, die Rückfallposition auszuplanen und umzusetzen.

Damit begannen die Herausforderungen: Es gab keinerlei logistische Erfahrung im Umgang mit den Fahrzeugen, hier im Schwerpunkt mit Lastkraftwagen. Auf eine logistische Einsatzuntersuchung wurde nach der Einführung verzichtet, da das zunächst nicht notwendig erschien. Nach den Fahrzeugplanungen der VJTF-Truppenteile wurden vorrangig die Lkw hümS (Lastkraftwagen handelsüblich mit Sonderausstattung) für den Einsatz ausgeplant. Aufgrund der kurzen Zeitvorgaben (Beginn der Planungen Oktober 2016 und Abschluss aller Maßnahmen bis Mitte 2018) konnten nur die zahlenmäßig größten Lkw hümS Berücksichtigung finden.

Folgende Fahrzeuge wurden ausgeplant:

  • Mercedes-Benz „Axor“
  • „Atego“ U5000/U5023
  • „Greenliner“ G280/G300
  • Iveco „Trakker“
  • Scania Sattelzugmaschine
  • die Anhänger von Schmitz-Cargobull und Fliegl.

Zuerst wurde durch das Logistikkommando der Bundeswehr die Instandhaltungsstufe 3 und 24 Stunden Verweildauer innerhalb des logistischen Prozesses festgelegt. Mit dieser Vorgabe wurden die Lkw hümS und Anhänger an das Ausbildungszentrum Technik Landsysteme (AusbZ TLS) in Aachen gesteuert und eine Einsatzuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis mündete ineinen Bericht, der im Schwerpunkt festlegte, dass die Tätigkeiten innerhalb der 24 Stunden in der Instandhaltungsstufe 3 durchzuführen sind und die dazu benötigten Werkzeuge und Sonderwerkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Ersatzteile und einen Vorschlag für die Ausbildung der Instandhaltung beinhaltete. Die Untersuchung dauerte fünf Monate und wurde nur durch die schnelle und zügige Zuarbeit der BwFPS ermöglicht. Hier sind vor allem die schnelle Bereitstellung der Werkstatthandbücher und die speziellen Mess- und Prüfgeräte hervorzuheben.

Eine sofortige, unkomplizierte Investition von rund 100 000 Euro wurde getätigt. Ein Projektleiter im BAAINBw hätte hier Wochen oder gar Monate benötigt, diese Investition aufgrund der Rahmenbedingungen des jährlichen Haushalts zu stemmen. Im Sommer 2017 sollten die ersten Lehrgänge an den BwFPS-Fahrzeugen (LKW hümS) starten. Eine Durchführung ist aber nur mit der Bereitstellung der notwendigen Werkzeuge, Sonderwerkzeuge und so weiter möglich. Das gesamte Ausbildungsequipment hatte einen Wert von rund einer Million Euro. Die BwFPS zögerte nicht und löste die Bestellung aus, damit das Ziel „Ausbildungsbeginn nach der Lehrgangspause 2017“ am AusbZ TLS gehalten werden konnte.

Ein Projektleiter im BAAINBw hätte diese Summe mindestens zwei Jahre zuvor im Haushalt anmelden müssen. Damals war das Projekt im BAAINBw jedoch noch gänzlich unbekannt.
Wir befinden uns mittlerweile im Juni 2017:
Das Ausbildungsmaterial ist bereitgestellt worden und die Ausbilder bereiten sich auf die Ausbildung vor. Zwischenzeitlich wurden sie bei den Firmen Mercedes-Benz, Scania und Iveco geschult. Auch diese Kosten wurden durch die BwFPS vorfinanziert. Gleichzeitig wurden die Planungen für die Leistungsbeschreibung der Werkstattausstattung mobile Instandhaltung Bedarfsfall BwFPS (WSA mobIH Bed BwFPS) begonnen.

Lagercontainer mit Ladekran

Hierzu dienten zwei ausgesonderte Container, in denen das notwendige Equipment zur Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte montiert wurde.
Die Planungen auf der Basis von nur zwei Containern ging glücklicherweise auf, trotz integrierter eigener Stromversorgung, Druckluft und Kran. Die Leistungsbeschreibung für die WSA mobIH Bed BwFPS wurde innerhalb von einer Woche im August 2017 durch zwei Stabsoffiziere schriftlich fixiert und der BwFPS zur Ausschreibung an die Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Natürlich wurden notwendige Vorarbeiten durch die logistische Einsatzprüfung geleistet.

Zudem wurde auf dem seit fünf Jahre laufenden Projekt der Erneuerung der Werkstattwagen 1 und 2 seitens der Bundeswehr aufgebaut. Große Mitzeichnungsgänge der Leistungsbeschreibung WSA mobIH Bed BwFPS konnten ausbleiben, weil die Bevollmächtigten der TSK/OrgBereiche regelmäßig über den Fortschritt informiert oder direkt in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden wurden.

Die Ausschreibung ist sehr zügig durch die BwFPS erfolgt und bereits im Dezember 2017 konnte der Vertrag mit der Firma zur Herstellung von zehn Systemen der WSA mobIH Bed BwFPS, bestehend aus jeweils zwei Containern, gezeichnet werden. Noch im selben Monat wurde die Startbesprechung zum Projekt mit der Herstellerfirma durchgeführt und im Februar 2018 die finale Containerlösung abgezeichnet. Ende April 2018 konnte bei der Leistungsschau der BwFPS am Stammsitz in Troisdorf der Prototyp zum ersten Mal einem breiteren Publikum vorgestellt werden. Alle Beteiligten waren anwesend und konnten neben den Fahrzeugen und Geräten der BwFPS auch den Prototyp der WSA mobIH Bed BwFPS kennenlernen. Die hier geäußerte, zum Teil auch berechtigte Kritik wurde aufgenommen, zusammengefasst und mit der Herstellerfirma besprochen.
Mitte Juli wurde die erste und Ende August 2018 die letzte WSA mobIH Bed BwFPS mit einer feierlichen Zeremonie an das Logistikbataillon 172 übergeben. Nur zwei Tage nach dieser Übergabe wurden die Systeme für den Transport nach Norwegen zu „Trident Juncture“ 2018 für den Schiffstransport vorbereitet und versandt.
Derzeit läuft noch das Projekt der „24 Stunden“- Bereitstellung der Ersatzteile. Ein erster Erfolg ist die Bereitstellung der Container „Baugruppe Rad“. In zwei Containern, die bei der unterstützenden Einheit implementiert wurden, sind alle gängigen Räder eingelagert. Der Abruf wird über SASPF mit dem entsprechenden IH-Auftrag möglich. Weiterhin ist die Ausschreibung für die Container „Ersatzteile“ noch in vollem Gange. Wegen der hohen Vielfalt der Fahrzeuge und Anhänger werden für die unterstützenden Einheiten jeweils vier Container mit 650 verschiedenen Ersatzteilen (insgesamt 2550) bereitgestellt. Damit ist eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet.

Die BwFPS war zeitlich und personell sehr stark in die Prozesse eingebunden. Erst nach Auslieferung des gesamten Equipments, hierzu gehörten auch noch die Bereitstellung der allgemeinen Mess- und Prüfmittel für die Schirrmeister, Hauptuntersuchungs-Adapter für die Prüforganisation der Bundeswehr sowie die Anpassung der Ausbildungsausstattung des AusbZ TLS, konnten die monatlichen Mietpreise festgelegt werden. Ebenfalls erst Ende des Jahres 2018 wurde die Gesamtrechnung seitens der Bundeswehr beglichen. Der Schwerpunkt bei allen Beteiligten lag bei einer zeitgerechten Bereitstellung. Dieses Projekt war ein Novum in der Bundeswehr.

Wie der Titel schon andeutet, wurde dieses aufwändige Projekt innerhalb von nur 555 Tagen (von der Beauftragung der Projektleiter BwFPS im BAAINBw bis zur Auslieferung der ersten WSA mobIH Bed BwFPS) vollumfänglich umgesetzt.

Dies wurde nur möglich, weil allen Beteiligten das Ziel bekannt war und die Investitionssumme durch die BwFPS vorerst getragen wurde. Mit mehr Freiheiten für die Projektleitung im BAAINBw könnte die materielle Ausstattung der Bundeswehr wesentlich schneller, effektiver und effizienter durchgeführt werden. Es muss nicht immer ein Projekt aus dem Bereich „komplexe Dienstleistungen“ der Taktgeber sein.

Einer kleinen schlagkräftigen Mannschaft aus Soldaten und Mitarbeitern der BwFPS haben wir den schnellen Erfolg zu verdanken. Kurze Wege, kompetente Ansprechpartner und regelmäßige Besprechungen – ohne Mangelverwaltung – haben diesem Projekt den Erfolg gesichert.

Autor:

Oberstleutnant Sirko Bednarski
BAAINBw E3.2
Projektleitung BwFPS


Einen weiteren Artikel zu diesem Thema aus der Sicht des Ausbildungszentrums Technik Landsysteme (AusbZ TSL) finden sie hier.

Neuer Bericht zur Einsatzbereitschaft – umfangreicher und detaillierter

Generalinspekteur Eberhard Zorn hat dem Verteidigungsausschuss des Bundestags am Montag seinen Jahresbericht zur Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr vorgelegt. Er ergänzt die Berichte der vergangenen vier Jahre um neu eingeführte Hauptwaffensysteme, um die fünf Hauptsysteme des Cyber- und Informationsraums sowie um acht Systeme, die im Rahmen der Very High Readiness Joint Force (VJTFVery High Readiness Joint Task Force ) der NATONorth Atlantic Treaty Organization von besonderer Bedeutung sind.

Die Datenbasis hat sich enorm geändert. Der Jahresbericht 2018 ist nicht nur umfangreicher, sondern auch aufschlussreicher. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht neu bewertet, so dass er nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden kann. „In der Gesamtschau lässt er so konkrete Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zu, dass eine Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland schädigen würde“, stellt Zorn in seinem Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses klar.

Trotz enormer Mehrbelastung Einsatzbereitschaft verstetigt

Die materielle Einsatzbereitschaft der insgesamt rund 10.000 Waffensysteme der Bundeswehr lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 70 Prozent – ausgenommen jene Waffensysteme, die derzeit gewartet oder modernisiert werden. „Damit war die Bundeswehr trotz erheblicher Mehrbelastung aktuell in der Lage, ihren Auftrag im Einsatz, in einsatzgleichen Verpflichtungen und im Grundbetrieb zu erfüllen“, resümiert Zorn. Und das, obwohl das zurückliegende Jahr unter anderem mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Übung Trident Juncture zur Vorbereitung der VJTFVery High Readiness Joint Task Force  2019 und elf mandatierten Auslandseinsätzen äußert fordernd gewesen sei. Der Abwärtstrend bei der materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme sei gestoppt, in Teilen sogar umgekehrt worden.

Als Paradebeispiel für diese Entwicklung führt der Generalinspekteur den Radpanzer GTK (Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug) Boxer an. Zudem ist „auch beim A400M ein positiver Trend zu verzeichnen, bei gleichzeitigem Zulauf von zehn weiteren Luftfahrzeugen und der Zertifizierung als Tankflugzeug.“ Der A400M könne mittlerweile Transporte in die Einsatzgebiete übernehmen; dies sei unter anderem auf die Vereinfachung von Verfahrensabläufen und die Erhöhung der Wartungskapazitäten zurückzuführen.

Herausforderungen bleiben

Die Bundeswehr sei auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. So sei die Einsatzbereitschaft der U-Bootklasse U212A nicht zufriedenstellend. Immerhin hätten im Jahr 2018 gegen Jahresende zumindest wieder drei Uboote für Einsätze zur Verfügung gestanden. Auch beim Tornado-Kampfjet und dem CH-53-Transporthubschrauber habe die Bundeswehr in punkto Einsatzbereitschaft „lediglich das niedrige Niveau des Vorjahres“ gehalten. Grund seien lange Instandsetzungszeiten. Viele Ersatzteile müssten aufwändig produziert werden, zudem würden die alten Maschinen häufiger als neue ausfallen. „Vor diesem Hintergrund gewinnen die Vorhaben Nachfolge CH-53 und Nachfolge Tornado an Bedeutung“, so Zorn in seinem Schreiben an den Verteidigungsausschuss.

Trendwenden greifen – weitere Reformen geplant

In Summe würden die Trendwenden Material und Finanzen langsam, aber immer deutlicher greifen. Zudem seien für dieses Jahr neue Reformen geplant. Die Ressourcen der Bundeswehr seien in Auslandseinsätzen und den einsatzgleichen Verpflichtungen gebündelt, die dort genutzten Waffensysteme würden über eine weit überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft verfügen. Nun gelte es, „diesen hohen Grad der Einsatzbereitschaft stufenweise auf die ganze Bundeswehr zu übertragen“, so der Generalinspekteur in seiner Bilanz des zurückliegenden Jahres.

Künftig wird der Generalinspekteur den Bundestag alle sechs Monate mit einem aktuellen Bericht über den Zustand der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr versorgen. Der Report wird künftig gemeinsam mit dem Rüstungsbericht vorgelegt.

Anschreiben des Generalinspekteurs an den Verteidigungsausschuss

Quelle:

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/neuer-bericht-zur-einsatzbereitschaft-umfangreicher-und-detaillierter-34116

Friedensmacht Europa – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Europawahljahr 2019

Die Errungenschaften der europäischen Einigung sind offene Grenzen, ein europäischer Binnenmarkt, die garantierten Grundrechte und das friedliche Zusammenleben von Nationen, die sich einst erbittert bekämpft haben. Doch dieser Friede ist heute im Jahr 2019 leider nicht mehr als selbstverständlich anzunehmen. Angesichts der zu bewältigenden außenpolitischen Herausforderungen, in direkter europäischer Nachbarschaft – der Ukraine, Türkei und Syrien, kann sich Europa ein Zögern und Zaudern nicht mehr leisten. Auch das Verhältnis mit den USA steht unter Trump auf wackligen Beinen. Er legt Hand an die nach 1949 geschaffene transatlantische Sicherheitsordnung. Die USA kündigen das Pariser Klima-Abkommen und ihre Mitgliedschaft in der UNESCO auf, treten aus dem Atomabkommen mit dem Iran und der Transpazifischen Partnerschaft aus, schüren Handelskonflikte und missachten die Regeln der Welthandelsorganisation. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Um den verstärkt globalen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich begegnen zu können, müssen die europäischen Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten – in der Außenpolitik mit einer Stimme spre- chen und in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Ressourcen bündeln und strategisch einsetzen.

Zu dem Thema: Friedensmacht Europa – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Europawahljahr 2019 lädt die Kameradschaft Ulm/Dornstadt zu ihrer Sicherheitspolitischen Runde am Mittwoch, den 10.April 2019, um 19:00 Uhr ein.

Als Referent konnte Herr Markus Ferber, MdEP, gewonnen werden.

Die Veranstaltung findet im Unteroffiziersheim der Rommelkaserne, Auf dem Lerchenfeld 1 in Dornstadt statt.

 

Diese Veranstaltung bedarf einer Anmeldung bis zum 04.04.2019. Nutzen sie hierfür bitte das Anmeldeformular.

Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen – März 2019

Im März 2019 wurde folgende Personalveränderungen wirksam:

SKB

Brigadegeneral Georg Valentin KLEIN, Geschäftsführender General im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Köln, wird Abteilungsleiter und General Streitkräftegemeinsame Ausbildung Kommando Streitkräftebasis, Bonn.

 

Quelle:
Bundesministerium der Verteidigung
Autor: BMVg Presse- und Informationsstab

Die Soldatinnen und Soldaten sind es wert!

Das neue Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bringt Vorteile für viele Bundeswehrangehörige – doch wer profitiert wovon? Ein Blick auf die Details des Regelwerks.

Der Dienst in der Berufsarmee Bundeswehr muss attraktiv sein, weil die Streitkräfte mit vielen zivilen Arbeitgebern im Wettbewerb stehen, die um Fachkräfte ringen. Der Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG), der heute ins Kabinett eingebracht wird, sieht eine ganze Reihe von Verbesserungen für Bundeswehrangehörige vor. Das Regelwerk umfasst Änderungen an rund 30 Gesetzen und Verordnungen, um den Dienst sowohl für aktive als auch für angehende und auch für ehemalige Soldaten attraktiver zu machen. Das Verteidigungsministerium lässt sich das Maßnahmenbündel für die Soldatinnen und Soldaten in den nächsten vier Jahren rund 380 Millionen Euro kosten.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen: „Die Bundeswehr wächst wieder und die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr geben im Ernstfall alles für ihr Land. Das Mindeste, das wir diesen Männern und Frauen schulden, ist, dass sie in ihrem schwierigen Dienst gut abgesichert sind. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir nach der Agenda Attraktivität in der vergangenen Legislatur nun mit diesem Gesetz einen weiteren Meilenstein erreichen. Unsere Soldaten stehen für Demokratie und Freiheit ein. Dafür verdienen sie Wertschätzung, die sich nicht nur, aber auch in handfesten finanziellen Vorteilen ausdrücken darf.“

Die Neuerungen des Artikelgesetzes sollen mit Verkündung des Gesetzes voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft treten, einige Anteile werden jedoch erst Anfang nächsten Jahres oder später wirksam.

Erweiterter Schutz im Auslandseinsatz

Wird ein Soldat oder Beamter im Ausland verletzt oder verwundet, steht er auch schon jetzt unter dem Schirm umfassender sozialer Schutzmechanismen – solange es sich um einen vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz handelt. Für Bundeswehrangehörige in einsatzgleichen Verpflichtungen musste dies bislang im Einzelfall festgestellt werden. Das Artikelgesetz sieht vor, dass einsatzgleiche Verpflichtungen ab einer bestimmten Gefährdungslage im Hinblick auf die Versorgung automatisch genauso behandelt werden wie ein mandatierter Auslandseinsatz, wie zum Beispiel bei der NATO-Aufgabe Enhanced Forward Presence in Litauen. Aktuell betrifft dies etwa 600 Soldaten und Soldatinnen.

Verbesserung für einsatzgeschädigte Soldaten

Die Bundeswehr übernimmt künftig die Kosten, wenn Familienangehörige in die Therapie von Einsatzgeschädigten einbezogen werden möchten. Dieses kann zum Beispiel bei längeren Reha-Maßnahmen sinnvoll sein. Derzeit werden die Angehörigen von knapp 1.300 Soldaten und Soldatinnen in der Rehabilitation davon profitieren können.

Fürsorge über das Dienstzeitende hinaus

Viele Soldaten auf Zeit verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens bei der Bundeswehr – die Rückkehr oder der Einstieg ins zivile Berufsleben ist gerade für ältere Soldaten eine besondere Herausforderung. Um den Altgedienten diesen Schritt so leicht wie möglich zu machen, setzt das Artikelgesetz auf eine Doppelstrategie. Zum einen wird die Berufsförderung ausgebaut. Mit mehr Bildungsoptionen, mehr Beratungsangeboten und höheren Zuschüssen wird länger dienenden Zeitsoldaten die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert. So lag beispielsweise die Kostenobergrenze für berufsfördernde Maßnahmen ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Jahren bei 21.000 Euro. Künftig führen längere Verpflichtungszeiten auch zu finanziellen Verbesserungen. Ab einer Verpflichtungszeit ab 15 Jahren wird alle fünf Jahre der Zuschuss um weitere 1.000 Euro erhöht. Auch wird der Zuschuss künftig bei Inanspruchnahme von Ausbildungsangeboten der Bundeswehr-Fachschulen nicht mehr reduziert (sogenanntes Schulgeld). Hiervon profitieren derzeit etwa 5.000 Soldaten und Soldatinnen.
Zum anderen verbessert die Bundeswehr die rentenrechtliche Absicherung sowohl für Zeitsoldaten als auch für Reservedienst- und Freiwillig Wehrdienstleistende. Um rentenrechtliche Lücken zu vermeiden, sichert die Bundeswehr künftig auch den Zeitraum des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Ende der Dienstzeit ab. Das bedeutet für jemanden, der die maximale Zeit von fünf Jahren Übergangsgebührnisse bezieht eine Rentensteigerung von rund 160 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich auch für Reservedienstleistende und FWDLer die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen an die Rentenversicherung um 20 Prozent. Für diese deutlichen Verbesserungen bei der Alterssicherung stehen künftig rund 132 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen werden mittelfristig mehr als hunderttausend Soldatinnen und Soldaten profitieren.

Neue finanzielle Anreize für Einsteiger, die länger bleiben

Das Artikelgesetz ordnet den Wehrsold von freiwillig Wehrdienstleistenden neu. Damit wird zum Beispiel ein Berufsanfänger, der derzeitig 840 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) erhält, künftig 1.500 Euro beziehen. Das entspricht effektiv einer Gehaltsteigerung von mehr als dreizehn Prozent! Ein FWDL im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält dann statt den heutigen 1.300 Euro (plus ca 500 Euro Sachleistung) künftig 1.900 Euro monatlich, also sogar 16 Prozent mehr! Insgesamt profitieren weit über 8.000 FWDL und die neue Staffelung des Wehrsoldes setzt aus Sicht des Arbeitgebers Bundeswehr einen finanziellen Anreiz, sich für einen längeren Zeitraum zu verpflichten.

Mehr Flexibilität im Dienstrecht auch für wichtige Aufgaben des Grundbetriebes

Eine neue Sondervorschrift ergänzt das soldatische Dienstrecht, die es unter strengen Voraussetzungen ermöglicht, die Zeitvorgaben der Soldatenarbeitszeitverordnung (SaZV) für genau bezeichnete Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung gelten heute bereits für einige Tatbestände, die unvermeidbare Belastungen mit sich bringen, wie Auslandseinsätze oder Seefahrt. Künftig ist dies auch für wichtige Aufgaben im Inland möglich, wie etwa die „Alarmrotten“ der Luftwaffe oder der Such- und Rettungsdienst der Marine (Bereitschaftsdienste). Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet und soll dann überprüft werden.

Bessere Karriereperspektiven für Unteroffiziere

Zudem eröffnet das Artikelgesetz jetzt auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit Berufssoldat zu werden. Gerade Angehörige dieser Statusgruppe gehören im Alltag zu den tragenden Stützen der Bundeswehr. Ihnen soll künftig auch die Chance offenstehen, die Vorteile
des Berufssoldatenstatus zu genießen (z.B. Absicherung auf Lebenszeit, bessere Lebensplanung).

Attraktiverer Reservistendienst

Auch für Reservisten sieht das Artikelgesetz eine vielfach gewünschte Änderung vor: bisher konnten sie in Reservedienstleistungen nur in Vollzeit dienen, was für viele qualifizierte Interessenten bisher eine Hürde darstellt. Künftig ist auch hier Teilzeit möglich. Damit profitieren vor allem Dienststellen, die temporär und flexibel mit Personalengpässen umgehen müssen (z.B. bei Abwesenheit von Stammpersonal wegen Elternzeit oder Lehrgängen). Für Reservisten und Reservistinnen, die im zivilen Arbeitsleben beispielsweise aus familiären Gründen ebenfalls in Teilzeit arbeiten, ermöglicht die Neuregelung Reservedienstleistungen im gewünschten Tätigkeitsumfang.

Quelle:
Pressemitteilung
BMVg Presse- und Informationsstab

Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik?

Aus historischer Perspektive ist die europäische Integration eine beispiellose politische Erfolgsge­schichte. Doch die Akzeptanz und das Vertrauen in die europäische Idee scheint in vielen Mitglieds­staaten durch die Folgen der anhaltenden (weltweiten) Wirtschafts- und Finanzkrise getrübt: Pro­testparteien und Populisten konnten sich inzwischen in Europa als relevante politische Kräfte etab­lieren, obwohl eine Mehrheit der EU-Bürger eine Verbundenheit mit der EU empfindet und die Mit­gliedschaft in der EU positiv bewertet. Fakt ist: Die Zukunftsperspektiven, insbesondere die der jungen Menschen in der EU, könnten nicht unterschiedlicher sein. Wie denken die Menschen in NRW über Europa?

Europa ist zwar wirtschaftlich inzwischen auf Augenhöhe mit den USA, aber außenpolitisch oder gar militärisch wird die Europäische Union weltweit immer noch nicht entsprechend wahrgenommen. Sie ist dabei, ihren Weg der weltweiten Einflussnahme zu finden. Europa muss eine echte Außenpolitik und eine Verteidigungs- und Sicherheitspolitik entwickeln. Wir wollen in dem Seminar die Chancen und Herausforderungen der gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik in Europa weiter denken.

Das Seminar: Braucht Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet vom 03.Mai, 16:00 Uhr bis 05.Mai 2019, 16:00 Uhr im DJK, Bildungs-und Sportzentrum in Münster statt.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 24.03.2019 mit dem entsprechenden Anmeldebogen.

Weitere Informationen:

Quelle:

Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Landesbüro Nordrhein-Westfalen
Godesberger Allee 149
53175 Bonn

 

Donnerberger Gesprächskreis März 2019

Bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“ = „British Exit“). Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege. Damit ist nach der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt für März 2019 zu rechnen. Entspricht das den aktuellen Realitäten?

Als Vortragender konnte Herr Dr. Gunter Schaible Geschäftsführer für den Bereich International, Verkehr und Handel der IHK Aachen gewonnen werden.

Er wird zu folgendem Thema vortragen: „Brexit News – Aktuelles aus London und Brüssel“

Wann: Donnerstag, den 14. März 2019 2019 um 17:30 Uhr

Wo: Donnerberg-Kaserne, 52249 Eschweiler, Birkengangstraße 140 (Offizierheim)

 

Neue Impulse für die Innere Führung, das Traditionsverständnis und die politische Bildung der Bundeswehr

Das FES-Landesbüro NRW lädt am 25. März herzlich zum nächsten Sicherheitspolitischen Forum NRW nach Bonn ein.

Die Innere Führung mit ihrem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ ist ein Markenzeichen der Bundeswehr und hat zentrale Bedeutung für die Verankerung der Truppe in der Gesellschaft. In der Bundeswehr, wie in der deutschen Öffentlichkeit, ist seit 2017 eine kontroverse Debatte über das soldatische Selbstverständnis, über Fragen der Traditionspflege sowie über grundsätzliche Führungsfragen entbrannt.
Dokumentierte Fälle von Mobbing und Erniedrigung von Soldat_innen während der Ausbildung, die Entdeckung von Wehrmachtsdevotionalien in einzelnen Kasernen, der Skandal um einen rechtsextrem eingestellten Offizier mit Terrorplänen sowie Medienberichte über ein mögliches rechtes Netzwerk in der Bundeswehr haben strukturelle Defizite in der Führungs- und Organisationskultur in den Blickpunkt der gesellschaftspolitischen Debatte gerückt.
In Folge dieser Debatte wurde zur Stärkung der Inneren Führung das Programm „Innere Führung Heute“ gestartet, ein neuer Traditionserlass herausgegeben und beschlossen, die Politische Bildung für Angehörige der Streitkräfte zu stärken.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir im Rahmen des Sicherheitspolitischen Forums NRW im Dialog von Politik, Bundeswehr und Wissenschaft folgende Fragen diskutieren:

  • In welcher Form besteht Handlungsbedarf, das Konzept der Innere Führung mit dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ weiter zu entwickeln?
  • Welche aktuellen Herausforderungen beeinträchtigen die praktische Umsetzung der Inneren Führung als Führungsphilosophie der Bundeswehr?
  • Was sind die zentralen Ziele des Programms „Innere Führung Heute“ und des neuen Traditionserlasses?
  • Welchen Beitrag können Maßnahmen der Politischen Bildung leisten und wie soll die Politische Bildung für Angehörige der Bundeswehr konkret gestärkt werden?

Wir laden herzlich ein, diese und Ihre Fragen gemeinsam mit unseren Podiumsgästen zu diskutieren!

Wir bitten Interessierte um Anmeldung über diesen Link.


Geplanter Ablauf:

  • 17.30 Uhr Begrüßung
    Arne Cremer, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • 17.45 Uhr Vortrag
    Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums für Innere Führung
  • 18.15 Uhr Diskussionsimpulse
    Wolfgang Hellmich MdB, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des deutschen Bundestags
    Dr. Sabine Mannitz, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
  • 18.45 Uhr Anschließende Podiumsdiskussion
    Moderation: Hans-Joachim Schaprian, Oberst a.D.
  • 19.45 Uhr Veranstaltungsausklang bei abschließendem Imbiss

Konzeption Zivile Verteidigung, Notwendigkeiten und Herausforderungen

Bundesressorts haben unter Koordinierung des BMI ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die Zivile Verteidigung erarbeitet. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) wurde am 24. August 2016 – kurz nach der Veröffentlichung des Weißbuches 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundesehr“ – vom Kabinett beschlossen und in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Notwendigkeit für die Neukonzeption der Zivilen Verteidigung liegt in den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ stellt fest, dass die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung „ihren Charakter im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges“ in zeitlicher Perspektive (Stichwort kürzere Vorwarnzeiten) und räumlich stärker fokussierter Ausdehnung, aber auch in der Vorgehensweise selbst verändert hat. Die Konzeption der Bundeswehr (KdB) vom 20.07.2018 setzt die sicherheitspolitischen Vorgaben des Weißbuches 2016 um. Sie geht davon aus, dass „konventionelle Angriffe gegen das Bündnisgebiet vornehmlich an dessen Außengrenzen zu erwarten sind“. Darüber hinaus stellt sie fest, dass unter Umständen auch großangelegte asymmetrische bzw. terroristische Angriffe oder massive Cyberattacken zu einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls führen können.
Dies stellt nicht nur die Militärische, sondern auch die Zivile Verteidigung vor neue Herausforderungen, sowohl in der Bewertung eines Angriffes als auch in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Die Bedrohungseinschätzungen wie sie im Weißbuch 2016 und der KdB 2018 formuliert sind, sind auch Grundlage der Konzeption Zivile Verteidigung. Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die Ressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende Bedrohungen:

  • Einsatz konventioneller Waffen, Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe, Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.

Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Vielfalt offener und verdeckter Angriffe, Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte / Fähigkeiten, Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel, Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele, Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
  • Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung, kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten

Die KZV vom 24.08.2016 ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung einzelner Fachaufgaben. Damit bildet sie die Grundlage für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts sowie in den Bundesländern.
Die Zivile Verteidigung steht jedoch nicht für sich, sondern ist mit der militärischen Verteidigung eng verknüpft und bereits in den Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung (RRGV) von 1989 mit ihren vier Säulen beschrieben:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Zivilschutz
  • Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte
  • (sonstige) Unterstützung der Streitkräfte

Die Umsetzung der KZV 2016 findet in diesen vier Säulen durch Anpassung bestehender Unterlagen bzw. Erstellung neuer Konzepte statt. Gleichzeitig bildet die KZV gemeinsam mit der KdB vom 20.07.2018 die Basis für die Neugestaltung der RRGV von 1989.
Nicht zuletzt müssen, der veränderten Sicherheitslage folgend, auch die daran angepassten internationalen Anforderungen an die Bundesrepublik bei den Planungen berücksichtigt werden. So sind die strategischen und konzeptionellen Vorgaben der zivilen Verteidigungs- planung der NATO im nationalen Fähigkeitsprofil abzubilden. Im EU-Kontext ist die Erfüllung der Beistandspflicht gemäß Artikel 42 Absatz 7 Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Falle eines bewaffneten Angriffes zu gewährleisten.
Im Zuge der Anpassung der Allianz und ihrer Mitgliedstaaten an das veränderte Sicherheits-umfeld haben die 28 NATO-Staaten im Februar 2016 Mindestanforderungen (Baseline Requirements) für eine effektive Zivile Verteidigungsplanung (Civil Preparedness) konsentiert, um so die kollektive Verteidigungsfähigkeit der Allianz auch im zivilen Bereich sicherstellen zu können, diese sind:

  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Resiliente Energieversorgung,Fähigkeit zum effektiven Umgang mit ungesteuerten Bevölkerungsbewegungen,
  • Resiliente Nahrungsmittel- und Wasserversorgung,
  • Fähigkeit zum Umgang mit einem Massenanfall von Verletzten,
  • Resiliente zivile Kommunikationssysteme,
  • Resiliente zivile Verkehrssysteme.

Die auf diesen Mindestanforderungen basierenden Richtlinien für die nationalen Fähigkeits-profile stellen somit wichtige Anhaltspunkte für die aktuellen konzeptionellen Überlegungen und Planungsprozesse im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge in Deutschland dar. Auf der Basis der folgenden Grundprinzipien verfolgt die KZV die Schaffung und Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Strukturen und deren Resilienz gegenüber o. a. Bedrohungen:

  • Prinzip des integrierten Systems („Mehrfachnutzen“)
  • Konzentration des Bundes auf Spezialressourcen und Zusatzbedarfe
  • modularer Aufbau / Baukastenprinzip /Aufwuchsfähigkeit / Interoperabilität
  • Zivilschutz im Zusammenwirken: Selbstschutz – Ehrenamt – Berufskräfte
  • Versorgung im Zusammenwirken: Betreiber – Staat – Selbstschutz
  • ständige Fortentwicklung durch Forschung, Ausbildung und Übung
  • Ermöglichung einer Fortentwicklung der Aufgabenerfüllung auf der Basis eines Soll-Ist-Abgleiches

Die Umsetzung der KZV ist eine gemeinsame Aufgabe mit einem hohen Stellenwert und erfolgt ressortübergreifend auf allen administrativen Ebenen von Bund und Ländern, in der jeweiligen Zuständigkeit. Sie ist für alle Beteiligte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Da die Länder und Kommunen in den meisten Teilbereichen die Aufgabe des Zivilschutzes in Bundesauftragsverwaltung umsetzen, werden sich mittelfristig aus den Arbeiten neue Anforderungen für ihre Verwaltungen ergeben. Zum Aufbau der dazu erforderlichen Strukturen bedarf es einiger Zeit, da im Zivilschutz in den zurückliegenden Jahren weitgehend keine eigenständigen, über den Brand- und Katastrophenschutz hinausgehenden Vorkehrungen getroffen worden sind.
Seit 2016 befassen der Bund und die Länder sich mit der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung. Dabei wurden bereits viele Handlungsfelder, wie sie in der KZV gefordert sind, bearbeitet z.B. die Zivile Alarmplanung (ZAP), die Konzeption zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Krise, das Berichts- und Meldewesen, beim Zivilschutz im engeren Sinne z.B. die Themen „Massenanfall von Verletzten“ und „Betreuung“. Bei der Erstellung der Rahmenkonzepte müssen Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern beachtet werden und Fragen geklärt werden, die nicht immer zeitnah beantwortet werden können. Im Aufgabenfeld „Unterstützung der Streitkräfte“ sind z.B. Informationen über die Bedarfslage der Bundeswehr und der NATO zur Unterstützung durch die zivile Seite in einem evtl. Bündnisfall erforderlich. Das BBK bildet an seiner Akademie für Krisenmanagement, Notfallvorsorge und Zivilschutz (AKNZ) zum Handlungsfeld „Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ aus. Die „Unterstützung der Streitkräfte“ findet nicht zuletzt auf der kommunalen Ebene statt. Die Landräte, Oberbürgermeister und zuständigen Behörden, die Ansprechpartner der Bundeswehr sein werden, müssen erfahren, was auf sie zukommt und was von ihnen erwartet wird.
Der durch die KZV angestoßene Prozess ist aus Sicht aller notwendig, um den Bevölkerungsschutz für die zukünftigen Herausforderungen aufzustellen. Das subsidiär aufwachsende, integrierte Hilfeleistungssystem auf Ebene des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen und unter Beteiligung einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden und der Hilfsorganisationen zum Schutz der Bevölkerung muss kontinuierlich und auf allen genannten Ebenen unter Berücksichtigung aller Gefährdungsmöglichkeiten organisiert, überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Vorgaben der KZV müssen Verbindlichkeit erhalten, indem die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen sowie die vorhandenen Rechtsgrundlagen (u. a. ZSKG, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, RRGV) – soweit erforderlich – entsprechend angepasst werden. Diesen Prozess gilt es gemeinsam auf allen Ebenen – nicht zuletzt auch im politischen Raum und in der Öffentlichkeit – zu gestalten, Konkurrenzdenken und Egoismen wären hier fehl am Platz.

Quelle:
Christoph Unger, Präsident BBK
Koautorin: Angela Clemens-Mitschke, Referatsleiterin Grundsatzangelegenheiten BBK
Der Artikel stammt aus dem Newsletter – Ausgabe 01 / 2019 (12. Jahrgang) des Arbeitskreises Sicherheit und Bundeswehr der NRW SPD.