Skizze zur logistischen Drehscheibe Deutschland

Unterstützung der Drehscheibe DEU durch Kräfte des LogKdoBw

Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und der Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine war im Jahr 2014 eine Zäsur in der Sicherheitspolitik. Als Reaktion auf die damit einhergehende veränderte Bedrohungslage hat die NATO ihr Verständnis zum Einsatz von Streitkräften grundlegend angepasst. Eine fast ausschließliche Konzentration auf Operationen im Rahmen des Internationalen Krisenmanagements (IKM) konnte unter den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Auftrag und die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) wurde deutlich stärker akzentuiert und auch für die Bundeswehr wieder strukturbestimmend. Die deutschen Streitkräfte werden seither befähigt, schnell und kampfkräftig im gesamten Bündnisgebiet in einem 360° Ansatz zum Einsatz kommen zu können. Neben den Phasen der Bereitstellung von eigenen Kräften und der Gewährleistung der Erst- und Folgeversorgung kommt damit der Phase der Strategischen Verlegung aus Deutschland in ein mögliches Einsatzland an der Peripherie des Bündnisgebietes eine besondere Bedeutung zu.

Aufgrund der zentralen geografischen Lage Deutschlands im Bündnisgebiet ist Deutschland zudem Aufmarschgebiet, rückwärtiges Operationsgebiet und „Drehscheibe“ von NATO Operationen. Neben dem Aufmarsch eigener Kräfte werden insbesondere NATO-Partner das Territorium der Bundesrepublik im Rahmen ihres Transits in ihre Einsatzländer und -räume nutzen.

Skizze zur logistischen Drehscheibe Deutschland
Abbildung 1 – Prinzipdarstellung „Drehscheibe Deutschland“,  © LogKdoBw / eigene Darstellung

Von der Bundesrepublik Deutschland werden daher umfangreiche Leistungen im Rahmen von Host Nation Support (HNS) gefordert. HNS umfasst dabei alle militärischen und zivilen Leistungen zur Unterstützung ausländischer Streitkräfte in Deutschland, welche die Entsendenationen selbst nicht sicherstellen können. HNS ist dabei als gesamtstaatliche und somit als ressortübergreifende Aufgabe zu verstehen.

In der Bundeswehr ist das Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) als federführendes Kommando mit dem nationalen Territorialen Befehlshaber (NatTerrBefh) an der Spitze für die Bereitstellung und Koordination von militärischen HNS-Leistungen der Bundeswehr auf der operativen Ebene verantwortlich. Das KdoSKB trägt zudem in seiner Rolle als Aufmarschführendes Kommando (AufmFüKdo) die Verantwortung für die Strategische Verlegung des gesamten deutschen Kräftedispositivs. Auf der taktischen Ebene werden diese Aufgaben auf Weisung NatTerrBefh und AufmFüKdo durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) in Operationspläne umgesetzt.

Die militärischen HNS-Leistungen können beispielsweise Elemente der Gesundheitsversorgung, der Gewährleistung von Schutz und Sicherheit (Bewachung, Schutz vor ABC-Bedrohung, etc.), der Führungsunterstützung oder der Informationsversorgung (z.B. Bereitstellung von Informationen des Geoinfodienstes [Wetter, Kartenmaterial, etc.]) sowie logistische Unterstützungsleistungen beinhalten.

Im Rahmen der Gewährleistung von logistischen Unterstützungsleistungen kommen dem Logistikkommando der Bundeswehr (LogKdoBw) umfassende Aufgaben zu. Das LogKdoBw, mit seinem nachgeordneten Bereich, übernimmt auf Weisung NatTerrBeh und AufmFüKdo sowie auf Basis eines Operationsplans KdoTerrAufgBw Aufgaben innerhalb der Planung (wahrgenommen durch den Stab LogKdoBw), der taktischen Durchführung und als logistischer Bedarfsdecker (wahrgenommen durch das Logistikzentrum der Bundeswehr [LogZBw]) sowie – aber nur im Rahmen freier Kapazitäten – als Truppensteller (im Schwerpunkt wahrgenommen durch die mobilen Logistiktruppen der SKB [mobLogTr SKB]).

Logistische Unterstützungsleistungen im Rahmen von HNS umfassen dabei unter anderem die Transport-/Marschkoordinierung durch das National Movement Coordination Center (NMCC) des LogZBw, Leistungen beim intermodalen Transport, beim Umschlag von Material sowie bei der Abfertigung, Zusammenführung, Unterbringung und Versorgung von Personal und Material. Besonders bei längeren Straßenmärschen von Kräftedispositiven werden neben der Möglichkeit zur Durchführung von Technischen Halten, in regelmäßigen Abständen auch Rasträume oder sogenannte Convoy Support Center [CSC] zur Unterstützung Alliierter bereitgestellt.

Als Grundlage für eine erfolgreiche Operationsführung und auch für eine zielgerichtete logistische Unterstützung im Rahmen von HNS bedarf es auch immer einer abgestimmten Planung aller Bewegungen deutscher und alliierter Kräfte in Deutschland. Um dies zu ermöglichen erarbeitet der Stab LogKdoBw für den Aufmarsch deutscher Truppenteile den National Detailed Deployment Plan (NDDP). Mit diesem Plan wird zunächst die nationale Aufmarschplanung koordiniert, um diese anschließend in die multinationale Gesamtplanung auf Ebene der NATO im Allied Movement and Coordination Centre (AMCC) einbringen zu können.

Mit dem NDDP wird die nationale Verlegeplanung umgesetzt. Für deutsche Kräfte wird festgelegt, welches Personal und Material sich wann, wohin und womit bewegen soll, um in die Einsatzgebiete gemäß NATO-Vorgabe verlegt werden zu können. Der NDDP fließt in den Multinational Detailed Deployment Plan (MNDDP) auf Ebene AMCC ein. Der MNDDP bildet dann nach erfolgter multinationaler Harmonisierung den Abholpunkt für das LogZBw, eine abgestimmte Transport- und Marschplanung zu erstellen. Im Anschluss an diese Planung erfolgt die Durchführung mit Hilfe von militärischen Kräften und zivilen Dienstleistern.

Auf Basis dieser Gesamtmarschplanung werden für die „Drehscheibe“ Deutschland auch die notwendigen logistischen Unterstützungspakete ausgeplant. Entlang der Marschstraßen werden in den CSCs oder in Technischen Halten eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung gestellt, die die Kampfkraft der marschierenden Kräftedispositive während eines Landmarsches aufrechterhalten. Diese Leistungen umfassen Schlafmöglichkeiten, Sanitäreinrichtungen, Betreuungsmöglichkeiten sowie die Versorgung der Soldaten mit Verpflegung und Marketenderwaren. Darüber hinaus werden in diesen Räumen grundsätzlich Fähigkeiten zur Bergung und zum Abschub von ausgefallenem Großgerät, zur Unterstützung von kleineren Reparaturmaßnahmen, für erforderlichen Umschlag sowie zur Betankung mit Kraftstoff vorgehalten.

Ein weiterer Beitrag innerhalb der logistischen HNS-Leistungen ist die Unterstützung beim intermodalem Transport. Bei den hierbei zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Straßen-/Schienen-/Lufttransporten, Binnenschifffahrt sowie von Spezialtransporten bzw. Groß- und Schwerlasttransporten und den damit im Zusammenhang stehenden typischen Nebenleistungen bei der Transportdurchführung (z.B. Transportberatung, Fahrplanwesen, Trassenbestellungen, Bereitstellungen Bedien- und Fachpersonal, sicherheitstechnische Abnahmen, etc.). Und auch logistische Aufgaben im Rahmen des Betriebs von Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen können Teil eines logistischen Unterstützungspaketes sein. Hierbei werden beispielsweise Kapazitäten und/oder Fähigkeiten zur Sicherstellung des Umschlags, zur Abfertigung oder Zusammenführung von Personal und Material zur Verfügung gestellt. Auch dazugehörige Peripherieleistungen und notwendige administrative Arbeiten sind grundsätzlich mit inbegriffen. Dazu zählen z.B. das Erstellen notwendiger Ladepapiere und Dokumente, das Abwickeln von Zollformalitäten oder das Erwirken von Genehmigungen und Überprüfungen.

Sämtliche aufgeführten logistischen HNS-Leistungen können durch das LogZBw und insbesondere durch die mobLogTr SKB nur im Rahmen von freien Kapazitäten geleistet werden. Die mobLogTr SKB stehen aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten und prinzipiellen Bindung für Einsätze und Einsatzgleiche Verpflichtungen sowie als Kräfte der „ersten Stunde“ innerhalb von LV/BV Operationen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Damit besteht zurzeit eine Kapazitätslücke, die mit anderen Instrumenten geschlossen werden muss. Die logistischen Unterstützungsleistungen sollen daher künftig durch einen zivilen Vertragspartner erbracht werden. Das LogKdoBw arbeitet zusammen mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Planungsamt der Bundeswehr und Bedarfsdeckern mit Hochdruck an einer zivilen Provider Lösung, um bereits für die VJTF 2023 diese Möglichkeit zur Bedarfsdeckung verfügbar zu haben.

Abbildung 2 – Entladung eines GTK BOXER, © Bundeswehr / R. Alpers

 

Welche Aufgaben und welcher Umfang an logistischen Unterstützungsleistungen von Deutschland erwartet werden, kann derzeit in der Großübung DEFENDER-Europe 20 beobachtet werden. Für DEFENDER-Europe 20 steht ein ziviler Providervertrag noch nicht zur Verfügung, so dass Kräfte der mobLogTr SKB – trotz bestehender einsatzgleicher Verpflichtungen – derzeit umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Verlegung und den Transit multinationaler Streitkräfte leisten.

DEFENDER-Europe 20 hat dabei eine lange nicht mehr bekannte Dimension. Im Rahmen von DEFENDER-Europe 20 wird beispielsweise erstmals seit mehr als 20 Jahren eine verstärkte US Division mit insgesamt bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten, aus den USA nach Europa verlegt. Eine vergleichbare Verlegung wurde in den vergangenen Jahren maximal in der Größenordnung bis zu einer Brigade geübt, was etwa einem Fünftel des jetzigen Kräftedispositivs entspricht.

Im Rahmen von DEFENDER-Europe 20 richten die mobLogTr SKB daher zur Unterstützung von Konvois insgesamt zwei CSCs in Burg und auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz sowie eine Life Support Area (LSA) – vergleichbar mit einem Feldlager – in Garlstedt ein. In den CSCs in Burg und der Oberlausitz können Fahrzeugkolonnen mit jeweils bis zu 450 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihrer Verlegung unterstützt und gleichzeitig versorgt werden. Die LSA in Garlstedt bietet Kapazitäten, um bis zu 1.800 Soldatinnen und Soldaten temporär aufzunehmen und zu versorgen. Die Versorgung mit Betriebsstoff wird zudem für einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Monaten aus einem militärischen Tanklager vom Truppenübungsplatz Bergen heraus sichergestellt, welches eine Kapazität von ca. 1.200.000 Liter hat. Das Feldtanklager sowie die LSA werden hierbei durch Spezialpioniere der mobLogTr SKB aufgebaut und betrieben.

Abbildung 3 – militärisches Tanklager, © Bundeswehr

Die mobLogTr SKB werden des Weiteren im Rahmen der Unterstützung mit Schwerlasttransportraum sowie zum intermodularen Transport von Containern eingesetzt. Dazu wird beispielsweise auf einer 380 km langen Strecke zwischen zwei Container Umschlagpunkten in Augustdorf und in Fläming/Lehnin eine Transportkapazität von 40 Containern pro Tag an 6 Tagen die Woche zur Verfügung gestellt.

Diese in Auszügen dargestellten logistischen Leistungsdaten zur Unterstützung der Großübung DEFENDER-Europe 20 unterstreichen nachdrücklich das Leistungsspektrum und den Umfang des logistischen Anteils der „Drehscheibe“ Deutschland. Das LogKdoBw trägt damit wesentlich dazu bei, die benötigten Leistungen im Rahmen von HNS zeitgerecht und in der geforderten Menge und Qualität zu erbringen.

Die Bereitstellung von Leistungen im Rahmen von Host Nation Support ist, wie bereits betont, ein wesentlicher Beitrag der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen seiner Bündnisverpflichtungen. Die Erfüllung der HNS-Verpflichtung kann jedoch nur durch einen gesamtstaatlichen Ansatz gelingen und ist somit als ressortübergreifende Leistungserbringung in all ihrer Vielfalt zu verstehen. Beim Transit von alliierten Kräften durch Deutschland im Rahmen von Einsätzen, Einsatzgleichen Verpflichtungen und bei Übungen kommt dabei dem Unterstützungsbereich Logistik und damit auch Teilen des Logistischen Systems der Bundeswehr (LogSysBw) im Rahmen der „Drehscheibe Deutschland“ eine wesentliche Rolle zu. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass die militärischen Kapazitäten der Bundeswehr nicht ausreichend sind, um diese Unterstützungsleistungen in Deutschland künftig im erwarteten Umfang gewährleisten zu können. Es bedarf daher weiterer Instrumente wie z.B. der gesicherten und verlässlichen Einbindung von zivil-gewerblichen Partnern der Wirtschaft. Nur so können die Herausforderungen der Zukunft gelöst und gleichzeitig die Streitkräfte bei begrenzten Ressourcen aufgaben- und auftragsgerecht eingesetzt werden.

Diesem Ziel fühlt sich das LogKdoBw verpflichtet und unternimmt alle Anstrengungen, um die logistische Unterstützung für die Einsätze der Bundeswehr und für unsere Verbündeten verlässlich zu gewährleisten.

 

Autoren und Abbildungen: Autorenteam LogKdoBw

Bundeswehr – Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Attraktivität – zwei Seiten einer Medaille

Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

BwEinsBerStG – BesStMG. Die Abkürzungen stehen für zwei große Gesetzesvorhaben, die in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wurden und mit denen die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gestärkt werden soll. Diesen Auftrag hatten sich die Regierungsparteien Anfang 2018 in das Lastenheft, den Koalitionsvertrag geschrieben.

Die Abkürzungen stehen für das Bundeswehr–Einsatzbereitschafts–Stärkungsgesetz und das Besoldungs–Strukturen–Modernisierungsgesetz.

Warum zwei Gesetze? Die komplexe Zuständigkeitsverteilung der Ministerien machte dies notwendig. Das BwEinsBerStG wurde in Verantwortung des BMVg erstellt und umfasst die Weiterentwicklung von Gesetzen, die in dessen Verantwortung stehen. Dazu gehören das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz, die Soldatenarbeitszeitversorgung u.a.m. Der Gesetzentwurf hatte einen Umfang von 166 Seiten. Das Gesetz änderte mehr als 30 Vorschriften.

Das BesStMG wurde durch das BMI erstellt und beinhaltet die in dessen Kompetenzbereich fallenden Normen. So enthält es gesetzliche Regelungen, die neben den Soldatinnen und Soldaten für den gesamten öffentlichen Dienst des Bundes, also auch für Beamte und Polizeibeamte Wirkung entfaltet. Es hat einen Umfang von 188 Seiten und ändert insgesamt 15 Gesetze.

Die Darstellung der blanken Zahlen verdeutlicht, dass es sich bei beiden Gesetzesvorhaben um echte Dickschiffe handelt, die den Ministerien bei der Erstellung der Referentenentwürfe, in der parlamentarischen Beratung den Abgeordneten und in der Begleitung der Prozesse den Gewerkschaften und Interessenvertretungen vieles abverlangt haben.

Dabei ging es für den DBwV darum, die Beschlüsse der 20.Hauptversammlung, auf der zuletzt der verbandspolitische Fahrplan des Verbandes zur Weiterentwicklung des Dienstrechts festgelegt wurde, umzusetzen.

Dafür mussten frühzeitig verbandspolitische Konzepte eingebracht werden, um aus guten noch bessere Entwürfe entstehen zu lassen. Teilweise ging es aber auch darum, Änderungen abzuwehren, die einen klaren Rückschritt für die Menschen in der Bundeswehr bedeutet hätten. Weitertreiben von Gutem und Verhindern von Negativen: Beides gehört aus Sicht des DBwV zur konstruktiven Arbeit einer Interessenvertretung.

Aus Sicht des DBwV ragen folgende Änderungen der Gesetzeslandschaft heraus.

Anhebung der Bezüge für Freiwillig Wehrdienstleistende

Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes und des Unterhaltssicherungsgesetzes wird der monatliche Wehrsold der Freiwillig Wehrdienstleistenden an das Maß der Grundbesoldung, also vergleichbar zu SaZ und BS angehoben.

Schaffung einer neuen Form des Wehrdienstes für Reservisten

Bis zu 10 Monate im Jahr können Reservisten Dienst in den Streitkräften leisten, um die personelle Einsatzbereitschaft für die vertretungsweise Wahrnehmung von Tätigkeiten von Soldaten, die länger absehbar von ihrem Dienstposten abwesend sind.

Einführung eines Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ)

Vielen Soldaten waren die Begriffe „großer Anrechnungsfall“, „kleiner Anrechnungsfall“, „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ Zeichen einer bürokratischen Armee. Deshalb ist die Zusammenfassung zu einem einheitlichen, pauschalisierten Tagessatz, dem ATZ zu begrüßen. Er ermöglicht eine Vergütung für Tätigkeiten, die in der Ausnahme zur gesetzlichen Arbeitszeit, also zum Beispiel bei Ausbildungsvorhaben zur Einsatzvorbereitung, durchgeführt werden. Eine Vergütung greift, wenn Freizeitausgleich für diese Tätigkeiten ausnahmsweise nicht möglich ist. Der ATZ steht daher für Verwaltungsvereinfachung, weil unterschiedliche Zulagen zu einem Tagessatz zusammengefasst werden. Er steht für Transparenz, weil es nur noch einen einheitlichen Tagessatz für alle gibt: Pro Ausbildungstag kann zukünftig 91 Euro brutto ausgezahlt werden Ergänzend sei erwähnt, dass evaluiert werden muss, ob dieser Tagessatz Verlierer produziert, also Personengruppen existieren, die durch die Änderung eine Schlechterstellung erfahren. In diesem Fall ist in jedem Fall eine sehr zeitnahe Anpassung erforderlich. Der DBwV wird diesen Punkt sehr genau im Blick haben.

Anpassung des Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)

Nach neun Jahren ohne Anpassung erfolgte eine Anpassung auf 141 Euro in der Stufe 6. Das ist gut und angemessen, selbst wenn sich Interessenvertretungen hier wie bei anderen finanziellen Verbesserungen auch mehr hätten vorstellen können. Leider ist es auch dieses Mal nicht gelungen, die Zuschläge in die Dynamisierung, die jeder Besoldungsanpassung folgt, zu bringen. Die Folge: Die bedauerliche, jährliche Entwertung des AVZ – im Vergleich zur Grundbesoldung – hält an.

Erfreulich dagegen ist: Der AVZ wird zukünftig auch für Vor– und Nachkommandos oder kurzzeitige Aufenthalte (ab dem 15. Tag rückwirkend ab dem ersten Tag) gezahlt.

Überfällig war die Aufnahme der Soldaten des KSK, die auch in Missionen ohne Beschluss des Bundestages im Einsatz sind. Sie können zukünftig pro Tag den AVZ der Stufe 6 erhalten.

Gewährung der Einsatzversorgung auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen

Die Anzahl sog. einsatzgleicher Verpflichtungen für die Bundeswehr nimmt zu. Am Bekanntesten ist der Einsatz an der Ostgrenze der Nato im Baltikum. Diese Einsätze sind nicht vom Bundestag mandatiert. Zuletzt konnte aber bereits die Gewährung des AVZ (eigentlich auf mandatierte Einsätze beschränkt) auf diese einsatzgleichen Verpflichtungen erweitert werden. Auch die Einsatzversorgung galt bisher nur für mandatierte Einsätze. Jetzt sind auch die einsatzgleichen Verpflichtungen in die Einsatzversorgung einbezogen. Dies gilt auch für Beamte und Arbeitnehmer.

Möglichkeit für Fachunteroffizier ohne Portepee Berufssoldat zu werden

Es wird die Möglichkeit geschaffen, qualifiziertes Personal auch in der Uffz–Laufbahn an die Streitkräfte zu binden. Diese Möglichkeit wurde für die Mannschaften bewusst nicht geschaffen.

Änderung der Arbeitszeitregelungen.

Neben leichten positiv zu bewertenden Anpassungen konnte verhindert werden, dass die gerade von einigen Jahren eingeführte, gesetzlich geregelte Arbeitszeit nach Zeit und Umfang wieder zurückgeschraubt wird. Das bedeutet, dass geregelte Arbeitszeit im Grundbetrieb als Zeichen der Attraktivität auch für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst beibehalten wird und damit auch der Gesundheitsschutz bei hoher zeitlicher Belastung angemessen sichergestellt bleibt.

Schaffung einer Zulage für militärische Führungsverantwortung

Die sogenannte Führungszulage wird dienstpostenbezogen gezahlt und ersetzt die Außendienstzulage. Das verwaltungsintensive und fehlerträchtige Nachhalten der dafür erforderlichen 87 Stunden monatlichen Außendienstes soll entfallen. Die Zulage ermöglicht also eine Verwaltungserleichterung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Kompaniefeldwebelzulage auf 135 Euro angepasst, eine Erhöhung, die der besonderen Aufgabe der Spieße Rechnung trägt.

Neue und erhöhte Stellen und Erschwerniszulagen

Eine Vielzahl von Zulagen konnten so gestaltet werden, dass besondere Belastungen honoriert werden und damit auch zur Attraktivität bestimmter Verwendungen beigetragen wird. Luftbildauswerter, Seefahrer, IT– und Cyber–Personal, Flieger, Prüfer, Feldjäger und Spezialkräfte, viele profitieren in bestimmten Funktionen von den neuen Regelungen.

Dem DBwV ist es durch viel Überzeugungsarbeit in allen Phasen der Gesetzgebung – vom Referentenentwurf über Stellungnahme im Rahmen von Beteiligungsgesprächen – bis hin zur Teilnahme an Anhörungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages gelungen, aus guten Gesetzen sehr gute Gesetze für die Menschen der Bundeswehr zu machen. Der Dank gehört vor allem denjenigen, die zugehört haben, konstruktiv mit dem DBwV gerungen haben, offen für unsere Positionen waren und mit uns gemeinsam gute Ergebnisse erzielt haben. Absicht des DBwV war es, die Gesetze so ins Ziel zu bringen, dass die vom Gesetzgeber gewollte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die sozialen Belange der Menschen in der Bundeswehr – also insbesondere des Bestandspersonal – im wechselseitigen Ausgleich zueinander stehen, denn: Für den DBwV ist und bleibt eine attraktive Grundbesoldung neben umfassender Ausrüstung (im Großen wie im Kleinen / im Einsatz wie im Grundbetrieb), moderne Infrastruktur für Unterbringung und Ausbildung der beste Garant für eine attraktive Bundeswehr.

Nun ist der Dienstherr, also die Bundeswehr gefragt. Es gilt, die Vielzahl an gesetzlichen Maßnahmen in die Regelungswelt der Bundeswehr zu übertragen. Vor allem dieser Schritt wird davon abhängen, ob die Menschen in der Bundeswehr die Änderungen auch tatsächlich als Erfolg erleben. Augenmaß beim Erstellen von neuen Vorschriften, Bestimmtheit bei der Umsetzung und ein Blick auf die Menschen sind Maßgaben, an denen jedenfalls der DBwV diesen Schritt messen wird. In diesem Sinne wird der DBwV auch diesen Prozess über die Beteiligungsgremien in HPR und GVPA begleiten.

 

Quelle:

Autor und Bild: Thomas Sohst, Vorsitzender Landesverband West im Deutschen BundeswehrVerband

Neujahrsstammtisch 2020 der Kameradschaft ULM/DORNSTADT

Am Mittwoch, den 15.01.2020, trafen sich 11 Mitglieder der Kameradschaft ULM/DORNSTADT im „blauer Bund e.V.“ zu dem schon traditionellen Neujahrsstammtisch im Gasthaus „Barfüßer“ in Ulm.

Der Vorsitzende, Oberstleutnant a.D. Andreas Lempke konnte in seiner Jahresrückblende 2019 u.a. von der positiven Entwicklung der Mitgliederzahl berichten. Neuzugänge wie die Schweizer Firma DEMTECH AG, und mehrere junge, aktive Offiziere beleben die Kameradschaftsstruktur. Besondres begrüßt wurden die anwesenden Neuzugänge Oberstleutnant Daniel Ridderbusch (seit 01.10.2019 Angehöriger der Standing Joint Logistics Support Group (SJLSG) in Ulm) sowie Stabsfeldwebel Andreas Bossert von der EinsKp MNKdoOpFü in Ulm.
Das Jahr 2020 stellt besondere Herausforderungen an die Kameradschaft Ulm/Dornstadt. Nach Auflösung der Kameradschaften Alb-Donau (Sigmaringen) und Ostbayern (Regensburg) werden deren Mitglieder von der Kameradschaft Ulm/Dornstadt mitbetreut. Hierdurch ergibt sich regional betrachtet ein großer Betreuungsraum in Süddeutschland. Es ist beabsichtigt, am Ende des II. Quartals 2020 außerplanmäßig eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes einzuberufen, um den Vorstand zu erweitern und in seiner Handlungsfähigkeit zu stärken. Oberstleutnant Ridderbusch hat sich dankenswerter Weise bereiterklärt, für ein Spitzenamt zu kandidieren.

Während der Veranstaltung wurden im Namen des Präsidenten 2 Mitglieder aus der Gründungszeit der Kameradschaft für 25 Jahre Mitgliedschaft im „blauen Bund e.V.“ mit silberner Ehrennadel und Urkunde ausgezeichnet: Oberstleutnant d.R. Reinhold Kölle und Stabshauptmann a.D. Wolfgang Proksch (s. Foto).

 

Autor und Foto: Oberstleutnant a.D. Karl-Dieter Karstens, Mitglied im Vorstand der Kameradschaft

 

Neuer Vorstand der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND gewählt

Am Donnerstag, den 12. März 2020, fand die Jahreshauptversammlung der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND ab 19:30 Uhr in der Gaststätte „Zum Goldenen Schwan“ in ERFURT statt.

Neben dem Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr und dem Ausblick auf die geplanten Veranstaltungen und Vorhaben für 2020 (u. a. 30-Jähriges Jubiläum des bB im November dieses Jahres in OHZ-GARLSTEDT) stand nach diversen Versetzungen die Neuwahl der Vorstandschaft im Mittelpunkt der Versammlung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft und der Durchführung der Neuwahlen, setzt sich die Vorstandschaft wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender:          Major Marco Budig (LogKdoBw),
  • Kassenwart:             Hauptmann Michael Holzhausen (LogKdoBw),
  • Schriftführer:          Hauptmann Patrick Gehlich (LogSBw).

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und weiterhin gutes Gelingen!

Des Weiteren bedankt sich die bisherige Vorstandschaft für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen, verehrte Mitglieder der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND und BERLIN, und wünscht Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und vor allem beste Gesundheit, gerade in diesen schwierigen Zeiten.

Autor: Oberstleutnant Daniel Ridderbusch, ehemaliger 1. Vorsitzender der Kameradschaft MITTELDEUTSCHLAND