Sinnstiftend, attraktiv, digital: Mit dem Neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die veränderte sicherheitspolitische Lage und die Anforderungen an die Landes- und Bündnisverteidigung. Die Wiedereinführung der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung sorgen für eine personell starke Reserve.
Neuer Wehrdienst – Regierung schafft rechtliche Grundlage
Verteidigungsminister Boris Pistorius hat mit einer einfachgesetzlichen Änderung – das heißt ohne Änderung des Grundgesetzes – ein neues Wehrdienstmodell und die dafür dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten geschaffen. Hierfür wurde in den Fachabteilungen des BMVg ein Gesetzentwurf erarbeitet, der nach der Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung am 27. August 2025 im Kabinett für die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens beschlossen wurde. Im Besonderen enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Maßnahmen für einen attraktiven und sinnstiften Wehrdienst sowie die Wiederaufnahme von Wehrerfassung und Wehrüberwachung.

Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens erhielten die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungen einzubringen, die in gemeinsamen Gesprächen erörtert wurden. Dies betont das demokratische Verständnis. Die Einigung auf Ebene der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD markierte den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hatte sodann am 5. Dezember 2025 über den Gesetzentwurf abgestimmt. Am 19. Dezember hatte das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes den Bundesrat passiert und soll nun zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Modern, freiwillig und mit einer starken Reserve
Das Gesetz sieht vor, dass mit Einführung des Neuen Wehrdienstes zahlreiche attraktivitätssteigernde Maßnahmen vorgenommen werden. So tritt beispielsweise bereits ab einem Jahr Verpflichtungszeit anstelle des bislang „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ der Status einer Soldatin beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit, was zu besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verbesserungen führt. Aber auch bei geringeren Verpflichtungszeiten erhalten die Soldatinnen und Soldaten bereits eine höhere Besoldung als bisher – vorgesehen sind mindestens 2.600 Euro Einstiegsgehalt. Mit dem Neuen Wehrdienst wird die Reserve gestärkt, weil jeder neue Wehrdienstleistende nach Ende der aktiven Dienstzeit in die Reserve beordert wird. Und während ihrer Dienstzeit stärken die neuen Wehrdienstleistenden aber auch die aktive Truppe, gerade im Bereich der Mannschaften. Der Neue Wehrdienst eröffnet die Möglichkeit, schon mit kurzen Verpflichtungszeiten ab sechs Monaten einen eigenen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands zu leisten.
Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden. Möglich sind als Freiwillig Wehrdienstleistender von sechs bis zu elf Monate als besonderes staatsbürgerliches Engagement, monatlich abgestuft, beziehungsweise als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab zwölf Monaten. Bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungszeiten als Soldatin oder Soldat auf Zeit bis zu 25 Jahren möglich. Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung oder Bedarf ist es unabhängig davon möglich, die Laufbahn zu wechseln und später sogar Berufssoldatin oder Berufssoldat zu werden. Das Gesetz sieht weiterhin vor, die Wehrerfassung zu modernisieren. Sie wird an das aktuelle Melderecht angepasst. Die Aufgabe der Wehrerfassungsbehörden geht von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung über. Dies bedeutet eine Entlastung für die Meldebehörden der Länder.
Bereitschaftserklärung für Männer Pflicht
Im Zuge der Wehrerfassung wird es eine für Männer verpflichtende Befragung über deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Ableistung des Wehrdienstes, die sogenannte Bereitschaftserklärung, geben. Alle jungen Menschen erhalten nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit einem QR-Code zugesandt, der zu einem Onlinefragebogen führt. Junge Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt. Nach dem Gesetz über den Neuen Wehrdienst werden die wehrpflichtigen Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Musterungskapazitäten werden die Musterungen schrittweise erfolgen und nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet. Bis dahin werden diejenigen, die sich bereit erklären Wehrdienst zu leisten, nach Auswertung des Fragebogens und wenn sie für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.
Durch Assessment und Musterung wird festgestellt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte? Es ist zudem vorgesehen, dass eine erneute verpflichtende Befragung der Wehrpflichtigen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Dadurch werden die Angaben aktualisiert. Das alles geschieht mit der Absicht, ein besseres Lagebild über Eignung und Qualifikation der Wehrpflichtigen zu erhalten.
Neue Bedrohungslage – Neuer Wehrdienst
Angesichts der massiv verschärften Bedrohungslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine richtet sich die Bundeswehr noch konsequenter auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus und schafft dafür die erforderlichen Strukturen. Der Neue Wehrdienst stellt ein zentrales Element dieser Entwicklung dar.
Reserve und „Bedarfswehrpflicht“
Bereits in Friedenszeiten muss die Bundeswehr dafür sorgen, dass sie im Ernstfall schnell wachsen kann. Dafür muss sie unbedingt wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist. Auf der Grundlage des Gesetzes wird es der Bundeswehr ermöglicht, effektiver und zielgerichtet das Potenzial der zur Verfügung stehenden jungen Menschen sowie der künftigen Reservistinnen und Reservisten zu erfassen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei einer möglichen Reaktivierung der verpflichtenden Einberufung unmittelbar auf einen belastbaren Datenbestand und bestehende administrative Strukturen zurückgreifen zu können. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte soll dadurch deutlich verbessert werden.
Der Neue Wehrdienst wird ein freiwilliger Dienst sein. Vorgesehen ist aber, einen Korridor der Aufwuchszahlen für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festzuhalten. Dabei geht es also um den gesamten Personalstand der Bundeswehr. Diese aktuellen Zahlen müssen halbjährlich dem Bundestag berichtet werden. Wird dieser Aufwuchskorridor angesichts der gesetzten Zielvorgaben nicht eingehalten, werden Regierung und Parlament im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens festlegen, welche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele ergriffen werden müssen. Dass können zum Beispiel über den Fragebogen hinausgehende verpflichtende Elemente sein. Einen Automatismus für verpflichtende Elemente, oder – wie diskutiert – für ein Losverfahren ist im aktuellen Gesetz nicht enthalten.
Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst finden Sie über folgenden Link:
https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst#section-5987018
Erstveröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Verteidigung, 05.12.2025, www.bmvg.de
Titel: Neuer Wehrdienst für Deutschland beschlossen